Bereit­schafts­dienst in Nie­der­ös­ter­reich: Seit Juli freiwillig

10.09.2019 | Politik


Nach­dem die nie­der­ge­las­se­nen All­ge­mein­me­di­zi­ner in einer Abstim­mung das zwi­schen Ärz­te­kam­mer und GKK aus­ver­han­delte Modell zum Bereit­schafts­dienst abge­lehnt hat­ten, hat man nun doch eine Lösung gefun­den. Das Modell wird lau­fend opti­miert und künf­tig will man auch die Wahl­ärzte für den frei­wil­li­gen Bereit­schafts­dienst gewin­nen.

Ulrike Hai­der-Schwarz

Die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs (VwGH) Anfang die­ses Jah­res sorgte öster­reich­weit für Auf­se­hen. Der VwGH als oberste Instanz gab jenem stei­ri­schen Arzt im Revi­si­ons­ver­fah­ren recht, der im Jahr 2016 bei der Pari­tä­ti­schen Schieds­kom­mis­sion für das Land Stei­er­mark die Fest­stel­lung bean­tragte, dass er auf­grund sei­nes Ein­zel­ver­trags zu kei­nen Wochen­end­diens­ten ver­pflich­tet sei bezie­hungs­weise nur in einem „Vie­rer-Rad“ oder einem höhe­ren Dienst­rad. „Vie­rer-Rad“ des­halb, weil der betref­fende Arzt in einem Spren­gel mit vier Kas­sen­ver­trags­stel­len tätig war. Die Schieds­kom­mis­sion wies die Beschwerde damals ab, da durch den Gesamt­ver­trag eine recht­li­che Grund­lage für die Ver­pflich­tung zum Bereit­schafts­dienst an Wochen­ende bestünde. Begrün­det wurde die neue Ent­schei­dung des VwGH unter ande­rem damit, dass nie­der­ge­las­sene Ärzte zwar grund­sätz­lich nach §16 des zwi­schen der Ärz­te­kam­mer für die Stei­er­mark und dem Haupt­ver­band der öster­rei­chi­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger abge­schlos­se­nen Gesamt­ver­trag zur Teil­nahme am Bereit­schafts­dienst ver­pflich­tet seien; ein sol­cher aber for­mal von der Ärz­te­kam­mer nicht errich­tet wurde und somit die Rechts­grund­lage für eine Ver­pflich­tung nicht vor­han­den ist. Rechts­grund­lage dafür ist eine Ver­ord­nung der Kurie der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte in der Ärz­te­kam­mer des jewei­li­gen Bundeslandes.

Das Urteil des VwGH schlug nicht nur in Nie­der­ös­ter­reich hohe Wel­len; wei­tere fünf Bun­des­län­der (Bur­gen­land, Tirol, Stei­er­mark, Salz­burg und Vor­arl­berg) sind von die­sem Urteil direkt betrof­fen, da auch dort die förm­li­chen Beschluss­fas­sun­gen der Lan­des­kam­mern fehl­ten – zumin­dest bis zum Zeit­punkt des Ent­scheids des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs. Aus der bis­her „geleb­ten Pra­xis“ – so auch die Argu­men­ta­tion des stei­ri­schen Arz­tes – kann somit keine Ver­pflich­tung eines Ver­trags­arz­tes nach §16 des Gesamt­ver­trags abge­lei­tet wer­den. Auch lasse der Gesamt­ver­trag keine Rück­schlüsse auf die Anzahl der Bereit­schafts­dienste zu, urteilt der VwGH. Es „sei nicht gere­gelt“ wie oft ein Ver­trags­arzt dazu ver­pflich­tet ist, den Bereit­schafts­dienst zu leisten.

