Kurz und infor­ma­tiv: Poli­ti­sche Kurzmeldungen

10.04.2021 | Politik


Obers­ter Sani­täts­rat: neu konstituiert 

Das 35-köp­fige Bera­tungs­gre­mium des Gesund­heits­mi­nis­ters, der Oberste Sani­täts­rat, hat sich – nach­dem die letzte Peri­ode bereits Ende 2019 aus­ge­lau­fen war – neu kon­sti­tu­iert. Als Prä­si­dent wie­der­be­stellt wurde der Rek­tor der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien, Univ. Prof. Mar­kus Mül­ler. Stell­ver­tre­ter sind Univ. Prof. Michael Grimm von der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Inns­bruck und Chris­tiane Druml, die Vor­sit­zende der Bio­ethik-Kom­mis­sion. Als Begrün­dung für die erst jetzt erfolgte Wie­der­be­stel­lung des Obers­ten Sani­täts­rats nannte Gesund­heits­mi­nis­ter Rudolf Anscho­ber (Die Grü­nen) die Pandemie. 

Deutsch­land: Haus­ärzte impfen

Die Imp­fun­gen sol­len – geht es nach dem Wil­len von Bund und Län­dern in Deutsch­land – nach Ostern mit der Hilfe von Haus­ärz­ten beschleu­nigt wer­den. Zusätz­lich zu den Impf­zen­tren kön­nen die Ordi­na­tio­nen zunächst mit einer Mil­lion Impf­do­sen ver­sorgt wer­den, wie Bun­des­kanz­le­rin Angela Mer­kel erklärte. In der letz­ten April­wo­che sol­len es dann bereits mehr als drei Mil­lio­nen Impf­do­sen sein. Zum Ver­gleich: Die Impf­zen­tren erhal­ten sta­bil 2,25 Mil­lio­nen Dosen.

Welt­dro­gen­be­richt: immer mehr ältere Menschen

Die Anfäl­lig­keit für Dro­gen­kon­sum und Dro­gen­ab­hän­gig­keit bei älte­ren Men­schen nimmt durch die demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung zu. Dar­auf macht der Inter­na­tio­nale Suchtstoff­kon­troll­rat (INCB) in sei­nem kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Jah­res­be­richt auf­merk­sam. Auch die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen der COVID-19-Pan­de­mie auf die Lie­fer­ket­ten von Medi­ka­men­ten seien Besorg­nis erre­gend: Maß­nah­men, die die Aus­brei­tung des Virus ein­däm­men soll­ten wie etwa Grenz­kon­trol­len, hät­ten zu Eng­päs­sen bei eini­gen Sub­stan­zen geführt. Außer­dem seien Men­schen mit psy­chi­schen Erkran­kun­gen und Sub­stanz­kon­sum­stö­run­gen durch Mobi­li­täts­ein­schrän­kun­gen und soziale Iso­la­tion von der Pan­de­mie beson­ders betrof­fen; Stö­run­gen wur­den teil­weise ver­schlim­mert. Zusätz­lich hät­ten diese Maß­nah­men zur Ver­knap­pung eini­ger Dro­gen, zu höhe­ren Prei­sen und Ver­un­rei­ni­gun­gen von Dro­gen geführt, was wie­derum die Zahl der Über­do­sie­run­gen stei­gen ließ.

Den­gue-Aus­bruch in Peru

Inmit­ten einer neu­er­li­chen Coro­na­welle ist es in Peru zu einem schwe­ren Den­gue-Aus­bruch gekom­men. Seit Anfang des Jah­res sind mehr als 12.000 Men­schen erkrankt; sie­ben sind daran gestor­ben. Ein Drit­tel des Lan­des – ein­schließ­lich der Haupt­stadt Lima – ist vom Aus­bruch betrof­fen. Mit 456 Fäl­len auf 100.000 Ein­woh­ner ist die Inzi­denz des Den­gue-Aus­bruchs in der Ama­zo­nas­re­gion Madre de Dios, an der Grenze zu Bra­si­lien und Boli­vien, die höchste im Land.

