Kassenfusion: BVAEB bereits harmonisiert

25.11.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


Die Honorarkataloge der BVA und VAEB werden in einen neuen gemeinsamen Katalog BVAEB vereint und alle Leistungen mit dem jeweils besten Tarif abgebildet.

Sophie Niedenzu

Das Beste beider Welten zusammenführen – unter diesem Motto liefen die Verhandlungen für den Gesamtvertrag der BVAEB, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau.
Für die neu fusionierte Kasse, die über ein Gesamthonorarvorlumen von etwa 403 Millionen Euro verfügt, hat die VAEB den BVA-Katalog übernommen. In den Fällen, in denen die VAEB allerdings bessere Tarife oder Leistungen als die BVA hatte, wurden diese in den neuen Gesamtvertrag integriert. „Anders als bei der SVS hatten wir hier als Grundlage lediglich zwei Kassen, die sich zudem sehr ähnlich waren, daher konnten wir diese auf einem Schlag harmonisieren“, sagt Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte (BKNÄ).

Der gemeinsame Vertrag mit der gemeinsamen Honorarordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Wie auch bei der SVS erweitert sich nun der Patientenkreis für Ärzte, die Vertragspartner von einer der beiden fusionierenden Kasse sind: Durch die Zusammenlegung können Ärzte zukünftig Leistungen an Patienten mit bestehenden BVA- bzw. VAEB-Verträgen über den BVAEB-Gesamtvertrag abrechnen. Sämtliche bestehende Sondervereinbarungen und Abrechnungszusagen werden in den BVAEB-Vertrag übernommen. Die Zusammenführung bedeutet eine Investition von über zehn Millionen Euro für 2020 und eine Honorarsteigerung von 2,7 Prozent. „Der neue BVAEB-Gesamtvertrag stellt sicher, dass alle Ärzte aus unterschiedlichen medizinischen Fächern bessergestellt sind“, sagt Steinhart. Zusätzlich dazu wurden strukturelle Verbesserungen von rund zwei Millionen Euro beschlossen. Neben der Möglichkeit einer Telefon-Ordination zählen dazu auch Erhöhungen von Limits bei der Verrechnung bzw. neue Leistungen, wie beispielsweise ein neuer Katalog für Fachärzte für physikalische Medizin (siehe „Strukturelle Verbesserungen).

Diese strukturellen Verbesserungen ergeben eine weitere Honorarsteigerung von einem Prozent. Mit 1. Jänner wird die Labor Roadmap umgesetzt, wodurch Akut- und Ordinationslabor weiterhin abrechenbar sein. Diese Änderung betrifft nicht die Vorsorgeuntersuchung, die wie bisher abgerechnet werden kann. Der Wegfall der Laborpositionen in den Ordinationen betrifft hauptsächlich Internisten, Allgemeinmediziner, Urologen und Pädiater. Als Ausgleich wurde eine neue Position im Leistungskatalog geschaffen, nämlich „Laborvorbereitung und –koordination“. Außerdem werden die kostenintensiven Ringversuche abgeschafft. Für das Jahr 2021 sind Tariferhöhungen in der Höhe von 2,3 Prozent verhandelt worden, außerdem ist für die Strukturverbesserungen ein weiteres Prozent der Honorarsumme vorgesehen. Die Details dazu werden im Laufe des nächsten Jahres mit der BVAEB verhandelt und in den jeweiligen Gremien abgestimmt. Insgesamt macht daher das Ergebnis eine Gesamthonorarsteigerung für 2021 um 3,3 Prozent aus. „Insgesamt haben wir für die Ärzteschaft für das Jahr 2020 eine Investition in die Kataloge in der Höhe von über 22 Millionen Euro sichergestellt“, sagt Steinhart.

Die Verhandlungen für die Fusion der kleinen Kassen seien eine gute Vorbereitung für die ÖGK-Verhandlungen gewesen: „Wir werden weiterhin darauf achten, dass keine Fachgruppe und kein Bundesland durch die neue Struktur vernachlässigt wird. Wie wollen die beste Medizin, nicht die Billigste“, sagt Steinhart.

 


Strukturelle Verbesserungen

Folgende strukturelle Verbesserungen wurden ab 1.1.2020 vereinbart:

Limiterhöhungen:
• 32g: Otomikroskopische Untersuchung – Erhöhung des Limits von 10 % auf 35 %
• 34x: 24-Stunden Blutdruckmonitoring – Erhöhung des Limits von 5 % auf 10 %
• 34y: Langzeit-EKG – Erhöhung des Limits von 10 % auf 20 % der Fälle
• 38j: Auflichtuntersuchung/Dermatoskopie – Erhöhung des Limits von 10 % auf 30 % der Fälle/Quartal
• 19.05: HPV-DNA – Streichung des Limits

Neue Leistungen:
• 32i: Otoakustische Emissionen, in max. 9 % der Behandlungsfälle verrechenbar – 19 Punkte (H)
• 34k: Ambulante Schlafapnoeuntersuchung, in max. 9 % der Fälle pro Quartal verrechenbar – 64 Punkte (L)
• 39c: Tumornachsorge (Melanom, Basaliom, spinozelluläres Karzinom), max. 1 x pro Patient und Quartal und nicht gemeinsam mit 38j verrechenbar – 22 Punkte (D)
• 22.08: Gefrierschnitt – € 6,19 (P)
• 10d: Vorbereitung und Koordination Labor inkl. Blutabnahme – 7 Punkte
• 10e: Vorbereitung und Koordination Labor inkl. Blutabnahme bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr – 11
• Die Sonderleistungen aus dem Gebiete der Lungenkrankheiten werden aus dem Abschnitt A.VIII herausgenommen und in den neu geschaffenen Abschnitt A.VIIIb aufgenommen.
• Neuer Katalog für Fachärzte für physikalische Medizin.

 


Details zur Abrechnung

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes ist die BVAEB verpflichtet, getrennte Rechnungskreise für die ehemalige BVA sowie für die ehemalige VAEB zu führen. Vertragsärzte müssen daher auch nach dem 31.12.2019 für die ehemalige BVA wie auch für die ehemalige VAEB getrennt (elektronisch) abrechnen. Kenntnis über die Versicherungszugehörigkeit erlangen Vertragsärzte über das Stecken der e-card. Die Trägercodes bleiben weiterhin gleich. Die Trägerbezeichnungen ändern sich auf BVAEB-OEB (ehemalige BVA) und BVAEB-EB (ehemalige VAEB). Die Softwarehersteller wurden über die bevorstehenden Adaptierungen bereits informiert.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 22 / 25.11.2019