Poli­ti­sche Kurz­mel­dun­gen: Kurz und informativ

15.12.2018 | Themen


Pati­en­ten-Info: Ver­hal­tens­re­geln für Ambulanzen

Um mög­lichst rei­bungs­lose Abläufe in stei­ri­schen Spi­tals­am­bu­lan­zen zu för­dern, hat der Gesund­heits­fonds Stei­er­mark kom­pakte Ver­hal­tens­re­geln für Pati­en­ten erstellt. Unter dem Motto „Hel­fen Sie uns, Ihnen zu hel­fen.“ wird auf Basis von Pik­to­gram­men erklärt, wel­ches Ver­hal­ten in Ambu­lan­zen erwar­tet wird und auch wel­ches unan­ge­bracht ist. Dies reicht vom Bereit­hal­ten der E‑card bis hin zum Fotografier‑, Alko­hol- und Rauch-Ver­bot sowie der ein­fa­chen Erklä­rung des Grund­prin­zips der Triage. Neben Pla­ka­ten, Infor­ma­ti­ons­kar­ten für Pati­en­ten, einem War­te­zim­mer-Video und einer Web­site unter www.patientinfo.at, in der alle Infor­ma­tio­nen in 24 Spra­chen zur Ver­fü­gung ste­hen, wur­den auch zwei Bro­schü­ren – „Kon­flikt­prä­ven­tion in stei­ri­schen Kran­ken­häu­sern“ und „Maß­nah­men­ka­ta­log zur Dar­stel­lung von Kon­flikt­prä­ven­ti­ons­maß­nah­men“ – erstellt.

Sozi­al­ver­si­che­rung: Abän­de­rungs­an­trag beschlos­sen

ÖVP und FPÖ haben im Sozi­al­aus­schuss jene „miss­ver­ständ­li­che“ Bestim­mung kor­ri­giert, die „Vor­be­rei­tungs­hand­lun­gen“ für die Kran­ken­kas­sen­re­form erlaubt, bevor die grund­le­gen­den Gesetze dafür in Kraft sind. Der Abän­de­rungs­an­trag soll noch im Dezem­ber im Ple­num beschlos­sen wer­den und rück­wir­kend gel­ten. Eine gene­relle Ermäch­ti­gung sei nicht beab­sich­tigt gewe­sen, bekräf­tigte laut Par­la­ments­kor­re­spon­denz August Wögin­ger (ÖVP). Es sei um die recht­zei­tige Mel­dung der Anzahl der Ver­si­cher­ten in den jewei­li­gen Trä­gern gegan­gen – dies wurde nun klar­ge­stellt. Gel­ten soll die neue Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur der Kas­sen ab 2020. Um einen geord­ne­ten Über­gang zu gewähr­leis­ten, wer­den man­che Bestim­mun­gen bereits 2019 in Kraft tre­ten. Aus der Oppo­si­tion kommt wei­ter­hin Kri­tik. Im Zuge der Reform sol­len die Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt der Bau­ern (SVB) und die Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt der gewerb­li­chen Wirt­schaft (SVA) zur Sozi­al­ver­si­che­rung der Selbst­stän­di­gen (SVS) zusam­men­ge­führt wer­den. Die Grund­lage für die orga­ni­sa­to­ri­sche Umset­zung hat der Vor­stand der SVB kürz­lich beschlossen.

Platt­form Pati­en­ten­si­cher­heit: sichere Digitalisierung

„Digi­ta­li­sie­rung und Pati­en­ten­si­cher­heit“ stan­den bei der dies­jäh­ri­gen Tagung der Öster­rei­chi­schen Platt­form Pati­en­ten­si­cher­heit Ende Novem­ber in Wien im Mit­tel­punkt. „Digi­ta­li­sie­rung betrifft die Pati­en­ten­be­hand­lung und damit auch die Pati­en­ten­si­cher­heit auf vie­len Ebe­nen“, betonte ÖÄK-Prä­si­dent Univ. Prof. Tho­mas Sze­ke­res bei einer Pres­se­kon­fe­renz im Vor­feld der Tagung. Dies rei­che von der Funk­tio­na­li­tät der Sys­teme über die Daten­si­cher­heit bis zur Aus­falls­si­cher­heit. Bri­gitte Ettl, Prä­si­den­tin der Öster­rei­chi­schen Platt­form Pati­en­ten­si­cher­heit, fügte hinzu: „Um den dyna­mi­schen Ent­wick­lun­gen der Digi­ta­li­sie­rung im Gesund­heits­we­sen gerecht zu wer­den, müs­sen Kräfte gebün­delt wer­den.“ Die Platt­form Pati­en­ten­si­cher­heit hat aus die­sem Anlass u.a. Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zum „Risi­ko­ma­nage­ment in der Pati­en­ten­ver­sor­gung“ her­aus­ge­ge­ben. www.plattformpatientensicherheit.at

