Fort­bil­dungs­nach­weis: Quote wie­der höher

25.01.2020 | Politik


Beim Fort­bil­dungs­nach­weis konnte ein neu­er­li­cher Anstieg der Erfül­lungs­quote regis­triert wer­den: Mehr als 96 Pro­zent der Ärz­tin­nen und Ärzte haben bis zum Ende der Mel­de­frist am 30. Novem­ber 2019 ihren Fort­bil­dungs­nach­weis erbracht.
Bet­tina Fernsebner-Kokert

Die­ses vor­läu­fige Ergeb­nis bedeu­tet einen wei­te­ren Anstieg der Erfül­lungs­quote im Ver­gleich zum vor­an­ge­gan­ge­nen drei­jäh­ri­gen Über­prü­fungs­zeit­raum (2016: 94,92 Pro­zent). Das Ärz­te­ge­setz schreibt seit 2013 vor, dass Ärzte jeweils in einem Zeit­raum von drei Jah­ren min­des­tens 150 Fort­bil­dungs­punkte auf ihrem DFP-Konto sam­meln müssen.

In kon­kre­ten Zah­len: Von den ins­ge­samt 34.596 Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die gesetz­lich zu Fort­bil­dung ver­pflich­tet sind, haben 33.304 bei der Aka­de­mie der Ärzte den erfor­der­li­chen Nach­weis erbracht – ent­we­der durch ein zum 1. Sep­tem­ber 2019 gül­ti­ges DFP-Diplom oder durch die erfor­der­li­che Anzahl von min­des­tens 150 DFP-Punk­ten. Die Aus­wer­tung des Fort­bil­dungs­nach­wei­ses erfolgte flä­chen­de­ckend am 1. Sep­tem­ber 2019. Im Anschluss erhiel­ten die Ärzte ent­we­der ein Bestä­ti­gungs­schrei­ben oder eine Erin­ne­rung, die Unter­la­gen bis Ende Novem­ber nachzureichen. 

Regel­mä­ßige Weiterbildung

Für den All­ge­mein­me­di­zi­ner Nico Scho­klit­sch war es bereits vor der Ein­füh­rung der gesetz­li­chen Fort­bil­dungs­pflicht selbst­ver­ständ­lich, sich regel­mä­ßig wei­ter­zu­bil­den. „Inso­fern hat sich für mich nicht viel geän­dert“, betont der in Mau­tern­dorf bei Salz­burg tätige Arzt. Er hat die erfor­der­li­chen DFP-Punkte mit
einem Diplom nach­ge­wie­sen. Ein Fix­punkt seien jedes Jahr die Ärz­te­tage in Grado, schil­dert Scho­klit­sch. Außer­dem besucht er Vor­träge und sam­melt wei­tere Punkte durch Lite­ra­tur­stu­dium. Mit dem Fort-
bil­dungs­an­ge­bot ist er zufrie­den und hält es für ausreichend.

Die All­ge­mein­me­di­zi­ne­rin Syl­via Stu­cken­berg aus Lochau in Vor­arl­berg schätzt beson­ders die viel­fäl­ti­gen Mög­lich­kei­ten, DFP-Punkte zu sam­meln. „Der Mix aus Ver­an­stal­tun­gen und e‑Learning ist viel­fäl­tig und gut“, fin­det sie. Je nach Thema und ver­füg­ba­rer Zeit macht sie von bei­den Mög­lich­kei­ten Gebrauch. Ihren Fort­bil­dungs­nach­weis hat sie mit einem DFP-Diplom erbracht.

Auf jene 1.292 Ärz­tin­nen und Ärzte, die auch bis zum Ende der Mel­de­frist kei­nen aus­rei­chen­den Beleg über eine Teil­nahme an Wei­ter­bil­dun­gen erbracht haben, war­tet nun eine Mel­dung beim unab­hän­gi­gen Dis­zi­pli­nar­an­walt. Die im Ärz­te­ge­setz vor­ge­se­he­nen Dis­zi­pli­nar­stra­fen rei­chen von einem schrift­li­chen
Ver­weis über Geld­stra­fen bis zu einer befris­te­ten Unter­sa­gung der Berufs­aus­übung; im äußers­ten Fall droht die Strei­chung aus der Ärz­te­liste. Die Strafe ver­hängt die zustän­dige Dis­zi­pli­nar­kom­mis­sion. Nach dem vor­an­ge­gan­ge­nen Über­prü­fungs­zeit­raum (2013 bis 2016), wur­den unter den 1.718 Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die damals eine Anzeige erhiel­ten, zahl­rei­che Geld­stra­fen ver­hängt. Natür­lich besteht auch die Mög­lich­keit, dass die Anzeige unter bestimm­ten Umstän­den zurück­ge­legt wird. Von der Fort­bil­dungs­pflicht aus­ge­nom­men sind auch die Tur­nus­ärzte. Sie kön­nen jedoch bereits wäh­rend der Aus­bil­dung DFP-Punkte sam­meln und um ein DFP-Diplom ein­rei­chen, sobald sie die Berech­ti­gung zur selbst­stän­di­gen Berufs­aus­übung erlangt haben. 

