Rauch­ver­bot in der Gas­tro­no­mie: Ärz­te­kam­mer star­tet Volksbegehren

10.02.2018 | Politik

Gegen die Auf­he­bung des Rauch­ver­bots in der Gas­tro­no­mie rich­tet sich das von der Ärz­te­kam­mer initi­ierte Volks­be­geh­ren. Offi­zi­el­ler Start­schuss ist am 15. Feber. 

Begon­nen hat alles damit, dass sich ÖVP und FPÖ bei den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen im Dezem­ber des Vor­jah­res dar­auf geei­nigt haben, das 2015 beschlos­sene in der Gas­tro­no­mie vor­ge­se­hene Rauch­ver­bot, das mit Mai 2018 in Kraft tre­ten hätte sol­len, zu kip­pen. Dem­nach sollte in abge­trenn­ten Räum­lich­kei­ten in der Gas­tro­no­mie wei­ter­hin die Mög­lich­keit bestehen, zu rau­chen. Gleich­zei­tig sollte der Nicht­rau­cher­schutz für Jugend­li­che ver­stärkt werden.

Online-Peti­tion „Don‘t Smoke“

Dar­auf­hin star­tete die Öster­rei­chi­sche Krebs­hilfe unter dem Motto „Don’t Smoke“ eine Online-Peti­tion, die inner­halb eines Tages mehr als 30.000 Unter­stüt­zer hatte. Darin heißt es u.a.: „Das gene­relle Rauch­ver­bot in der Gas­tro­no­mie zählt in Europa mitt­ler­weile zum Stan­dard, dem Öster­reich noch immer hin­ter­her hinkt. (…) Es ist völ­lig unver­ständ­lich, die end­lich begon­nene Trend­wende jetzt plötz­lich wie­der umzu­keh­ren und nach­hal­tig zu ver­nich­ten.“ Mitt­ler­weile haben mehr als 460.000 Per­so­nen die Peti­tion unterzeichnet.

Doch damit nicht genug: Die Ärz­te­kam­mer initi­ierte das gleich­na­mige Volks­be­geh­ren, das Ärz­te­kam­mer­prä­si­dent Univ. Prof. Tho­mas Sze­ke­res zusam­men­mit dem Prä­si­den­ten der Öster­rei­chi­schen Krebs­hilfe, Univ. Prof. Paul Sevelda, bei der zustän­di­gen Abtei­lung III/​6 (Wahl­an­ge­le­gen­hei­ten) des Innen­mi­nis­te­ri­ums Anfang Feber 2018 ein­ge­bracht hat.

Start: 15. Feber

Offi­zi­el­ler Start­schuss für das Volks­be­geh­ren ist der 15. Feber: Ab die­sem Zeit­punkt geht es darum, Unter­stüt­zungs­er­klä­run­gen­auf den Gemein­de­äm­tern und Bezirks­äm­tern zu sam­meln: Exakt 8.401 sind erfor­der­lich. Wird diese Zahl erreicht, legt das Innen­mi­nis­te­rium einen Ter­min für die Ein­tra­gungs­wo­che des Volks­be­geh­rens fest. Wer­den im Zuge des­sen zumin­dest 100.000 Unter­schrif­ten erreicht – aber­mals auf den Bezirks- und Gemein­de­äm­tern mög­lich – muss das Thema im Par­la­ment behan­delt wer­den. Ab 15. Feber ist die Regis­trie­rung für die Unter­stüt­zungs­er­klä­run­gen frei­ge­schal­tet. Die Abgabe ist auch via Handy-Signa­tur bezie­hungs­weise Bür­ger­karte mög­lich. Alle Details dazu fin­den Sie aktu­ell unter www.aerztezeitung.at

Unter­stüt­zung für das Volks­be­geh­ren kommt von den NEOS und von den Grünen.

ÖÄK-Prä­si­dent Sze­ke­res kün­digte jeden­falls an, den Druck auf die Bun­des­re­gie­rung „kon­ti­nu­ier­lich“ zu erhöhen.Schließlich hätte die Regie­rung ja gesagt, mehr auf die Mei­nung des Vol­kes hören zu wol­len. „Hier besteht die Chance, dass die Regie­rung umdenkt und den Schritt, den sie beschlos­sen hat, noch ein­mal zu über­le­gen“, so Szekeres.

