E-Card: Digitaler Schlüssel

25.10.2023 | Aktuelles aus der ÖÄK

Das Stecken der e-Card ermöglicht unter anderem den Zugang zur Medikamentenverordnung. Die beiden unterschiedlichen Anwendungen e-Medikation und e-Rezept spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Sophie Niedenzu

Sie werden oft im gleichen Atemzug genannt, sind aber zwei unterschiedliche Systeme, die ineinandergreifen: e-Medikation und e-Rezept werden genutzt, um einerseits eine Übersicht über die verordneten Medikamente zu erhalten, und andererseits die administrative Abwicklung von Kassenrezepten durch Digitalisierung zu vereinfachen. Eines haben sie beide gemein: Die e-Card-Steckung ist der Schlüssel zu beiden Systemen.

e-Medikation

Die e-Medikation ist eine Anwendung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA und beruht auf dem Gesundheitstelematikgesetz. Sie stellt eine Übersicht über Medikamentenverordnungen und -abgaben dar und hat das Ziel, unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen von Medikamenten zu verhindern. Zugriff auf die e-Medikation haben Ärzte, Apotheker, Bürger, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Niedergelassene Vertragsärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, verordnete Medikamente in der e-Medikation zu speichern, auch Apotheken müssen die Abgabe von Medikamenten verpflichtend dokumentieren. Behandelnde Ärzte können die Medikationsliste von Patienten einsehen und haben damit eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie. Spitäler haben laut Gesundheitstelematikgesetz nicht die Pflicht, die Medikamente in die e-Medikation einzutragen. Personen, die sich von ELGA abgemeldet haben, besitzen auch keine e-Medikation und somit keine in ELGA dokumentierte Medikamentenhistorie. Während der COVID-Pandemie gab es einen freien Zugang zu ELGA ohne vorherige e-Card-Steckung. Das wurde wieder zurückgenommen: Seit 1. Jänner ist der Zugriff für Ärzte auf die e-Medikation nur mehr durch Stecken der e-Card für 90 Tage möglich. Seit 1. Juli müssen auch Apotheken für den Zugriff und die Eintragung in die e-Medikation die e-Card stecken.

e-Rezept

Anders als die e-Medikation ist das e-Rezept eine Anwendung der Sozialversicherung. Mit dem e-Rezept wird das papiergebundene Kassenrezept abgelöst, Privatrezepte werden derzeit noch über den etablierten Papierprozess abgewickelt, wobei auch hier eine digitale Umsetzung ermöglicht werden soll. Damit ist das e-Rezept eine rein administrative Anwendung des e-Card-Systems ohne medizinische Ziele. Versicherte können sich davon nicht abmelden. Die bisher fehlenden Daten, die für die Verrechnung mit der Sozialversicherung notwendig sind, wie etwa Versicherungsstatus oder Rezeptgebührenbefreiung, sind über das e-Rezept automatisch verfügbar. Damit ist das e-Rezept ein wichtiges Tool für die Sozialversicherung zur Überprüfung und Verrechnung der Kosten für das verordnete Medikament. Im Bedarfsfall kann der Arzt durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer und Stecken der Admin-Karte ein e-Rezept in der Ordination ausstellen, wodurch die Anwesenheit des Patienten in der Ordination nicht zwingend notwendig ist. Es ist außerdem nicht erforderlich, dass die e-card der Versicherten beim nächsten Besuch nachgesteckt oder ein Ersatzbeleg ausgestellt wird. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen über telemedizinische Positionen. Die gesetzliche Änderung ab 1. Juli ermöglicht auch die elektronische Übermittlung der Suchtgiftverschreibung mit Ausnahme von Substitutionstherapie über das e-Rezept. Das e-Suchtgiftrezept wurde im Herbst 2023 durch Bemühungen auf allen Seiten ohne Zusatzkosten für die Ärzteschaft in allen gängigen Arztsoftwareprodukten ausgerollt.

Zusammenspiel e-Medikation und e-Rezept

Das Kassen-e-Rezept wird in der Ordination durch den Arzt erstellt und im e-Card-System gespeichert. Zeitgleich wird ein Eintrag in der e-Medikation erstellt. Auf Wunsch der Patienten können die e-Rezepte ausgedruckt werden. Die Einlösung in der Apotheke kann aber auch lediglich mit der e-Card erfolgen. Patienten können mittels Handy-Signatur auf den jeweiligen Portalen der zugehörigen Krankenkasse oder der „Meine SV-App“ den e-Rezept-Code und die e-Rezept-ID online abrufen. Das Rezept kann auch bei Vorlage des Codes oder der e-Rezept-ID eingelöst werden. Der Apotheker erstellt bei der Medikamentenabgabe einen entsprechenden Eintrag in der e-Medikation. Dadurch ist für den Arzt ersichtlich, ob und welche Medikamente in der Apotheke abgegeben wurden.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 20 / 25.10.2023