Reani­ma­tion: Leit­li­nien 2010

15.12.2010 | Medizin


Die zuletzt im Jahr 2005 revi­dier­ten Leit­li­nien zur kar­dio­pul­mo­n­a­len Reani­ma­tion des Euro­pean Resus­ci­ta­tion Coun­cils wur­den voll­stän­dig über­ar­bei­tet und am 18. Okto­ber 2010 welt­weit der Öffent­lich­keit prä­sen­tiert.

Von Michael Bau­bin et al. *

1. Ein­lei­tung

Diese Gui­de­lines stel­len für den Hel­fer eine Leit­li­nie dar, also eine sys­te­ma­tisch ent­wi­ckelte Ent­schei­dungs­hilfe über ange­mes­sene Vor­ge­hens­wei­sen mit einem Ent­schei­dungs­spiel­raum und einem „(Be)Handlungskorridor“, von dem in begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len von erfah­re­nem Fach­per­so­nal auch abge­wi­chen wer­den kann. Sie basie­ren auf dem inter­na­tio­na­len „Con­sen­sus on CPR Sci­ence with Tre­at­ment Recom­men­da­ti­ons (CoSTR)“, der von Exper­ten aus 30 Län­dern in Dal­las (Texas/​USA) im Februar 2010 erar­bei­tet wurde. Im Fol­gen­den wird eine pra­xis­re­le­vante Zusam­men­fas­sung wiedergegeben.

Die Über­le­bens­kette – Chain of survival

Die sofor­tige kar­dio­pul­mo­n­ale Reani­ma­tion kann die Über­le­bens­chance bei Kammerflimmern/​präklinischem Kreis­lauf­still­stand ver­dop­peln oder ver­drei­fa­chen. Die allei­nige Herz­druck­mas­sage ist bes­ser als gar keine kar­dio­pul­mo­n­ale Reani­ma­tion. Bei Kammerflimmern/​präklinischem Kreis­lauf­still­stand kann kar­dio­pul­mo­n­ale Reani­ma­tion plus Defi­bril­la­tion in drei bis fünf Minu­ten nach dem Zusam­men­bre­chen Über­le­bens­ra­ten im Bereich von 49 bis 75 Pro­zent errei­chen. Jede Minute Ver­zö­ge­rung bis zur Defi­bril­la­tion ver­min­dert die Wahr­schein­lich­keit des Über­le­bens bis zur Kran­ken­haus­ent­las­sung um zehn bis zwölf Pro­zent. Im Kran­ken­haus ist die Bedeu­tung des frü­hen Erken­nens kri­tisch kran­ker Pati­en­ten und die Alar­mie­rung des Not­fall­teams mit dem Ziel, dem Kreis­laufs­still­stand durch recht­zei­tige Behand­lung vor­zu­beu­gen, längst aner­kannt. Das letzte Glied in der Ret­tungs­kette, die effek­tive Post-Reani­ma­ti­ons­be­hand­lung, zielt dar­auf ab, Funk­tio­nen – beson­ders von Herz und Gehirn – zu erhal­ten.


2. Lebens­ret­tende Basis­maß­nah­men für Erwach­sene – Basic Life Sup­port (BLS) und die Ver­wen­dung auto­ma­ti­sier­ter exter­ner Defi­bril­la­to­ren (AED)

Die Bedeu­tung von frü­her unun­ter­bro­che­ner Herz­druck­mas­sage wird durch­gän­gig in den Leit­li­nien 2010 betont.

