Ver­sor­gung nach Unfall und Krank­heit: Reha­bi­li­ta­tion ins Leben

25.02.2021 | Politik


Die Defi­ni­tion von indi­vi­du­ell rich­ti­gen Zie­len ist maß­geb­lich für den Erfolg von Reha­bi­li­ta­ti­ons-Maß­nah­men. Die Betrof­fe­nen sol­len dazu befä­higt wer­den, wie­der in den Arbeits­pro­zess ein­stei­gen zu kön­nen. Denn Stu­dien zei­gen: nicht arbei­ten macht krank.
Sophie Fessl

In Öster­reich wird Reha­bi­li­ta­tion von Sei­ten der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger sehr ernst genom­men – mitt­ler­weile auch von der Poli­tik, weil wir in der COVID-Zeit gezeigt haben, wofür die Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen ste­hen“, betont PVA-Chef­arzt Mar­tin Sko­u­mal. Je nach Kos­ten­trä­ger unter­schei­det sich die Ziel­set­zung der Reha­bi­li­ta­tion. In der Pen­si­ons­ver­si­che­rung wird Reha­bi­li­ta­tion mit dem Ziel gewährt, dass Men­schen im Berufs­le­ben und in der Gesell­schaft wie­der einen ange­mes­se­nen Platz ein­neh­men kön­nen. „Sinn einer Reha­bi­li­ta­tion ist die Wie­der­her­stel­lung oder der Erhalt der Erwerbs­fä­hig­keit sowie die Ver­min­de­rung der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit“, erklärt Sko­u­mal. In der Unfall­ver­si­che­rung wie­derum ist es das Ziel, nach einem Arbeits­un­fall oder einer Berufs­krank­heit eben­falls wie­der eine Teil­habe am Berufs­le­ben und gesell­schaft­li­chen Leben zu ermög­li­chen. Bei der Kran­ken­ver­si­che­rung ist es ande­rer­seits das Ziel, den Erfolg einer Akut­be­hand­lung zu sichern und Krank­heits­fol­gen zu erleich­tern, sodass die Selbst­hil­fe­fä­hig­keit erhal­ten bleibt. 

„Uns inter­es­siert die Teil­habe: Wie kann der best­mög­li­che Zustand mit dem Grad der Behin­de­rung erreicht wer­den, damit ich an mei­nem Leben teil­habe – am beruf­li­chen Leben wie auch am sozia­len?“, erläu­tert Sko­u­mal. Sowohl Selbst­stän­dig­keit als auch Eigen­stän­dig­keit sol­len erhal­ten blei­ben, um die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit zu ver­rin­gern. „So wer­den auch die Reha-Ziele indi­vi­du­ell ver­ein­bart. Was möchte ich errei­chen, und wie ist das möglich?“ 

Funk­tio­nelle Ziele wählen

Die Wahl funk­tio­nel­ler Ziele sieht auch Chris­tian Wie­derer, Ärzt­li­cher Direk­tor vom Kli­ni­kum am Kur­park Baden als vor­der­grün­dig. „Wir beschäf­ti­gen uns nicht mit all­ge­mei­nen Zie­len wie Schmerz oder Grad der Beweg­lich­keit, son­dern damit, was für die Par­ti­zi­pa­tion wich­tig ist, was für meine Akti­vi­tä­ten im Beruf, All­tag und Sozi­al­le­ben wich­tig ist. Es geht nicht darum, ob ich das Knie auf 90 oder 105 Grad abbie­gen kann, son­dern ob ich Stie­gen stei­gen und damit meine Woh­nung errei­chen oder mich selbst­stän­dig an- und aus­zie­hen oder mei­nen Lieb­lings­sport aus­üben kann.“

Diese par­ti­zi­pa­ti­ven Ziele wer­den indi­vi­du­ell mit dem Pati­en­ten zu Beginn der Reha­bi­li­ta­tion ver­ein­bart. Viel­fach braucht es hier noch ein Umden­ken der Pati­en­ten, berich­tet Wie­derer aus der Pra­xis. „Oft sind Pati­en­ten über­rascht über die Frage nach dem per­sön­li­chen Ziel und müs­sen län­ger über­le­gen, was wirk­lich wich­tig für sie ist, was für sie bes­ser wer­den muss.“ Doch diese Defi­ni­tion indi­vi­du­ell wich­ti­ger Ziele ist maß­geb­lich für den Erfolg der Reha-Maß­nah­men. „Das Enga­ge­ment der Pati­en­ten ist für den Erfolg der Reha­bi­li­ta­tion not­wen­dig. Und wenn ein Ziel für den Pati­en­ten inter­es­sant ist, ist der Pati­ent viel moti­vier­ter, die Reha­bi­li­ta­tion mit gro­ßem Ein­satz zu machen.“

