editorial :Dr. Agnes M. Mühlgassner

25.06.2018 | Themen

©Gregor Zeitler

Kürzlich im Zug von Wien in das südlichste der österreichischen Bundesländer: Ein Geschäftsmann telefoniert – für alle anderen Mitreisenden unschwer zu erkennen – mit einem Angestellten des Unternehmens, für das er tätig ist. Offensichtlich ist man auf der Suche nach einem neuen Mitarbeiter. In aller Deutlichkeit – was die Lautstärke anlangt – werden nun alle Details über die vakante Stelle sowie die potentiellen Interessenten abgehandelt. Kandidat X wäre vermutlich nicht so gut geeignet wie Kandidat Y – da dieser aus der Firma Z stamme, käme es den Gepflogenheiten des eigenen Unternehmens sehr zugute, meint der Zugreisende.

Die Datenschutzgrundverordnung, die seit Ende Mai 2018 in Kraft ist, hat eine weitreichende Neuregelung für die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten – mit sich gebracht. Möglicherweise braucht es eine ähnliche Regelung für Gespräche, die dank moderner Technologie auch zwischendurch und unterwegs erfolgen, damit es nicht zu solchen Situationen kommt. Oder aber auch vertrauliche Gespräche nur dann zu führen, wenn man sicher ist, keine unfreiwilligen Zuhörer zu haben.

Herzlichst,
Dr. med. Agnes M. Mühlgassner
Chefredakteurin

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 12 / 25.06.2018