Standpunkt Johannes Steinhart: Technologien sinnvoll nutzen

10.03.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK

© Gregor Zeitler

E-Medikation und e-KOS sind grundsätzlich intelligente Produkte, die Ärzten und Patienten Vorteile bringen. Von e-Medikation, der ersten ELGA-Anwendung (nicht zu verwechseln mit der noch immer unausgereiften Befund-ELGA), erwarten wir uns ein Plus an Sicherheit für Versicherte und einfachere Prozesse für uns Ärzte. e-KOS unterstützt die elektronischen Abläufe und bildet die derzeitigen Papierprozesse elektronisch ab. Da wir von der prinzipiellen Sinnhaftigkeit dieser Technologien überzeugt waren, haben wir Anfang 2018 einem neuen Gesamtvertrag für EDV-Anwendungen in Arztpraxen samt (Anschub)Finanzierung und Kostenbeteiligung durch die öffentliche Hand zugestimmt.

Inzwischen zeigen die Erfahrungen mancher Kolleginnen und Kollegen, dass auch hier der Teufel im Detail stecken kann und dass eine medizinisch sinnvolle Idee zu einem Ärgernis werden kann, wenn sie administrativ problematisch umgesetzt wird. Ein berichtetes Problem sind die Kosten. Beim Rollout in der Steiermark wurde nach betriebswirtschaftlichen Kriterien Kosten errechnet und eine Preisfindung vorgenommen. Daraus ergab sich ein Empfehlungstarif. Entsprechend gibt es bei der e-Medikation die Anschubförderung durch den Bund von pro Arzt einmalig 1.314 Euro und einen Wartungskostenbeitrag von 20 Euro pro Monat – alle Beträge plus USt. Bei e-KOS werden die Anschaffungskosten von 350 Euro und die Betreibungskosten von 4 Euro pro Monat von der öffentlichen Hand übernommen.

Ich kann die Irritation nachvollziehen, wenn Ärzte jetzt feststellen, dass die Forderungen mancher Arztsoftware-Hersteller weit höher sind und mitunter Phantasiehonorare verlangt werden. Häufig mit der Begründung, in dem höheren Betrag sei das e-Befund-Modul bereits dabei – dieses braucht man aber derzeit nicht und das wurde auch nicht so ausverhandelt.

Wir werden da jedenfalls nicht tatenlos zuschauen und werden bezüglich der Honorare der Ärztesoftware-Hersteller Transparenz schaffen.

Einige praktische Empfehlungen: Errechnen Sie, ob für Sie eher ein Modulsystem in Frage kommt oder besser ein Gesamtsystem mit geringeren Wartungskosten. Befragen Sie Kollegen aus ihrem Fach nach ihren Erfahrungen. Klären Sie die Normdatenschutzkonformität, also ob die bestehende Datei in die neue Software übernommen werden kann. Manche Firmen verlangen für diesen Export zusätzliches Geld, was jedoch nicht statthaft ist. Und konsultieren Sie die EDV-Abteilung Ihrer Landesärztekammer für einen Vertragscheck, bevor Sie den neuen Firmenvertrag abschließen.

Tragen wir gemeinsam dazu bei, dass e-Medikation und e-KOS eine Erfolgsgeschichte wird, von der Ärzte und Patienten profitieren.

Dr. Johannes Steinhart
2. Vize-Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 5 / 10.03.2019