Bun­des­sek­tion All­ge­mein­me­di­zin: COVID-Imp­fung beim Haus­arzt: Schnell und effektiv

10.04.2021 | Aktuelles aus der ÖÄK, Coronavirus


Die Bun­des­sek­tion All­ge­mein­me­di­zin der ÖÄK zeigt sich erfreut, dass die Bereit­schaft der nie­der­ge­las­se­nen All­ge­mein­me­di­zi­ner, bei der Durch­imp­fung der Bevöl­ke­rung mit­zu­wir­ken, rie­sen­groß ist. Sei­tens der Bun­des­sek­tion wurde bereits ein Leit­fa­den als Emp­feh­lung und Hil­fe­stel­lung erar­bei­tet.
Sascha Bunda

„Wir sind opti­mal auf­ge­stellt und bereit, los­zu­le­gen“, bringt Edgar Wut­scher, Obmann der Bun­des­sek­tion All­ge­mein­me­di­zin der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer, die Situa­tion rund um die COVID-19-Schutz­imp­fun­gen beim Haus­arzt auf den Punkt. Die ohne­hin schon hohe Bereit­schaft, COVID-Schutz­imp­fun­gen zu ver­ab­rei­chen und so einen gro­ßen Bei­trag zur Pan­de­mie­be­kämp­fung zu leis­ten, steige von Tag zu Tag. Öster­reich­weit stün­den tau­sende Ordi­na­tio­nen bereit, die im Höchst­tempo große Teile der Bevöl­ke­rung durch­imp­fen kön­nen – sobald sie end­lich den nöti­gen Impf­stoff bekom­men. Das bringt einen unschätz­ba­ren Vor­teil mit sich, so Wut­scher. „Es besteht bereits jetzt eine bes­tens ein­ge­spielte Infra­struk­tur, die eine wohn­ort­nahe Ver­sor­gung mit Impf­stoff garan­tie­ren kann. Es sind damit quasi keine Ein­rich­tungs­kos­ten nötig.“

Zudem spielt das Ver­trauen in den Haus­arzt eine erheb­li­che Rolle. „Natür­lich bevor­zu­gen es viele Men­schen, von dem Arzt, dem sie sich in so vie­len ande­ren Berei­chen ihrer Gesund­heit anver­trauen, geimpft zu wer­den. Gerade bei den aktu­el­len Fra­gen rund um die Anwen­dung der Impf­stoffe und beim per­sön­li­chen Risi­ko­pro­fil ist die­ses Ver­trauen Gol­des wert“, sagt Wut­scher. Nur beim Arzt gebe es die größt­mög­li­che Sicher­heit bei der Imp­fung: „Die medi­zi­ni­sche Exper­tise, um fun­dierte Impf­auf­klä­rung und Fest­stel­lung der Impf­taug­lich­keit sicher­zu­stel­len, kann durch nichts ersetzt wer­den“, so der BSAM-Obmann. Die­sen hohen Stan­dard müsse Öster­reich im Sinne der Pati­en­ten­si­cher­heit unbe­dingt bei­be­hal­ten: „Wer glaubt, man könne Apo­the­ker oder Hotel­an­ge­stellte mit Schnell­sie­de­kur­sen zum Imp­fen befä­hi­gen, macht sich der Fahr­läs­sig­keit schul­dig und setzt die Bevöl­ke­rung einem hohen Risiko aus“, sagt Wut­scher. Denn zuletzt habe auch die Prä­si­den­tin der Öster­rei­chi­schen Hote­lier­ver­ei­ni­gung von sich reden las­sen. Sie regte in einem Inter­view an, dass Hotel­an­ge­stellte nach einer zwei­wö­chi­gen Ein­schu­lung doch auch Imp­fun­gen ver­ab­rei­chen könn­ten. Für Wut­scher sind der­ar­tige Über­le­gun­gen „ein­fach nur gro­tesk“. Er könne nicht ver­ste­hen, warum gerade hier der Auf­schrei der Pati­en­ten­an­wälte aus­bleibe. „Das ist eine Pati­en­ten­ge­fähr­dung mit Ansage“, sagt Wut­scher. Statt­des­sen werde von Pati­en­ten­an­wäl­ten sogar noch öffent­lich das Imp­fen in Apo­the­ken gefor­dert. „Die Pati­en­ten­an­wälte soll­ten sich hier ein­mal hin­ter­fra­gen, ob es wirk­lich noch die Pati­en­ten­si­cher­heit ist, für die sie sich ein­set­zen“, kri­ti­siert Wutscher. 