Was das Rauch­ver­bot ganz gene­rell anlangt, ist Irland Vor­rei­ter. Noch bevor die EU im Jahr 2009 eine Reso­lu­tion ver­ab­schie­dete, in der die Mit­glieds­staa­ten auf­ge­for­dert wur­den, bis 2012 im gesam­ten öffent­li­chen Raum in Gebäu­den für Rauch­frei­heit zu sor­gen, führte Irland bereits 2004 ein gene­rel­les Rauch­ver­bot ein. Ita­lien folgte ein Jahr später.Seit 2009 gibt es auch in Finn­land und Frank­reich ein gene­rel­les Rauch­ver­bot. In Tsche­chien gilt seit dem Welt-Nicht­rau­cher­tag am 31. Mai 2017 ein gene­rel­les Rauch­ver­bot. Mitt­ler­weile gilt in 17 der 28 EU-Staa­ten ein Rauch­ver­bot; in den ande­ren EU-Staa­ten gel­ten Rauch­ver­bote mit Ausnahmen.

Lun­gen­kar­zi­nome sind die häu­figste Krebs­form welt­weit. Jedes Jahr wird welt­weit 1,8 Mil­lio­nen Mal die Dia­gnose Lun­gen­krebs gestellt, das sind 12,9 Pro­zent aller Krebs­er­kran­kun­gen. 1,6 Mil­lio­nen Men­schen ster­ben daran; das ent­spricht 19,4 Pro­zent aller durch Krebs beding­ten Todes­fälle. Die Fünf-Jah­res-Über­le­bens­rate beträgt 15 Prozent.

Die Zah­len für Öster­reich sind laut Sta­tis­tik Aus­tria wie folgt: Dem­nach wur­den im Jahr 2015 öster­reich­weit ins­ge­samt 39.906 Krebs-Neu­erkran­kun­gen regis­triert; bei etwas mehr als der Hälfte aller Fälle wur­den Lungen‑, Darm‑, Brust- oder Pro­sta­ta­krebs dia­gnos­ti­ziert. Nach Pro­sta­ta­krebs bei Män­nern (4.900 Fälle) und Brust­krebs (5.400) bei Frauen steht der Lun­gen­krebs an zwei­ter Stelle der Kar­zi­nom-Neu­erkran­kun­gen mit­rund 3.000 Fäl­len bei Män­nern und 1.900 bei Frauen. Unter den Krebs-beding­ten Todes­ur­sa­chen nimmt der Lun­gen­krebs bei Män­nern den ers­ten Rang ein; bei Frauen folgt er an zwei­ter Stelle nach Brust­krebs (Sta­tis­tik Aus­tria, 2015). In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat bei Frauen sowohl das Erkran­kungs- als auch das Ster­be­ri­siko an Lun­gen­krebs mas­siv zuge­nom­men.

Öko­no­mi­sche Folgen

Lun­gen­krebs ist in der EU die häu­figste Todes­ur­sa­che aller Krebs­ar­ten. Auf Lun­gen­krebs gehen 27 Pro­zent aller töd­li­chen Krebs­er­kran­kun­gen in Ungarn zurück – was zugleich den höchs­ten Wert in der EU dar­stellt. Por­tu­gal weist mit 15 Pro­zent den nied­rigs­ten Anteil auf. Mit 19 Pro­zent liegt Öster­reich laut Euro­stat unter dem EU-Durch­schnitt­von 21 Pro­zent.
 
Laut den im Jän­ner 2017 im Lan­cet ver­öf­fent­lich­ten Zah­len wird die Zahl der durch Tabak­kon­sum beding­ten Todes­op­fer auf acht Mil­lio­nen anstei­gen – wenn nicht här­tere Maß­nah­men gegen den Tabak­kon­sum getrof­fen wer­den. Aktu­ell ster­ben jähr­lich rund sechs Mil­lio­nen Men­schen dadurch. Der Lan­cet beruft sich dabei auf den 700 Sei­ten umfas­sen­den Bericht „Die Öko­no­mie von Tabak und Tabak­kon­trolle“, der vom Natio­na­len US-Krebs­in­sti­tut (NCI) und der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion (WHO) erstellt wurde. Einer Bil­lion US-Dol­lar an Schä­den auf­grund von Pro­duk­ti­vi­täts­ver­lus­ten und Gesund­heits­kos­ten pro Jahr stün­den dem­nach Ein­nah­men in der Höhe von 269 Mil­li­ar­den US-Dol­lar aus der Tabak­steuer gegenüber.