  • Um aus­rei­chende Infor­ma­tio­nen über den Zustand des Not­fall­pa­ti­en­ten zu erhal­ten, sol­len Leit­stel­len­dis­po­nen­ten geschult wer­den, Anru­fer anhand eines vor­ge­ge­be­nen Pro­to­kolls zu befra­gen und bei einer bewusst­lo­sen Per­son mit feh­len­der oder nicht nor­ma­ler Atmung (Schnapp­at­mung!) Hand­lungs­an­wei­sun­gen nach „Mög­li­cher Kreis­lauf­still­stand“ zu geben.
  • Alle Hel­fer, ob aus­ge­bil­det oder nicht (tele­fo­nisch: Anwei­sun­gen zur Herz­druck­mas­sage) sol­len bei Pati­en­ten mit einem Herz­still­stand qua­li­ta­tiv hoch­wer­tige Herz­druck­mas­sa­gen mit einer Kom­pres­si­ons­tiefe von min­des­tens fünf Zen­ti­me­tern und einer Druck­fre­quenz von min­des­tens 100 Kom­pres­sio­nen pro Minute durch­füh­ren.
  • Bei der Anwen­dung eines AED soll die Ana­lyse des Herz­rhyth­mus und die Abgabe eines Schocks nicht durch eine Phase mit Wie­der­be­le­bungs­maß­nah­men ver­zö­gert wer­den, ansons­ten sol­len diese vor und wäh­rend des AED-Ein­sat­zes nur mini­mal ( 5 Sek.) unter­bro­chen werden.
  • Die wei­tere Ent­wick­lung von AED-Pro­gram­men soll geför­dert wer­den – in öffent­li­chen Berei­chen und Wohn­ge­bie­ten sol­len AED vor­ge­hal­ten wer­den.


3. Elek­tri­sche The­ra­pie: auto­ma­ti­sierte externe Defi­bril­la­to­ren, Defi­bril­la­tion, Kar­dio­ver­sion und Schritt­ma­cher­the­ra­pie

  • Emp­foh­len wird die Fort­füh­rung der Herz­druck­mas­sage wäh­rend des Lade­vor­gangs des Defi­bril­la­tors und direkt nach erfolg­ter Defi­bril­la­tion: Unter­bre­chung der Herz­druck­mas­sage für den Vor­gang der Defi­bril­la­tion soll nicht mehr als fünf Sekun­den betragen.
  • Das Risiko für den Anwen­der, durch die Defi­bril­la­tion zu Scha­den zu kommen, ist sehr gering, ins­be­son­dere, wenn er Hand­schuhe trägt.
  • Bei der Behand­lung eines prä­kli­ni­schen Kreis­lauf­still­stands sollte das Ret­tungs­per­so­nal hoch­wer­tige Reani­ma­ti­ons­maß­nah­men durch­füh­ren, wäh­rend der Defi­bril­la­tor geholt, ein­ge­setzt und hoch­ge­la­den wird; eine rou­ti­ne­mä­ßig genau fest­ge­legte Dauer der Reani­ma­ti­ons­maß­nah­men (zum Bei­spiel zwei oder drei Minu­ten) vor der Rhyth­mus­ana­lyse und einer Schock­ab­gabe wird nicht mehr emp­foh­len. Für die­je­ni­gen Ret­tungs­dienste, die eine genau fest­ge­legte Zeit­dauer für die Herz­druck­mas­sage vor der Defi­bril­la­tion schon voll­stän­dig ein­ge­führt haben, ist es ver­nünf­tig, diese Pra­xis bei­zu­be­hal­ten, da keine stich­hal­ti­gen Daten für oder gegen diese Stra­te­gie vor­lie­gen.
  • Die Anwen­dung von bis zu drei schnell hin­ter­ein­an­der abge­ge­be­nen Schocks kann erwo­gen wer­den, wenn sich Kammerflimmern/​Pulslose Kam­mert­achy­kar­die wäh­rend der Inter­ven­tion im Herz-Kathe­ter­la­bor, kurz nach einem herz­chir­ur­gi­schen Ein­griff ereig­net oder für einen unmit­tel­bar am Moni­tor beob­ach­te­ten Kammerflimmern/​Pulslose Kam­mert­achy­kar­die-Herz­still­stand, wenn der Pati­ent bereits an einen manu­el­len Defi­bril­la­tor ange­schlos­sen ist.
  • Elek­tro­den-Pas­ten und Gels kön­nen sich zwi­schen den bei­den Padd­les aus­brei­ten, die Mög­lich­keit für einen Fun­ken­schlag schaf­fen und soll­ten nicht ver­wen­det werden.