Auf­klä­rungs- und Doku­men­ta­ti­ons­bö­gen (auch fremd­spra­chig) gibt es unter https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/


Stär­ken nutzen

All diese Argu­mente für das Imp­fen in Ordi­na­tio­nen las­sen für Wut­scher nur einen Schluss zu: Der nie­der­ge­las­sene Bereich müsse in der Impf­stra­te­gie noch stär­ker berück­sich­tigt wer­den. „Ein über­wie­gen­der Teil der ver­füg­ba­ren Impf­stoffe muss im nie­der­ge­las­se­nen Bereich lan­den“, for­dert der All­ge­mein­me­di­zi­ner eine Quo­ten­re­ge­lung: „Nur wenn man die Stär­ken und den gro­ßen Ein­satz­wil­len der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte jetzt ver­stärkt nutzt, kann ein Mega­pro­jekt wie die Durch­imp­fung der Bevöl­ke­rung mit hohem Zeit­druck best­mög­lich gelingen.“ 

Zu die­sem Zweck wurde sei­tens der BSAM ein Impf­leit­fa­den für nie­der­ge­las­sene Ärzte erar­bei­tet, der als Emp­feh­lung und Hil­fe­stel­lung für jene Ärzte die­nen soll, die in ihren Ordi­na­tio­nen Schutz­imp­fun­gen gegen COVID-19 ver­ab­rei­chen. „Da jede Ordi­na­tion etwas anders struk­tu­riert und orga­ni­siert ist, wur­den hier grund­sätz­li­che Punkte ange­führt, die all­ge­mein zu beach­ten sind“, sagt Wut­scher. Die Umset­zung des Leit­fa­dens müsse natür­lich auch den teil­weise unter­schied­li­chen regio­na­len Vor­ga­ben ange­passt werden. 

Neben aus­führ­li­chen Infor­ma­tio­nen über die Impf­stoffe mit Anga­ben zur Halt­bar­keit, Lage­rung und Ver­wen­dung umfasst der Leit­fa­den auch Emp­feh­lun­gen zur Admi­nis­tra­tion der Pati­en­ten, zur Vor­be­rei­tung der Ordi­na­tio­nen sowie zur Nach­be­treu­ung. Beson­ders wich­tig war dabei für Wut­scher die Pra­xis­be­zo­gen­heit und dass der Leit­fa­den kon­krete Ver­bes­se­run­gen im Impf­ab­lauf mit sich bringt. „Im Dis­kus­si­ons­pro­zess vor der Erstel­lung wurde etwa ange­regt, die Pati­en­ten auf­zu­for­dern, einen aus­ge­füll­ten Aus­klä­rungs­bo­gen bereits mit­zu­brin­gen. Das spart sehr viel Zeit in der Admi­nis­tra­tion“, nennt Wut­scher ein Bei­spiel. Die­ser Leit­fa­den, der in einem höchst kon­struk­ti­ven und moti­vier­ten Klima ent­stan­den ist, unter­strei­che noch­mals, wie sehr die Imp­fun­gen den All­ge­mein­me­di­zi­nern am Her­zen lie­gen. „Sobald wir end­lich Impf­stoff bekom­men, wer­den wir unter Beweis stel­len, wie wir imp­fen kön­nen – näm­lich schnell, effek­tiv und hoch­qua­li­ta­tiv“, sagt Wut­scher abschließend.

Der Impf­leit­fa­den der BSAM (Stand 25.3.2021)

1. Pati­ent

  • Prio­ri­sie­ren Sie Ihre Pati­en­ten nach Risikogruppen.
  • Sehen Sie genü­gend Zeit für die Imp­fung selbst und die logis­ti­sche admi­nis­tra­tive Abwick­lung vor.
  • Sor­gen Sie dafür, dass die Pati­en­ten den aus­ge­füll­ten Auf­klä­rungs­bo­gen und die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung schon zur Imp­fung mitnehmen.
  • Wei­sen Sie Ihre Pati­en­ten dar­auf hin, dass auf­grund von COVID-19-Schutz­maß­nah­men (Abstands­re­geln, Ver­mei­dung von Men­schen­an­samm­lun­gen, etc.) Begleit­per­so­nen nur, wenn unbe­dingt not­wen­dig mit­kom­men sollen.
  • Legen Sie eine „Reser­ve­liste“ mit impf­wil­li­gen Pati­en­ten an, die kurz­fris­tig zur Imp­fung kom­men kön­nen, für den Fall, dass Impf­stoff übrigbleibt.
  • Beach­ten Sie, dass Sie keine Impf­ter­mine am sel­ben Tag wie die Impf­stoff­lie­fe­rung ein­tei­len. Die Lie­fe­rung der Impf­stoffe erfolgt in der Regel am Tag vor dem geplan­ten Impftermin.
  • Soll­ten Pati­en­ten zum geplan­ten Impf­ter­min nicht erschei­nen, wird emp­foh­len, diese in der War­te­liste hintan zu reihen. 