ÖGT­ele­med stellt sich vor

Ver­tre­ter der vor kur­zem gegrün­de­ten Öster­rei­chi­schen Gesell­schaft für Tele­me­di­zin (ÖGT­ele­med) prä­sen­tier­ten diese Initia­tive Anfang Dezem­ber beim 9. Natio­na­len Fach­kon­gress für Tele­me­di­zin in Ber­lin. Motto der Ver­an­stal­tung: „Kon­zepte für die Zukunft – mit Tele­me­di­zin intel­li­gent ver­sor­gen“. Im Rah­men der Mit­glie­der­ver­samm­lung der Deut­schen Gesell­schaft für Tele­me­di­zin prä­sen­tier­ten die Ver­tre­ter der ÖGT­ele­med unter Lei­tung von Diet­mar Bayer, Refe­rent für Tele­me­di­zin in der ÖÄK, die öster­rei­chi­sche Initia­tive. Ste­fan Sabutsch wie­derum, Lei­tung Stan­dards und Usa­bi­lity in der ELGA GmbH und Vor­stands­mit­glied der ÖGT­ele­med, hielt einen viel beach­te­ten Vor­trag zum Thema „Inter­ope­ra­bi­li­tät und Telemedizin“.

25,4 Pro­zent
der Todes­fälle in der EU wur­den 2015 durch Krebs ver­ur­sacht. Das zeigt eine aktu­elle Aus­wer­tung von Euro­stat-Daten aus die­sem Jahr. Am höchs­ten war der Anteil in Slo­we­nien mit 31,5 Pro­zent; in Öster­reich war Krebs die Ursa­che für 24,9 Pro­zent der Todes­fälle. Von ins­ge­samt 5,2 Mil­lio­nen Todes­fäl­len in der EU waren 1,32 Mil­lio­nen durch Krebs verursacht.

All­ge­meine Ände­run­gen & Infor­ma­tio­nen für 2019

Arbeits­me­di­zi­ner: Emp­feh­lungs­ta­rif für 2019
Bei den arbeits­me­di­zi­ni­schen Emp­feh­lungs­ta­ri­fen für externe Arbeits­me­di­zi­ner hat der Vor­stand der ÖÄK eine Erhö­hung von 2,3 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr beschlos­sen. Hono­rare für Weg­zei­ten, Fahr­spe­sen, Büro­kos­ten etc. sind sepa­rat zu vereinbaren.

Min­dest­ho­no­rar – Emp­feh­lun­gen für externe Arbeits­me­di­zi­ner

Ein­satz­zeit (Stunden/​Jahr)

Betrag pro Stunde in €

1 – 80

175,88

81 – 180

145,64

> 180

119,50

Gül­tig ab 1. Jän­ner 2019


Rezept­ge­bühr 2019: Euro 6,10

Für 2019 beträgt die Rezept­ge­bühr 6,10 Euro. Bei der Gewäh­rung von Heil­be­hel­fen und Hilfs­mit­teln beträgt der Min­dest­bei­trag für den Kos­ten­an­teil des Ver­si­cher­ten 34,80 Euro (20 Pro­zent der täg­li­chen Höchstbeitragsgrundlage).

AUVA­si­cher: Hono­rar­er­hö­hung für 2019
Das Hono­rar für „AUVAsicher“-Vertragspartner wird nach der Index­an­pas­sung für 2019 um 6,92 Euro erhöht, womit sich ein Stun­den­satz von 148,06 Euro ergibt.

Unter­su­chung zur Lebens­ver­si­che­rung: Index­an­pas­sung
Ärzt­li­che Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Lebens­ver­si­che­run­gen erhö­hen sich –wie die Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte infor­miert – ab 1. Jän­ner 2019 um 2,2 Pro­zent nach dem Ver­brau­cher­preis­in­dex. Für das ärzt­li­che Attest sind es damit 154,47 Euro, für die Arzt­aus­kunft über ana­mnes­tisch bekannte Daten 42,64 Euro.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2018