Impfen: Endlich klare Worte

25.11.2020 | Aktuelles aus der ÖÄK, Coronavirus


Dass Impfen aus gutem Grund eine ärztliche Tätigkeit ist, wurde von der Österreichischen Ärztekammer in den vergangenen Monaten besonders deutlich unterstrichen. Dass es endlich klare Worte aus dem Ministerium dazu gab, wird als positiv, aber „überfällig“ aufgenommen.

Impfen ist eine ärztliche Tätigkeit.“ Was die Österreichische Ärztekammer immer schon klargestellt hat, wurde nun auch von Gesundheitsminister Rudolf Anschober offiziell festgehalten. „Gerade in der zu erwartenden Situation mit neuen Impfstoffen und vermutlich zielgruppenspezifischen Impfungen sehe ich die ärztliche Indikationsstellung als einen essenziellen Bestandteil der Impfleistung“, verlautbarte der Minister in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung, in der es um die Impfstrategie für einen potentiellen COVID-19-Impfstoff ging.

Seitens der Apothekerkammer gab es zuletzt immer wieder Forderungen, die Impferlaubnis auf Apotheker auszuweiten. Diesen Überlegungen erteilte der Minister, der sich dazu bislang nicht festlegen wollte, nun doch eine deutliche Absage: „Aus Gründen der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes ist eine Ausweitung des Kreises der Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, die zur Durchführung von Impfungen berechtigt sind, derzeit nicht in Planung“, teilte Anschober mit.

„Genau diese Argumente haben wir natürlich in den letzten Monaten verstärkt ins Treffen geführt“, sagt dazu Rudolf Schmitzberger, Leiter des ÖÄK-Impfreferates. „Dass der Minister das nun quasi wortident klarstellt, ist positiv, aber natürlich auch längst überfällig. Dass Impfen eine ärztliche Tätigkeit ist, ist für uns ja selbstverständlich. Wenn der Minister explizit die Qualitätssicherung und den Patientenschutz anspricht, kann das nur bedeuten, dass das für jede Impfung gilt und keinesfalls nur auf eine COVID-19-Impfungen anwendbar ist.“

Impfungen nicht vernachlässigen

Selbstverständlich würden sich Ärzte weiterhin dafür einsetzen, die Durchimpfungsraten zu erhöhen, sagt Schmitzberger. „Gerade in Lockdown-Phasen ist es wichtig, die Patienten darauf hinzuweisen, dass sie weiterhin unbedingt ihre Routine- und Kontrolluntersuchungen beibehalten. Ebenso wichtig sind auch die Impfungen. Wer sich gegen vermeidbare Erkrankungen schützt, leistet damit auch einen Beitrag, die Spitäler zu entlasten. Speziell Kinder- und Jugendärzte und ihre wissenschaftliche Fachgesellschaft haben seit Anbeginn der COVID-19-Pandemie darauf verwiesen, dass alle Schutzimpfungen unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen bedenkenlos durchgeführt werden können“, sagt Schmitzberger.

Dazu gehören unter anderem: Strikte Terminvereinbarung, das strikte Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes (kein Plastikvisier), gründliches Händewaschen oder Desinfizieren bei Betreten und beim Verlassen der Praxis und Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den einzelnen Personen.

Darüber hinaus sei es wichtig, Ärzten weitere Möglichkeiten für die Erhöhung der Durchimpfungsrate zu schaffen. Gerade im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen könnte man hier viele erwachsene Menschen erreichen, die sonst weniger regelmäßig ärztlichen Kontakt haben. Die in der Pandemiephase per Verordnung aufgehobene Sonderfachbeschränkung sollte endlich durch eine Änderung im Ärztegesetz bleibend werden, sagt Schmitzberger.

Positiv sei, dass das Thema Impfen im Bewusstsein der Bevölkerung nun eine größere Rolle spiele als in der Vergangenheit, sagt der Leiter des ÖÄK-Impfreferates. „Es bleibt zu hoffen, dass die Wirkung auch nachhaltig ist – in einzelnen Bereichen gibt es beim Thema Impfen weiterhin noch viel zu tun und viel nachzuholen.“ (sb)

 

 

 

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 22 / 25.11.2020