Ärzt­li­che Haus­apo­the­ken: Pati­en­ten­wohl vor Profit

10.11.2019 | Aktuelles aus der ÖÄK


Die Bun­des­wett­be­werbs­be­hörde möchte die Min­dest­ent­fer­nun­gen von Haus­apo­the­ken zu öffent­li­chen Apo­the­ken ersatz­los strei­chen und bestä­tigt damit die ÖÄK-For­de­rung.

Sophie Nie­denzu

Ins­ge­samt sind es 155 öffent­li­che Apo­the­ken, die zwi­schen 2009 und 2018 in Öster­reich neu eröff­net wur­den, vor­zugs­weise in wach­sen­den Gemein­den. Das ist auch dem aktu­el­len Teil­be­richt 2 der Bun­des­wett­be­werbs­be­hörde (BWB) „Gesund­heits­ver­sor­gung im länd­li­chen Raum“ zu ent­neh­men. Laut BWB hät­ten Neu­eröff­nun­gen in Gemein­den mit 1000 bis 5000 Ein­woh­nern dazu geführt, dass bestehende Haus­apo­the­ken ver­drängt wur­den. Auch vor dem Hin­ter­grund einer par­ti­el­len Ver­schlech­te­rung der medi­zi­ni­schen Grund­ver­sor­gung in länd­li­chen Regio­nen durch einen zuneh­men­den Land­ärz­te­man­gel hät­ten sich „für die BWB schnell gezeigt, dass der Betrieb einer ärzt­li­chen Haus­apo­theke ein wesent­li­cher Aspekt für die Attrak­ti­vi­tät einer Kas­sen­or­di­na­tion eines Land­arz­tes sein kann.“ Es könne fest­ge­hal­ten wer­den, „dass die wett­be­werbs­recht­lich unter­schied­li­che Behand­lung von öffent­li­chen Apo­the­ken und ärzt­li­chen Haus­apo­the­ken weder zur Ver­bes­se­rung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit noch zur Sicher­stel­lung eines Qua­li­täts­ni­veaus bei der Ver­ab­rei­chung von Medi­ka­men­ten erfor­der­lich ist.“ Daher for­dere die BWB die ersatz­lose Strei­chung der Min­dest­ent­fer­nung bei Bewil­li­gung einer ärzt­li­chen Haus­apo­theke in Gemein­den ohne öffent­li­che Apo­theke sowie die Strei­chung der Son­der­re­ge­lung bezüg­lich der Min­dest­ent­fer­nung für ärzt­li­che Haus­apo­the­ken zu öffent­li­chen Apo­the­ken in Gemein­den mit nur einer kas­sen­ärzt­li­chen Ver­trags­stelle und einer vor­lie­gen­den Kon­zes­sion für eine öffent­li­che Apotheke.

Vor­bild Schweiz

„Wir brau­chen ein neues, rundum über­ar­bei­te­tes Apo­the­ken­ge­setz, dass den neuen Struk­tu­ren gerecht wird. In länd­li­chen Gebie­ten bedeu­tet das ein Neben- und Mit­ein­an­der von ärzt­li­chen Haus­apo­the­ken und öffent­li­chen Apo­the­ken“, sagt der Haus­apo­the­ken-Refe­rent der ÖÄK, Sil­ves­ter Hut­grab­ner. „Ein Vor­bild ist hier die Schweiz, dort haben Ärz­tin­nen und Ärzte in fast allen Kan­to­nen ein vol­les Dis­pen­sier­recht.“ Neben der Schweiz gibt es in Europa auch in Liech­ten­stein, in den Nie­der­lan­den, im Ver­ei­nig­ten König­reich, in Ungarn und ver­ein­zelt in Grie­chen­land, Frank­reich, Spa­nien und in Bel­gien ärzt­li­che Hausapotheken. 

In Öster­reich sind jeden­falls in den ver­gan­ge­nen zwei Jahr­zehn­ten mehr als 100 ärzt­li­che Haus­apo­the­ken ver­lo­ren gegan­gen, der­zeit gibt es noch rund 840. Eine Situa­tion, die lang­fris­tig auf Kos­ten der länd­li­chen Bevöl­ke­rung geht. Der Umstand, dass sich öffent­li­che Apo­the­ken vor­zugs­weise in ver­gleichs­weise dicht besie­del­ten und poten­ti­ell pro­fi­ta­blen Stand­or­ten nie­der­las­sen, betrifft vor allem ältere und kranke Men­schen, die weni­ger mobil sind. „Hier kön­nen ärzt­li­che Haus­apo­the­ken die Ver­sor­gungs­lü­cken am bes­ten fül­len. Gemein­den mit 100 bis 4500 Bewoh­nern sind das Haupt­ein­satz­ge­biet für Haus­apo­the­ken“, sagt Hut­grab­ner. Haus­apo­the­ken seien daher „eine kos­ten­güns­tige, effek­tive und außer­dem öko­lo­gi­sche Lösung, denn in Öster­reich würde man sich jedes Jahr meh­rere Mil­lio­nen Kilo­me­ter auf dem Weg zu einer Apo­theke erspa­ren.“ In den ver­gan­ge­nen Jah­ren sei die Apo­the­ker­bran­che rasch gewa­schen. Auf­grund zahl­rei­cher neuer Apo­the­ken auch an weni­ger pro­fi­ta­blen, länd­li­chen Stand­or­ten gerate die Bran­che zuneh­mend in Bedräng­nis. Sie wehre sich mit Vehe­menz gegen die „abso­lut gerecht­fer­tigte und sinn­volle For­de­rung der BWB nach einer Libe­ra­li­sie­rung des Apo­the­ken­mark­tes“, sagt Hutgrabner.

Der Pati­ent im Mittelpunkt

Die Apo­the­ker­kam­mer indes befürch­tet ein „groß­flä­chi­ges Apo­the­kenster­ben in Öster­reich“, soll­ten die For­de­run­gen umge­setzt wer­den. „Es geht offen­bar nicht um die best­mög­li­che Pati­en­ten­ver­sor­gung, denn der Min­dest­ent­fer­nungs­pas­sus im Apo­the­ken­ge­setz steht einer best­mög­li­chen medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung dia­me­tral ent­ge­gen“, kri­ti­siert Johan­nes Stein­hart, ÖÄK-Vize­prä­si­dent und Obmann der Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte. Im Mit­tel­punkt müsse immer die Ver­sor­gung der Pati­en­ten ste­hen: „Dazu gehö­ren ein Haus­arzt und eine Apo­theke, die zurecht in klei­ne­ren Gemein­den beim Arzt ange­sie­delt ist, um alten und kran­ken Men­schen lange Anfahrts­wege zur nächs­ten Apo­theke zu erspa­ren“, sagt Stein­hart. Er erwarte sich daher von der Poli­tik, im Inter­esse der Pati­en­ten den BWB-Emp­feh­lun­gen „raschest nachzukommen“. 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 21 /​10.11.2019