Kurz und infor­ma­tiv: Poli­ti­sche Kurzmeldungen

10.06.2020 | Politik

Corona-Pan­de­mie: Ver­luste für Sozi­al­ver­si­che­run­gen

Allein im April 2020 wur­den den Unter­neh­men um 187,8 Mil­lio­nen Euro (5,31 Pro­zent) weni­ger an Bei­trä­gen für Erwerbs­tä­tige vor­ge­schrie­ben als im Ver­gleichs­mo­nat des Vor­jah­res. Schon im März die­ses Jah­res lagen die Rück­stände, die die Dienst­ge­ber bei den Kran­ken­kas­sen für ihre Mit­ar­bei­ter haben, bei 1,77 Mil­li­ar­den Euro; laut Pro­gnose stei­gen sie im April auf 2,6 Mil­li­ar­den Euro an. Eine Pro­gnose, wie sich die Krise auf das Jah­res­er­geb­nis der ÖGK aus­wir­ken wird, gibt Gene­ral­di­rek­tor Bern­hard Wur­zer laut Aus­tria Presse Agen­tur vor­erst noch nicht ab. Die eigent­lich für den 15. Mai vor­ge­schrie­bene Geba­rungs­vor­schau ist wegen der unsi­che­ren Lage aus­ge­fal­len; die nächste Pro­gnose ist am 15. August fäl­lig. Laut der im Feber 2020 ver­öf­fent­lich­ten Geba­rungs­vor­schau hatte die ÖKG – noch vor der Corona-Krise – mit einem Bilanz­ver­lust von 175,3 Mil­lio­nen Euro für heuer gerech­net, der bis 2024 auf ins­ge­samt 544 Mil­lio­nen Euro stei­gen soll.

10 Mil­lio­nen

Kin­der könn­ten durch die Corona-Pan­de­mie und die damit ver­bun­de­nen Bewe­gungs­sper­ren und wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen von aku­ter Man­gel­er­näh­rung betrof­fen sein. Davor warnt das World Food Pro­gramm (WFP) der Ver­ein­ten Natio­nen. Die Unter­ernäh­rung könnte durch die Pan­de­mie um 20 Pro­zent zuneh­men – vor allem in ärme­ren Ländern.

Masern-Impf­pflicht in Deutsch­land: Eil­an­träge abgelehnt

Das deut­sche Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat zwei Eil­an­träge auf eine vor­läu­fige Außer­kraft­set­zung der Neu­re­ge­lun­gen im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz abge­lehnt, das auch die Masern-Impf­pflicht umfasst. Zwei Eltern von ein­jäh­ri­gen Kin­dern hat­ten gegen die Masern-Impf­pflicht geklagt, da seit März 2020 Kin­der in Kin­der­gär­ten, Schu­len und der Kin­der­ta­ges­pflege gegen Masern geimpft sein müs­sen. Das Ver­fas­sungs­ge­richt hat die Fol­gen einer Annahme oder Abwei­sung der Kla­gen abge­wo­gen: Bei einem Erfolg der Anträge wären „grund­recht­lich geschützte Inter­es­sen einer gro­ßen Anzahl Drit­ter von hohem Gewicht betrof­fen“, erklärte das Gericht. Die Impf­pflicht diene dem bes­se­ren Schutz vor Masern-Infek­tio­nen. Ziel des Geset­zes sei der Schutz von Leben und kör­per­li­cher Unver­sehrt­heit, zu dem der Staat prin­zi­pi­ell ange­hal­ten sei. Die Nach­teile, die mit einer spä­te­ren Ver­fas­sungs­wid­rig­keit des Geset­zes in Haupt­ver­fah­ren ver­bun­den wären, über­wö­gen in Aus­maß und Schwere nicht die Nach­teile, die im Fall der vor­läu­fi­gen Ver­hin­de­rung eines sich spä­ter als ver­fas­sungs­ge­mäß erwei­sen­den Geset­zes einträten.

