Radiologische Versorgung: Präzedenzfall Pinzgau?

25.06.2019 | Politik


Schon seit Jahren gärt es im Pinzgau. Die Vorgeschichte zur radiologischen Versorgung ist komplex, teilweise verwirrend und reicht bis ins Jahr 2012 zurück. Die Situation ist insofern von Bedeutung, weil damit die Versorgungsstruktur von Grund auf in Frage gestellt wird.

Hannelore Nöbauer

Begonnen hat alles im Jahr 2012, als das Land Salzburg und die Salzburger GKK die GÖG (Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungs-GmbH) beauftragten, für den Salzburger Pinzgau ein „Versorgungskonzept“ für den Fachbereich Radiologie auszuarbeiten. Laut gültigem Stellenplan waren im Pinzgau zwei §2-Kassenstellen für Radiologie vorgesehen: eine in Saalfelden, eine in Zell am See. Nach der Präsentation des GÖG-Berichtes im Juni 2013 teilte die GKK mit, dass man sich dazu entschlossen habe, „mit Auslaufen der Verträge der beiden niedergelassenen Radiologen diese nicht mehr neu zu besetzen …, sondern die Versorgung in örtliche Krankenanstalten zu verlagern …“. Als Hauptgrund für diese Entscheidung wird „die bessere Nutzung der in den Krankenhäusern ohnehin vorhandenen technischen Infrastruktur“ genannt. Außerdem würde es zu einer namhaften Kostenersparnis kommen. „Das Hauptargument war die Nutzung von Synergieeffekten“, wie der Präsident der Ärztekammer Salzburg, Karl Forstner, im Gespräch mit der ÖÄZ berichtet. „Es war von Einsparungen von einer Million Euro im Jahr die Rede.“

Prof. Leo Chini vom Forschungsinstitut für freie Berufe an der Wirtschaftsuniversität Wien unterzog den GÖG-Bericht einer Prüfung – mit dem Resultat, dass die Entscheidung der GKK, die Radiologie-Kassenstellen nicht mehr neu besetzen zu wollen, nur „teilweise“ dem Ergebnisbericht der GÖG entspricht.

Nach vielen Diskussionen stimmte die Salzburger Ärztekammer dem Beschluss der GKK dennoch zähneknirschend zu, dass die beiden Pinzgauer Radiologie-Ordinationen nach den Pensionierungen von Dr. Vogler und Dr. Silli vom Stellenplan verschwinden. Die GKK verkündete, dass die radiologische Versorgung im Pinzgau vom Tauernklinikum übernommen werde. Es wurde versichert, dass es zu keiner Verschlechterung der Versorgung kommen werde. Forstner dazu: „Die radiologischen Leistungen sollen künftig durch Vertragszuordnung zum Krankenhaus Zell am See von diesem erbracht werden. Es geht hier also nicht um einen Meinungsunterschied zwischen Kammer und Sozialversicherung über den Bedarf von medizinischen Leistungen im Grundsätzlichen oder über dessen Verortung, sondern um die Einlagerung in ein Spital.“ Dieses liegt noch dazu etwas außerhalb von Zell am See; in einer Unterschriftenaktion sprachen sich zahlreiche Bürger bereits vor Jahren für einen Standort in der ehemaligen Praxis aus.

Keine ausreichende Versorgung

Die Klinik hatte allerdings jahrelang Schwierigkeiten, die Versorgung zu übernehmen. Die niedergelassenen Ärzte kritisierten, dass das System nicht funktioniert, und auch die Bevölkerung beschwerte sich, vor allem über die langen Wartezeiten für Termine und Befunde. Viele Patienten sind für radiologische Untersuchungen in benachbarte Bundesländer gewechselt; Akuttermine waren rar; auch Vorsorge-Untersuchungen wurden zum Diskussionspunkt. Mehrere provisorische Lösungen wurden geschaffen: So wurde in Zell am See eine radiologische Praxis vorübergehend von einem Wahlarzt geführt, der ein befristetes Sonderverrechnungs-Übereinkommen der Krankenversicherung erhielt. Dadurch konnten Versicherte mit E-card und ohne Selbstbehalte radiologische Leistungen in Anspruch nehmen.