4. Erwei­terte Reani­ma­ti­ons­maß­nah­men für Erwach­sene – Advan­ced Life Sup­port (ALS)

  • Als Kon­se­quenz der Beto­nung der Wich­tig­keit von nur kurz unter­bro­che­nen, hoch-qua­li­ta­ti­ven Tho­rax­kom­pres­sio­nen wäh­rend der gesam­ten ALS-Inter­ven­tion dür­fen Tho­rax­kom­pres­sio­nen nur für spe­zi­fi­sche Inter­ven­tio­nen kurz unter­bro­chen wer­den.
  • Die Ver­wen­dung von Früh­warn­sys­te­men wird her­vor­ge­ho­ben, um eine Ver­schlech­te­rung des Pati­en­ten­zu­stands zu erken­nen und um eine Behand­lung zu ermög­li­chen, die hilft, einen inner­kli­ni­schen Herz­still­stand zu vermeiden.
  • Erhöhte Auf­merk­sam­keit wird auf Warn­zei­chen für ein mög­li­ches Risiko eines prä­kli­ni­schen Herz­still­stan­des gelegt.
  • Nicht mehr emp­foh­len wird:
    - beim vom Ret­tungs­dienst beob­ach­te­ten prä­kli­ni­schen Herz­still­stand vor der Defi­bril­la­tion für eine fest­ge­legte Dauer CPR-Maß­nah­men durch­zu­füh­ren;
    - die Gabe von Atro­pin wäh­rend der Asy­sto­lie oder der puls­lo­sen elek­tri­schen Akti­vi­tät;
    - die Ver­ab­rei­chung von Medi­ka­men­ten über den Endotrachealtubus
  • Die Bedeu­tung des prä­kor­dia­len Faust­schlags wird abge­schwächt.
  • Ist ein intra­ve­nö­ser Zugang nicht mög­lich, sol­len die Medi­ka­mente intra­ossär ver­ab­reicht wer­den.
  • Bei Behand­lung von Kammerflimmern/​Pulslose Kam­mert­achy­kar­die wird – sobald die Tho­rax­kom­pres­sio­nen wie­der auf­ge­nom­men wur­den – 1 mg Adre­na­lin nach dem drit­ten Schock ver­ab­reicht und danach alle drei bis fünf Minu­ten. Amio­da­ron 300mg wird ebenso nach dem drit­ten Schock ver­ab­reicht.
  • Die Bedeu­tung der frü­hen endo­tra­chea­len Intu­ba­tion wird redu­ziert, außer sie wird – bei mini­ma­ler Unter­bre­chung der Tho­rax­kom­pres­sio­nen ( 10 Sek.) – von hoch­qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal durchgeführt.
  • Ver­stärkte Beto­nung wird auf die Ver­wen­dung der Kapno­gra­phie zur Bestä­ti­gung und zur kon­ti­nu­ier­li­chen Über­wa­chung der Lage des Endo­tra­che­al­tu­bus und der CPR-Qua­li­tät gelegt, um einen mög­lichst frü­hen Hin­weis auf das Wie­der­ein­tre­ten des Spon­tan­kreis­lau­fes (ROSC) zu erken­nen.
  • Die mög­li­che Bedeu­tung der Ultra­schall­un­ter­su­chung wäh­rend des ALS wird angesprochen.
  • Beach­tung des mög­li­chen Scha­dens durch zu hohe Sau­er­stoff­kon­zen­tra­tio­nen nach ROSC. Sobald der Spon­tan­kreis­lauf wie­der her­ge­stellt ist und die arte­ri­elle Sau­er­stoff­sät­ti­gung (SaO2) zuver­läs­sig (durch Puls­o­xi­me­trie und/​oder arte­ri­elle Blut­gas­ana­lyse) über­wacht wer­den kann, sollte die Sau­er­stoff­zu­fuhr so titriert wer­den, dass ein SaO2-Wert von 94 bis 98 Pro­zent erreicht wird.
  • Deut­lich mehr Beto­nung muss auf die Behand­lung des Post-Herz­still­stand-Syn­droms gelegt wer­den: Die Ein­füh­rung eines umfas­sen­den und struk­tu­rier­ten Post-Reani­ma­ti­ons-Behand­lungs­pro­to­kolls kann das Über­le­ben nach einem Herz­still­stand nach ROSC ver­bes­sern; bei geeig­ne­ten, jedoch koma­tö­sen Pati­en­ten mit anhal­ten­den ROSC nach einem Herz­still­stand soll die Durch­füh­rung der pri­mä­ren per­ku­ta­nen Koro­nar­in­ter­ven­tion bedacht wer­den; bei Erwach­se­nen mit anhal­ten­dem ROSC nach einem Herz­still­stand sol­len Blut­zu­cker­werte von >10 mmol l‑1 (>180 mg dl‑1) behan­delt, eine Hypo­glyk­ämie jedoch ver­mie­den wer­den; ebenso soll die the­ra­peu­ti­sche Hypo­ther­mie bei koma­tö­sen Herz­still­stand-Über­le­ben­den mit defi­bril­lier­ba­rem wie auch nicht defi­bril­lier­ba­rem (nied­ri­ge­rer Evi­denz­le­vel) Initi­al­rhyth­mus ange­wen­det wer­den.
  • Aner­kannt wird, dass viele der akzep­tier­ten Prä­dik­to­ren eines schlech­ten Out­co­mes bei koma­tö­sen Über­le­ben­den eines Herz­still­stands unzu­ver­läs­sig sind, ins­be­son­dere wenn der Pati­ent mit the­ra­peu­ti­scher Hypo­ther­mie behan­delt wurde.

