eKOS: Vor Roll­out alle Schwach­stel­len sanieren

25.04.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


Die Erwar­tun­gen an das elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ser­vice haben sich wäh­rend der Pro­jekt­phase noch nicht erfüllt. Eine Anwen­dungs­emp­feh­lung der Ärz­te­ver­tre­tung wird es erst nach der Behe­bung der Män­gel geben.


„Die hohen Erwar­tun­gen an das elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ser­vice eKOS konn­ten in der Pilot­phase lei­der in eini­gen Punk­ten nicht erfüllt wer­den. Bevor die Schwach­stel­len, von denen uns anwen­dende Ärz­tin­nen und Ärzte berich­ten, nicht beho­ben wur­den, kön­nen wir den Ein­satz von eKOS nicht emp­feh­len“, sagt Johan­nes Stein­hart, Obmann der Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte und Vize­prä­si­dent der ÖÄK.

eKOS muss klare Vor­teile bringen

eKOS soll die elek­tro­ni­sche Erfas­sung, Über­mitt­lung und Bear­bei­tung von Über­wei­sun­gen und Zuwei­sun­gen unter­stüt­zen und die der­zei­ti­gen Papier­pro­zesse elek­tro­nisch abbil­den. eKOS lief bis­her in einem Pilot­be­trieb, die Aus­rol­lung sollte Anfang April begin­nen. „eKOS ist vom Ansatz her ein sehr sinn­vol­les Pro­dukt und kann Ärz­tin­nen und Ärz­ten grund­sätz­lich viele Vor­teile brin­gen, zum Bei­spiel admi­nis­tra­tive und zeit­li­che Ent­las­tung“, so Stein­hart. „Solange jedoch eKOS admi­nis­tra­tiv, tech­nisch und bezüg­lich Benut­zer­freund­lich­keit hin­ter den Erfor­der­nis­sen der Anwen­der zurück­bleibt, besteht drin­gen­der Sanie­rungs­be­darf, der auch den ursprüng­li­chen Zeit­plan in Frage stellt. Unser Anspruch: eKOS muss den anwen­den­den Ärz­tin­nen und Ärz­ten ein­deu­tige Vor­teile bringen.“

Bei­spiele für Kri­tik­punkte, die – je nach Bun­des­land etwas unter­schied­lich – wäh­rend der Ende März been­de­ten Pilot­phase evi­dent wur­den: Es gebe keine kon­se­quente Eva­lu­ie­rung der Pilot­phase, aus der kon­krete Schlüsse für Opti­mie­run­gen bei der Aus­rol­lung gezo­gen wer­den können.

Zum Bei­spiel berich­tet eine als Test­stelle fun­gie­rende radio­lo­gi­sche Pra­xis in Wien, dass sie inner­halb des Pilot­be­triebs kaum Zuwei­sun­gen erhalte – es fehlte an Test­zu­wei­sern inner­halb des Pilotprojekts.

In Tes­tun­gen der Zuwei­sun­gen zu Rönt­gen-The­ra­pie, Rönt­gen-Unter­su­chun­gen und Sono­gra­phie der geplan­ten Leis­tungs­er­wei­te­rung in eKOS ab 1. Juli 2019 zeigte sich, dass ärzt­li­che Zuwei­sun­gen an Rönt­gen­in­sti­tute von mehr als einer Leis­tung – zum Bei­spiel eine Sono­gra­fie gemein­sam mit einer Rönt­gen­un­ter­su­chung – nicht in einem Durch­gang mög­lich seien. Der Pati­ent bräuchte hier zwei Codes.

Außer­dem gab es zum Zeit­punkt des Redak­ti­ons­schlus­ses die­ser ÖÄZ-Aus­gabe noch keine ver­trag­li­che Grund­lage für den Ein­satz von eKOS zwi­schen dem Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger und der für Rönt­gen­in­sti­tute zustän­di­gen Wirtschaftskammer.

Wei­ters stellte sich her­aus, dass kein Pflich­ten­heft mit genauen Anlei­tun­gen für die Pro­gram­mie­rung erar­bei­tet wurde, wodurch wäh­rend der Pilot­phase immer wie­der auf­wän­dige Adap­tie­run­gen und Abstim­mun­gen zwi­schen den invol­vier­ten Stel­len erfor­der­lich wur­den. Die fach­li­chen Ein­stel­lun­gen pas­sen noch nicht. Außer­dem müsse die Mög­lich­keit von Ver­bes­se­run­gen und eines inhalt­li­chen Updates auch nach dem Roll­out fest­ge­schrie­ben sein, was der­zeit nicht der Fall sei.

Zeit­plan hängt von Ver­bes­se­run­gen ab

„Damit ist der ursprüng­li­che Zeit­plan, der ein Roll­out ab Anfang April vor­ge­se­hen hat, kei­nes­falls rea­lis­tisch“, bilan­ziert Stein­hart. „Ange­sichts die­ser vie­len zu behe­ben­den Details, Unklar­hei­ten und offe­nen Punkte kön­nen wir der­zeit Ärz­tin­nen und Ärz­ten nicht emp­feh­len, eKOS anzu­wen­den, weil ein frik­ti­ons­freier Ein­satz nicht mög­lich erscheint. Sobald sub­stan­ti­elle Ver­bes­se­run­gen bzw. Sanie­run­gen erfolgt sind, wer­den wir die Ärz­te­schaft und die Öffent­lich­keit dar­über informieren.“

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 8 /​25.04.2019