edi­to­rial: Dr. Agnes M. Mühl­gas­s­ner, MBA

25.01.2020 | Politik

© Gregor Zeitler

Mehr als 300 Sei­ten umfasst das Regie­rungs­pro­gramm, auf das sich die tür­kis-grüne Koali­tion geei­nigt hat. Exakt sie­ben Sei­ten davon betref­fen den Gesundheitsbereich. 

Wenn die ÖÄK grund­sätz­lich viel Posi­ti­ves in die­sem Regie­rungs­pro­gramm sieht, gibt es doch auch einige Berei­che, die kri­ti­siert wer­den. Etwa, dass die ärzt­li­che Exper­tise in die Ver­sor­gungs­pla­nung ein­be­zo­gen wer­den muss oder aber dass eine Ver­län­ge­rung der Opt out-Rege­lung für Spi­tals­ärzte über Juni 2021 hin­aus nicht ver­han­del­bar ist. Auch sei die Finan­zie­rung nicht geklärt; ins­ge­samt müsse ein­fach mehr Geld ins Gesund­heits­sys­tem inves­tiert wer­den, so die ÖÄK.

Dar­über hin­aus ent­hält das aktu­elle Regie­rungs­pro­gramm eine Reihe von geplan­ten steu­er­li­chen Maß­nah­men und Ände­run­gen. Fast alle davon sind für Ärz­tin­nen und Ärzte rele­vant. So sind etwa für selbst­stän­dig tätige Ärzte vor allem die Maß­nah­men im Bereich der KMU-För­de­rung von Bedeutung. 

Alle Details dazu fin­den Sie in die­ser Aus­gabe der ÖÄZ, in der das Regie­rungs­pro­gramm den Schwer­punkt unse­rer poli­ti­schen Bericht­erstat­tung darstellt. 

Herz­lichst,
Dr. med. Agnes M. Mühl­gas­s­ner, MBA

Chef­re­dak­teu­rin

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 1–2 /​25.1.2020