Behand­lung von COVID-19: Stra­te­gien aus Österreich

25.02.2021 | Coronavirus, Medizin


Zwei viel­ver­spre­chende Arz­nei­mit­tel­kan­di­da­ten gegen SARS-CoV‑2, die von öster­rei­chi­schen Wis­sen­schaf­tern ent­wi­ckelt wur­den, wer­den der­zeit getes­tet. Wäh­rend APN01 am ACE2-Rezep­tor ansetzt und die Infek­tion mit SARS-CoV‑2 ver­hin­dern soll, soll die andere Sub­stanz, deren Angriffs­punkt Gly­kane sind, pro­phy­lak­tisch zum Ein­satz kommen.

Zu Beginn der Pan­de­mie setz­ten Exper­ten im Kampf gegen SARS-CoV‑2 große Hoff­nun­gen in bereits zuge­las­sene und erprobte Arz­nei­mit­tel wie Chlo­ro­quin oder Lopinavir/​Ritonavir. Aller­dings konn­ten diese Arz­nei­mit­tel im kli­ni­schen All­tag nicht über­zeu­gen. Zwei neue Ansätze kom­men nun aus Öster­reich: eine The­ra­pie mit einem rekom­bi­nan­ten lös­li­chen Angio ten­sin Con­ver­ting Enzyme 2 (rhACE2) namens APN01, an des­sen Ent­wick­lung Univ. Prof. Josef Pen­nin­ger – der­zeit an der Uni­ver­sity of Bri­tish Colum­bia (Van­cou­ver, Kanada) tätig – maß­geb­lich betei­ligt ist und eine Pro­phy­laxe, die sich auf Gly­kane als Angriffs­punkt kon­zen­triert und ein Gra­zer For­schungs­team um Univ. Prof. Andreas Kungl ent­wi­ckelt hat.

Kurz vor Abschluss der kli­ni­schen Phase II steht APN01, das einer­seits die Infek­tion von Zel­len mit SARS-CoV‑2 ver­hin­dern, ande­rer­seits die Schä­di­gung ver­schie­de­ner Organe redu­zie­ren und schließ­lich die durch COVID-19 ver­ur­sach­ten Ent­zün­dungs­re­ak­tio­nen in der Lunge behan­deln soll. „APN01 ist eine viel­ver­spre­chende The­ra­pie, die auf­grund ihrer mul­ti­plen Wirk­weise für alle Infek­ti­ons­er­kran­kun­gen nütz­lich sein kann“, erklärt Priv. Doz. Bernd Lam­precht von der Kli­nik für Lun­gen­heil­kunde am Kep­ler Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum, wo die Sub­stanz in den letz­ten Mona­ten erprobt wurde. „Das Mit­tel hat das Poten­tial, die Krank­heits­dauer zu ver­kür­zen, die Pro­gres­sion der Krank­heit zu stop­pen und eine Beatmung von Pati­en­ten zu verhindern.“

Phase-II-Stu­die mit 200 Patienten

In die inter­na­tio­nale, mul­ti­zen­tri­sche, dop­pelt-ver­blin­dete, ran­do­mi­sierte und Pla­cebo-kon­trol­lierte Stu­die zur Behand­lung schwer­kran­ker COVID-19-Pati­en­ten wur­den pro Stu­dien-Arm jeweils etwa 100 Pati­en­ten in Deutsch­land, Öster­reich, Däne­mark, Groß­bri­tan­nien und Russ­land auf­ge­nom­men. Haupt­kri­te­rium bei der Pati­en­ten­aus­wahl war ein schwe­rer COVID-Ver­lauf mit einer nied­ri­gen Sau­er­stoff­sät­ti­gung und wei­te­ren Begleit­erkran­kun­gen vor einer inten­siv­me­di­zi­ni­schen Betreu­ung. Die Pati­en­ten waren zwi­schen 35 und 80 Jahre alt.

