Kas­sen­re­form: Aus 21 wer­den 5

10.11.2018 | Themen


Anstelle der bis­lang 21 Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger soll es künf­tig nur noch fünf geben. Die Arbeit­ge­ber ver­lie­ren an Ein­fluss, Selbst­stän­dige und Beamte blei­ben in ihren Kas­sen unter sich. Ziel ist es u.a., rund eine Mil­li­arde Euro ein­zu­spa­ren. Anfang Dezem­ber soll der Beschluss im Par­la­ment erfolgen.

Die künf­tige Struk­tur sieht wie folgt aus: Die neun Gebiets­kran­ken­kas­sen wer­den in einem ein­zi­gen Trä­ger, der Öster­rei­chi­schen Gesund­heits­kasse (ÖKG) zusam­men­ge­fasst (siehe Gra­fik). Wei­ters wird es die Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt der Selbst­stän­di­gen (SVS – inklu­sive Bau­ern) sowie eine für den öffent­li­chen Dienst, Eisen­bahn und Berg­bau (BVAEB) geben. So wie bis­her bestehen blei­ben die Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­an­stalt (PVA) sowie die All­ge­meine Unfall­ver­si­che­rungs­an­stalt (AUVA). Der Haupt­ver­band selbst wird de facto auf­ge­löst und zu einem Dach­ver­band, der künf­tig nur noch koor­di­nie­rende Auf­ga­ben für die Sozi­al­ver­si­che­run­gen über­neh­men soll. Geplant ist auch eine halb­jähr­li­che Rota­tion unter den Obleu­ten der künf­tig fünf Sozialversicherungsträger. 

In den Gre­mien von Kran­ken­kasse und Pen­si­ons­ver­si­che­rung ver­lie­ren die Arbeit­neh­mer ihre 4/​5‑Mehrheit; hier soll künf­tig eine Pari­tät mit den Dienst­ge­bern bestehen. Auch wird die Bei­trags­prü­fung künf­tig durch die Finanz erfol­gen. Kas­sen­funk­tio­näre müs­sen künf­tig Eig­nungs­tests able­gen. Rund zehn Pro­zent der 19.000 Jobs in der Ver­wal­tung will die Regie­rung inner­halb von drei Jah­ren ein­spa­ren; inner­halb von zehn Jah­ren sol­len es 30 Pro­zent sein. Ins­ge­samt sol­len durch die Umstruk­tu­rie­rung bis 2023 Ein­spa­run­gen in der Höhe von rund einer Mil­li­arde Euro erzielt werden. 

Und hier setzt auch die Kri­tik des Rech­nungs­ho­fes an. Prä­si­den­tin Mar­git Kra­ker kri­ti­sierte, dass der Nach­weis der von der Regie­rung behaup­te­ten Ein­spa­rung in der Höhe von einer Mil­li­arde Euro fehle. Und bei den in den Erläu­te­run­gen ange­führ­ten 33 Mil­lio­nen Euro bis 2023 sei nicht klar, wie man dazu komme. „Die Grund­lage ist nicht nach­voll­zieh­bar“, so Kra­ker. Wei­tere Kri­tik­punkte des Rech­nungs­hofs: So sind etwa die Fusi­ons­kos­ten (Neu­an­mie­tung von Büros, EDV-Umstel­lun­gen, Bera­tungs­kos­ten etc.) nicht bewer­tet. Auch sieht der Rech­nungs­hof die Ziele der Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Ver­ein­heit­li­chung von Leis­tun­gen teil­weise nicht erreicht. Bei­spiels­weise wür­den die Ver­si­che­rungs­trä­ger der Bau­ern und der gewerb­li­chen Wirt­schaft zusam­men­ge­legt; ihr jewei­li­ges Bei­trags­und Leis­tungs­recht bleibe jedoch unver­än­dert, stellt der Rech­nungs­hof fest. Auch werde die Zahl der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger nur „nomi­nell“ auf fünf redu­ziert; fak­tisch bestün­den jedoch wei­ter­hin zehn Trä­ger. Bei der ÖGK wie­derum erfolge keine „unmit­tel­bare mate­ri­elle Ver­ein­heit­li­chung des Leis­tungs­rechts“, weil regio­nale Dif­fe­ren­zie­run­gen zu den Gesamt­ver­trä­gen ver­han­delt wer­den sol­len. Ebenso wür­den inhalt­li­che Vor­ga­ben der Gesund­heits­re­form durch die­sen Ent­wurf nicht umge­setzt, so die Prü­fer des Rechnungshofs. 

