Fortbildungsnachweis: Quote wieder höher

25.01.2020 | Politik


Beim Fortbildungsnachweis konnte ein neuerlicher Anstieg der Erfüllungsquote registriert werden: Mehr als 96 Prozent der Ärztinnen und Ärzte haben bis zum Ende der Meldefrist am 30. November 2019 ihren Fortbildungsnachweis erbracht.
Bettina Fernsebner-Kokert

Dieses vorläufige Ergebnis bedeutet einen weiteren Anstieg der Erfüllungsquote im Vergleich zum vorangegangenen dreijährigen Überprüfungszeitraum (2016: 94,92 Prozent). Das Ärztegesetz schreibt seit 2013 vor, dass Ärzte jeweils in einem Zeitraum von drei Jahren mindestens 150 Fortbildungspunkte auf ihrem DFP-Konto sammeln müssen.

In konkreten Zahlen: Von den insgesamt 34.596 Ärztinnen und Ärzten, die gesetzlich zu Fortbildung verpflichtet sind, haben 33.304 bei der Akademie der Ärzte den erforderlichen Nachweis erbracht – entweder durch ein zum 1. September 2019 gültiges DFP-Diplom oder durch die erforderliche Anzahl von mindestens 150 DFP-Punkten. Die Auswertung des Fortbildungsnachweises erfolgte flächendeckend am 1. September 2019. Im Anschluss erhielten die Ärzte entweder ein Bestätigungsschreiben oder eine Erinnerung, die Unterlagen bis Ende November nachzureichen.

Regelmäßige Weiterbildung

Für den Allgemeinmediziner Nico Schoklitsch war es bereits vor der Einführung der gesetzlichen Fortbildungspflicht selbstverständlich, sich regelmäßig weiterzubilden. „Insofern hat sich für mich nicht viel geändert“, betont der in Mauterndorf bei Salzburg tätige Arzt. Er hat die erforderlichen DFP-Punkte mit
einem Diplom nachgewiesen. Ein Fixpunkt seien jedes Jahr die Ärztetage in Grado, schildert Schoklitsch. Außerdem besucht er Vorträge und sammelt weitere Punkte durch Literaturstudium. Mit dem Fort-
bildungsangebot ist er zufrieden und hält es für ausreichend.

Die Allgemeinmedizinerin Sylvia Stuckenberg aus Lochau in Vorarlberg schätzt besonders die vielfältigen Möglichkeiten, DFP-Punkte zu sammeln. „Der Mix aus Veranstaltungen und e-Learning ist vielfältig und gut“, findet sie. Je nach Thema und verfügbarer Zeit macht sie von beiden Möglichkeiten Gebrauch. Ihren Fortbildungsnachweis hat sie mit einem DFP-Diplom erbracht.

Auf jene 1.292 Ärztinnen und Ärzte, die auch bis zum Ende der Meldefrist keinen ausreichenden Beleg über eine Teilnahme an Weiterbildungen erbracht haben, wartet nun eine Meldung beim unabhängigen Disziplinaranwalt. Die im Ärztegesetz vorgesehenen Disziplinarstrafen reichen von einem schriftlichen
Verweis über Geldstrafen bis zu einer befristeten Untersagung der Berufsausübung; im äußersten Fall droht die Streichung aus der Ärzteliste. Die Strafe verhängt die zuständige Disziplinarkommission. Nach dem vorangegangenen Überprüfungszeitraum (2013 bis 2016), wurden unter den 1.718 Ärztinnen und Ärzten, die damals eine Anzeige erhielten, zahlreiche Geldstrafen verhängt. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass die Anzeige unter bestimmten Umständen zurückgelegt wird. Von der Fortbildungspflicht ausgenommen sind auch die Turnusärzte. Sie können jedoch bereits während der Ausbildung DFP-Punkte sammeln und um ein DFP-Diplom einreichen, sobald sie die Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung erlangt haben.

Bei der Erfüllung der Fortbildungspflicht geben Ärzte jedenfalls dem DFP-Diplom klar den Vorzug: 32.780 (94,75 Prozent) haben auf diesem Weg ihre Fortbildungen nachgewiesen. Beim zweiten Modell müssen mindestens 150 DFP-Punkte erbracht werden, davon mindestens 120 Punkte aus medizinischer Fortbildung und mindestens 50 durch die Teilnahme an Veranstaltungen. Schoklitsch jedenfalls bevorzugt den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, wie er betont: „Für mich persönlich ist der Austausch mit den Kollegen, die ich dort treffe, sehr wichtig.“ Auch Stuckberger hält das e-Learning-Angebot für ausreichend, denn sie „bevorzugt noch immer eine lebendige Fortbildung, bei der man in Kontakt mit den Fachkollegen kommt.“


Drei Fragen an Peter Niedermoser

Da der mit der Fortbildungspflicht verbundene Aufwand nicht unerheblich ist, gebühre allen Ärzten Respekt, sagt der Präsident des wissenschaftlichen Beirats der Österreichischen Akademie der Ärzte. Ausreden, warum der Fortbildungspflicht nicht nachgekommen wird, lässt er nicht gelten, wie er im Gespräch mit Bettina Fernsebner-Kokert betont.

Die Zahl der Ärzte, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen, ist neuerlich gestiegen und liegt aktuell bei 96,27 Prozent. Haben Sie mit diesem nochmaligen Zuwachs gerechnet?

Die hohe Bereitschaft, sich korrekt fortzubilden, war schon immer vorhanden und stellt auch ein wichtiges Signal gegenüber den Patienten dar. Der weitere Anstieg bei der Erfüllung der Fortbildungspflicht ist natürlich sehr erfreulich und zeigt auch, dass die Ärztinnen und Ärzte das Thema Weiterbildung wirklich verinnerlicht haben. Es gibt dabei auch keinen Unterschied zwischen den niedergelassenen und den angestellten Ärzten. Dafür gebührt allen Respekt, denn der damit verbundene Aufwand ist nicht unerheblich. 

Dennoch gibt es immer wieder Ärzte, die trotz Nachfrist und Erinnerung keinen Fort-
bildungsnachweis erbringen. Welche Maßnahmen werden in diesen Fällen ergriffen?

Werden die erforderlichen 150 DFP-Punkte aus mir unerklärlichen Gründen nicht erbracht, kommt es zur Anzeige beim Disziplinaranwalt, der ein unabhängiger Richter ist. Das heißt: Alle, die sich nicht korrekt fortgebildet hatten, wurden auch angezeigt. Bereits nach der vorangegangenen Überprüfungsperiode wurden zahlreiche Kollegen wegen ihrer Versäumnisse zu Geldstrafen verurteilt. Es soll jedoch keinesfalls der Eindruck entstehen, dass man sich mit einer Geldstrafe der Fortbildungspflicht entziehen kann.

Sehen Sie die Notwendigkeit, das Fortbildungsangebot noch weiter auszubauen?

Ich denke, dass wir bereits ein ausreichendes Angebot für die Fortbildung haben und das ist auch gut und wichtig. Dieses Fortbildungsangebot werden wir von Seiten der Österreichischen Akademie der Ärzte je nach Bedarf natürlich laufend anpassen. Es gibt also keinerlei Ausrede, warum man der ärztlichen Fortbildungspflicht nicht nachkommt.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.1.2020