Schulärzte: Gutes Vertrauensverhältnis

25.10.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


Schulärzte: Gutes Vertrauensverhältnis

Gudrun Weber vom ÖÄK-Referat für Schulärzte spricht im Interview über Stärken und Schwächen im Schularztsystem in Österreich.
Sophie Niedenzu

Wieso sind Schulärzte so wichtig? Schulärzte sind Ansprechpersonen für diverse Fragen, die die Gesundheit und den Lebensstil betreffen. Sie sind ergänzend zu Lehrerinnen und Lehrern wichtige neutrale Vermittler in den Schulen und können beratend zur Seite stehen. Damit helfen sie mit, Kindern, vor allem denjenigen mit gesundheitlichen Defiziten, einen möglichst reibungslosen Schulbesuch und Schulerfolg zu ermöglichen. Der Vorteil: Schulärzte erfassen ausnahmslos alle Kinder und können notwendige Schritte in der gesundheitlichen Versorgung den Erziehungsberechtigten kommunizieren. Für ältere Kinder und Jugendliche bieten Schulärzte einen niederschwelligen Zugang zu einer Ärztin oder einem Arzt. Sie können sich einen Rat holen, ohne ihre Eltern einbeziehen zu müssen.

Worin bestehen die Schwächen im derzeitigen System? Die Schwächen liegen derzeit in der Vielfalt der schulärztlichen Versorgung, vor allem im Pflichtschulsystem, für das die Länder und Gemeinden zuständig sind. Mancherorts fehlen Kolleginnen oder Kollegen, weil die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen leider oft schlecht sind. Während sich das Schularztsystem in den Bundesschulen bewährt und positiv weiterentwickelt hat, hapert es bei Pflichtschulärzten. Bundesschulärzte werden österreichweit einheitlich unter Vertrag genommen und nach einem bestimmten Schülerschlüssel entlohnt. Bei Pflichtschulen ist die Lage anders: In Wien beispielsweise werden Pflichtschulärzte von der MA 15 angestellt und auch nach einem Schülerschlüssel entlohnt. Sie haben beispielsweise das Impfen auch im Vertrag verankert. In den anderen Bundesländern ist es sehr unterschiedlich, hier werden Schulärzte auch mit Werkverträgen angestellt oder nach Anzahl der Untersuchungen bezahlt. In den Privatschulen gelten auch unterschiedliche Vereinbarungen mit den Schulträgern.

Wie müsste eine Reform aussehen, um das Schulärzte-System besser zu etablieren? Die Reform müsste grundsätzlich im Pflichtschulsystem ansetzen und ähnlich dem Bundesschularztsystem organisiert sein. Die Details wären noch zu verhandeln, es gibt ja auch gute Modellregionen dafür, in denen es funktioniert, nur leider nicht überall.

Sie sind seit Jahren Referentin für das Schulärzte-Referat der ÖÄK. Wenn Sie nun zurückblicken: Wie lautet Ihr Resümee? In meiner Zeit als aktive Schulärztin im Bund und dann als Schulärztereferentin habe ich festgestellt, dass die Bereitschaft vieler Kolleginnen und Kollegen gestiegen ist, sich für diese Tätigkeit speziell fortzubilden – Stichwort ÖÄK-Schularztdiplom – und sich auch in den Schulen ins Tagesgeschehen einzubringen. Die Präsenz in den Schulen wird auch von Professoren und Direktoren und den Eltern sehr geschätzt. Das Anforderungsprofil hat sich auch stark verändert. Reihenuntersuchungen sind zwar immer noch wichtig, um einen ersten Zugang zu einem Kind, einem Jugendlichen zu finden, treten aber zugunsten von einer Vielzahl anderer Beratungsgespräche vermehrt in den Hintergrund. Schulen haben so viele Aufgaben dazubekommen, dass gerade bei chronisch kranken Kindern, vorzeitiger Einschulung oder Rückstellung, Verhaltensauffälligkeiten, Teilleistungsschwäche oder Integrationsklassen die Expertise eines Schularztes sehr gefragt ist. Wir geben keine Noten, haben ein hohes Fachwissen und genießen ein großes Vertrauensverhältnis aufgrund der Verschwiegenheitspflicht. Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland beneiden uns für das Schulärztesystem in Österreich.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 20 / 25.10.2019