Stel­lung­nahme des Hauptverbandes 

Auch der Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger hat Mitte Okto­ber eine 62 Sei­ten umfas­sende Stel­lung­nahme zur geplan­ten Reform ver­öf­fent­licht. Darin heißt es u.a.: „Die Reduk­tion der dem öffent­li­chen Gesund­heits­we­sen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Geld­mit­tel, die Reduk­tion der Auf­ga­ben des Dach­ver­ban­des, die Dezi­mie­rung der hoch qua­li­fi­zier­ten und enga­gier­ten Mit­ar­bei­ter und Mit­ar­bei­te­rin­nen sowie die stän­dig wech­selnde Lei­tung des Haupt­ver­bands durch das Rota­ti­ons­prin­zip füh­ren zu einer maß­geb­li­chen Schwä­chung des Gesamt­sys­tems der sozia­len Sicher­heit. Die vor­ge­se­hene über­mä­ßige Staats­auf­sicht ist ein ver­fas­sungs­wid­ri­ger Ein­griff in die Selbst­ver­wal­tung.“ Das Rota­ti­ons­prin­zip wird als orga­ni­sa­to­risch, mana­ge­ri­ell und wirt­schaft­lich „dys­funk­tio­nal“ bezeichnet. 

In der Über­tra­gung der Bei­trags­prü­fung zur Finanz sieht der Haupt­ver­band nicht nur einen Wider­spruch zum ver­fas­sungs­mä­ßig ver­an­ker­ten Selbst­ver­wal­tungs­prin­zip, son­dern bezeich­net diese auch als „inef­fi­zi­ent“ und „über­bü­ro­kra­tisch“. Ein wei­te­rer Kri­tik­punkt: „Auf Län­der­ebene gibt es keine Bud­get- oder Ver­trags­kom­pe­tenz. Damit wird ver­hin­dert, auf regio­nale Bedürf­nisse ein­ge­hen zu können“. 

Des Wei­te­ren ortet der Haupt­ver­band eine Reihe von ver­fas­sungs­recht­lich bedenk­li­chen Bestim­mun­gen. „Zen­tra­ler Kri­tik­punkt ist die pari­tä­ti­sche Beschi­ckung der Selbst­ver­wal­tungs­kör­per bei der ÖGK und der PVA. Damit wird der Inter­es­sen­ge­mein­schaft der Arbeit­neh­mer die Mög­lich­keit genom­men, ihre eige­nen Ange­le­gen­hei­ten selbst­be­stimmt zu gestal­ten.“ Kon­kret wer­den 15 Punkte genannt: u. a. die Mehr­heits­ver­hält­nisse im Dach­ver­band, die Bei­trags­prü­fung, die Aus­wei­tung der minis­te­ri­el­len Auf­sichts­be­fug­nisse und Ein­griffs­mög­lich­kei­ten, der „Fit & Pro­per- Test“ für Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter, die Über­lei­tungs­be­stim­mun­gen samt kom­mis­sa­ri­scher Lei­tung und auch die Auf­lö­sung der Betriebskrankenkassen. 

