Kooperation Ärzteschaft & Pharmaindustrie: Stehen wir zu unseren Leistungen

15.07.2018 | Aktuelles aus der ÖÄK


Bereits zum dritten Mal haben die pharmazeutischen Unternehmen heuer auf ihren Webseiten offengelegt, was sie im Vorjahr im Rahmen von Kooperationen mit der Ärzteschaft bezahlt haben. Das betrifft Honorare für die Leistungen einzelner Ärztinnen und Ärzte wie auch von Institutionen, etwa von Krankenhäusern.
Andrea Riedel

Im Jahr 2014 hatten sich Europas Pharmaverbände freiwillig zu mehr Transparenz verpflichtet und auch der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (Pharmig) nahm umfassende Transparenzregeln in seinen Verhaltenscodex auf. Die Zusammenarbeit von Ärzteschaft und Pharmaindustrie ist durch den Code of Conduct der Österreichischen Ärztekammer wie auch durch den detaillierten Pharmig-Verhaltenscodex genauestens geregelt. Beide Dokumente sind über die Homepages der Organisationen für jedermann zugänglich. Im Zuge der Transparenz-Initiative der pharmazeutischen Industrie müssen sich Ärzte und Institutionen seit drei Jahren bei jedem Kooperationsvertrag aufs Neue entscheiden, ob sie auf der Website eines Pharmaunternehmens namentlich genannt werden wollen oder nicht. Entsprechend der Entscheidung jedes einzelnen Arztes und jeder Institution veröffentlicht das Unternehmen dann seine Honorarzahlungen, Spenden und Förderungen zusammengefasst oder individualisiert (mit Nennung des Empfängernamens).

Für eine namentliche Nennung haben sich auch 2017 wieder knapp 20 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte entschieden, die Leistungen für die pharmazeutische Industrie erbracht haben.

Die ÖÄK hat die Transparenz-Initiative der Pharmig von Anfang an begrüßt und sich für eine namentliche Nennung stark gemacht. Schließlich gibt es in der Öffentlichkeit nach wie vor viele Vorbehalte gegen die Zusammenarbeit von Ärzteschaft und Pharmaindustrie, obwohl diese notwendig und sinnvoll ist. Mit jedem Arzt, der mit seinem Namen zu den Leistungen steht, die er als Kooperationspartner der pharmazeutischen Industrie erbracht hat, verringert sich das „Material“ für Spekulationen.Allerdings dominiert in unserer mitteleuropäischen Gesellschaft immer noch die Devise „Über Geld spricht man nicht“. Es ist daher grundsätzlich nachvollziehbar, wenn sich Ärzte fragen, warum ausgerechnet sie in dieser Frage Vorreiter sein sollten. Hier gibt ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres zu bedenken: „Arztsein ist mehr als ein Beruf. Zu Recht legen die Menschen höhere Maßstäbe an, wenn es um die Vertrauenswürdigkeit von Ärztinnen und Ärzten geht. Was wir wollen, ist ein behutsamer, aber spürbarer Kulturwandel bei den Kolleginnen und Kollegen. Die Alternative wäre eine gesetzliche Verpflichtung, wie sie etwa in den USA als ,Sunshine-Act‘ in Kraft ist und wie sie Transparency Austria fordert.“ Ohne die Kooperation von Pharmaindustrie und Ärzteschaft gäbe es keinen medizinischen Fortschritt. Daher plädiert Szekeres dafür, sich „nicht zu verstecken“, ganz im Gegenteil: „Ich bin der Meinung, wer seine ärztliche Expertise für die Verbesserung oder Neuentwicklung von Medikamenten zur Verfügung stellt, sollte stolz darauf sein. Es ist selbstverständlich und völlig legitim, dass Kolleginnen und Kollegen für ihre Leistungen im Rahmen von Kooperationen mit der Pharmaindustrie auch angemessen honoriert werden.“ Schließlich erbrächten sie eine Zusatzleistung, die letztlich den Patienten zugutekomme. Auch Ärzte, die an Anwendungsbeobachtungen teilnehmen, helfen mit, medikamentöse Therapien zu optimieren. Ebenso wie Wissenschafter, die in Vorträgen ihre Erkenntnisse an die direkt versorgungswirksame Kollegenschaft weitergeben: Sie sorgen dafür, dass aktuellster medizinischer Fortschritt rasch bei den Patienten ankommt. – Fazit: Ärzte sollten zeigen, dass sie nichts zu verbergen hätten. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Stand und insbesondere das Vertrauensverhältnis zu den Patienten kann davon nur profitieren.

Geldwerte Leistungen der Pharmaindustrie im Jahr 2017 gesamt: 135,4 Mio. Euro

 Davon:

• 63 % (86 Mio.): Forschung (z.B. Mitarbeit bei klinischen Prüfungen),
• 22 % (29,7 Mio.): Veranstaltungen (z.B. Kongress-Teilnahmegebühren),
• 11 % (14,4 Mio.): Dienst- und Beratungsleistungen (z.B. Vortragstätigkeit) 
• 4 % (5,4 Mio.): Spenden/Förderungen (z.B. an Patientenorganisationen, Forschungsprojekte)

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 13-14 / 15.07.2018