Bundessektion Allgemeinmedizin: COVID-Impfung beim Hausarzt: Schnell und effektiv

10.04.2021 | Aktuelles aus der ÖÄK, Coronavirus


Die Bundessektion Allgemeinmedizin der ÖÄK zeigt sich erfreut, dass die Bereitschaft der niedergelassenen Allgemeinmediziner, bei der Durchimpfung der Bevölkerung mitzuwirken, riesengroß ist. Seitens der Bundessektion wurde bereits ein Leitfaden als Empfehlung und Hilfestellung erarbeitet.
Sascha Bunda

„Wir sind optimal aufgestellt und bereit, loszulegen“, bringt Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin der Österreichischen Ärztekammer, die Situation rund um die COVID-19-Schutzimpfungen beim Hausarzt auf den Punkt. Die ohnehin schon hohe Bereitschaft, COVID-Schutzimpfungen zu verabreichen und so einen großen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten, steige von Tag zu Tag. Österreichweit stünden tausende Ordinationen bereit, die im Höchsttempo große Teile der Bevölkerung durchimpfen können – sobald sie endlich den nötigen Impfstoff bekommen. Das bringt einen unschätzbaren Vorteil mit sich, so Wutscher. „Es besteht bereits jetzt eine bestens eingespielte Infrastruktur, die eine wohnortnahe Versorgung mit Impfstoff garantieren kann. Es sind damit quasi keine Einrichtungskosten nötig.“

Zudem spielt das Vertrauen in den Hausarzt eine erhebliche Rolle. „Natürlich bevorzugen es viele Menschen, von dem Arzt, dem sie sich in so vielen anderen Bereichen ihrer Gesundheit anvertrauen, geimpft zu werden. Gerade bei den aktuellen Fragen rund um die Anwendung der Impfstoffe und beim persönlichen Risikoprofil ist dieses Vertrauen Goldes wert“, sagt Wutscher. Nur beim Arzt gebe es die größtmögliche Sicherheit bei der Impfung: „Die medizinische Expertise, um fundierte Impfaufklärung und Feststellung der Impftauglichkeit sicherzustellen, kann durch nichts ersetzt werden“, so der BSAM-Obmann. Diesen hohen Standard müsse Österreich im Sinne der Patientensicherheit unbedingt beibehalten: „Wer glaubt, man könne Apotheker oder Hotelangestellte mit Schnellsiedekursen zum Impfen befähigen, macht sich der Fahrlässigkeit schuldig und setzt die Bevölkerung einem hohen Risiko aus“, sagt Wutscher. Denn zuletzt habe auch die Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung von sich reden lassen. Sie regte in einem Interview an, dass Hotelangestellte nach einer zweiwöchigen Einschulung doch auch Impfungen verabreichen könnten. Für Wutscher sind derartige Überlegungen „einfach nur grotesk“. Er könne nicht verstehen, warum gerade hier der Aufschrei der Patientenanwälte ausbleibe. „Das ist eine Patientengefährdung mit Ansage“, sagt Wutscher. Stattdessen werde von Patientenanwälten sogar noch öffentlich das Impfen in Apotheken gefordert. „Die Patientenanwälte sollten sich hier einmal hinterfragen, ob es wirklich noch die Patientensicherheit ist, für die sie sich einsetzen“, kritisiert Wutscher.


Aufklärungs- und Dokumentationsbögen (auch fremdsprachig) gibt es unter https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/


Stärken nutzen

All diese Argumente für das Impfen in Ordinationen lassen für Wutscher nur einen Schluss zu: Der niedergelassene Bereich müsse in der Impfstrategie noch stärker berücksichtigt werden. „Ein überwiegender Teil der verfügbaren Impfstoffe muss im niedergelassenen Bereich landen“, fordert der Allgemeinmediziner eine Quotenregelung: „Nur wenn man die Stärken und den großen Einsatzwillen der niedergelassenen Ärzte jetzt verstärkt nutzt, kann ein Megaprojekt wie die Durchimpfung der Bevölkerung mit hohem Zeitdruck bestmöglich gelingen.“

Zu diesem Zweck wurde seitens der BSAM ein Impfleitfaden für niedergelassene Ärzte erarbeitet, der als Empfehlung und Hilfestellung für jene Ärzte dienen soll, die in ihren Ordinationen Schutzimpfungen gegen COVID-19 verabreichen. „Da jede Ordination etwas anders strukturiert und organisiert ist, wurden hier grundsätzliche Punkte angeführt, die allgemein zu beachten sind“, sagt Wutscher. Die Umsetzung des Leitfadens müsse natürlich auch den teilweise unterschiedlichen regionalen Vorgaben angepasst werden.

Neben ausführlichen Informationen über die Impfstoffe mit Angaben zur Haltbarkeit, Lagerung und Verwendung umfasst der Leitfaden auch Empfehlungen zur Administration der Patienten, zur Vorbereitung der Ordinationen sowie zur Nachbetreuung. Besonders wichtig war dabei für Wutscher die Praxisbezogenheit und dass der Leitfaden konkrete Verbesserungen im Impfablauf mit sich bringt. „Im Diskussionsprozess vor der Erstellung wurde etwa angeregt, die Patienten aufzufordern, einen ausgefüllten Ausklärungsbogen bereits mitzubringen. Das spart sehr viel Zeit in der Administration“, nennt Wutscher ein Beispiel. Dieser Leitfaden, der in einem höchst konstruktiven und motivierten Klima entstanden ist, unterstreiche nochmals, wie sehr die Impfungen den Allgemeinmedizinern am Herzen liegen. „Sobald wir endlich Impfstoff bekommen, werden wir unter Beweis stellen, wie wir impfen können – nämlich schnell, effektiv und hochqualitativ“, sagt Wutscher abschließend.