5. Manage­ment des aku­ten Koro­nar­syn­droms (ACS)
Details unter www.erc.edu

6. Lebens­ret­tende Maß­nah­men bei Kin­dern – Paed­ia­tric Life Sup­port (PLS)

  • Die Ent­schei­dung, mit Reani­ma­ti­ons­maß­nah­men zu begin­nen, muss inner­halb von zehn Sekun­den getrof­fen wer­den. Auch für pro­fes­sio­nelle Hel­fer ist das zuver­läs­sige Erken­nen des Pul­ses bei Säug­lin­gen und Kin­der in die­sem Zeit­raum schwer. Des­halb wird dem Erken­nen von Lebens­zei­chen zur Beur­tei­lung des Herz­still­stands der Vor­zug gege­ben. Je nach Erfah­rung kann zusätz­lich beim Kind über einem Jahr der Caro­tis- oder der Femo­ra­li­s­puls, beim Säug­ling der Bra­chia­lis- oder der Femo­ra­li­s­puls getas­tet wer­den.
  • Das Kom­pres­si­ons-Ven­ti­la­ti­ons (CV)-Verhältnis rich­tet sich danach, ob einer oder meh­rere Hel­fer zu Ver­fü­gung ste­hen. So ist es jedem Lai­en­hel­fer, der übli­cher­weise in der Ein-Hel­fer-Methode aus­ge­bil­det wird und ein CV-Ver­hält­nis von 30:2 lernt, auch mög­lich, Kin­der mit mini­ma­ler Zusatz­in­for­ma­tion wie­der­zu­be­le­ben. Pro­fes­sio­nel­len Hel­fern wird ein CV-Ver­hält­nis von 15:2 gelehrt; sie kön­nen jedoch als allei­nige Hel­fer auch ein 30:2‑Verhältnis wäh­len. Die Beatmung bleibt bei der Reani­ma­tion von Kin­dern ein wich­ti­ger Bestand­teil; den­noch soll­ten Hel­fer ermu­tigt wer­den, zumin­dest eine Herz­druck­mas­sage zu leis­ten, wenn die Mund-zu-Mund- bezie­hungs­weise Mund-zu-Nasen-Beatmung abge­lehnt wird.
  • Die Tho­rax­kom­pres­sio­nen sol­len effi­zi­ent sein und die „no-flow“-Zeiten kurz gehal­ten wer­den. Die Kom­pres­si­ons­tiefe soll ein Drit­tel des a.p.-Durchmessers errei­chen; das heißt vier Zen­ti­me­ter bei Säug­lin­gen und fünf Zen­ti­me­ter bei Kin­dern gefolgt von einer kom­plet­ten Ent­las­tung. Die Kom­pres­si­ons­fre­quenz soll min­des­tens 100 min‑1 aber 120 min‑1 nicht über­stei­gen. Als Kom­pres­si­ons­tech­nik für Säug­linge soll ein Hel­fer die zwei-Fin­ger-Tech­nik und zwei oder meh­rere Hel­fer die Tho­rax umgrei­fende zwei-Dau­men-Tech­nik anwen­den. Für ältere Kin­der kann je nach Vor­liebe des Hel­fers die Ein- oder Zwei-Hand-Tech­nik ein­ge­setzt wer­den.