Was folgte, war der Auf­ruf der nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer an die betrof­fe­nen Ärzte, die Bereit­schafts­dienste an Sams­ta­gen, Sonn- und Fei­er­ta­gen frei­wil­lig wei­ter­zu­füh­ren, um die Ver­sor­gungs­si­cher­heit gewähr­leis­ten zu kön­nen. Der nun mehr oder weni­ger luft­leere Raum des Bereit­schafts­diens­tes erfor­derte umge­hend Gesprä­che zwi­schen der Ärz­te­kam­mer und der Gebiets­kran­ken­kasse, um die Situa­tion zu ver­bes­sern. Die Gesprä­che, die in ers­ter Linie eben die Ver­bes­se­rung der Rah­men­be­din­gun­gen zum Ziel hat­ten, ver­lie­fen grund­sätz­lich erfolg­reich, wie Max Wudy, Kuri­en­ob­mann-Stell­ver­tre­ter der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte in der Ärz­te­kam­mer für Nie­der­ös­ter­reich, erklärt: „Die Gesprä­che haben eine Reduk­tion der Bereit­schafts­dienst­zei­ten an Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen von zwölf auf sechs Stun­den gebracht. Und ein­heit­li­che Ordi­na­ti­ons­zei­ten von 9 Uhr bis 11 Uhr. Auch das Hono­rar wurde merk­bar erhöht, und zwar beson­ders die Hono­rare für Sonn­tags-Visi­ten und Sonntags-Ordination.“

Vor­lie­gende Verhandlungsergebnisse

Die Ergeb­nisse aus die­sen Gesprä­chen wur­den den nie­der­ge­las­se­nen All­ge­mein­me­di­zi­nern mit Kas­sen­ver­trag zur Abstim­mung vor­ge­legt. Zwar war die Wahl­be­tei­li­gung mit 77 Pro­zent hoch; jedoch wur­den die vor­lie­gen­den Ver­hand­lungs­er­geb­nisse „von rund zwei Drit­tel der Kol­le­gen­schaft abge­lehnt“, führt Wudy aus. Er ver­mu­tet hin­ter die­sem kla­ren Abstim­mungs­er­geb­nis keine Ableh­nung der Ver­hand­lungs­er­geb­nisse in Zusam­men­hang mit dem Wochen­end­dienst per se, son­dern „hier wurde die all­ge­meine Unzu­frie­den­heit mit der Situa­tion der nie­der­ge­las­se­nen All­ge­mein­me­di­zin zum Aus­druck gebracht“. Wudy führt dabei bei­spiels­weise die Ein­füh­rung der Regis­trier­kasse oder auch ELGA an. Ähn­lich sieht dies der Prä­si­dent der Ärz­te­kam­mer Nie­der­ös­ter­reich, Chris­toph Reis­ner: „Der Haupt­grund für die Ableh­nung des Ver­hand­lungs­er­geb­nis­ses ist die große Unzu­frie­den­heit mit dem büro­kra­ti­schen Auf­wand, der auf den All­ge­mein­me­di­zi­nern las­tet. Die, mit denen ich per­sön­lich gespro­chen habe, haben nicht des­halb dage­gen gestimmt, weil die kon­kre­ten Rah­men­be­din­gun­gen in die­ser Sache so schlecht sind, son­dern aus Protest.“

Wie auch immer, „die Abstim­mung ist bin­dend“, sagt Wudy. Somit war es der Kurie nicht mehr mög­lich, „eine Ver­ord­nung zu erlas­sen, noch dazu, wenn sie gegen die Inter­es­sen der eige­nen Mit­glie­der ist“. Reis­ner ergänzt: „Gerade in einer Zeit, in der wir ohne­hin schon Schwie­rig­kei­ten haben, Stel­len zu beset­zen und die Zahl der offe­nen Stel­len stän­dig steigt, woll­ten wir hier den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen nicht gegen ihren Wil­len eine Ver­ord­nung auf’s Auge drücken“.

