Referat für Seniorenangelegenheiten: Zukunftsthema Senioren

09.03.2023 | Aktuelles aus der ÖÄK

Die Alterspyramide dokumentiert klar: Die Gruppe der älteren Ärzte wächst weiter an. Für das ÖÄK-Referat für Seniorenangelegenheiten ein deutlicher Auftrag für die Zukunft, die Interessen der Älteren entsprechend zu gewichten.

Sascha Bunda

Ein Drittel der österreichischen Ärzte ist über 55 Jahre alt, das zeigt die aktuelle ÖÄK-Ärztestatistik für 2022. Diese Prozentzahl ist damit weiterhin im Steigen begriffen – im Jahr 2000 zum Beispiel lag der Anteil der Altersgruppe über 55 bei gerade einmal 13 Prozent. Das bedeutet natürlich auch entsprechend erhöhtes Anspruchsdenken an das Referat für Seniorenangelegenheiten der Österreichischen Ärztekammer. Diesem wollen Referatsleiter Harald Schlögel und Referent Johannes Neuhofer gerecht werden. Eines ihrer ersten Themen in der aktuellen Periode ist die gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärzte: „Es gibt großes Interesse unter den Kollegen, auch über diese Grenze hinaus kassenärztlich tätig zu sein“, konstatiert Neuhofer, der diese Wünsche gerne erfüllt sehen möchte und sich für eine Aufhebung der Altersgrenze einsetzt. Im Vordergrund müsse aber auf jeden Fall die Freiwilligkeit stehen. „Wenn jemand nach einem langen Berufsleben seinen Ruhestand genießen möchte, ist das das Normalste auf der Welt. Aber wenn jemand weitermachen kann und möchte – warum sollte man ihm das verbieten? Viele möchten einfach gerne ihr unmittelbares Lebensumfeld nicht ohne ärztliche Versorgung zurücklassen und die Stellung halten, bis sich ein Nachfolger findet.“ Diese Freiwilligkeit könne es aber erst geben, wenn die Rahmenbedingungen angepasst werden, sagt Neuhofer: „Aktuell ist es beispielsweise so, dass bei einer Tätigkeit im Pensionsalter trotzdem weiter Pensionszahlungen geleistet werden müssen – das ist völlig kontraproduktiv, wenn man den Erfahrungsschatz der älteren Kollegen erhalten möchte“, sagt Neuhofer, der für deutliche Erleichterungen plädiert: „Niemand wird quasi zum Nulltarif arbeiten wollen. Wenn der Steuerberater einem erklären muss, dass aus seiner Sicht vom Arbeiten im Pensionsalter abzuraten ist – dann braucht man die Altersgrenze gar nicht aufzuheben.“

Festzuhalten ist aber, sagt Referatsleiter Harald Schlögel, der auch Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer ist, dass eine Aufhebung der Altersgrenze keine Lösung für die aktuellen Probleme im Kassenbereich ist. „Das kann maximal eine Nothilfe zur Überbrückung sein.“ Es gäbe derzeit immer größer werdende Lücken in der kassenärztlichen Versorgung und viele Ansatzpunkte, beispielsweise in der Ausbildung, würden eine deutliche Vorlaufzeit benötigen, bevor sich der Effekt einstellen könne. „Eine nachhaltige Verbesserung der Situation erreichen wir nur, wenn die Tätigkeit als Kassenarzt endlich wieder für junge Menschen attraktiv wird.“ Es brauche hier dringend mehr Flexibilität bei den Kassenverträgen. „Teilkassenstellen etwa könnten hochattraktiv für junge Ärzte sein, die Betreuungspflichten haben und daher nicht Vollzeit arbeiten können“, gibt Schlögel zu bedenken. Bei allen Überlegungen im Sinne der Senioren müsse man eben auch die Perspektive der Jungen mitdenken. „Man könnte sagen, aus Sicht des Seniorenreferates sind sie die Klientel von übermorgen“, so Schlögel.

Enquete im Herbst

Die Bedeutung von Seniorenthemen unterstreicht auch eine für den Herbst 2023 geplante Enquete. Die gemeinsame Veranstaltung beider Bundeskurien widmet sich ausschließlich der Erörterung der Bedürfnisse der älteren Ärztegeneration. Über die Details wird die ÖÄZ in den kommenden Ausgaben berichten.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 5 / 10.03.2023