Schulärztinnen und Schulärzte: Beharrliche Whistleblower

15.12.2018 | Aktuelles aus der ÖÄK


Dr. Gudrun Weber, Schulärzte-Referentin der Österreichischen Ärztekammer, über einen noch nicht zum Leben erweckten Paragrafen und die Whistleblower-Funktion ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Andrea Riedel

Vor etwa einem Jahr wurde das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) um einen Paragrafen erweitert, über den sich Schulärzte-Vertreterinnen und -vertreter sehr gefreut haben.
Weber: Ja, denn der §66a räumt der Vorsorgemedizin einen viel höheren Stellenwert ein. Viele Präventionsmaßnahmen, die Schulärzte auch jetzt schon setzen, werden dadurch auf ein sicheres rechtliches Fundament gestellt. Allen voran Schulimpfungen: Sie sind explizit erwähnt, inklusive Erhebung des Impfstatus, elektronische Dokumentation und Beratung. Und schließlich ist jetzt auch das Dauerthema elektronische Dokumentation der Reihenuntersuchungen außer Streit gestellt.

Werden die Schulärztinnen und -ärzte auch in den Rollout des e-Impfpasses eingebunden?
Das würden wir uns wünschen, aber die Verhandlungen dazu laufen noch.

Kommt nun auch die einheitliche Software zur Dokumentation der Reihenuntersuchungen, die Sie schon so lange fordern?

Ja, allerdings warten wir immer noch auf die Verordnung der Gesundheitsministerin, ohne der §66a nicht umgesetzt werden kann.

Wann wird das sein? Und werden die Daten dann auch ausgewertet?

Das Ministerium wollte sich zeitlich nicht festlegen. Und ja: Die Datenauswertung ist das Um und Auf. Wir hätten so erstmals einen validen Überblick über den Gesundheitszustand der österreichischen Kinder und Jugendlichen. Bis dato sind wir ja mehr oder weniger auf Befragungen wie die HBSC-Studie angewiesen.

Ein wunder Punkt sind auch die Präsenzzeiten von Schulärzten, die in Landesschulen deutlich kürzer sind als in Bundesschulen.
Eigentlich beginnt damit die Zwei-Klassen-Medizin schon im Schulalter. Eine solche Ungleichbehandlung dürfte es nicht geben. Aber darauf ging die SchUG-Novelle leider nicht ein. Und die Länder sind einfach nicht bereit, in die Ausweitung der schulärztlichen Betreuung „ihrer“ Schulen zu investieren.

Apropos investieren: Immer öfter bleiben Schularzt-Stellen unbesetzt. Sind die Tarife so unattraktiv?
Ich fürchte ja, aber teilweise scheint die Politik schon erkannt zu haben, dass man auf uns nicht verzichten kann. So hat etwa das Land Salzburg das ärztliche Stundenhonorar in Pflichtschulen erhöht. Zu Schulbeginn konnten dann 27 Schularzt-Stellen nachbesetzt werden, inzwischen nochmals sechs und es gibt noch weitere Interessenten. Eine solche, auch finanzielle, Aufwertung unseres Berufes würde ich mir für ganz Österreich wünschen.

Den Schulärzte-Diplomlehrgang absolvieren trotzdem jedes Jahr rund 120 Leute.
Ja, das ist wirklich toll. Und ich möchte all diese bestens ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen ermutigen: Springt ins kalte Wasser, denn Schulärzte werden gebraucht! Wir erfüllen eine einzigartige „Whistleblower“-Funktion. Oft sind wir die Ersten, die eine pathologische Veränderung feststellen und den Eltern sagen, dass ihr Kind weitere ärztliche Abklärung braucht. Und nur wir können dranbleiben und nachfragen, ob das Kind wirklich beim niedergelassenen Kollegen war. Ganz besonders wichtig ist das bei Schülerinnen und Schülern mit problematischem familiärem Hintergrund, von denen viele nie in die Ordination eines Kinderarztes oder Praktikers gehen würden, wenn wir Schulärzte nicht so beharrlich wären.

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© Österreichische Ärztezeitung Nr. 23-24 / 15.12.2018