Im Jahr 2018 gab es laut Sta­tis­tik Aus­tria öster­reich­weit rund 154.500 Reha­bi­li­ta­ti­ons­auf­ent­halte mit einer durch­schnitt­li­chen Auf­ent­halts­dauer von 23,8 Tagen. 79 Kran­ken­an­stal­ten ste­hen für Reha­bi­li­ta­tion zur Ver­fü­gung, 29 für die Lang­zeit­ver­sor­gung und drei für „Gene­sung und Prä­ven­tion“. Der häu­figste Grund für einen Reha­bi­li­ta­ti­ons­auf­ent­halt war eine Erkran­kung des Stütz- und Bewe­gungs­ap­pa­rats – auf diese Indi­ka­tion ent­fie­len 55.748 Auf­ent­halte –, gefolgt von Erkran­kun­gen des Kreis­lauf­sys­tems mit 32.621 Auf­ent­hal­ten sowie Ver­let­zun­gen und Ver­gif­tun­gen mit 18.380 Auf­ent­hal­ten. Wei­ters waren Krebs­er­kran­kun­gen und Erkran­kun­gen des Ner­ven­sys­tems Gründe für Rehabilitationsaufenthalte. 

Unter Bezie­hern von Reha­bi­li­ta­ti­ons­geld – bei vor­über­ge­hen­der Inva­li­di­tät bezie­hungs­weise Berufs­un­fä­hig­keit – ent­fie­len im Jahr 2019 die meis­ten Bewil­li­gun­gen auf psych­ia­tri­sche Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, auf Maß­nah­men im Bereich des Bewe­gungs- und Stütz­ap­pa­ra­tes sowie auf Maß­nah­men im Bereich der Neurologie. 

Für Wie­derer ist auch die Unter­schei­dung für den Zuwei­ser zwi­schen den Zie­len und Mög­lich­kei­ten einer Reha­bi­li­ta­tion oder einer Kur oder einer Gesund­heits­vor­sorge aktiv wich­tig. „Sobald ein Pro­blem behand­lungs­be­dürf­tig ist, Schä­den oder Ver­än­de­run­gen ent­ste­hen, sollte der Pati­ent in die Reha­bi­li­ta­tion kom­men. Eine Kur oder Gesund­heits­vor­sorge ist für die Vor­sorge gedacht. Doch lei­der wird teil­weise von zuwei­sen­den Ärz­ten nicht so genau zwi­schen die­sen Schie­nen unterschieden.“ 

Nach einer Reha­bi­li­ta­tion der Phase II – einem Anschluss­heil­ver­fah­ren, einer Reha­bi­li­ta­tion nach Unfall oder einem Reha­bi­li­ta­ti­ons­heil­ver­fah­ren – gibt es drei Mög­lich­kei­ten. Ein Teil der Pati­en­ten kann nach einer Reha­bi­li­ta­tion wie­der zurück in den Beruf. Für einen wei­te­ren Teil ist eine Rück­kehr in den ursprüng­li­chen Beruf nicht mög­lich: Hier sieht die PVA vor, dass Pati­en­ten in einer beruf­li­chen Reha­bi­li­ta­tion umge­schult wer­den und einen ande­ren Beruf ergrei­fen. „Bei der drit­ten Gruppe kann man sehen, dass sie es wie­der in ihren Beruf zurück­schaf­fen wird, aber noch nicht jetzt, sie benö­tigt noch gezielte Maß­nah­men. Diese Gruppe trai­nie­ren wir im Reha­JET auf den Arbeits­platz hin“, berich­tet Skoumal.

Reha­JET steht für Reha­bi­li­ta­tion für Job, Erwerbs­fä­hig­keit und Teil­habe. Die­ses Pro­gramm der PVA ver­knüpft medi­zi­ni­sche und beruf­li­che Reha­bi­li­ta­tion. In Work­parks wird die genaue Arbeits­si­tua­tion simu­liert und trai­niert. So wur­den bereits die Arbeits­be­dürf­nisse von LKW-Fah­rern, Bäckern, Euro­figh­ter-Pilo­ten, sit­zen­den Büro­kräf­ten oder Bau­ar­bei­tern nach­ge­baut. „Das Pro­gramm ist auf­wän­dig, aber erste Eva­lu­ie­run­gen zei­gen erfreu­li­che Ergeb­nisse“, berich­tet Sko­u­mal. Der Reha­JET soll mit neuen Leis­tungs­pro­fi­len auch auf die Ver­trags­part­ner aus­ge­rollt wer­den. „Grund­sätz­lich möch­ten wir Men­schen wie­der in ihrem Arbeits­pro­zess befä­hi­gen, da Stu­dien zei­gen: nicht arbei­ten macht krank.“ 

2020 waren auch die Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen durch COVID gefor­dert. Einer­seits waren Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen zeit­weise geschlos­sen, ande­rer­seits ent­las­te­ten diese die Akut­spi­tä­ler durch Fast-Track-Bewil­li­gun­gen, erin­nert Sko­u­mal. „Wir konn­ten Pati­en­ten sehr zei­tig zur Früh­mo­bi­li­sa­tion aus den Spi­tä­lern holen und erhöh­ten so die Kapa­zi­tät der Spi­tä­ler.“ Wei­ters wer­den spe­zi­elle Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, beson­ders im Bereich der Lun­gen­re­ha­bi­li­ta­tion ange­bo­ten. „Wir sehen COVID-Pati­en­ten mit immensen Lun­gen­pro­ble­men, aber auch kar­dio­lo­gi­schen und neu­ro­lo­gi­schen Pro­ble­men, die ein indi­vi­du­el­les Reha-Pro­gramm benö­ti­gen.“ Auch im Bereich der psych­ia­tri­schen Reha­bi­li­ta­tion könn­ten Maß­nah­men für COVID-Pati­en­ten not­wen­dig wer­den, um die Aus­wir­kun­gen von redu­zier­tem kör­per­li­chen und kom­mu­ni­ka­ti­ven Kon­takt auf Inten­siv­sta­tio­nen abzufangen. 

