Gesundheitsreform: Änderungen für Wahlärzte

10.03.2024 | Aktuelles aus der ÖÄK

In den aktuellen Diskussionen rund um die Patientenversorgung geraten Wahlärzte immer wieder in den Fokus. Mit der beschlossenen Gesundheitsreform kommen Änderungen auf sie zu.

Sophie Niedenzu

Der politische Diskurs zur medizinischen Versorgung im öffentlichen Gesundheitssystem dreht sich vielfach um Ideen, wie Wahlärzte an das öffentliche System angebunden werden können. Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte setzt sich schon seit längerem dafür ein, dass das Kassenarztsystem gestärkt und nicht umgekehrt das Wahlarztsystem geschwächt werden müsse. Unabhängig von dieser Diskussion wurden mit der Gesundheitsreform folgende Änderungen für Wahlärzte beschlossen:

Einreichung der Wahlarzthonorare

Bereits mit 1. Juli dieses Jahres sollen Wahlärzte die Wahlarzthonorare in elektronischer Form verpflichtend an die Krankenkassen übertragen. Die bezahlten Honorarnoten sollen per einheitlichem Datensatz übermittelt werden, wenn die Zustimmung vom Patienten dazu vorliegt. Für die elektronische Übermittlung von bereits bezahlten Wahlarzt-Honoraren ist kein e-Card-Anschluss notwendig. Bislang erfolgt die Übertragung unter anderem durch WAH Online oder etwaige Befundübermittlungssysteme. Hintergrund für die automatische Einreichung der Wahlarzthonorare durch die Wahlärzte selbst sei ein Bestreben nach einem Bürokratieabbau in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), so Momen Radi, Leiter des Referats für Wahlärzte der Österreichischen Ärztekammer. Patienten müssen zukünftig nicht mehr selbst einreichen und können mit einer rascheren Rückerstattung rechnen als bisher.

e-Card-Anbindung

Eine weitere Änderung betrifft die e-Card-Anbindung, denn diese wird mit 1. Jänner 2026 für Wahlärzte verpflichtend. Der Gesetzestext dazu definiert bislang nicht näher, wer genau davon betroffen sein wird – abseits von jenen Wahlärzten, die freiwillig das e-Card-System bereits nutzen oder nutzen werden. Das ÖÄK-Referat für Wahlärzte hat daher nun ein Verhandlungsteam nominiert, das auch genauer herausarbeiten soll, nach welchen Kriterien vorgegangen werden kann. „Dazu gibt es einige Ideen und Gedankengänge: Zur Diskussion stehen hier etwa Kriterien wie Öffnungszeiten, Einkommensgrenzen, Zahl der Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr oder auch die Zahl der Rechnungslegungen“, sagt Radi. Durch die Einführung des e-Rezeptes wurde auch der Leistungsumfang der Rezepturbefugnis für die Wahlärzte vereinheitlicht. Somit kann das e-Rezept für jene Ärzte, die die Rezepturbefugnis Neu erworben haben, in vollem Umfang über das e-Card-System verwendet werden. Unterschiedliche Regelungen mit den einzelnen Krankenkassen gehören damit der Vergangenheit an. „Die e-Card-Anbindung für Wahlärzte bringt Vorteile, wenn zukünftig flächendeckend Tools wie die Arbeitsunfähigkeitsmeldung (AUM) für Wahlärzte geöffnet werden“, sagt Radi.

Grundsätzliche Situation

Ein guter Teil der Wahlärzte zeigt Bereitschaft, ans e-Card-System angebunden zu sein. Auch der Wechsel in die Kassenmedizin sei für viele eine Option, wären die Rahmenbedingungen besser. Dazu gehört, so Radi, neben einem Bürokratieabbau auch ein verständlicher, einheitlicher, Leistungskatalog, die Vereinfachung der e-Kommunikation und Kostenübernahme der verpflichtenden Tools und eine leistungsgerechte Entlohnung. Limits und Degressionen müssten wegfallen, die Zuwendungsmedizin stärker in den Fokus gerückt und moderne medizinische Leistungen und Verordnungsmöglichkeiten umgesetzt werden: „Die Kassenmedizin würde attraktiver werden, wenn außerdem flexible Arbeitszeiten und Zusammenarbeitsformen ohne Abschlagszahlungen und Teilzeitarbeit möglich wären“, sagt Radi.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 5 / 10.03.2024