  • Auto­ma­ti­sierte externe Defi­bril­la­to­ren (AED) mit spe­zi­el­len Kin­der-Pads, die auf die emp­foh­lene Leis­tung von 50 bis 75 Joule redu­zie­ren, sind sicher und effek­tiv zwi­schen dem ers­ten und ach­ten Lebens­jahr anzu­wen­den. Steht ein ent­spre­chen­der AED nicht zur Ver­fü­gung, kann bei Kin­dern über einem Jahr auch ein nicht modi­fi­zier­ter Erwach­se­nen-AED ange­wen­det wer­den. Im sel­te­nen Fall eines defi­bril­lier­ba­ren Rhyth­mus bei einem Kind unter einem Jahr ist es ver­nünf­tig, einen AED zu ver­wen­den (vor­zugs­weise mit einem Leis­tungs­min­de­rer).
  • Um „no-flow“-Zeiten zu redu­zie­ren, sind beim Ein­satz eines Defi­bril­la­tors die Tho­rax­kom­pres­sio­nen nur für die Abgabe des Schocks zu unter­bre­chen. Auch für Kin­der ist eine Ein-Schock-Stra­te­gie emp­foh­len mit gleich blei­ben­der Leis­tung von vier Joule/​kg‑1; vor­zugs­weise biphasisch.
  • Block­bare Tuben sind ab dem Säug­lings­al­ter sicher anwend­bar.
  • Die Sicher­heit und der Nut­zen des Kri­ko­id­drucks wäh­rend der Intu­ba­tion ist unsi­cher und bei Behin­de­rung des Intu­ba­ti­ons­vor­gan­ges ganz weg­zu­las­sen.
  • Die Bestim­mung des end­ex­pi­ra­to­ri­schen Koh­len­di­oxid (CO2) hilft, die kor­rekte Posi­tion des Tra­chea­tu­bus zu bestä­ti­gen und ist wäh­rend der Reani­ma­tion emp­foh­len, um die Qua­li­tät zu opti­mie­ren.
  • Nach Wie­der­errei­chen eines Spon­tan­kreis­laufs ist die inspi­ra­to­ri­sche Sau­er­stoff­kon­zen­tra­tion so zu titrie­ren, dass das Risiko für eine Hyper­oxä­mie mini­mal ist.
  • Die Imple­men­tie­rung eines Not­fall­teams kann in kli­ni­scher Umge­bung die Zahl der Kreis­lauf- und Atem­still­stände und die Kli­ni­kle­ta­li­tät redu­zie­ren.