Rech­nungs­hof kri­ti­siert KABEG-Finanzierung

Der Kärnt­ner Lan­des­rech­nungs­hof hat die Finan­zie­rung der KABEG-Spi­tä­ler von 2001 bis 2018 unter­sucht. Prin­zi­pi­ell tei­len sich Land und Gemein­den den Abgang der KABEG-Spi­tä­ler im Ver­hält­nis 30 zu 70; seit Anfang der 2000er Jahre zahl­ten die Gemein­den aller­dings nicht mehr. Statt­des­sen nahm die KABEG Kre­dite mit 15-jäh­ri­ger Lauf­zeit auf. Die Gemein­den zahl­ten nur noch die jähr­li­che Til­gung plus Zin­sen – aller­dings maximal 30 Pro­zent des KABEG-Abgangs, also jenen Betrag, den sie ohne­hin zah­len müss­ten. Wei­tere Rück­zah­lun­gen muss das Land über­neh­men. Dadurch kumu­lier­ten sich die Schul­den auf 550 Mil­lio­nen Euro Ende 2018. Die Gemein­den spar­ten sich 352 Mil­lio­nen Euro an KABEG-Zuschüs­sen, die Kos­ten für die Fremd­fi­nan­zie­rung belie­fen sich auf 224 Mil­lio­nen Euro. Als sich 2010 die Til­gun­gen der 30-Pro­zent-Grenze näher­ten, wur­den auch die lau­fen­den Gemein­de­an­teile über end­fäl­lige Kre­dite finan­ziert und Til­gun­gen wei­ter in die Zukunft gescho­ben. Nach­dem das Land Kärn­ten die Schul­den ohne­hin bezah­len muss und das Sys­tem keine Vor­teile mehr bringe, emp­fiehlt der Rech­nungs­hof nun, wie­der auf eine regu­läre Finan­zie­rung mit Gemein­de­zu­schüs­sen umzu­stei­gen. Ein wei­te­rer Kri­tik­punkt der Prü­fer: Das Land ver­kaufte von 2005 bis 2009 die Immo­bi­lien der Lan­des­spi­tä­ler an die KABEG und erlöste so 372 Mil­lio­nen Euro. Die KABEG nahm dafür Kre­dite auf, die das Land zah­len muss. Die Kos­ten belau­fen sich bis zum Ende der Lauf­zeit 2034 auf 206 Mil­lio­nen Euro.

EU-Kom­mis­sion for­dert höhere Investitionen

Um die wirt­schaft­li­che Erho­lung nach der Corona-Pan­de­mie zu unter­stüt­zen, emp­fiehlt die EU-Kom­mis­sion Öster­reich, öffent­li­che Inves­ti­tio­nen vor­zu­zie­hen und pri­vate Inves­ti­tio­nen zu för­dern. Außer­dem for­dert die Kom­mis­sion einen mehr an Wachs­tum aus­ge­rich­te­ten Steu­er­mix und eine Stär­kung des Gesund­heits­sys­tems. Des­sen Wider­stands­fä­hig­keit sollte ver­bes­sert wer­den, indem Öster­reich die öffent­li­che Gesund­heit und die Grund­ver­sor­gung stärke.

Spa­ten­stich für Spi­tal in Oberwart

In Ober­wart erfolgte kürz­lich der Spa­ten­stich für die Errich­tung des neuen Kran­ken­hau­ses mit 319 Bet­ten. Schwer­punkte sol­len etwa in den Berei­chen Onko­lo­gie, Dia­lyse und Herz­ka­the­ter lie­gen. Die finan­zi­elle Ober­grenze für die Errich­tung bis zur Inbe­trieb­nahme liegt bei 235 Mil­lio­nen Euro. Laut der bur­gen­län­di­schen KRAGES (Kran­ken­an­stal­ten­ge­sell­schaft) ist die Fer­tig­stel­lung bis zum vier­ten Quar­tal 2023 geplant.