2. Ordi­na­tion

  • Berei­ten Sie Ihre Ordi­na­tion den COVID-Maß­nah­men ent­spre­chend vor. Beach­ten Sie, dass geimpfte Pati­en­ten nach der erfolg­ten Imp­fung mind. 15 Minu­ten – gege­be­nen­falls auch 30 Minu­ten – unter qua­li­fi­zier­ter Beob­ach­tung noch in der Ordi­na­tion war­ten müs­sen. Berück­sich­ti­gen Sie bitte die amts­ärzt­li­chen Vor­ga­ben bezüg­lich der Schutz­aus­rüs­tung bei der Impfung.

3. Nach­be­treu­ung

  • Sor­gen Sie dafür, dass ein Beob­ach­tungs­zeit­raum von min­des­tens 15 Minu­ten ein­ge­hal­ten wird und die Sicher­heits­ab­stände im War­te­be­reich groß genug sind.
  • Bei Pati­en­ten mit bekann­ter All­er­gie sollte der Beob­ach­tungs­zeit­raum min­des­tens 30 Minu­ten betragen.
  • Im Gegen­satz zu ande­ren Berufs­grup­pen kön­nen wir jeder­zeit mit der vor­han­de­nen Not­fall­aus­rüs­tung sofort bei mög­li­chen Impf­zwi­schen­fäl­len intervenieren.
  • Ver­ein­ba­ren Sie mit dem Pati­en­ten gleich einen Ter­min für die zweite Teilimpfung.

4. Impf­stoff­in­for­ma­tio­nen

  • Biontech-Pfi­zer: Nach dem Auf­tauen sollte der Impf­stoff ver­dünnt und unver­züg­lich ver­wen­det wer­den. Sta­bi­li­täts­da­ten wäh­rend des Gebrauchs nach dem Auf­tauen haben jedoch gezeigt, dass der unver­dünnte Impf­stoff nach der Ent­nahme aus dem Gefrier­schrank bis zu fünf Tage bei 2 °C bis 8 °C gela­gert wer­den kann. Inner­halb der fünf Tage Halt­bar­keits­dauer bei 2 °C bis 8 °C kön­nen bis zu 12 Stun­den für den Trans­port genutzt wer­den. Vor der Ver­wen­dung kann der unge­öff­nete Impf­stoff bis zu zwei Stun­den bei Tem­pe­ra­tu­ren bis 30 °C gela­gert wer­den. Lagern und trans­por­tie­ren Sie den Impf­stoff nach dem Ver­dün­nen bei 2 °C bis 30 °C und ver­wen­den Sie ihn inner­halb von sechs Stun­den. Der Impf­stoff wird in zwei Dosen mit einem Inter­vall von 21 Tagen ver­ab­reicht. In Aus­nah­me­fäl­len kann in einem Zeit­in­ter­vall von 19 bis 42 Tagen geimpft werden.
  • Astra Zeneca: Die che­mi­sche und phy­si­ka­li­sche Halt­bar­keit ab dem Zeit­punkt des Öff­nens der Durch­stech­fla­sche (der ers­ten Punk­tie­rung) bis zur Anwen­dung wurde im Kühl­schrank (2°C – 8°C) für nicht mehr als 48 Stun­den nach­ge­wie­sen. Inner­halb die­ses Zeit­raums kann der Impf­stoff ein­ma­lig bei bis zu 30°C für bis zu sechs Stun­den gela­gert und ange­wen­det wer­den. Nach Ablauf die­ser Zeit darf der Impf­stoff nicht mehr ver­wen­det wer­den. Stel­len Sie ihn nicht zurück in den Kühl­schrank. Der Impf­stoff wird in zwei Dosen ver­ab­reicht. Bereits drei Wochen nach der ers­ten Dosis beginnt die Schutz­wir­kung. Für einen anhal­ten­den und voll­stän­di­gen Impf­schutz ist die zweite Dosis not­wen­dig. Diese kann laut Fach­in­for­ma­tion in einem Zeit­in­ter­vall von vier bis zwölf Wochen (28 bis 84 Tagen) ver­ab­reicht wer­den Die zweite Dosis sollte aber vor­zugs­weise elf bis zwölf Wochen nach der ers­ten Dosis ver­ab­reicht wer­den, da sich hier eine bes­sere Immu­no­ge­ni­tät und Schutz­wir­kung zeigte.
  • Moderna: Lei­der gibt es für Moderna keine offi­zi­elle Fach­in­for­ma­tion in Öster­reich. Die Firma Moderna hat in Öster­reich keine Nie­der­las­sung und ist bis­lang auch nicht Mit­glied des Ver­ban­des der Impfstoffhersteller.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2021