Trotz nur drei­wö­chi­ger Schlie­ßung vom Kli­ni­kum am Kur­park Baden sieht Wie­derer Aus­wir­kun­gen auf die Pati­en­ten, deren Reha­bi­li­ta­tion ver­scho­ben wurde. „Gerade wo eine rasche Reha­bi­li­ta­tion benö­tigt wird wie bei Gelenks­er­satz­ope­ra­tio­nen haben wir eine deut­li­che Ver­schlech­te­rung der Funk­tion beob­ach­tet. Teils muss­ten Auf­ent­halte dann ver­län­gert wer­den, bei ande­ren Pati­en­ten war ein wei­te­rer Auf­ent­halt not­wen­dig.“ Gleich­zei­tig wur­den Hygiene- und Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men umge­setzt. „Unter Beach­tung der Sicher­heits­maß­nah­men stellt die Reha­bi­li­ta­tion eine sichere The­ra­pie dar. Es ist noch in kei­nem Reha­bi­li­ta­ti­ons­zen­trum ein Clus­ter an COVID-Infek­tio­nen auf­ge­tre­ten. Wir sind ein siche­rer Ort. Dazu sind wir auch unse­ren Pati­en­ten gegen­über verpflichtet.“ 

Aus­bau der ambu­lan­ten Rehabilitation

Wäh­rend der Schlie­ßung der sta­tio­nä­ren Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen bestand auch keine Mög­lich­keit für eine ambu­lante Reha­bi­li­ta­tion, was die Situa­tion laut Wie­derer erschwerte. Auf einen Aus­bau die­ser ambu­lan­ten Reha­bi­li­ta­tion möchte die PVA auch in Zukunft set­zen, erklärt Sko­u­mal. „2020 gelang es uns, mit Ver­trags­ver­ga­ben die ambu­lan­ten Zen­tren stark aus­zu­bauen. Wir decken so fast 70 Pro­zent der Bevöl­ke­rung ab, die in ambu­lan­ten Reha­bi­li­ta­ti­ons­zen­tren ver­sorgt wer­den könn­ten.“ In nor­di­schen Län­dern wird Reha­bi­li­ta­tion zum Groß­teil ambu­lant oder als Tele-Reha­bi­li­ta­tion durch­ge­führt, in Öster­reich soll der sta­tio­näre Bereich nicht mehr stark erwei­tert wer­den. „Der Trend geht hin zur ambu­lan­ten Rehabilitation.“

Wo eine ambu­lante Reha­bi­li­ta­tion nicht mög­lich ist, soll in Zukunft auf Tele-Reha­bi­li­ta­tion gesetzt wer­den, so Sko­u­mal. Seit Jän­ner die­ses Jah­res gibt es einen Pro­be­be­trieb für Tele-Reha­bi­li­ta­tion im PVA Zen­trum für ambu­lante Reha­bi­li­ta­tion in Graz sowie im PVA Reha-Zen­trum Bad Schal­ler­bach. „Mit App und via Video wird eine Tele-Reha­bi­li­ta­tion ange­bo­ten. Im Test­be­trieb möch­ten wir sehen wie die Tech­nik funk­tio­niert, wie das Ange­bot ange­nom­men wird und wie Pati­en­ten damit umge­hen können.“

Außer­dem wird eine Platt­form für Tele-Reha­bi­li­ta­tion ent­wi­ckelt, die ergän­zend zur Reha­bi­li­ta­tion der Phase 3 flä­chen­de­ckend ange­bo­ten wer­den soll. Auch ein Pro­gramm für pfle­gende Ange­hö­rige wird gestar­tet. Sie sol­len psy­chisch und the­ra­peu­tisch ent­las­tet wer­den, aber auch geschult wer­den, etwa in der rich­ti­gen Mobi­li­sie­rung der Pflegebedürftigen.

Wie­derer sieht in der Reha­bi­li­ta­tion einen Trend in Rich­tung per­sön­li­cher, indi­vi­du­el­ler Betreu­ung. „Es wer­den die Ansprü­che höher wer­den, aber da die Ergeb­nisse indi­vi­du­el­ler sind, wird die Reha­bi­li­ta­tion den Ein­zel­nen auch wei­ter brin­gen. Die Schwer­punkte wer­den aus­ge­präg­ter, die Par­ti­zi­pa­tion wichtiger.“ 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 4 /​25.02.2021