Ärzte-Genos­sen­schaf­ten: Weg in eine selbst­be­stimmte Zukunft

15.08.2010 | Politik

Ärzte-Genos­sen­schaf­ten, bei denen aus­schließ­lich Ärzte Gesell­schaf­ter sind, könn­ten ein zukunfts­wei­sen­des Modell sein, wie Ärzte zusam­men­ar­bei­ten. Jeder bleibt sein „eige­ner Herr“, pro­fi­tiert aber wirt­schaft­lich durch die Koope­ra­tion mit ande­ren Ärz­ten.
Von Fried­rich Hartl*

Ein höchst effi­zi­en­tes, loses Netz von Ein­zelor­di­na­tio­nen stellt der­zeit die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf höchs­tem Niveau sicher. Im Bereich der Hilfs­pro­zesse (Beschaf­fung, EDV, Rei­ni­gung, Ver­wal­tung, Faci­li­ty­ma­nage­ment, Abrech­nung…) lie­gen aber Opti­mie­rungs­po­ten­tiale, da viele die­ser Auf­ga­ben gemein­schaft­lich bes­ser erle­digt wer­den kön­nen als durch den ein­zel­nen Arzt selbst.

Wäh­rend bei Über­tra­gung die­ser Auf­ga­ben an von Nicht-Ärz­ten betrie­bene Gesell­schaf­ten (zum Bei­spiel Ein­mie­tung in Ärz­te­zen­tren) ein Groß­teil der so erziel­ten Ein­spa­rung beim Betrei­ber der Gesell­schaft ver­bleibt und so den ein­zel­nen Ärz­ten ent­geht, kann – wenn diese Leis­tun­gen durch eine Genos­sen­schaft erbracht wer­den, in der aus­schließ­lich Ärzte Gesell­schaf­ter sind – die­ser Mehr­wert unge­schmä­lert bei die­sen genos­sen­schaft­lich orga­ni­sier­ten Ärz­ten ver­blei­ben und in eine Ver­bes­se­rung der Pati­en­ten­ver­sor­gung inves­tiert wer­den.

Die­ses Modell hat sich bereits seit mehr als einem Jahr­hun­dert in vie­len ande­ren Bran­chen wie zum Bei­spiel bei Win­zer­ge­nos­sen­schaf­ten, Mol­ke­rei­ge­nos­sen­schaf­ten, Kre­dit­ge­nos­sen­schaf­ten, Ein­kaufs­ge­nos­sen­schaf­ten und vie­les andere mehr, vor allem im Bereich der Bau­ern­schaft, des Lebens­mit­tel-Ein­zel­han­dels und des Spar­kas­sen­be­rei­ches bewährt.

Der Zusam­men­schluss in Genos­sen­schaf­ten hat zu einem Über­le­ben des in einem losen Netz­werk von bei­spiels­weise Ein­zel­bau­ern­wirt­schaf­ten orga­ni­sier­ten Bereichs geführt; eine erzwun­gene Über­nahme durch große Ein­hei­ten mit hohem Grad an Fremd­be­stim­mung konnte dadurch ver­hin­dert wer­den. Auch im Bereich des Ban­ken- und Kre­dit­we­sens sowie des Ein­zel­han­dels ist fest­zu­stel­len, dass genos­sen­schaft­lich geführte Orga­ni­sa­tio­nen immer noch in öster­rei­chi­schen Hän­den sind, wäh­rend­des­sen viele in ande­ren For­men zusam­men­ge­schlos­sene Ban­ken und Lebens­mit­tel­ein­zel­händ­ler längst in Ket­ten, die aus­län­di­schen Kapi­tal­in­ves­to­ren den in Öster­reich erwirt­schaf­te­ten Mehr­wert – infolge Grup­pen­be­steue­rung noch dazu meist steu­er­scho­nend – zuspie­len, orga­ni­siert sind.

Zweck der Genos­sen­schaft ist stets die För­de­rung des Erwerbs der Mit­glie­der. Sie haben somit kei­nen Selbst­zweck; der in der Genos­sen­schaft erzielte Mehr­wert kommt aus­schließ­lich den Mit­glie­dern zugute. Die Koope­ra­tion erfolgt nach dem Prin­zip „so viel wie nötig, so wenig wie mög­lich“, um den maxi­ma­len Hand­lungs­spiel­raum der ein­zel­nen Mit­glie­der auch wei­ter­hin zu gewähr­leis­ten.