Fipro­nil-Skan­dal: Rei­ni­gungs­fir­men haftbar

Drei Jahre nach dem Skan­dal um mit dem Insek­ti­zid Fipro­nil belas­tete Hüh­ner­eier wer­den dem Urteil eines nie­der­län­di­schen Gerichts zufolge zwei Rei­ni­gungs­fir­men als Ver­ur­sa­cher für den Scha­den haft­bar gemacht. Es sei hin­rei­chend bewie­sen, dass die Rei­ni­gungs­fir­men wis­sent­lich ein Mit­tel zur Bekämp­fung der Blut­laus in Hüh­ner­stäl­len ein­ge­setzt haben, das mit Fipro­nil ver­setzt war – das aller­dings in der Tier­hal­tung ver­bo­ten ist. Fipro­nil war im Jahr 2017 in Eiern in min­des­tens 45 Län­dern auf­ge­taucht; dar­un­ter auch in Österreich.

Auf­ruf zur Influenzaimpfung

Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium macht auf die Wich­tig­keit der Influ­enza-Imp­fung in der Sai­son 2020/​2021 auf­merk­sam, da in der kom­men­den Influ­enza-Sai­son die Gefahr besteht, dass gleich­zei­tig Influ­en­za­vi­ren und das SARS-CoV-2-Virus zir­ku­lie­ren. Dop­pel­in­fek­tio­nen bezie­hungs­weise sequen­ti­elle Infek­tio­nen seien nicht aus­zu­schlie­ßen. Es sei auch anzu­neh­men, dass Influ­enza das Risiko für eine schwere Ver­laufs­form von COVID-19 erhöht und umgekehrt.

Deutsch­land ver­bie­tet Zucker in Baby- und Kindertees

Laut einer neuen Ver­ord­nung ist es in Deutsch­land künf­tig ver­bo­ten, Baby- und Klein­kin­der­tees Zucker, Honig oder Sirup zuzu­set­zen. Vom Zucker­ver­bot betrof­fen sind 37 der­zeit erhält­li­che Pro­dukte. Künf­tig soll es auch Hin­weise auf der Ver­pa­ckung geben, bei der Zube­rei­tung auf die Zugabe von Zucker zu ver­zich­ten sowie ab wel­chem Kin­des­al­ter die Tees ver­wen­det wer­den kön­nen: gene­rell nicht unter vier Mona­ten sein. Damit soll das Risiko von Über­ge­wicht und Karies bei Kin­dern ver­rin­gert werden.

Myan­mar beschlag­nahmt 18 Ton­nen Drogen

In Myan­mar hat die Poli­zei im Rah­men einer der größ­ten Anti-Sucht­gift-Aktio­nen in der Geschichte des Lan­des 18 Ton­nen Dro­gen und Medi­ka­mente beschlag­nahmt. 33 Men­schen – Ein­hei­mi­sche und Aus­län­der – wur­den fest­ge­nom­men. Bei der Aktion, die von Ende Februar 2020 bis Anfang April 2020 gedau­ert hat, wur­den Metam­phet­amin, Heroin, Opium und Mor­phium sichergestellt.

EU ver­bie­tet Menthol-Zigaretten

Der Ver­kauf von Men­thol-Ziga­ret­ten ist in der EU seit 20. Mai 2020 end­gül­tig ver­bo­ten. Das Ver­bot war bereits 2016 in Kraft getre­ten, seit­dem galt eine Über­gangs­frist. Das Gesetz betrifft all­ge­mein Ziga­ret­ten und Roll­ta­bak mit Aro­ma­stof­fen; Men­thol-Ziga­ret­ten waren mit einem Markt­an­teil von fünf Pro­zent am meis­ten ver­brei­tet. Mit­hilfe der EU-Richt­li­nie gegen den Tabak­kon­sum sol­len in ers­ter Linie junge Men­schen vom Tabak­kon­sum abge­hal­ten werden. 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 11 /​10.06.2020