7. Wie­der­be­le­bung von Neu­ge­bo­re­nen – Neo­na­tal Life Sup­port (NLS)

  • Das emp­foh­lene Kom­pres­si­ons-Ven­ti­la­ti­ons-Ver­hält­nis bleibt für die Reani­ma­tion eines Neu­ge­bo­re­nen bei 3:1.
  • Wäh­rend der Reani­ma­tion eines rei­fen Neu­ge­bo­re­nen soll Raum­luft ver­wen­det wer­den. Wenn trotz effek­ti­ver Ven­ti­la­tion die Oxy­ge­nie­rung (idea­ler­weise über­wacht durch Puls­oxy­me­trie) nicht zufrie­den­stel­lend ist, sol­len höhere Sau­er­stoff­kon­zen­tra­tio­nen in Erwä­gung gezo­gen wer­den.
  • Früh­ge­bo­rene unter der 32. Schwan­ger­schafts­wo­che errei­chen häu­fig unter Raum­luft nicht die glei­chen arte­ri­el­len Sau­er­stoff­sät­ti­gun­gen wie reife Neu­ge­bo­rene. Für die Ver­sor­gung von Früh­ge­bo­re­nen sollte daher eine durch Puls­oxy­me­trie über­wachte, ziel­ge­rich­tete Sau­er­stoff­gabe mit Hilfe eines Sau­er­stoff­mi­schers erfol­gen. Steht kein Sau­er­stoff­mi­scher zur Ver­fü­gung, muss das ver­wen­det wer­den, was ver­füg­bar ist.
  • Für Adre­na­lin (Epi­ne­phrin) wird die intravenöse/​intraossäre Gabe mit einer Dosis von 10–30μg/kg Kör­per­ge­wicht emp­foh­len.
  • Für unbe­ein­träch­tigte, gesunde Neu­ge­bo­rene wird ein ver­zö­ger­tes Abna­beln emp­foh­len. Das Abna­beln sollte frü­hes­tens nach einer Minute erfol­gen. Für den opti­ma­len Zeit­punkt des Abna­belns eines schwer depri­mier­ten Neu­ge­bo­re­nen ist auf Grund feh­len­der Daten bis­her keine Emp­feh­lung mög­lich.
  • Das intrapar­tale Absau­gen von Meko­nium aus dem Nasen- und Rachen­raum des Neu­ge­bo­re­nen nach Geburt des Kop­fes wird nicht emp­foh­len. Zeigt sich ein Neu­ge­bo­re­nes bei meko­ni­um­hal­ti­gem Frucht­was­ser nach der Geburt mit einem schlaf­fen Mus­kel­to­nus und apno­isch, soll rasch der Oro­pha­rynx inspi­ziert wer­den und poten­ti­elle Atem­wegs­hin­der­nisse ent­fernt wer­den. Steht in der Intu­ba­tion von Neu­ge­bo­re­nen erfah­re­nes Per­so­nal zur Ver­fü­gung, kann es in die­ser Situa­tion sinn­voll sein, das Neu­ge­bo­rene zu intu­bie­ren und tra­cheal abzu­sau­gen. Sollte der Intu­ba­ti­ons­ver­such zu lange dau­ern oder nicht erfolg­reich sein, soll mit einer Mas­ken­ven­ti­la­tion begon­nen wer­den, ins­be­son­dere wenn das Neu­ge­bo­rene eine anhal­tende Bra­dy­kar­die zeigt.
  • Die Mes­sung von Koh­len­di­oxid in der aus­ge­at­me­ten Luft ist in Ergän­zung zur kli­ni­schen Beur­tei­lung die zuver­läs­sigste Methode zum Nach­weis einer intrat­ra­chea­len Tubus­lage und wird bei Neu­ge­bo­re­nen mit Spon­tan­kreis­lauf emp­foh­len.
  • Reife und nahezu reife Neu­ge­bo­rene, bei denen sich nach Reani­ma­tion eine mäßige bis schwere hypo­xi­schi­schä­mi­sche Enze­pha­lo­pa­thie ent­wi­ckelt, sol­len mög­lichst eine the­ra­peu­ti­sche Hypo­ther­mie erhal­ten.

8. Herz­still­stand unter beson­de­ren Umständen

Elek­tro­lyt­stö­run­gen, Ver­gif­tun­gen, Ertrin­ken, akzi­den­telle Hypo­ther­mie, Hyper­ther­mie, Asthma, Ana­phy­la­xie, Kar­dio­chir­ur­gie, Trauma, Schwan­ger­schaft, Strom­schlag: Details unter www.erc.edu