Da es keine Ver­ord­nung gibt, ist der Bereit­schafts­dienst in Nie­der­ös­ter­reich nicht ver­pflich­tend, son­dern frei­wil­lig. Nun wur­den neu­er­lich Gesprä­che mit dem Land Nie­der­ös­ter­reich, der Gebiets­kran­ken­kasse und dem Not­ruf Nie­der­ös­ter­reich auf­ge­nom­men. Man hat sich schluss­end­lich dar­auf geei­nigt, das zuvor aus­ver­han­delte Modell umzu­set­zen – aller­dings auf frei­wil­li­ger Basis.

Stellt sich die Frage, wie viele Ärzte auch wei­ter­hin frei­wil­lig den Bereit­schafts­dienst über­neh­men. Laut Wudy sind momen­tan etwa 80 Pro­zent der Dienste besetzt. „Lei­der gibt es ein paar Hot­spots wie Möd­ling, Gän­sern­dorf, Mis­tel­bach und Amstet­ten, die nicht mehr am Bereit­schafts­dienst teil­neh­men“, bedau­ert Wudy. Mitt­ler­weile wurde zumin­dest in Amstet­ten eine vor­über­ge­hende Lösung gefun­den, bei der Ärzte aus benach­bar­ten Regio­nen die Pati­en­ten am Wochen­ende mit­ver­sor­gen. Reis­ner ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass es auch wei­ter­hin weiße Fle­cken geben wird. In den nicht abge­deck­ten Regio­nen ist die Pati­en­ten­ver­sor­gung durch die Gesund­heits­hot­line 1450 und durch das ohne­hin flä­chen­de­ckende Not­arzt­sys­tem gewähr­leis­tet.“ Durch die Erhö­hung der Hono­rare und die Reduk­tion der Dienst­zei­ten erge­ben sich natur­ge­mäß Mehr­kos­ten. Diese betra­gen den Aus­sa­gen von Wudy zufolge 2,175 Mil­lio­nen Euro und wer­den von der GKK Gebiets­kran­ken­kasse Nie­der­ös­ter­reich übernommen.

Wei­tere Optimierungen

Noch wird das neue Modell, das seit Anfang Juli 2017 ange­wen­det wird, opti­miert. Die momen­tan 125 Spren­gel sol­len laut Wudy redu­ziert wer­den, um die Inter­valle zu ver­grö­ßern und so die Häu­fig­keit der Bereit­schafts­dienste für den ein­zel­nen zu ver­rin­gern. Wudy betont: „Die Befürch­tun­gen, dass die Spren­gel zu groß wer­den und damit die Weg­stre­cken für die dienst­ha­ben­den Ärzte lange wer­den, müs­sen bei der Pla­nung berück­sich­tigt wer­den.“ Dar­über hin­aus will man die Wahl­ärzte für das frei­wil­lige Bereit­schafts­dienst­mo­dell gewin­nen. „Es gibt schon einige Ideen, das bestehende Modell wei­ter zu ver­bes­sern“, berich­tet Wudy. Die Gesprä­che mit allen Betei­lig­ten dar­über seien
im Lau­fen.


Die Neue­run­gen

  • Reduk­tion der Bereit­schafts­dienst­zeit: sechs statt zwölf Stun­den (von 8–14 Uhr)
  • Ein­heit­li­che Ordi­na­ti­ons­zei­ten: von 9–11 Uhr (ab 8 Uhr und danach bis 14 Uhr ledig­lich Erreichbarkeit)
  • Erhö­hung des Hono­rars: 150 Euro pro Bereit­schafts­tag (statt 103 Euro) für sechs statt zwölf Stunden
  • Hono­rar Sonn­tags­vi­site (wird auch an Sams­ta­gen und Fei­er­ta­gen ver­rech­net): 70 Euro (statt 37,33 Euro)
  • Hono­rar Sonn­tags­or­di­na­tion (wird auch an Sams­ta­gen und Fei­er­ta­gen ver­rech­net): 20 Euro
    (statt 15,76 Euro)

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 17 /​10.09.2019