BKNÄ e-Rezept-Pilotphase: Genauer Blick aufs Radar

25.02.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


Im kommenden Jahr startet ein erster Testlauf für das E-Rezept in Kärnten, bis 2022 soll es in ganz Österreich eingeführt sein. Dr. Dietmar Bayer, Referent für Telemedizin und medizinische Informatik der ÖÄK, stellt klar, worauf es Ärztinnen und Ärzten dabei ankommt.

Nun wird es ernst mit dem e-Rezept: In einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten Vertreter von Hauptverband, Ärztekammer und Apothekerkammer den Fahrplan für die Einführung vor. Im April 2020 startet eine Pilotphase in zwei Kärntner Bezirken, dann soll das e-Rezept schrittweise bis zur flächendeckenden Einführung im Mai 2022 ausgerollt werden.

Wie auch bisher werde die Ärztekammer diesen Prozess genau im Auge behalten und beobachten, ob die Erwartungen der Ärzteschaft in der Praxis auch wirklich erfüllt werden, meint Dietmar Bayer, Referent für Telemedizin und medizinische Informatik der ÖÄK, der auf der Pressekonferenz die Ärztekammer vertrat. Klar sprach Bayer die genannten Erwartungen an: Bei den praktischtechnischen Abläufen erwarte man, dass die Aufträge, die Ärzte in die e-Medikation eingeben, vom e-Rezept automatisch, problemlos und schnell umgesetzt werde. Nur dann bringe das e-Rezept für Ärztinnen und Ärzte Vorteile bei den Abläufen und eine Zeitersparnis. „Wir gehen davon aus, dass das e-Rezept genauso ausgerollt wird wie die e-Medikation, die zusätzliche Sicherheit für Patienten und administrative Vorteile für Ärzte erwarten lässt. Bei den Verschreibungsregeln, wie beispielsweise bei der Dauermedikation ändert sich nichts.“, sagt Bayer. Ebenso wie bei der e-Medikation dürfe es auch keinen finanziellen Mehraufwand durch das e-Rezept geben. „Eine Anschubfinanzierung sowie die Übernahme der laufenden Kosten durch die öffentliche Hand muss eine Kostenneutralität sichern“, fordert Bayer. Ärzte und Apotheker bekämen drei Millionen Euro Anschubfinanzierung und eine Pauschalvergütung für die Wartung, meinte dazu Alexander Biach, Vorsitzender des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger.

Einbindung der Wahlärzte

Bayer betont, dass das e-Rezept auch reine Wahlärzte mit Rezepturbefugnis betrifft. „Es ist uns gelungen, Wahlärzte mit e-Card Infrastruktur von vornherein miteinzubinden“, stellt er klar. Die Einbindung der Ärzteschaft sei auch bei diesem Thema die einzig richtige Entscheidung gewesen, meinte Bayer: „Ich erinnere in diesem Zusammenhang an einen Probelauf für die e-Medikation in Deutschlandsberg in der Steiermark, der unter der Vorgänger-Regierung beauftragt wurde. Dieses Projekt hätte zu inakzeptablen und praktisch unbrauchbaren Ergebnissen geführt, hätte sich die Ärztekammer nicht im Sommer 2016 eingeschaltet, ihre Expertise eingebracht und dafür gesorgt, dass die Richtung stimmt“. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein sei daher im Sinne der Sache dafür zu danken, dass sie erkannt habe, dass sich gute Politik nur gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten machen lasse.

So funktioniert das e-Rezept

Die Ärztin oder der Arzt erstellt das e-Rezept im e-Card-System, wo das e-Rezept dann gespeichert ist. Patientinnen und Patienten bekommen einen Code auf ihr Handy oder – nur bei Bedarf – einen Ausdruck des e-Rezeptes, auf dem ebenfalls der Code aufgedruckt ist. In der Apotheke wird dieser Code gescannt und so das e-Rezept aus dem System abgerufen. Über die e-Card kann das e-Rezept auch ohne Code abgerufen werden. Weiterhin werden keine medizinischen Daten auf der e-Card gespeichert. Patientinnen und Patienten können zudem ihre e-Rezepte über eine App im Portal der SV elektronisch abrufen. Ärztinnen und Ärzte sparen sich im Idealfall einiges an Zettelwirtschaft und damit viel an wichtiger Zeit.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 4 / 25.02.2019