Kommentar – Mag. Susanne Kummer: Wo bleibt das Kindeswohl?

25.06.2010 | Politik

Wie gehen Kinder mit dem Wissen um, dass sie durch einen anonymen Fremd-Samenspender entstanden sind? Eine aktuelle Studie zeigt: 92 Prozent aller Kinder wollen wissen, wer ihre genetischen Verwandten sind und fahnden nach genetischem Vater und potentiellen Halbgeschwistern. Als Begründung gab ein Großteil der Kinder an, dass ihnen etwas von ihrer persönlichen und genetischen Identität fehle.

Diese Fakten stimmen nachdenklich angesichts des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der Österreich zu einer Liberalisierung von Ei- und Samenzellspenden von Dritten für künstliche Befruchtungen zwingen will: Wer denkt eigentlich noch an das Wohl des Kindes?

Nach dem österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz darf ein Paar – ausgenommen der heterologen Insemination – keine fremden Ei- beziehungsweise Samenzellen für eine künstliche Befruchtung verwenden. Genau diese Regelung will der EGMR nun kippen. Österreich steht unter Druck: Das Gesetz verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention – konkret gegen das Diskriminierungsverbot (Artikel 14) und das Recht auf Achtung des Familienlebens (Artikel 8), so die Straßburger Richter. Anlass für das Anfang April 2010 gefällte Urteil waren zwei österreichische Paare, die bereits vor zwölf Jahren ihren Kinderwunsch mittels IVF erfüllen wollten. In beiden Fällen konnten die Frauen keine Eizellen produzieren, einer der Ehemänner war unfruchtbar. Die österreichischen Behörden lehnten es ab, die biologische Elternschaft im Zuge der IVF auf drei beziehungsweise vier Personen zu splitten – mit guten Gründen: Zum einen sollten damit „ungewöhnliche Familienverhältnisse“ durch die Existenz zweier Mütter (einer genetischen und der austragenden) verhindert werden, argumentierten die Verfassungsschützer. Zum anderen verwiesen sie auf das Risiko, dass Frauen aus „sozial benachteiligten Schichten“ unter Druck gesetzt werden könnten, Eizellen zu spenden. Der Straßburger Gerichtshof ließ diese Argumente nicht gelten. Begründung: Schließlich würden auch Adoptionen zu „ungewöhnlichen Familienverhältnissen“ führen. Und das Problem von medizinischen Risiken bestünde auch schon jetzt für alle Frauen, die sich einer IVF unterziehen, ein Handel mit Eizellen sei ohnehin verboten.

Der Vergleich mit der Adoption sitzt einem Trugschluss auf: Wenn Eltern fremde Kinder uneigennützig in einer Notsituation auffangen und sich großzügig bereit erklären, ihnen ein neues Zuhause zu schaffen, kann dies nicht verglichen werden mit der gezielten Absicht, ein Kind vom Beginn seiner Existenz an dazu zu verurteilen, ein „Adoptionsfall“ zu sein. Hat nicht jedes Kind prinzipiell ein Recht auf einen Vater und eine Mutter?

Geradezu naiv reagiert das Urteil auch auf die Tendenz des weltweit steigenden Eizellen-Handels und der damit verbundenen Degradierung des Körpers der Frau als Rohstoff-Lieferantin. Nicht Unrecht hat der EGMR, wenn er meint, dass dies in gewisser Weise schon bei jedem IVF-Verfahren geschehe.

Angesichts der Macht des Machbaren (Rohstoff-Lieferantin Frau für Embryonenforschung oder Furchtbarkeit, Selektion von lebensunwertem Leben, Keimbahnmanipulation, Designer-Baby, international organisierter Eizellenhandel, Leihmutterschaft usw.) haben sich die ethischen Bedenken gegen künstliche Fortpflanzungsmethoden bewahrheitet. Die Frage nach dem mit einer Eizell-Spende verbundenen Gesundheitsrisiko wird schon heute heruntergespielt. Fertilitätskliniken weigern sich vorsorglich, für eventuelle Kosten in Folge von gesundheitlichen Problemen aufzukommen.

Noch hat die Republik Zeit, das Urteil anzufechten. Die Erfüllung des verzweifelten Kinderwunsches eines unfruchtbaren Paares soll die Bereitschaft zur Eizellspende in potentiellen Spenderinnen erzeugen – vielleicht, weil sie die Betroffenen persönlich kennen, weil sie in hohem Grad altruistisch sind oder einfach ihr Studium finanzieren müssen. Es muss Aufgabe des Gesetzgebers sein, Betreffenden in diesem Fall vor sich selbst zu schützen. Und das Kindeswohl mit allen Mitteln zu verteidigen.

*) Mag. Susanne Kummer ist stellvertretende Geschäftsführerin von IMABE – Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik, Wien.


© Österreichische Ärztezeitung Nr. 12 / 25.06.2010