Eutha­na­sie I: Por­tu­gal stoppt

Die Lega­li­sie­rung der akti­ven Ster­be­hilfe hat das por­tu­gie­si­sche Ver­fas­sungs­ge­richt gestoppt. Das im Jän­ner die­ses Jah­res vom Par­la­ment ver­ab­schie­dete Gesetz sei in der vor­lie­gen­den Form nicht zuläs­sig, so die Rich­ter. Kon­kret seien die Situa­tio­nen, in denen Ster­be­hilfe erlaubt wer­den soll, im Gesetz nicht mit der nöti­gen Prä­zi­sion beschrie­ben wor­den. Nach einer Über­ar­bei­tung kann das Gesetz neu­er­lich dem Ver­fas­sungs­ge­richt zur Prü­fung vor­ge­legt werden.

Eutha­na­sie II: Spa­nien billigt

Das spa­ni­sche Par­la­ment hat mit einer deut­li­chen Mehr­heit von 202 Pro-Stim­men, 141 Gegen­stim­men und zwei Ent­hal­tun­gen die Lega­li­sie­rung der Ster­be­hilfe gebil­ligt. Das Gesetz, das im Juni die­ses Jah­res in Kraft tritt, war von der sozia­lis­ti­schen Min­der­heits­re­gie­rung von Pedro Sán­chez ein­ge­bracht wor­den. Damit ist Spa­nien nach den Nie­der­lan­den, Bel­gien und Luxem­burg das vierte Land, in dem aktive Ster­be­hilfe erlaubt ist. 

VfGH bestä­tigt Apothekenvorbehalt

Rezept­freie Arz­nei­mit­tel dür­fen auch wei­ter­hin nur von Apo­the­ken abge­ge­ben wer­den; auch das abso­lute Ver­bot der Abgabe von Arz­nei­mit­teln in Selbst­be­die­nung bleibt auf­recht, so lau­tet das Erkennt­nis des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs (VfGH). Bekannt­lich hatte die Dro­ge­rie­markt­kette dm einen Indi­vi­du­al­an­trag auf Geset­zes- und Ver­ord­nungs­prü­fung ein­ge­bracht. Die­ser rich­tete sich dage­gen, dass die Abgabe von Arz­nei­mit­teln nur in Apo­the­ken mög­lich ist sowie gegen das abso­lute Ver­bot der Abgabe von Arz­nei­mit­teln in Selbst­be­die­nung. Nach Ansicht von dm ver­sto­ßen die ange­foch­te­nen Vor­schrif­ten gegen das Recht auf Frei­heit der Erwerbs­aus­übung; der Apo­the­ken­vor­be­halt seit daher unver­hält­nis­mä­ßig und damit ver­fas­sungs­wid­rig. Der VfGH hat mit dem vor­lie­gen­den Erkennt­nis den Antrag abge­wie­sen. So diene der Apo­the­ken­vor­be­halt meh­re­ren im öffent­li­chen Inter­esse gele­ge­nen Zie­len – etwa der Sicher­stel­lung einer funk­tio­nie­ren­den Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit Heil­mit­teln. Zahl­rei­che öffent­lich-recht­li­che, stan­des- und dis­zi­pli­nar­recht­li­che Ver­pflich­tun­gen stell­ten dies sicher. Daher stelle der Apo­the­ken­vor­be­halt kei­nen unver­hält­nis­mä­ßi­gen Ein­griff in die Erwerbs­frei­heit und kei­nen Ver­stoß gegen den Gleich­heits­grund­satz dar. 