Kri­tik der Opposition 

Die Regie­rung sieht mit der Kas­sen­re­form eines ihrer zen­tra­len Vor­ha­ben auf den Weg gebracht – „es ist gelun­gen“, meint etwa Gesund­heits­mi­nis­te­rin Beate Har­tin­ger (FPÖ). Kri­tik kommt von der Oppo­si­tion: SPÖ-Che­fin Pamela Rendi-Wag­ner meint, dass die Reform die Situa­tion der Men­schen in die­sem Land nicht ver­bes­sere. Beate Meinl-Rei­sin­ger von den NEOS wie­derum bezeich­nete die von der Regie­rung im Zuge mit der Sozi­al­ver­si­che­rungs­re­form ver­spro­chene Ein­spa­rung von einer Mil­li­arde Euro als „Hokus­po­kus“. Daniela Holz­in­ger von der Liste Pilz spricht von einer „Ent­mach­tung der Versicherten“. 

Das wei­tere Pro­ce­dere: Nach dem Beschluss im Minis­ter­rat Ende Okto­ber soll die Regie­rungs­vor­lage am 14. Novem­ber im Sozi­al­aus­schuss behan­delt wer­den. Erfolgt im Dezem­ber wie geplant die Beschluss­fas­sung im Natio­nal­rat und Bun­des­rat, kann das Gesetz mit 1. Jän­ner 2019 in Kraft tre­ten. Mit 1. April 2019 wer­den in den jewei­li­gen Trä­gern Über­gangs­gre­mien ein­ge­setzt, die den Fusi­ons­pro­zess vor­be­rei­ten sol­len. Mit 1. Jän­ner 2020 soll die neue Kas­sen­struk­tur dann gül­tig sein. (red)

Die Pro­teste

Schon im Vor­feld der Beschluss­fas­sung hat es öster­reich­weit Pro­teste und mas­sive Kri­tik an der geplan­ten Kas­sen­re­form gege­ben. In Vor­arl­berg bei­spiel­weise haben sich Gewerk­schaf­ter, Ver­si­cherte und Kran­ken­kas­sen­an­ge­stellte zusam­men mit Ver­tre­tern der Ärz­te­kam­mer in einer Trau­er­kund­ge­bung von der Vor­arl­ber­ger Gebiets­kran­ken­kasse (VGKK) ver­ab­schie­det. Vor rund 2.600 Anwe­sen­den wurde Trau­er­mu­sik gespielt, Grab­lich­ter wur­den ent­zün­det, schwarze Schlei­fen ver­teilt und das Logo der VGKK mit einem schwar­zen Tuch ver­hüllt. „Hände weg von unse­rer GKK“ war auf Ban­nern am Ein­gang des Gebäu­des der Vor­arl­ber­ger GKK zu lesen. Die Red­ner pran­ger­ten das Vor­ge­hen der Regie­rung an: Sie fürch­ten einen Leis­tungs­ab­bau sowie die Ver­schie­bung der Gesund­heits­ver­sor­gung vom öffent­li­chen in den pri­va­ten Sek­tor. Die Vor­arl­ber­ger Natio­nal- und Bun­des­räte wur­den auf­ge­for­dert, dem Gesetz nicht zuzu­stim­men. Michael Jonas, Prä­si­dent der Ärz­te­kam­mer Vor­arl­berg, erklärte, dass die „vom Bund ver­ur­sachte Erkran­kung“ der VGKK durch stär­ke­res poli­ti­sches Enga­ge­ment zu ver­hin­dern gewe­sen wäre. 

Einen „Anschlag auf die Bun­des­län­der“ sieht der Tiro­ler Arbei­ter­kam­mer­prä­si­dent Erwin Zan­gerl in der Struk­tur­re­form. Dar­über hin­aus käme es durch die Reform zu einer Schwä­chung der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen und der Versicherten. 