Bei der Erfül­lung der Fort­bil­dungs­pflicht geben Ärzte jeden­falls dem DFP-Diplom klar den Vor­zug: 32.780 (94,75 Pro­zent) haben auf die­sem Weg ihre Fort­bil­dun­gen nach­ge­wie­sen. Beim zwei­ten Modell müs­sen min­des­tens 150 DFP-Punkte erbracht wer­den, davon min­des­tens 120 Punkte aus medi­zi­ni­scher Fort­bil­dung und min­des­tens 50 durch die Teil­nahme an Ver­an­stal­tun­gen. Scho­klit­sch jeden­falls bevor­zugt den Besuch von Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen, wie er betont: „Für mich per­sön­lich ist der Aus­tausch mit den Kol­le­gen, die ich dort treffe, sehr wich­tig.“ Auch Stuck­ber­ger hält das e‑Lear­ning-Ange­bot für aus­rei­chend, denn sie „bevor­zugt noch immer eine leben­dige Fort­bil­dung, bei der man in Kon­takt mit den Fach­kol­le­gen kommt.“


Drei Fra­gen an Peter Nie­der­mo­ser

Da der mit der Fort­bil­dungs­pflicht ver­bun­dene Auf­wand nicht uner­heb­lich ist, gebühre allen Ärz­ten Respekt, sagt der Prä­si­dent des wis­sen­schaft­li­chen Bei­rats der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte. Aus­re­den, warum der Fort­bil­dungs­pflicht nicht nach­ge­kom­men wird, lässt er nicht gel­ten, wie er im Gespräch mit Bet­tina Fern­seb­ner-Kokert betont.

Die Zahl der Ärzte, die ihrer Fort­bil­dungs­pflicht nach­kom­men, ist neu­er­lich gestie­gen und liegt aktu­ell bei 96,27 Pro­zent. Haben Sie mit die­sem noch­ma­li­gen Zuwachs gerech­net?

Die hohe Bereit­schaft, sich kor­rekt fort­zu­bil­den, war schon immer vor­han­den und stellt auch ein wich­ti­ges Signal gegen­über den Pati­en­ten dar. Der wei­tere Anstieg bei der Erfül­lung der Fort­bil­dungs­pflicht ist natür­lich sehr erfreu­lich und zeigt auch, dass die Ärz­tin­nen und Ärzte das Thema Wei­ter­bil­dung wirk­lich ver­in­ner­licht haben. Es gibt dabei auch kei­nen Unter­schied zwi­schen den nie­der­ge­las­se­nen und den ange­stell­ten Ärz­ten. Dafür gebührt allen Respekt, denn der damit ver­bun­dene Auf­wand ist nicht unerheblich. 

Den­noch gibt es immer wie­der Ärzte, die trotz Nach­frist und Erin­ne­rung kei­nen Fort-
bil­dungs­nach­weis erbrin­gen. Wel­che Maß­nah­men wer­den in die­sen Fäl­len ergrif­fen?

Wer­den die erfor­der­li­chen 150 DFP-Punkte aus mir uner­klär­li­chen Grün­den nicht erbracht, kommt es zur Anzeige beim Dis­zi­pli­nar­an­walt, der ein unab­hän­gi­ger Rich­ter ist. Das heißt: Alle, die sich nicht kor­rekt fort­ge­bil­det hat­ten, wur­den auch ange­zeigt. Bereits nach der vor­an­ge­gan­ge­nen Über­prü­fungs­pe­ri­ode wur­den zahl­rei­che Kol­le­gen wegen ihrer Ver­säum­nisse zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt. Es soll jedoch kei­nes­falls der Ein­druck ent­ste­hen, dass man sich mit einer Geld­strafe der Fort­bil­dungs­pflicht ent­zie­hen kann.

Sehen Sie die Not­wen­dig­keit, das Fort­bil­dungs­an­ge­bot noch wei­ter aus­zu­bauen?

Ich denke, dass wir bereits ein aus­rei­chen­des Ange­bot für die Fort­bil­dung haben und das ist auch gut und wich­tig. Die­ses Fort­bil­dungs­an­ge­bot wer­den wir von Sei­ten der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte je nach Bedarf natür­lich lau­fend anpas­sen. Es gibt also kei­ner­lei Aus­rede, warum man der ärzt­li­chen Fort­bil­dungs­pflicht nicht nachkommt.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 1–2 /​25.1.2020