Refe­rat für Senio­ren­an­ge­le­gen­hei­ten: Zukunfts­thema Senioren

09.03.2023 | Aktuelles aus der ÖÄK

Die Alters­py­ra­mide doku­men­tiert klar: Die Gruppe der älte­ren Ärzte wächst wei­ter an. Für das ÖÄK-Refe­rat für Senio­ren­an­ge­le­gen­hei­ten ein deut­li­cher Auf­trag für die Zukunft, die Inter­es­sen der Älte­ren ent­spre­chend zu gewichten.

Sascha Bunda

Ein Drit­tel der öster­rei­chi­schen Ärzte ist über 55 Jahre alt, das zeigt die aktu­elle ÖÄK-Ärz­te­sta­tis­tik für 2022. Diese Pro­zent­zahl ist damit wei­ter­hin im Stei­gen begrif­fen – im Jahr 2000 zum Bei­spiel lag der Anteil der Alters­gruppe über 55 bei gerade ein­mal 13 Pro­zent. Das bedeu­tet natür­lich auch ent­spre­chend erhöh­tes Anspruchs­den­ken an das Refe­rat für Senio­ren­an­ge­le­gen­hei­ten der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer. Die­sem wol­len Refe­rats­lei­ter Harald Schlö­gel und Refe­rent Johan­nes Neu­ho­fer gerecht wer­den. Eines ihrer ers­ten The­men in der aktu­el­len Peri­ode ist die gesetz­li­che Alters­grenze von 70 Jah­ren für Kas­sen­ärzte: „Es gibt gro­ßes Inter­esse unter den Kol­le­gen, auch über diese Grenze hin­aus kas­sen­ärzt­lich tätig zu sein“, kon­sta­tiert Neu­ho­fer, der diese Wün­sche gerne erfüllt sehen möchte und sich für eine Auf­he­bung der Alters­grenze ein­setzt. Im Vor­der­grund müsse aber auf jeden Fall die Frei­wil­lig­keit ste­hen. „Wenn jemand nach einem lan­gen Berufs­le­ben sei­nen Ruhe­stand genie­ßen möchte, ist das das Nor­malste auf der Welt. Aber wenn jemand wei­ter­ma­chen kann und möchte – warum sollte man ihm das ver­bie­ten? Viele möch­ten ein­fach gerne ihr unmit­tel­ba­res Lebens­um­feld nicht ohne ärzt­li­che Ver­sor­gung zurück­las­sen und die Stel­lung hal­ten, bis sich ein Nach­fol­ger fin­det.“ Diese Frei­wil­lig­keit könne es aber erst geben, wenn die Rah­men­be­din­gun­gen ange­passt wer­den, sagt Neu­ho­fer: „Aktu­ell ist es bei­spiels­weise so, dass bei einer Tätig­keit im Pen­si­ons­al­ter trotz­dem wei­ter Pen­si­ons­zah­lun­gen geleis­tet wer­den müs­sen – das ist völ­lig kon­tra­pro­duk­tiv, wenn man den Erfah­rungs­schatz der älte­ren Kol­le­gen erhal­ten möchte“, sagt Neu­ho­fer, der für deut­li­che Erleich­te­run­gen plä­diert: „Nie­mand wird quasi zum Null­ta­rif arbei­ten wol­len. Wenn der Steu­er­be­ra­ter einem erklä­ren muss, dass aus sei­ner Sicht vom Arbei­ten im Pen­si­ons­al­ter abzu­ra­ten ist – dann braucht man die Alters­grenze gar nicht aufzuheben.“

Fest­zu­hal­ten ist aber, sagt Refe­rats­lei­ter Harald Schlö­gel, der auch Vize­prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer ist, dass eine Auf­he­bung der Alters­grenze keine Lösung für die aktu­el­len Pro­bleme im Kas­sen­be­reich ist. „Das kann maximal eine Not­hilfe zur Über­brü­ckung sein.“ Es gäbe der­zeit immer grö­ßer wer­dende Lücken in der kas­sen­ärzt­li­chen Ver­sor­gung und viele Ansatz­punkte, bei­spiels­weise in der Aus­bil­dung, wür­den eine deut­li­che Vor­lauf­zeit benö­ti­gen, bevor sich der Effekt ein­stel­len könne. „Eine nach­hal­tige Ver­bes­se­rung der Situa­tion errei­chen wir nur, wenn die Tätig­keit als Kas­sen­arzt end­lich wie­der für junge Men­schen attrak­tiv wird.“ Es brau­che hier drin­gend mehr Fle­xi­bi­li­tät bei den Kas­sen­ver­trä­gen. „Teil­kas­sen­stel­len etwa könn­ten hoch­at­trak­tiv für junge Ärzte sein, die Betreu­ungs­pflich­ten haben und daher nicht Voll­zeit arbei­ten kön­nen“, gibt Schlö­gel zu beden­ken. Bei allen Über­le­gun­gen im Sinne der Senio­ren müsse man eben auch die Per­spek­tive der Jun­gen mit­den­ken. „Man könnte sagen, aus Sicht des Senio­ren­re­fe­ra­tes sind sie die Kli­en­tel von über­mor­gen“, so Schlögel.

Enquete im Herbst

Die Bedeu­tung von Senio­ren­the­men unter­streicht auch eine für den Herbst 2023 geplante Enquete. Die gemein­same Ver­an­stal­tung bei­der Bun­des­ku­rien wid­met sich aus­schließ­lich der Erör­te­rung der Bedürf­nisse der älte­ren Ärz­te­ge­ne­ra­tion. Über die Details wird die ÖÄZ in den kom­men­den Aus­ga­ben berichten.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 5 /​10.03.2023