edi­to­rial :Dr. Agnes M. Mühlgassner

25.06.2018 | Themen

©Gregor Zeitler

Kürz­lich im Zug von Wien in das süd­lichste der öster­rei­chi­schen Bun­des­län­der: Ein Geschäfts­mann tele­fo­niert – für alle ande­ren Mit­rei­sen­den unschwer zu erken­nen – mit einem Ange­stell­ten des Unter­neh­mens, für das er tätig ist. Offen­sicht­lich ist man auf der Suche nach einem neuen Mit­ar­bei­ter. In aller Deut­lich­keit – was die Laut­stärke anlangt – wer­den nun alle Details über die vakante Stelle sowie die poten­ti­el­len Inter­es­sen­ten abge­han­delt. Kan­di­dat X wäre ver­mut­lich nicht so gut geeig­net wie Kan­di­dat Y – da die­ser aus der Firma Z stamme, käme es den Gepflo­gen­hei­ten des eige­nen Unter­neh­mens sehr zugute, meint der Zugreisende. 

Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung, die seit Ende Mai 2018 in Kraft ist, hat eine weit­rei­chende Neu­re­ge­lung für die Ver­ar­bei­tung von Per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten – mit sich gebracht. Mög­li­cher­weise braucht es eine ähn­li­che Rege­lung für Gesprä­che, die dank moder­ner Tech­no­lo­gie auch zwi­schen­durch und unter­wegs erfol­gen, damit es nicht zu sol­chen Situa­tio­nen kommt. Oder aber auch ver­trau­li­che Gesprä­che nur dann zu füh­ren, wenn man sicher ist, keine unfrei­wil­li­gen Zuhö­rer zu haben. 

Herz­lichst,
Dr. med. Agnes M. Mühl­gas­s­ner
Chef­re­dak­teu­rin

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 12 /​25.06.2018