9. Edu­ca­tion – Prin­zi­pien des Trai­nings der Wie­der­be­le­bung

  • Die an die jewei­li­gen Teil­neh­mer ange­pass­ten CPR-Aus­bil­dungs­me­tho­den sol­len eva­lu­iert wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass die Lern­ziele ver­läss­lich erreicht wer­den.
  • Kurze Video-/Com­pu­ter-Kurse zum Eigen­stu­dium mit oder ohne mini­ma­ler Anlei­tung durch Aus­bild­ner und mit „hands on“-Übungen kom­bi­niert, wer­den als effek­tive Alter­na­tive zu tra­di­tio­nel­len BLS/AED-Kur­sen betrachtet.
  • Idea­ler­weise sol­len alle Bür­ger in den Stan­dard-Reani­ma­ti­ons­me­tho­den Herz­druck­mas­sage und Beatmung aus­ge­bil­det wer­den. Unter bestimm­ten Umstän­den ist jedoch aus­schließ­li­ches Trai­ning in Herz­druck­mas­sage sinn­voll, wobei diese Teil­neh­mer ange­hal­ten wer­den soll­ten, Stan­dard-CPR zu ler­nen.
  • Die Kennt­nisse und Fer­tig­kei­ten der lebens­ret­ten­den Basis­maß­nah­men und erwei­ter­ten Maß­nah­men neh­men in nur drei bis sechs Mona­ten ab.
  • Hilfs­mit­tel, die CPR-Kom­man­dos oder Rück­mel­dung geben, ver­bes­sern das Ler­nen und Behal­ten von CPR-Fer­tig­kei­ten. Sie sol­len in das CPR-Trai­ning von Laien und pro­fes­sio­nel­len Hel­fern inte­griert wer­den.
  • Die Gewich­tung von nicht tech­ni­schen Fähig­kei­ten wie Füh­rungs­qua­li­tät, Team­ar­beit, Pro­zess­steue­rung und struk­tu­rierte Kom­mu­ni­ka­tion kön­nen die Reani­ma­ti­ons­qua­li­tät und Pati­en­ten­ver­sor­gung ver­bes­sern.
  • Team­be­spre­chun­gen, um Reani­ma­tio­nen zu pla­nen (brie­fing) sowie Nach­be­spre­chun­gen nach simu­lier­ten oder aktu­el­len Reani­ma­ti­ons­ver­su­chen (debrie­fing) sol­len zur Ver­bes­se­rung der Team­leis­tung und indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten genutzt werden.


10. Ethik der Reani­ma­tion und Ent­schei­dun­gen am Lebens­ende

Die­ses Kapi­tel befasst sich mit fol­gen­den The­men:

  • Ethi­sche Grundprinzipien
  • Plötz­li­cher Herz­still­stand aus glo­ba­ler Sicht
  • Out­come und Prognosestellung
  • Wann Wie­der­be­le­bungs­ver­su­che begin­nen und wann been­det wer­den sollen
  • Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen und DNAR-Anwei­sun­gen (do not attempt resus­ci­ta­tion = kein Reanimationsversuch)
  • Anwe­sen­heit von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen wäh­rend der Reanimation
  • Organ­be­schaf­fung
  • Reani­ma­ti­ons­for­schung und infor­mierte Einwilligung
  • For­schung und Aus­bil­dung an soeben Verstorbenen

Die Ver­öf­fent­li­chung die­ser neuen, über­ar­bei­te­ten Behand­lungs­leit­li­nien bedeu­tet aber nicht, dass die der­zei­tig ange­wand­ten Behand­lungs­ab­läufe unsi­cher oder unwirk­sam sind.

Abkür­zun­gen

CA

car­diac arrest = Kreislaufstillstand

CPR

kar­dio­pul­mo­n­ale Reani­ma­tion

OHCA 

out-of-hos­pi­tal car­diac arrest =
prä­kli­ni­scher Kreis­lauf­still­stand

ROSC

return of spon­ta­neous cir­cu­la­tion =
Wie­der­ein­tritt eines Spontankreislaufs

VF

ven­tri­cu­lar fibril­la­tion =
Kam­mer­flim­mern

*) Univ. Doz. Dr. Michael Bau­bin*, Dr. Gud­run Burda**, Dr. Jens Schwindt**, Univ. Prof. Dr. Vol­ker Wen­zel*;
* Uni­ver­si­täts­kli­nik für Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin, Medi­zi­ni­sche Uni­ver­si­tät Inns­bruck; Anich­straße 35, 6020 Inns­bruck
** Uni­ver­si­täts­kli­nik für Kin­der- und Jugendheilkunde/​Abteilung für All­ge­meine Päd­ia­trie, Neo­na­to­lo­gie und Inten­siv­me­di­zin, Medi­zi­ni­sche Uni­ver­si­tät Wien,
Wäh­rin­ger Gür­tel 18–20, 1090 Wien

Kor­re­spon­denz:
Univ. Doz. Dr. Michael Bau­bin,
Tel. 01/​512/​504/​80 342;
E‑Mail: michael.baubin@uki.at

Die­ser Aus­gabe der ÖÄZ ist ein Fol­der mit den neuen Leit­li­nien zur kar­dio­pul­mo­n­a­len Reani­ma­tion (CPR) 2010 bei­gelegt. Wir bit­ten um Beach­tung!

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2010