Bei­spiele für sinn­volle Genos­sen­schafts­bil­dun­gen im Bereich der Ärzte kön­nen sein: Ein­kaufs­ge­nos­sen­schaf­ten; Betrei­ber­ge­nos­sen­schaf­ten einer Immo­bi­lie, in der die ein­zel­nen Arzt­or­di­na­tio­nen ein­ge­mie­tet sind; Betrei­ben eines gemein­sa­men Labors; aber auch Betrei­ben einer Kre­dit­ge­nos­sen­schaft, in der ältere Kol­le­gen ihre Erspar­nisse in Form von Kre­di­ten jün­ge­ren Kol­le­gen zur Ver­fü­gung stel­len, ohne dass von dem Zins­er­trag andere als Ärzte pro­fi­tie­ren.

Es ist ganz ein­fach, eine Genos­sen­schaft zu grün­den. Bei der Grün­dung einer Genos­sen­schaft wird nach dem Prin­zip „eine Per­son, eine Stimme“ vor­ge­gan­gen. Jeder Genos­sen­schaf­ter erwirbt einen Genos­sen­schafts­an­teil; seine Haf­tung kann mit der Höhe des erwor­be­nen Genos­sen­schafts­an­tei­les oder bis zu maximal dem Dop­pel­ten des erwor­be­nen Genos­sen­schafts­an­tei­les begrenzt wer­den. Die Genos­sen­schaft muss Mit­glied in einem Dach­ver­band (Revi­si­ons­ver­band) sein, wel­cher alle zwei Jahre die Buch­hal­tung und sons­tige Geba­rung der Genos­sen­schaft über­prüft, um Unre­gel­mä­ßig­kei­ten hintan zu hal­ten. Es wäre anzu­re­gen, dass die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer einen sol­chen Dach­ver­band zur Ver­fü­gung stellt, um eine Prü­fung durch fremde Dach­ver­bände zu ver­mei­den.

Eine Genos­sen­schaft benö­tigt ähn­lich wie ein Ver­ein nur frei­be­ruf­li­che Vor­stände, Kas­sier, Rech­nungs­prü­fer etc. Erst ab 40 Mit­ar­bei­tern ist ein Auf­sichts­rat erfor­der­lich, wenn diese Mit­ar­bei­ter­schaft von der Genos­sen­schaft selbst direkt beschäf­tigt wird.

Selbst­ver­ständ­lich kann eine Genos­sen­schaft auch für den ope­ra­ti­ven medi­zi­ni­schen Betrieb Sinn machen: zum Bei­spiel beim Betrei­ben eines gemein­sa­men Ter­min­vor­merk­sys­tems für eine Gruppe von Ärz­ten, um alle Tages­zei­ten abde­ckend anbie­ten zu kön­nen; zur Rea­li­sie­rung eines kom­plet­ten Behand­lungs­pfa­des inklu­sive Trans­port der Pati­en­ten zu unter­schied­li­chen Dia­gno­sen und Behand­lungs­or­ten; zum Vor­hal­ten eines Pools von medi­zi­ni­schem Per­so­nal, um Per­so­nal­aus­fälle kom­pen­sie­ren zu kön­nen etc.

Arten von Genossenschaften

  • Ein­kaufs­ge­nos­sen­schaf­ten
  • Ver­kaufs­ge­nos­sen­schaf­ten
  • Ver­wer­tungs­ge­nos­sen­schaf­ten
  • Nut­zungs­ge­nos­sen­schaf­ten
  • Pro­duk­ti­ons­ge­nos­sen­schaf­ten
  • Kre­dit­ge­nos­sen­schaf­ten (Raiff­ei­sen­ban­ken, Volksbanken)
  • Kon­sum­ge­nos­sen­schaf­ten
  • Bau- und Siedlervereine

Bei­spiele für Ärztegenossenschaften

  • Gemein­same Ein­rei­chung von Pro­jek­ten beim Reformpool
  • Abstim­mung bezüg­lich zeit­li­cher Vor­hal­tung wie zum Bei­spiel Bereit­schafts­dienst, Vertretung …
  • EDV-Struk­tur für gemein­same Kran­ken­ge­schichte, Über­wei­sun­gen und Befundabruf
  • Gemein­sa­mer Ein­kauf von Waren und Dienstleistungen
  • Ter­min­ko­or­di­na­ti­ons­stelle für Dia­gnose und Therapie-Prozesse
  • Kauf­män­ni­scher, recht­li­cher, EDV-Support
  • Per­so­nal­pool: zum Bei­spiel für Kom­pen­sa­tion von Ausfällen

*) Dr. Fried­rich Hartl, Refe­rent für Qua­li­täts­si­che­rung im nie­der­ge­las­se­nen Bereich der Ärz­te­kam­mer für Wien; Mit­glied im wis­sen­schaft­li­chen Bei­rat der ÖQMed; Rück­fra­gen an: office@dr-hartl.at

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 15–16 /​15.08.2010