Masern in Österreich: Status quo

10.02.2019 | Themen


Der Genstamm, der zu den jüngsten Masernausbrüchen in der Steiermark und in Salzburg geführt hat, stammt aus der Ukraine und wurde vermutlich von Wintertouristen eingeschleppt. Allein bis
31. Jänner 2019 registrierte man in der Steiermark 13 bestätigte Masernfälle, in Salzburg sieben und vier in Tirol.

Die Infektionskette dürfte mit einem 15-Jährigen begonnen haben, der sich vermutlich beim Skiurlaub im Raum Zell am See infiziert hatte. Bestätigt wurde die Masernerkrankung dann am 11. Jänner dieses Jahres in der Kinderklinik der MedUni Graz. Der Bursche war ebenso wie sein Vater nicht geimpft.

Unter den zuletzt bestätigten Fällen in der Steiermark befanden sich auch drei erst in diesem Jahr geborene Säuglinge, die somit noch nicht geimpft werden konnten. Bei den übrigen handelte es sich um Kinder, die längst geimpft sein sollten, sowie um eine 34-jährige Mutter. Neue Verdachtsfälle kamen zuletzt laufend hinzu. Allein 22 von 28 Säuglinge, die auf Verdacht in die Grazer Kinderklinik eingeliefert wurden, könnten sich potenziell in einer pädiatrischen Ordination im Raum Hartberg angesteckt haben. An der Landeskinderklinik wurden täglich zahlreiche Kinder präventiv mit einer Immunglobulin-Therapie behandelt. Die Chance, den Ausbruch der Erkrankung so zu verhindern, liegt bei 83 Prozent.

Eine Prognose über den weiteren Verlauf der Ausbrüche wollten Experten nicht abgeben. Laut Univ. Prof. Werner Zenz, Leiter der Forschungseinheit für Infektiologie/Vakzinologie an der Kinderklinik Graz, wäre es „ein großes Glück, wenn das nun das Ende wäre“.

In keinem Zusammenhang mit den Masernfällen in der Steiermark und in Salzburg dürften die bis Redaktionsschluss vier bestätigten Erkrankungen in Tirol stehen. Auch konnte bis zuletzt kein Konnex zwischen den vier Fällen festgestellt werden. Acht Babys und Kleinkinder wurden vorsorglich hospitalisiert. Sie waren möglicherweise in einer pädiatrischen Ordination im Bezirk Schwaz mit einem bereits an Masern erkrankten Kind in Kontakt gekommen. Fünf der Kinder konnten wieder entlassen werden.

In Graz kam es Ende Jänner dann zu einem Run auf die Masernimpfung: Zwischen 28. Jänner und 1. Feber verzeichnete die Impfstelle mehr als 300 Impfungen – zehnmal mehr als etwa in der Woche vom 14. bis zum 18. Jänner. „Vernunft und Solidarität sind stärker als die Impfgegner-Mythen“, so der Kommentar des Grazer Gesundheitsstadtrats Robert Krotzer.

Impfpflicht: pro und contra

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein lehnte – wie auch ihre Vorgängerinnen – eine generelle Impfpflicht ab, dies wäre auch nicht verfassungskonform. Für Univ. Prof. Karl Stöger vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Graz wäre eine Impfpflicht hingegen rechtlich möglich: „Eine Krankheit, die nicht nur die Person selbst gefährdet, sondern auch viele andere, und besonders schwere Konsequenzen haben kann – und das ist bei Masern der Fall –, rechtfertigt es aus verfassungsrechtlicher Sicht, dass man in die Grundrechte der Menschen eingreift und sagt, du musst das jetzt tun, oder zumindest du sollst das jetzt tun, sonst gibt es Konsequenzen.“

Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Thomas Szekeres, spricht sich gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Für Gesundheits- und pädagogisches Personal sollte ein aufrechter Impfschutz jedoch selbstverständlich sein. Impfungen an die Auszahlung von Sozialleistungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes zu koppeln, sei für Szekeres vorstellbar.

Der Leiter des ÖÄK-Impfreferats, Rudolf Schmitzberger, fordert darüber hinaus eine intensive Diskussion über den Nachweis eines aufrechten Impfschutzes bereits vor dem Eintritt in Kindergärten oder Schulen. Die überwiegende Mehrheit der Gesundheitsbeauftragten in den Bundesländern sprach sich gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Nur Oberösterreich und die Steiermark konnten sich eine solche vorstellen; auch die Ärztekammern dieser beiden Bundesländer äußerten sich positiv.
(red)

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2019