121. Deut­scher Ärztetag

10.06.2018 | Themen


Beim dies­jäh­ri­gen 121. Deut­schen Ärz­te­tag Mitte Mai in Erfurt haben sich Ärz­te­ver­tre­ter unter ande­rem mit der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­akte, Cyber­an­grif­fen, der Frei­be­ruf­lich­keit sowie mit der Trend­wende im sta­tio­nä­ren Sek­tor beschäftigt.

Schutz der Arztgesundheit 

Der Ärz­te­tag stellte klar, dass die Bedin­gun­gen bei der Aus­übung des Arzt­be­rufs so gestal­tet sein müs­sen, dass eine Gefähr­dung der kör­per­li­chen und see­li­schen Gesund­heit mini­miert wird. Bereit­schafts- und Not­dienste müss­ten so ange­legt wer­den, dass aus­rei­chende zusam­men­hän­gende Ruhe­zei­ten ermög­licht wer­den. Außer­dem müss­ten die Hono­rar­sys­teme so gestal­tet wer­den, dass bei einer „dem all­ge­mei­nen Arbeits­le­ben ent­spre­chen­den Jah­res­ar­beits­zeit ein aus­kömm­li­ches und leis­tungs­ad­äqua­tes Hono­rar“ erwirt­schaf­tet wer­den kann. Dabei sei auch der Zeit­auf­wand für Büro­kra­tie, Ver­wal­tung oder Betriebs­füh­rung zu berücksichtigen. 

Tabak­au­ßen­wer­be­ver­bot umsetzen 

In einer wei­te­ren Ent­schlie­ßung for­derte das Ärz­te­par­la­ment die Umset­zung des Ver­bots der Tabak­au­ßen­wer­bung. Ein sol­ches Wer­be­ver­bot würde zur Reduk­tion der Rau­cher­prä­va­lenz und der mit dem Tabak­kon­sum asso­zi­ier­ten Krank­heits- und Todes­fälle beitragen. 


Frei­be­ruf­lich­keit statt Konzernbildung 

Die Ärz­te­schaft zeigte sich besorgt über den zuneh­men­den Auf­kauf von Arzt­sit­zen durch Kon­zerne. Dadurch könn­ten die Bedürf­nisse der Pati­en­ten gegen­über den Inter­es­sen der Kon­zerne ver­nach­läs­sigt wer­den. Regio­nale Mono­pole wür­den außer­dem die frei­be­ruf­li­chen Nie­der­las­sungs­mög­lich­kei­ten von Ärz­ten ein­schrän­ken. Die For­de­rung: „Das Gesund­heits­we­sen darf nicht wei­ter zum pro­fit­zen­trier­ten Gesund­heits­markt werden.“ 

Stan­dards gegen Cyber-Angriffe 

„Beim Schutz vor Cyber-Angrif­fen darf es keine zwei Klas­sen von Kran­ken­häu­sern geben“, stellt der 121. Deut­sche Ärz­te­tag in einer Ent­schlie­ßung fest. Hoch­sen­si­ble krank­heits­be­zo­gene Pati­en­ten­da­ten müss­ten über­all gleich gut vor Fremd­zu­grif­fen geschützt sein. Die IT-Sicher­heit in Kran­ken­häu­sern dürfe dem­nach keine Frage der Kos­ten sein; sie sei in der Zeit der digi­ta­len Moder­ni­sie­rung eine Notwendigkeit. 


Not­fall­hil­fen für Notaufnahmen 

Gefor­dert wurde auch eine umfas­sende Neu­aus­rich­tung der oft völ­lig über­las­te­ten Not­fall­auf­nah­men in Deutsch­land. Dafür brau­che es u.a. mehr Per­so­nal, eine bes­sere Ver­net­zung der Ver­sor­gungs­be­rei­che sowie deren sek­toren­über­grei­fende und extrabud­ge­täre Finan­zie­rung. Der Ärz­te­tag warnte, dass die unge­steu­erte Inan­spruch­nahme der Not­fall­am­bu­lan­zen in den Spi­tä­lern die immense Arbeits­be­las­tung der Spi­tals­ärzte wei­ter ver­schärfe. Des­halb müss­ten ambu­lante Not­fall­pa­ti­en­ten in den dafür vor­ge­se­he­nen Por­tal- und Not­fall­pra­xen behan­delt werden. 

Trend­wende im sta­tio­nä­ren Sektor 

An die Bun­des­re­gie­rung und die Bun­des­län­der erging der Appell, die Kran­ken­haus­struk­tu­ren zukunfts- und ver­sor­gungs­ori­en­tiert wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Dies erfor­dere aus­rei­chen­des und qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal, eine Sek­to­ren-über­grei­fende Ver­sor­gungs­pla­nung unter Berück­sich­ti­gung regio­na­ler Struk­tu­ren sowie die Sicher­stel­lung von medi­zi­ni­scher Kom­pe­tenz in der Flä­che. Not­wen­dig seien deut­lich erhöhte Inves­ti­tio­nen für Umstruk­tu­rie­run­gen, neue Tech­no­lo­gien und Digi­ta­li­sie­rung. Dazu müss­ten die Bun­des­län­der drin­gend ihren Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tun­gen nach­kom­men. Für die Imple­men­tie­rung neuer Tech­no­lo­gien sei der zusätz­li­che Ein­satz von Bun­des­mit­teln nötig. 

Elek­tro­ni­sche Patientenakte 

Der 121. Deut­sche Ärz­te­tag hat den Gesetz­ge­ber dazu auf­ge­for­dert, bei der Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens mit einem zwei­ten E‑He­alth- Gesetz nach­zu­steu­ern. Par­al­lele Ent­wick­lun­gen von elek­tro­ni­schen Gesund­heits­ak­ten-Sys­te­men der Kran­ken­kas­sen und damit Wild­wuchs und Insel-Lösun­gen müss­ten unter­bun­den wer­den. Gefor­dert wurde auch die Eta­blie­rung einer dau­er­haf­ten Erpro­bungs­re­gion für die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­karte durch die gema­tik (Gesell­schaft für Tele­ma­tik­an­wen­dun­gen der Gesund­heits­karte mbH). In einer wei­te­ren Ent­schlie­ßung for­derte der Ärz­te­tag die Poli­tik auf, die ver­pflich­tende Anbin­dung der Arzt­pra­xen und medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­zen­tren an die Tele­ma­tik-Infra­struk­tur zum Ende des Jah­res 2018 aus­zu­set­zen. Begrün­det wurde dies damit, dass erheb­li­che Pro­bleme bei zahl­rei­chen Pra­xen auf­ge­tre­ten seien, die sich ange­schlos­sen hat­ten. Gesund­heits­kar­ten könn­ten mit­un­ter nicht ein­ge­le­sen wer­den, Pra­xis­ab­läufe wür­den behin­dert. Auch sei die Finan­zie­rung der Instal­la­tion nicht gesichert.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 11 /​10.06.2018