In Linz haben mehr als 1.200 Men­schen gegen die „Zer­stö­rung der Sozi­al­ver­si­che­rung“ und für den Erhalt der ober­ös­ter­rei­chi­schen Gebiets­kran­ken­kasse (OÖGKK) demons­triert. ÖGB-Prä­si­dent Johann Kal­li­auer erklärte, dass mit der Reform die Selbst­ver­wal­tung außer Kraft gesetzt werde. Auch befürch­tet er zusätz­li­che Kos­ten für die Ver­si­cher­ten sowie den Ver­lust von einer hal­ben Mil­li­arde Euro an Auf­trä­gen für die ober­ös­ter­rei­chi­sche Wirt­schaft. Albert Marin­ger, Obmann der ober­ös­ter­rei­chi­schen GKK, sieht in der Ver­wirk­li­chung der Fusi­ons-Pläne ein „wirt­schaft­li­ches Desas­ter“ und eine „gesund­heits­po­li­ti­sche Bank­rott­erklä­rung“. Die Regie­rung ent­mün­dige 1,2 Mil­lio­nen Ver­si­cherte in Ober­ös­ter­reich und stehle ihre Bei­träge und Rück­la­gen in der Höhe von 500 Mil­lio­nen Euro. 

Mit Tril­ler­pfei­fen haben einige hun­dert Men­schen in Graz gegen die geplante Reform pro­tes­tiert. Eine Betriebs­ver­samm­lung wurde auf die Straße ver­legt, dann eine Men­schen­kette um das Gebäude der stei­ri­schen Gebiets­kran­ken­kasse gebil­det. Die ehe­ma­lige Obfrau der stei­ri­schen GKK und jet­zige SPÖ-Abge­ord­nete Verena Nuss­baum bezeich­net die Kas­sen­re­form als „größ­ten Dieb­stahl der Zwei­ten Repu­blik“, da sie den stei­ri­schen Bei­trags­zah­lern ihre Kran­ken­kasse nähme. 

Im Rah­men einer Pro­test­ak­tion der Gewerk­schaft nahm auch der bur­gen­län­di­sche Lan­des­haupt­mann Hans Niessl (SPÖ) vor dut­zen­den Demons­tran­ten vor dem Eisen­städ­ter Land­haus Stel­lung. Wenn man die Selbst­ver­wal­tung in Frage stelle, „dann wird das in diese Rich­tung gehen, dass Teile der Gesund­heits­ver­sor­gung sozu­sa­gen als nächs­ter Schritt auch pri­va­ti­siert wer­den“. Dann sei die Gesund­heit eine „Frage des Geldbörsels“. 

Ähn­lich argu­men­tiert auch der Kärnt­ner Lan­des­haupt­mann Peter Kai­ser (SPÖ). Er fürch­tet, dass „diese als Reform getarnte Umver­tei­lung von Arbeit­neh­mern hin zu Arbeit­ge­bern letz­ten Endes mit schmerz­haf­ten Ver­schlech­te­run­gen der Gesund­heits­ver­sor­gung für klei­nere und mitt­lere Ein­kom­men einhergeht“. 

Der Obmann der Salz­bur­ger GKK, Andreas Huss, spricht von einer „Ver­staat­li­chung des Gesund­heits­we­sens“. Außer­dem warnt er ein­dring­lich vor einer Drei-Klas­sen-Medi­zin, die mit der Kas­sen­re­form geför­dert werde. 

„Ent­schei­dun­gen für Nie­der­ös­ter­reich fal­len künf­tig in Wien und nicht in die­sem Bun­des­land“, kri­ti­siert Ger­hard Hut­ter, Obmann der nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Gebiets­kran­ken­kasse. Und Jan Pazou­rek, Gene­ral­di­rek­tor der nie­der­ös­ter­rei­chi­schen GKK, warnt ein­dring­lich vor einer Ver­knap­pung der finan­zi­el­len Mit­tel, denn dadurch werde es „schwie­rig, das Leis­tungs­ni­veau auf­recht zu erhal­ten“. (red) 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 21 /​10.11.2018