Der Impfleitfaden der BSAM (Stand 25.3.2021)

1. Patient

  • Priorisieren Sie Ihre Patienten nach Risikogruppen.
  • Sehen Sie genügend Zeit für die Impfung selbst und die logistische administrative Abwicklung vor.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Patienten den ausgefüllten Aufklärungsbogen und die Einverständniserklärung schon zur Impfung mitnehmen.
  • Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, dass aufgrund von COVID-19-Schutzmaßnahmen (Abstandsregeln, Vermeidung von Menschenansammlungen, etc.) Begleitpersonen nur, wenn unbedingt notwendig mitkommen sollen.
  • Legen Sie eine „Reserveliste“ mit impfwilligen Patienten an, die kurzfristig zur Impfung kommen können, für den Fall, dass Impfstoff übrigbleibt.
  • Beachten Sie, dass Sie keine Impftermine am selben Tag wie die Impfstofflieferung einteilen. Die Lieferung der Impfstoffe erfolgt in der Regel am Tag vor dem geplanten Impftermin.
  • Sollten Patienten zum geplanten Impftermin nicht erscheinen, wird empfohlen, diese in der Warteliste hintan zu reihen.

2. Ordination

  • Bereiten Sie Ihre Ordination den COVID-Maßnahmen entsprechend vor. Beachten Sie, dass geimpfte Patienten nach der erfolgten Impfung mind. 15 Minuten – gegebenenfalls auch 30 Minuten – unter qualifizierter Beobachtung noch in der Ordination warten müssen. Berücksichtigen Sie bitte die amtsärztlichen Vorgaben bezüglich der Schutzausrüstung bei der Impfung.

3. Nachbetreuung

  • Sorgen Sie dafür, dass ein Beobachtungszeitraum von mindestens 15 Minuten eingehalten wird und die Sicherheitsabstände im Wartebereich groß genug sind.
  • Bei Patienten mit bekannter Allergie sollte der Beobachtungszeitraum mindestens 30 Minuten betragen.
  • Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen können wir jederzeit mit der vorhandenen Notfallausrüstung sofort bei möglichen Impfzwischenfällen intervenieren.
  • Vereinbaren Sie mit dem Patienten gleich einen Termin für die zweite Teilimpfung.

4. Impfstoffinformationen

  • Biontech-Pfizer: Nach dem Auftauen sollte der Impfstoff verdünnt und unverzüglich verwendet werden. Stabilitätsdaten während des Gebrauchs nach dem Auftauen haben jedoch gezeigt, dass der unverdünnte Impfstoff nach der Entnahme aus dem Gefrierschrank bis zu fünf Tage bei 2 °C bis 8 °C gelagert werden kann. Innerhalb der fünf Tage Haltbarkeitsdauer bei 2 °C bis 8 °C können bis zu 12 Stunden für den Transport genutzt werden. Vor der Verwendung kann der ungeöffnete Impfstoff bis zu zwei Stunden bei Temperaturen bis 30 °C gelagert werden. Lagern und transportieren Sie den Impfstoff nach dem Verdünnen bei 2 °C bis 30 °C und verwenden Sie ihn innerhalb von sechs Stunden. Der Impfstoff wird in zwei Dosen mit einem Intervall von 21 Tagen verabreicht. In Ausnahmefällen kann in einem Zeitintervall von 19 bis 42 Tagen geimpft werden.
  • Astra Zeneca: Die chemische und physikalische Haltbarkeit ab dem Zeitpunkt des Öffnens der Durchstechflasche (der ersten Punktierung) bis zur Anwendung wurde im Kühlschrank (2°C – 8°C) für nicht mehr als 48 Stunden nachgewiesen. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Impfstoff einmalig bei bis zu 30°C für bis zu sechs Stunden gelagert und angewendet werden. Nach Ablauf dieser Zeit darf der Impfstoff nicht mehr verwendet werden. Stellen Sie ihn nicht zurück in den Kühlschrank. Der Impfstoff wird in zwei Dosen verabreicht. Bereits drei Wochen nach der ersten Dosis beginnt die Schutzwirkung. Für einen anhaltenden und vollständigen Impfschutz ist die zweite Dosis notwendig. Diese kann laut Fachinformation in einem Zeitintervall von vier bis zwölf Wochen (28 bis 84 Tagen) verabreicht werden Die zweite Dosis sollte aber vorzugsweise elf bis zwölf Wochen nach der ersten Dosis verabreicht werden, da sich hier eine bessere Immunogenität und Schutzwirkung zeigte.
  • Moderna: Leider gibt es für Moderna keine offizielle Fachinformation in Österreich. Die Firma Moderna hat in Österreich keine Niederlassung und ist bislang auch nicht Mitglied des Verbandes der Impfstoffhersteller.

 

 

 

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.04.2021