Opioidkrise in den USA: Konktrete Hilfen

25.01.2019 | Themen


In den USA stuft man die Opioidkrise dramatischer ein als jene durch AIDS/HIV in den 1980er Jahren. Rund 2,5 Millionen Bürger sollen Opioid-abhängig sein. Nach der Ausrufung des nationalen Gesundheitsnotstands vor einem Jahr stellt die Regierung nun für konkrete Hilfen mehr als acht Milliarden Dollar zur Verfügung.
Nora Schmitt-Sausen

Kürzlich hat US-Präsident Donald Trump seine Unterschrift unter ein 653-Seiten langes Gesetz gesetzt, mit dem die Politik versucht, der Drogenkrise im Land Herr zu werden. Was bei vielen US-Bürgern mit dem Missbrauch von verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln beginnt, hat sich landesweit zur Sucht nach Heroin, Opioid-Ersatz oder Medikamentenabhängigkeit ausgeweitet. Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der Drogentoten in den USA Rekordhöhe. 50.000 der mehr als 70.000 Drogentoten starben dabei an einer Opioid-Überdosis. Die Krise trifft Menschen aus allen Gesellschaftsschichten, Großstädte ebenso wie ländliche Regionen. An dem nun unterzeichneten Gesetz hatten Republikaner und Demokraten seit Monaten gemeinsam gearbeitet. Am Ende ging es mit breitem überparteilichen Rückhalt durch beide Kammern des US-Kongresses. Mehr als acht Milliarden US-Dollar stehen in diesem Jahr für den Kampf gegen die Drogenkrise zur Verfügung.

Breite Maßnahmen

Zu den zentralen Punkten des Gesetzes zählen: Auch Krankenschwestern
dürfen künftig Medikamente gegen die Opioid-Sucht verschreiben. Ersthelfer werden besser mit Naloxon ausgestattet. Abhängige sollen leichter Therapieplätze bekommen. Die Bundesstaaten erhalten außerdem mehr Flexibilität, wie sie Gelder aus Washington im Kampf gegen die Drogenkrise einsetzen wollen. Außerdem soll Geld in Forschung und Entwicklung fließen, um neue Schmerzmittel zu entwickeln, die nicht abhängig machen. Die Suchtprävention wird gestärkt. Ein weiterer zentraler Baustein: Die Verbreitung des synthetischen Fentanyl soll möglichst unterbunden werden. Diese stärker als Heroin wirksame Substanz gelangt vor allem auf dem Postweg in die USA, besonders aus China. „Zusammen werden wir die Geißel der Drogensucht in Amerika beenden“, sagte Trump während der Unterzeichnung im Weißen Haus. Schon zuvor hatte er betont, wie wichtig die Maßnahmen seien, um Menschen aus der Sucht zu helfen. Das Gesetz trage dazu bei, „illegale Drogen aus unseren Gemeinschaften fernzuhalten, das öffentliche Bewusstsein und die Prävention zu stärken und Leben zu retten.“

Dramatische Krise

In den USA stuft man die Opioid-Krise dramatischer ein als die öffentliche Gesundheitskrise durch AIDS/HIV in den 1980er Jahren. Die Regierung schätzt, dass 2,5 Millionen US-Bürger Opioid-abhängig sind. Andere Schätzungen gehen von Zahlen zwischen fünf und zehn Millionen aus. Zwar werden die nun eingeleiteten Maßnahmen allgemein begrüßt; jedoch wird auch befürchtet, dass weitere Investitionen und Maßnahmen nötig sind, um das Problem unter Kontrolle zu bekommen. Parallel zu Washington sind auch die US-Bundesstaaten sehr aktiv; besonders die Debatte um Fixerstuben, in denen sich Abhängige kontrolliert ihre Drogen spritzen dürfen sollen, wird in stark betroffenen Städten intensiv geführt. Selbst die Judikative ist mit der Drogenkrise beschäftigt: Vor US-Gerichten laufen aktuell mehr als 400 Verfahren – meist gegen Pharmahersteller und Händler von Opioiden. Auch die Regierung in Washington geht juristisch gegen Mitverantwortliche der Krise vor. Auf der Anklagebank sitzen in einigen Fällen auch Ärzte. Ihnen werden die illegale Verschreibung und die Verbreitung von Opioiden vorgeworfen. Die US-Pharmaindustrie und auch Amerikas Ärzte werden mit dafür verantwortlich gemacht, dass viele Bürger Amerikas abhängig sind. Mittlerweile werden in den USA wieder weniger Opioide verschrieben: Laut Gesundheitsministerium lag im Jahr 2017 die Rate mit 58,7 Verschreibungen pro 100 Personen so niedrig wie seit zehn Jahren nicht. Dennoch: Im Vorjahr wurden insgesamt 191 Millionen Opioid-Verordnungen ausgestellt. Im Spitzenjahr 2012 waren es 255 Millionen.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.01.2019