Inzwischen hat die Stadt Zell am See die Praxis von Dr. Silli erworben; das Tauernklinikum möchte dort radiologische Leistungen anbieten. Bis zuletzt war allerdings unklar, ob die Tauernklinik eine Praxis für Radiologie im Stadtzentrum übernehmen und betreiben darf, da noch keine Betriebsstätten-Genehmigung durch das Land vorlag und die Praxis daher nicht durch das Krankenhaus, sondern nur durch einen niedergelassenen Arzt betrieben werden muss. Mit dieser Lösung erhielt das Krankenhaus Zell am See eine Übergangsfrist, innerhalb der es eigene Räumlichkeiten adaptieren oder die entsprechenden Bewilligungen für die angekauften Praxisräumlichkeiten einholen konnte, um die umfassende radiologische Versorgung sicherzustellen. Der Vertrag zwischen dem Krankenhaus und der Krankenversicherung blieb damit aufrecht. Die bereits seit über einem Jahr angebotenen radiologischen Leistungen im Krankenhaus Mittersill und im Sanatorium Ritzensee blieben aufrecht.

„Man hat durch die Nicht-Nachbesetzung der Kassenstelle für Radiologie in Zell am See die funktionierende radiologische Versorgung im Pinzgau zerschlagen. Trotz Zusicherungen und Beteuerungen ist es den Tauernkliniken in mehr als drei Jahren nicht gelungen, räumlich, gerätemäßig oder personell die Voraussetzungen für eine umfassende stationäre und ambulante radiologisch-medizinische Versorgung in Zell am See zu schaffen“, so Forstner. Nun erlaubt ein Bescheid des Landes dem Tauernklinikum, die ehemalige Radiologiepraxis von Dr. Silli künftig quasi als radiologische Abteilung der Klinik zu betreiben.

Ärztekammer beeinsprucht Bescheid

Die Ärztekammer hat diesen Bescheid des Landes umgehend beeinsprucht. Eine Betriebsbewilligung ist damit noch nicht fix. Formal geht es um die „Errichtung einer Krankenanstalt“. Jetzt muss das Landesverwaltungsgericht entscheiden. Forstner weiter: „Wir als Ärztekammer wollen verhindern, dass über die Hintertüre niedergelassene Strukturen zerschlagen werden.“ Der ursprüngliche Beweggrund erheblicher Einsparungen werde konterkariert. „Durch diese Lösung ergibt sich eine funktionelle Wiederherstellung der ursprünglichen radiologischen Versorgung, nunmehr aber nicht mehr betrieben durch freiberufliche Radiologen, sondern durch eine Gesellschaft im Besitz der Stadtgemeinde. Über den Umweg einer vorgeblichen Einsparung durch Einlagerung in ein Krankenhaus wird eine freiberufliche Einrichtung verstaatlicht. Das hat es in Österreich in dieser Form bisher nicht gegeben.“

Die Ärztekammer fürchtet einen Präzedenzfall. Im Fall einer rechtskräftigen Genehmigung könnte dieser Weg bundesweit für jede Ordination vorgenommen werden. Forstner sieht darin eine bundesweite fundamentale Bedrohung der Gesamtverträge der Landesärztekammern mit der Sozialversicherung. Diese Systematik solle offenbar grundsätzlich gesprengt werden. Und weiter: „Damit wäre die Geschäftsgrundlage von Gesamtverträgen prinzipiell mit Wirkung für ganz Österreich zerstört.“ Sozialversicherungen könnten – wo immer sie wollen – unter Umgehung der Stellenpläne Planstellen nicht mehr nachbesetzen und die Leistungen in Krankenhäuser verlagern. Als unmittelbare Folge wären hier Verhandlungen über Kassenplanstellen im sozialpartnerschaftlichen Zusammenwirken weitgehend obsolet. „Das können wir als Standesvertretung der Ärzte nicht akzeptieren und werden alle erforderlichen Rechtsmittel ausschöpfen. Wir als Ärztekammer wünschen uns, dass die Praxis weiterhin von einem niedergelassenen Arzt mit Krankenkassenvertrag betrieben wird, egal ob als Einzelordination oder Gruppenpraxis, die auch die kassenradiologische Versorgung in Saalfelden/Ritzensee und/oder Mittersill übernehmen könnte“, betont Forstner.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 12 / 25.06.2019