BKNÄ e‑Re­zept-Pilot­phase: Genauer Blick aufs Radar

25.02.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


Im kom­men­den Jahr star­tet ein ers­ter Test­lauf für das E‑Rezept in Kärn­ten, bis 2022 soll es in ganz Öster­reich ein­ge­führt sein. Dr. Diet­mar Bayer, Refe­rent für Tele­me­di­zin und medi­zi­ni­sche Infor­ma­tik der ÖÄK, stellt klar, wor­auf es Ärz­tin­nen und Ärz­ten dabei ankommt.

Nun wird es ernst mit dem e‑Rezept: In einer gemein­sa­men Pres­se­kon­fe­renz stell­ten Ver­tre­ter von Haupt­ver­band, Ärz­te­kam­mer und Apo­the­ker­kam­mer den Fahr­plan für die Ein­füh­rung vor. Im April 2020 star­tet eine Pilot­phase in zwei Kärnt­ner Bezir­ken, dann soll das e‑Rezept schritt­weise bis zur flä­chen­de­cken­den Ein­füh­rung im Mai 2022 aus­ge­rollt werden.

Wie auch bis­her werde die Ärz­te­kam­mer die­sen Pro­zess genau im Auge behal­ten und beob­ach­ten, ob die Erwar­tun­gen der Ärz­te­schaft in der Pra­xis auch wirk­lich erfüllt wer­den, meint Diet­mar Bayer, Refe­rent für Tele­me­di­zin und medi­zi­ni­sche Infor­ma­tik der ÖÄK, der auf der Pres­se­kon­fe­renz die Ärz­te­kam­mer ver­trat. Klar sprach Bayer die genann­ten Erwar­tun­gen an: Bei den prak­tisch­tech­ni­schen Abläu­fen erwarte man, dass die Auf­träge, die Ärzte in die e‑Medikation ein­ge­ben, vom e‑Rezept auto­ma­tisch, pro­blem­los und schnell umge­setzt werde. Nur dann bringe das e‑Rezept für Ärz­tin­nen und Ärzte Vor­teile bei den Abläu­fen und eine Zeit­er­spar­nis. „Wir gehen davon aus, dass das e‑Rezept genauso aus­ge­rollt wird wie die e‑Medikation, die zusätz­li­che Sicher­heit für Pati­en­ten und admi­nis­tra­tive Vor­teile für Ärzte erwar­ten lässt. Bei den Ver­schrei­bungs­re­geln, wie bei­spiels­weise bei der Dau­er­me­di­ka­tion ändert sich nichts.“, sagt Bayer. Ebenso wie bei der e‑Medikation dürfe es auch kei­nen finan­zi­el­len Mehr­auf­wand durch das e‑Rezept geben. „Eine Anschub­fi­nan­zie­rung sowie die Über­nahme der lau­fen­den Kos­ten durch die öffent­li­che Hand muss eine Kos­ten­neu­tra­li­tät sichern“, for­dert Bayer. Ärzte und Apo­the­ker bekä­men drei Mil­lio­nen Euro Anschub­fi­nan­zie­rung und eine Pau­schal­ver­gü­tung für die War­tung, meinte dazu Alex­an­der Biach, Vor­sit­zen­der des Haupt­ver­bands der Sozialversicherungsträger.

Ein­bin­dung der Wahlärzte

Bayer betont, dass das e‑Rezept auch reine Wahl­ärzte mit Rezep­tur­be­fug­nis betrifft. „Es ist uns gelun­gen, Wahl­ärzte mit e‑Card Infra­struk­tur von vorn­her­ein mit­ein­zu­bin­den“, stellt er klar. Die Ein­bin­dung der Ärz­te­schaft sei auch bei die­sem Thema die ein­zig rich­tige Ent­schei­dung gewe­sen, meinte Bayer: „Ich erin­nere in die­sem Zusam­men­hang an einen Pro­be­lauf für die e‑Medikation in Deutsch­lands­berg in der Stei­er­mark, der unter der Vor­gän­ger-Regie­rung beauf­tragt wurde. Die­ses Pro­jekt hätte zu inak­zep­ta­blen und prak­tisch unbrauch­ba­ren Ergeb­nis­sen geführt, hätte sich die Ärz­te­kam­mer nicht im Som­mer 2016 ein­ge­schal­tet, ihre Exper­tise ein­ge­bracht und dafür gesorgt, dass die Rich­tung stimmt“. Gesund­heits­mi­nis­te­rin Beate Har­tin­ger-Klein sei daher im Sinne der Sache dafür zu dan­ken, dass sie erkannt habe, dass sich gute Poli­tik nur gemein­sam mit Ärz­tin­nen und Ärz­ten machen lasse.

So funk­tio­niert das e‑Rezept

Die Ärz­tin oder der Arzt erstellt das e‑Rezept im e‑Card-Sys­tem, wo das e‑Rezept dann gespei­chert ist. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten bekom­men einen Code auf ihr Handy oder – nur bei Bedarf – einen Aus­druck des e‑Rezeptes, auf dem eben­falls der Code auf­ge­druckt ist. In der Apo­theke wird die­ser Code gescannt und so das e‑Rezept aus dem Sys­tem abge­ru­fen. Über die e‑Card kann das e‑Rezept auch ohne Code abge­ru­fen wer­den. Wei­ter­hin wer­den keine medi­zi­ni­schen Daten auf der e‑Card gespei­chert. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kön­nen zudem ihre e‑Rezepte über eine App im Por­tal der SV elek­tro­nisch abru­fen. Ärz­tin­nen und Ärzte spa­ren sich im Ide­al­fall eini­ges an Zet­tel­wirt­schaft und damit viel an wich­ti­ger Zeit.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 4 /​25.02.2019