eKOS: Vor Rollout alle Schwachstellen sanieren

25.04.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


Die Erwartungen an das elektronische Kommunikationsservice haben sich während der Projektphase noch nicht erfüllt. Eine Anwendungsempfehlung der Ärztevertretung wird es erst nach der Behebung der Mängel geben.


„Die hohen Erwartungen an das elektronische Kommunikationsservice eKOS konnten in der Pilotphase leider in einigen Punkten nicht erfüllt werden. Bevor die Schwachstellen, von denen uns anwendende Ärztinnen und Ärzte berichten, nicht behoben wurden, können wir den Einsatz von eKOS nicht empfehlen“, sagt Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der ÖÄK.

eKOS muss klare Vorteile bringen

eKOS soll die elektronische Erfassung, Übermittlung und Bearbeitung von Überweisungen und Zuweisungen unterstützen und die derzeitigen Papierprozesse elektronisch abbilden. eKOS lief bisher in einem Pilotbetrieb, die Ausrollung sollte Anfang April beginnen. „eKOS ist vom Ansatz her ein sehr sinnvolles Produkt und kann Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich viele Vorteile bringen, zum Beispiel administrative und zeitliche Entlastung“, so Steinhart. „Solange jedoch eKOS administrativ, technisch und bezüglich Benutzerfreundlichkeit hinter den Erfordernissen der Anwender zurückbleibt, besteht dringender Sanierungsbedarf, der auch den ursprünglichen Zeitplan in Frage stellt. Unser Anspruch: eKOS muss den anwendenden Ärztinnen und Ärzten eindeutige Vorteile bringen.“

Beispiele für Kritikpunkte, die – je nach Bundesland etwas unterschiedlich – während der Ende März beendeten Pilotphase evident wurden: Es gebe keine konsequente Evaluierung der Pilotphase, aus der konkrete Schlüsse für Optimierungen bei der Ausrollung gezogen werden können.

Zum Beispiel berichtet eine als Teststelle fungierende radiologische Praxis in Wien, dass sie innerhalb des Pilotbetriebs kaum Zuweisungen erhalte – es fehlte an Testzuweisern innerhalb des Pilotprojekts.

In Testungen der Zuweisungen zu Röntgen-Therapie, Röntgen-Untersuchungen und Sonographie der geplanten Leistungserweiterung in eKOS ab 1. Juli 2019 zeigte sich, dass ärztliche Zuweisungen an Röntgeninstitute von mehr als einer Leistung – zum Beispiel eine Sonografie gemeinsam mit einer Röntgenuntersuchung – nicht in einem Durchgang möglich seien. Der Patient bräuchte hier zwei Codes.

Außerdem gab es zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser ÖÄZ-Ausgabe noch keine vertragliche Grundlage für den Einsatz von eKOS zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der für Röntgeninstitute zuständigen Wirtschaftskammer.

Weiters stellte sich heraus, dass kein Pflichtenheft mit genauen Anleitungen für die Programmierung erarbeitet wurde, wodurch während der Pilotphase immer wieder aufwändige Adaptierungen und Abstimmungen zwischen den involvierten Stellen erforderlich wurden. Die fachlichen Einstellungen passen noch nicht. Außerdem müsse die Möglichkeit von Verbesserungen und eines inhaltlichen Updates auch nach dem Rollout festgeschrieben sein, was derzeit nicht der Fall sei.

Zeitplan hängt von Verbesserungen ab

„Damit ist der ursprüngliche Zeitplan, der ein Rollout ab Anfang April vorgesehen hat, keinesfalls realistisch“, bilanziert Steinhart. „Angesichts dieser vielen zu behebenden Details, Unklarheiten und offenen Punkte können wir derzeit Ärztinnen und Ärzten nicht empfehlen, eKOS anzuwenden, weil ein friktionsfreier Einsatz nicht möglich erscheint. Sobald substantielle Verbesserungen bzw. Sanierungen erfolgt sind, werden wir die Ärzteschaft und die Öffentlichkeit darüber informieren.“

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2019