Ärzt­li­che Fort­bil­dung: Brei­tes Angebot

25.02.2018 | Politik


Um Ärzte bei ihrer Fort­bil­dungs­ver­pflich­tung zu unter­stüt­zen, bie­tet die Aka­de­mie der Ärzte ein umfang­rei­ches Fort­bil­dungs­an­ge­bot: allein 2017 gab es knapp 25.000 DFP-Fort­bil­dun­gen; dafür wur­den rund 3,1 Mil­lio­nen Punkte auf mehr als 44.300 Online-DFP-Kon­ten gebucht.

Die Aka­de­mie der Ärzte möchte alle Ärzte dabei unter­stüt­zen, ihrer Fort­bil­dungs­ver­pflich­tung nach­zu­kom­men und das mit einem mög­lichst gerin­gen orga­ni­sa­to­ri­schen und büro­kra­ti­schen Auf­wand“ – so sieht Peter Nie­der­mo­ser, Prä­si­dent des wis­sen­schaft­li­chen Bei­rats der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte, den Auf­trag der ÖÄK-Tochter. 

Fort­bil­dungs­nach­weis

Hohe Qua­li­täts­an­sprü­che und die dyna­mi­sche wis­sen­schaft­li­che Ent­wick­lung erfor­dern von Ärz­ten, sich kon­ti­nu­ier­lich fort­zu­bil­den. Dies ver­langt seit 1. Sep­tem­ber 2013 auch das Ärz­te­ge­setz: Mit dem Fort­bil­dungs­nach­weis ist die „Glaub­haft­ma­chung“ der absol­vier­ten ärzt­li­chen Fort­bil­dung sei­tens des Arz­tes not­wen­dig. Kon­kret muss­ten zuletzt alle Ärzte bis zum Stich­tag 1. Sep­tem­ber 2016 (mit Nach­frist bis 30. April 2017) inner­halb von drei Jah­ren 150 Fort­bil­dungs­punkte auf ihrem DFP-Konto sammeln. 

Exakt 95,7 Pro­zent der Ärzte haben den Fort­bil­dungs­nach­weis nach dem letz­ten Aus­wer­tungs­stand erfüllt. „Wir haben gese­hen, dass die Ärzte ihrer Fort­bil­dungs­pflicht zu einem über­ra­gend gro­ßen Teil nach­kom­men. Daran habe ich auch nie gezwei­felt“, betonte Nie­der­mo­ser. Ein Teil konnte eine berech­tigte Berufs­un­ter­bre­chung nach­wei­sen; gegen die ande­ren Ärzte, die die Anfor­de­run­gen nicht erfül­len konn­ten, lau­fen der­zeit Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren. Die laut Ärz­te­ge­setz zur Ver­fü­gung ste­hen­den Dis­zi­pli­nar­stra­fen sind: schrift­li­cher Ver­weis, Geld­stra­fen, eine befris­tete Unter­sa­gung der Berufs­aus­übung und die Strei­chung aus der Ärz­te­liste. Ver­hängt wird die Strafe von der zustän­di­gen Dis­zi­pli­nar­kom­mis­sion. „Sicher ist, dass die Ver­pflich­tung zur aus­rei­chen­den Fort­bil­dung nicht durch eine Geld­strafe abge­gol­ten wer­den kann. Jene, die kon­se­quent nicht bereit sind, sich fort­zu­bil­den, sind nicht ver­trau­ens­wür­dig im Sinne einer kor­rek­ten Pati­en­ten­be­hand­lung“, wie Nie­der­mo­ser aus­drück­lich klarstellte. 

Um den Ärz­ten aus­rei­chend Mög­lich­kei­ten zur Fort­bil­dung zur Ver­fü­gung zu stel­len, wurde das Ange­bot an DFP-Fort­bil­dun­gen in den letz­ten Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich aus­ge­wei­tet. Neben den eige­nen Fort­bil­dun­gen der Aka­de­mie der Ärzte wie etwa den Ärz­te­ta­gen in Grado und Vel­den, wurde auch das externe Fort­bil­dungs­an­ge­bot immer brei­ter: Stan­den vor zehn Jah­ren noch knapp 6.500 appro­bierte DFP-Ange­bote zur Ver­fü­gung, so waren es 2017 schon 24.950 DFP-Fort­bil­dun­gen, orga­ni­siert von mehr als 1.000 unter­schied­li­chen Anbie­tern. Zusätz­lich gab es 2017 auch 45 ÖÄK-Diplom­wei­ter­bil­dun­gen zur Aus­wahl – um 50 Pro­zent mehr als noch vor zehn Jahren. 

Im Rah­men des Fort­bil­dungs­pro­gramms wur­den auf diese Weise seit 2008 ins­ge­samt über 20 Mil­lio­nen Fort­bil­dungs­punkte gebucht; allein im letz­ten Jahr waren es knapp 3,1 Mil­lio­nen DFP-Punkte. Auch die Mög­lich­keit des Online-DFP-Kon­tos wird von den Ärz­ten immer häu­fi­ger genutzt: so gab es 2017 knapp 1.870 Neu­re­gis­trie­run­gen und ins­ge­samt bereits mehr als 44.300 Online-Kon­ten. Die Online-DFP-Kon­ten und u.a. die dadurch ermög­lichte auto­ma­ti­sche Buchung von DFP-Punk­ten auf das Arzt­konto durch den Fort­bil­dungs­an­bie­ter haben auch die Orga­ni­sa­tion des Fort­bil­dungs­nach­wei­ses deut­lich erleich­tert. MH


© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 4 /​25.02.2018