Die Chro­no­lo­gie des Rauch­ver­bots in Österreich

6. Sep­tem­ber 1992: Gesund­heits­mi­nis­ter Michael Aus­ser­wink­ler (SPÖ) prä­sen­tiert in der ORF-“Pressestunde“ meh­rere Vor­ha­ben gegen das Rau­chen; so sol­len etwa in der Gas­tro­no­mie Nicht­rau­cher­zo­nen geschaf­fen wer­den.

12. August 2004:
Gesund­heits­mi­nis­te­rin Maria Rauch-Kal­lat (ÖVP) und der Obmann der Gas­tro­no­mie­sparte in der Wirt­schafts­kam­mer, Hel­mut Hin­ter­leit­ner, geben eine frei­wil­lige Selbst­ver­pflich­tung bekannt: 30 Pro­zent der hei­mi­schen Spei­se­lo­kale sol­len bis Ende 2004 „rauch­freie Zonen“ ein­rich­ten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Pro­zent gestei­gert wer­den.

18. April 2007:
Gesund­heits­mi­nis­te­rium-Res­sort­lei­te­rin Andrea Kdol­sky (ÖVP) kün­digt nach der Eva­lu­ie­rung der frei­wil­li­gen Selbst­ver­pflich­tung eine gesetz­li­che Rege­lung für die räum­li­che Tren­nung zwi­schen Rau­chern und Nicht­rau­chern an.
 
31. Okto­ber 2007: Nach­dem es keine Eini­gung zwi­schen ÖVP und SPÖ bezüg­lich einer Ver­schär­fung des Tabak­ge­set­zes mit 1.1.2008 gibt, ver­zich­tet Kdol­sky auf das Gesetz. Eine sechs­mo­na­tige Nach­denk­pause wird vereinbart.

1. Jän­ner 2009: Nach­dem die Koali­tion unter Bun­des­kanz­ler Alfred Gus­en­bauer (SPÖ) im April 2008 das Tabak­ge­setz beschlos­sen hat, tritt ein „grund­sätz­li­ches“ Rauch­ver­bot in Loka­len in Kraft. Aus­nah­men gibt es aller­dings für abge­trennte Rau­cher­zim­mer, kleine Gast­stät­ten und Betriebe, die wegen der neuen Rege­lung einen Umbau durch­füh­ren. Bei Ver­stö­ßen dro­hen den Wir­ten Pöna­len von bis zu 10.000 Euro.

10. April 2015: Die Regie­rung einigt sich auf ein gene­rel­les Rauch­ver­bot in der Gas­tro­no­mie ab Mai 2018. Gesund­heits­mi­nis­te­rin Sabine Ober­hau­ser (SPÖ) und Wirt­schafts­mi­nis­ter Rein­hold Mit­ter­leh­ner (ÖVP) prä­sen­tie­ren den ent­spre­chen­den Geset­zes­ent­wurf.

11. Dezem­ber 2017:
Das ab Mai 2018 geplante abso­lute Rauch­ver­bot in der Gas­tro­no­mie kommt nicht. ÖVP und FPÖ eini­gen sich bei den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen auf eine Rau­cher­re­ge­lung nach „Ber­li­ner Modell“. Gäste kön­nen vor­erst wei­ter in abge­trenn­ten Räum­lich­kei­ten Ziga­ret­ten kon­su­mie­ren; der Nicht­rau­cher­schutz für Jugend­li­che wird ver­stärkt.

2. Februar 2018:
Die Ärz­te­kam­mer mel­det das Volks­be­geh­ren „Don’t Smoke“ an, um das Rauch­ver­bot in der Gas­tro­no­mie durchzusetzen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2018