Bundesweiter Gesamtvertrag für PVE: Mehr Optionen für Ärzte und Patienten

25.04.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK

Der bundesweite Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten, dem die zuständigen Gremien noch zustimmen müssen, gibt als Rahmenvertrag Eckpunkte vor und lässt genügend Raum für regionale Ausgestaltung.

„Primärversorgungszentren oder -einheiten, kurz PVZ oder PVE, waren lange Zeit für viele Ärztevertreter völlig zu Recht ein Reizwort. Unter manchen früheren Gesundheitsministern und Hauptverband-Chefs sollten sehr fragwürdige Konzepte noch dazu dienen, Gesamtverträge zwischen Kammer und Kasse auszuhebeln und die Ärztevertretung insgesamt zu schwächen“, so Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der ÖÄK. „Doch das ist Geschichte. Wir haben jetzt nach langen und harten Verhandlungen mit dem Hauptverband den bundesweiten Gesamtvertrag für Primärversorgungs-Einheiten beschlossen und der Ärzteschaft und der Öffentlichkeit die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt.“ Voraussetzung für das Inkrafttreten dieser Vereinbarung sei die Zustimmung der zuständigen Gremien.

Gesamtvertrag gibt Eckpunkte vor

Der Zwischenschritt eines bundesweiten Gesamtvertrages sei wichtig, so Steinhart, weil einige Themen im Raum gestanden seien, die es zu klären galt. Der als Rahmenvertrag zu verstehende bundesweite PVE-Gesamtvertrag gebe jetzt die Eckpunkte zur neuen teambasierten Primärversorgung vor, lasse aber genügend Raum für regionale Ausgestaltung, um auf die jeweiligen Bedürfnisse der Ärztinnen und Ärzte sowie der Patientinnen und Patienten bestmöglich eingehen zu können. Steinhart: „Damit ist ein breiter Versorgungsauftrag – auch abzustimmen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung – endgültig sichergestellt.“

Durchgesetzte Forderungen

Einige Gesichtspunkte seien u. a. besonders wichtig, so der Bundeskurien-Obmann:

  • PVE sind neben den weiterhin existierenden Hausärzten und den Gruppenpraxen nur eine Spielart der ärztlichen Primärversorgung. Sie ergänzen den Hausarzt, ersetzen ihn jedoch nicht – unter früheren Regierungen und HV-Führungen war das jedoch noch eine durchaus zu befürchtende Option.
  • Es besteht auch die Möglichkeit von PVE in Form der Vernetzung mehrerer Einzelordinationen untereinander sowie mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern, ohne dass diese unter einem Dach angeboten werden.
  • Die neuen Lösungen bieten Ärztinnen und Ärzten eine breitere Palette von Möglichkeiten, ihren Beruf auszuüben, je nach ihren individuellen Vorstellungen. Zum Beispiel ist aus Umfragen bekannt, dass PVE gerade für junge Kolleginnen und Kollegen eine sehr attraktive Option darstellen.
  • Hausärztinnen und Hausärzte werden entlastet, sie können künftig auf Wunsch in Teams arbeiten und so Familie und Beruf besser vereinbaren.
  • Auch Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von ärztlichen Angeboten jenes auszuwählen, das ihren Bedürfnissen am meisten entspricht.

Auch zahlreiche weitere Forderungen, die der Ärztevertretung von Anfang an wichtig waren, konnte diese erfolgreich durchbringen: die Frage des Rückkehrrechts, wenn eine PVE scheitert; oder die Möglichkeit, dass PVE auch als Lehrpraxen für junge Allgemeinmediziner oder Studenten des Klinisch-praktischen Jahres fungieren können.

„Die wohl größte Herausforderung war es, die sehr heterogene allgemeinmedizinische Versorgungsstruktur in einem österreichweiten Gesamtvertrag bestmöglich abzubilden“, so Steinhart. „Gefordert sind jetzt die lokalen Sozialversicherungsträger und vor allem die Länder, damit möglichst rasch die regionalen Honorarvereinbarungen abgeschlossen werden können.“

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2019