Patent-Anmel­dun­gen wei­ter auf hohem Niveau 

Trotz Corona-Pan­de­mie sind die Patent-Anmel­dun­gen aus Öster­reich beim Euro­päi­schen Patent­amt wei­ter­hin hoch. So lag die Zahl der Anmel­dun­gen über dem Schnitt der ver­gan­ge­nen fünf Jahre (2.232 Anmel­dun­gen 2016 bis 2020). So gin­gen im Vor­jahr 2.303 Anmel­dun­gen aus Öster­reich ein, was um 1,8 Pro­zent weni­ger als im Rekord­jahr 2019 bedeu­tet. Umge­legt auf die Bevöl­ke­rungs­zahl liegt Öster­reich mit 260 Paten­ten pro Mil­lion Ein­woh­ner glo­bal auf Rang sie­ben. Ins­ge­samt wur­den im Vor­jahr 180.250 Patent­an­mel­dun­gen regis­triert. Starke Zuwächse wur­den in den Berei­chen „Arz­nei­mit­tel“ mit einem Plus von 10,2 Pro­zent gegen­über 2019 und in der „Bio­tech­no­lo­gie“ mit plus 6,3 Pro­zent ver­zeich­net. Die meis­ten Anmel­dun­gen regis­trierte man im Bereich „Medi­zin­tech­nik“ mit 14.295 (plus 2,6 Pro­zent), gefolgt von „Digi­ta­ler Kom­mu­ni­ka­tion“ (plus ein Pro­zent) und „Com­pu­ter­tech­nik“ (plus 1,9 Pro­zent). Wei­ter­hin unan­ge­foch­ten an der Spitze lie­gen die USA mit 44.293 bei den beim Euro­päi­schen Patent­amt ange­mel­de­ten Paten­ten; an zwei­ter Stelle liegt Deutsch­land, an der drit­ten Japan. China folgt auf Platz vier. 

95 Mil­lio­nen

Tablet­ten Cap­ta­gon mit einem Gesamt­ge­wicht von 16 Ton­nen haben ört­li­che Zoll­be­hör­den in Malay­sia ent­deckt. Damit han­delt es sich um die größte je dort beschlag­nahmte Menge an Dro­gen mit einem Waren­wert von rund 1,06 Mil­li­ar­den Euro. Das Amphet­amin-Deri­vat Fenetyl­lin wurde frü­her als Doping­mit­tel ein­ge­setzt; heute ist es spe­zi­ell im Nahen Osten eine gefragte Droge. 

Polen: legale Mög­lich­kei­ten für Abtrei­bun­gen gefordert

Der Euro­pa­rat hat Polen auf­ge­for­dert, legale Mög­lich­kei­ten für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che zu schaf­fen. Wie das Minis­ter­ko­mi­tee des Euro­pa­rats erklärte, müsse es „effek­tive und legale Ver­fah­ren“ für Frauen geben, um ihnen „Zugang zu einer lega­len Abtrei­bung zu ermög­li­chen. Es müsse vor allem sicher­ge­stellt wer­den, dass Kran­ken­häu­ser keine „unnö­ti­gen Anfor­de­run­gen“ an Schwan­gere stel­len, die eine legale Abtrei­bung vor­neh­men las­sen wol­len. Auch müsse Polen Kran­ken­häu­ser gesetz­lich dazu ver­pflich­ten, Betrof­fene an andere medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen zu ver­mit­teln, falls Schwan­ger­schafts­ab­brü­che an der betref­fen­den Kli­nik aus Gewis­sens­grün­den nicht durch­ge­führt wer­den. Nach einem Urteil des Obers­ten Gerichts hatte Polen seine restrik­ti­ven Abtrei­bungs­ge­setze im Jän­ner die­ses Jah­res noch­mals ver­schärft. Dem­nach sind Abtrei­bun­gen nur noch infolge von Inzest oder Ver­ge­wal­ti­gung oder bei Lebens­ge­fahr für die Mut­ter erlaubt. 

Deutsch­land erhöht Tabaksteuer

Für eine Packung Ziga­ret­ten mit 20 Stück wird in Deutsch­land im Zeit­raum von 2022 bis 2026 die Tabak­steuer um durch­schnitt­lich acht Cent pro Jahr stei­gen; für eine 40 Gramm-Packung Fein­schnitt um rund 13 bis 16 Cent pro Jahr. Auch wird die bestehende Min­dest­steuer für Zigar­ren, Ziga­ril­los und Pfei­fen­ta­bak ange­passt, beschloss das deut­sche Kabi­nett. Mit Ziga­ret­ten gleich­ge­stellt wird künf­tig erhitz­ter Tabak; ebenso wird die Tabak­be­steue­rung auf E‑Liquids in E‑Zigaretten ausgeweitet. 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2021