Sachwalterschaften können unterschiedliche Reichweiten haben und selbst für einzelne Angelegenheiten bestellt werden. Dies ist ein großer Unterschied zur einstigen Entmündigung, wie einer der Referenten im Vorfeld des 11. Innviertler MedizinForums, das im Jänner 2011 stattfindet, betont.
Von Birgit Oswald
Grundsätzlich beruht das Verhältnis zwischen Arzt und Patient auf einem Behandlungsvertrag, der aber nur geschlossen werden kann, wenn der Patient in diesem Bereich geschäftsfähig ist. Trifft dies auf einen Patienten nicht zu, muss zunächst überprüft werden, ob eine Vorsorgevollmacht errichtet wurde. Liegt diese nicht vor, muss der Patient durch einen Sachwalter vertreten werden, sofern auch kein Fall der Angehörigenfürsorge vorliegt. „Besachwaltet werden Patienten, die bei gegebener Behandlungsnotwendigkeit in