Schulärzte: Veränderte Anforderungen

10.09.2019 | Politik


Mit den Veränderungen des Tätigkeitsgebietes von Schulärzten befasst sich die diesjährige Schulärztetagung Mitte Oktober in Wien. Lag der Fokus früher auf Hygiene und Infektionskrankheiten, stehen heute Beratung und Gespräche im Mittelpunkt.

Sophie Fessl

Anfangs lag der Fokus der Arbeit von Schulärztinnen und Schulärzten auf Hygiene und Infektionskrankheiten“, erklärt Gudrun Weber, Schulärzte-Referentin in der Österreichischen Ärztekammer. Jetzt sei die ärztliche Versorgung insgesamt besser. Krankheiten, die früher erst in der Schule erkannt wurden, wie zum Beispiel Kurzsichtigkeit oder Hörschäden, werden bereits in jüngeren Jahren diagnostiziert. Weber dazu: „Die Anforderungen an die Tätigkeit als Schulärzte haben sich verändert hin zu mehr Gesprächen und zur Beratung.“

Schulärzten komme eine besondere Rolle in der Versorgung zu. „Weil wir an die ärztliche Schweigepflicht gebunden sind, wissen die Kinder, dass sie uns Fragen stellen können, ohne dass jemand davon erfährt. So sind wir oft eine erste Anlaufstelle, denn bei einem Besuch bei uns wird keine E-Card gesteckt.“

Versorgung chronisch kranker Kinder

Die Versorgung von chronisch kranken Kindern ist eines der Themen bei der Schulärztetagung. „Chronisch kranke Kinder stehen jetzt mehr im Fokus als früher, da sie öfter Regelklassen besuchen“, erklärt Weber. Gabriele Berger von der Kinder-Diabetesambulanz am AKH Wien befasst sich mit dem richtigen Umgang mit Kindern, die an Diabetes mellitus leiden. „Kinder mit einem Diabetes müssen während der Schulzeit ihren Blutzucker messen, jedes Essen berechnen und den Einfluss von Bewegung und Aufregung auf ihren Blutzucker in die Überlegungen mit aufnehmen. Besonders sehr junge Schulkinder brauchen viel Unterstützung“, berichtet Berger. Mit dem Schulunterrichtsgesetz von 2017 gibt es eine verbesserte rechtliche Grundlage für Unterstützungsmaßnahmen durch Lehrer, die nun unter die Amtshaftung fallen. Trotzdem ist das nicht unproblematisch, erklärt Berger. „Nun beruht die Hilfestellung auf Freiwilligkeit, Lehrer können sie also auch ablehnen. Das ist ein gewisser Widerspruch in sich: und zwar zwischen dem Recht von Kindern auf Schule und der Möglichkeit der Ablehnung von Unterstützung.“

Die Gründe, wieso Hilfestellung abgelehnt wird, beruhen vor allem auf mangelndem Wissen und Skepsis der beteiligten Personen. Schulärzten komme hier eine wichtige beratende Rolle zu. „Es ist nicht die Aufgabe von Schulärzten, die Therapie durchzuführen. Vielmehr sollen sie die Lehrer beraten, ihnen Wissen vermitteln und sie mit Knowhow unterstützen. Alle Lehrer, die ein Kind mit Diabetes mellitus unterrichten, sollen wissen, wie sie im Notfall bei schwerer Unterzuckerung vorgehen sollen.“ Sollten nach der einmaligen Einschulung der Lehrer Fragen auftreten, steht der Schularzt als Ansprechperson zur Verfügung. Außerdem spielten Schulärzte eine wichtige Rolle bei der Vernetzung, erklärt Berger. „Schulärzte haben eine Vermittlerfunktion zwischen Eltern, Kindern und Pädagogen, vor allem, wenn die Probleme über das alltägliche Maß hinausgehen“, betont Berger. Auch sollten Schulärzte aufmerksam sein, wenn sich beim Kind Verhaltensänderungen zeigen. Berger weiter: „Besonders bei Kindern mit Diabetes mellitus treten Depressionen, Angst- oder Essstörungen häufig auf.“

Die für Schulärzte relevanten Informationen zum Thema Datenschutz-Grundverordnung wird der Datenschutzbeauftragte der ÖÄK, Markus Dörfler, präsentieren. Dörfler zu den Inhalten seines Vortrags: „Es gibt hier mehrere Aspekte wie etwa der Schutz der Patientendaten, die Kommunikation mit Dritten also anderen Ärzten, die Weitergabe von Daten, aber auch die Kommunikation mit Schülern. Ist es zulässig, dass ein Arzt per E-Mail mit Schülern kommuniziert? Hier ist viel im Umbruch, und es gibt noch keine endgültige Antwort, wie man damit umgehen soll.“

Dörfler verweist auf einen ganz speziellen Aspekt in diesem Zusammenhang: „Wenn der Schularzt für die Datenverarbeitung den eigenen Laptop benutzt, gibt es kein Problem. Wenn er aber die IT der Schule nutzt, kann es ein Problem sein. In diesem Fall ist die Schule ein Auftragsverarbeiter des Arztes. Hier wäre eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arzt und Schule notwendig, dass die Schule nichts mit den Daten macht. Sie darf die Daten nur speichern, nicht nutzen oder gar hineinschauen.“

Bei einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde empfiehlt Dörfler, unmittelbar die Ärztekammer oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Außerdem sollten sich Schulärzte auf dem Laufenden halten, da es beim Thema Datenschutz noch viele Unklarheiten gäbe. „DSGVO und Schulgesetz sehen für Datenschutz und Schulärzte keine Lösungen vor. Es ist vieles noch unklar und es ändert sich viel.“


Details zur Schulärzte-Tagung

Wann: 11. Oktober 2019
Wo: Wien, Schloss Schönbrunn, Apothekertrakt
Informationen und Anmeldung:
Österreichische Akademie der Ärzte, 
Mag. Irmgard Kollmann, Tel.: 01/718 94 76-33, 
E-Mail: i.kollmann@arztakademie.at
www.arztakademie.at

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 17 / 10.09.2019