„In Linz wur­den elf Pati­en­ten mit schwe­ren COVID-19-Ver­läu­fen in die Stu­die auf­ge­nom­men. Alle konn­ten gene­sen ent­las­sen wer­den“, sagt Lam­precht. „Wir wis­sen aller­dings noch nicht, wie viele davon mit dem Pla­cebo the­ra­piert wur­den.“ Weder bei Pati­en­ten aus dem Lin­zer Kol­lek­tiv noch bei jenen aus der Kli­nik Favo­ri­ten wur­den kli­nisch rele­vante Neben­wir­kun­gen beob­ach­tet. „Auch Blut­druck­re­gu­lie­rungs­stö­run­gen, zu denen es durch das Unter­bin­den der Angio­ten­sin-II-Wir­kung kom­men könnte, wur­den nicht ver­zeich­net.“ Aus­ge­nom­men von der bis­he­ri­gen Stu­die waren Pati­en­ten mit schwe­ren Lun­gen­vor­er­kran­kun­gen wie COPD oder Lun­gen­kar­zi­nom. Lam­precht dazu: „Diese Ent­schei­dung wurde bewusst getrof­fen, um die Wir­kung mög­lichst unbe­ein­flusst von Begleit­the­ra­pien beur­tei­len zu können.“

Limi­tie­rend: Darreichung

Aller­dings ist die Schwelle für die Anwen­dung die­ses Arz­nei­mit­tels der­zeit noch sehr hoch. Die intra­ve­nöse Gabe der 30-minü­ti­gen Infu­sion in Abstand von zwölf Stun­den über einen Zeit­raum von sie­ben Tagen macht einen Ein­satz im nie­der­ge­las­se­nen Bereich noch schwer mög­lich. „Das ist einer der limi­tie­ren­den Aspekte des Mit­tels“, so Lam­precht. „Es könnte aber sein, dass sich die finale Dar­rei­chungs­form noch ändert und mög­li­cher­weise eine sub­ku­tane Anwen­dung ange­strebt wird.“ Ziel müsse es sein, dass das Prä­pa­rat ähn­lich wie andere Anti­kör­per-The­ra­pien sehr früh­zei­tig und daher schon beim All­ge­mein­me­di­zi­ner ver­ab­reicht wer­den kann. Einen wesent­li­chen Vor­teil hat APN01 bereits jetzt: „Es braucht kei­ner­lei kom­pli­zierte Lagerbedingungen.“

Pro­phy­lak­tisch nied­rig dosierte Heparinoide

Nicht the­ra­peu­tisch, son­dern pro­phy­lak­tisch-oral sol­len nied­rig-dosierte Hepa­ri­no­ide (NDHs) ein­ge­setzt wer­den. Wäh­rend APN01 am ACE2-Rezep­tor ansetzt, kon­zen­triert sich NDH auf den Pro­teo­gly­kan-Co-Rezep­tor. „In-vitro Expe­ri­mente haben gezeigt, dass Gly­kane wie Hepa­rin die Infek­tion von Ziel-Zel­len dosis­ab­hän­gig fast kom­plett ver­hin­dern“, unter­streicht Univ. Prof. Andreas Kungl vom Insti­tut für Phar­ma­zeu­ti­sche Wis­sen­schaf­ten der Uni­ver­si­tät Graz. Gemes­sen wird die Inhi­bi­tion mit­tels der Virus-Repli­ka­tion. „Wir über­prüf­ten die Virus­last nach Behand­lung mit unse­ren Sub­stan­zen und stell­ten eine signi­fi­kante Reduk­tion im Ver­gleich zu unbe­han­del­ten Zel­len fest.“ Auch das abseh­bar güns­tige Neben­wir­kungs­pro­fil gibt „Grund zur Hoff­nung“ für die ers­ten Stu­dien mit Patienten. 

Das Prä­pa­rat soll pro­phy­lak­tisch für alle Alters­grup­pen als Tablette und zur Inha­la­tion in Pul­ver­form zur Ver­fü­gung ste­hen. „Durch die orale Form als Lutsch­pas­tille soll dem Virus sug­ge­riert wer­den, es sei bereits am Ziel­ort ange­kom­men, wodurch es an sei­ner Infek­tio­si­tät ver­liert“, sagt Kungl. Damit wird auch die inter­per­so­nelle Trans­mis­sion weit­ge­hend gestoppt. „Ist der­je­nige bereits infi­ziert, dann kann die zweite Anwen­dungs­mög­lich­keit des Prä­pa­rats hel­fen. Eine Inha­la­tion soll die virale Akti­vi­tät in der Lunge neu­tra­li­sie­ren.“ Die Erfolge der Prä­kli­nik sol­len jetzt durch den Ein­satz bei Men­schen veri­fi­ziert wer­den. Kungl dazu: „Dosis-Wir­kungs-Stu­dien und die zuge­hö­rige Phar­ma­ko­lo­gie sind die nächs­ten not­wen­di­gen Schritte, damit das Prä­pa­rat ver­füg­bar gemacht wer­den kann.“ (MCW)

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 4 /​25.02.2021