BKNÄ: Zuwei­sung wird „eko­no­mi­scher“

10.09.2018 | Aktuelles aus der ÖÄK


Das neue Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ser­vice eKOS wird in den kom­men­den Mona­ten in Öster­reich ein­ge­führt. Die Appli­ka­tion ver­spricht einige Vor­teile, für Ärzte gibt es eine Start- und War­tungs­fi­nan­zie­rung.
Sascha Bunda

Unnö­tige Wege, Miss­ver­ständ­nisse bei hand­schrift­li­chen For­mu­la­ren, unsi­chere Ver­brei­tungs­wege wie das Fax­ge­rät – die Liste der mög­li­chen Feh­ler- und Frus­tra­ti­ons­quel­len bei Zuwei­sun­gen und Leis­tungs­ver­ord­nun­gen ist doch erheb­lich län­ger als in die­sen moder­nen Zei­ten not­wen­dig. Diese Liste zu kür­zen war das Ziel hin­ter der Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ser­vice eKOS, das im Laufe des ers­ten Halb­jah­res schritt­weise in Öster­reich ein­ge­führt wird. Als Ziel für diese Appli­ka­tion wurde aus­ge­ge­ben, die gesamte Geschäfts­pro­zess­ab­wick­lung digi­tal und medi­en­bruch­frei durch­füh­ren zu kön­nen und durch die ent­ste­hen­den Auto­ma­tis­men alle Betei­lig­ten zu ent­las­ten. „Die Zuwei­sung läuft und nicht der Pati­ent“ lau­tet das ein­gän­gige Schlag­wort. Doch nicht nur für den Pati­en­ten, der sich künf­tig den Weg zur Kran­ken­kasse erspart, son­dern per SMS oder E‑Mail über die etwa­ige Bewil­li­gung infor­miert wird, biete eKOS bedeu­tende Vor­teile, heißt es. Auch KV-Trä­ger, die Leis­tungs­er­brin­ger und nicht zuletzt die Leis­tungs­ver­ord­ner, zum Bei­spiel die nie­der­ge­las­se­nen Ärzte, sol­len von der Digi­ta­li­sie­rung des Ablau­fes pro­fi­tie­ren. Der admi­nis­tra­tive Auf­wand wird im Ide­al­fall etwa deut­lich redu­ziert – die Ein­ga­be­mas­ken sind SV-Trä­ger­über­grei­fend har­mo­ni­siert, es reicht also ein For­mu­lar für alle Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger. Pati­en­ten-Stamm­da­ten wer­den im Ide­al­fall auto­ma­tisch hin­zu­ge­fügt und vor allem wird bei­spiels­weise eine Zuwei­sung hin­sicht­lich der Regeln des SV-Trä­gers auto­ma­tisch auf Frei­ga­be­pflicht geprüft. Das Ergeb­nis sieht der Leis­tungs­ver­ord­ner sofort. Das Stu­die­ren oder Aus­wen­dig­ler­nen der SV-Kri­te­rien ent­fällt damit, ebenso die papier­schrift­li­che Zuwei­sung – sofern der Pati­ent seine E‑Mail- Adresse und/​oder Han­dy­num­mer bekannt gege­ben hat. Damit müs­sen auch keine Druck­sor­ten mehr in über­füll­ten Abstell­räu­men gela­gert wer­den – der For­mu­lar-Flut kann damit Ein­halt gebo­ten wer­den. Bei Bedarf kann ein ein­sei­ti­ges A4-Infor­ma­ti­ons­blatt aus­ge­druckt wer­den. Erstellte e‑Zuweisungen kön­nen zudem jeder­zeit zum Bei­spiel über eine Suche nach Nach­name oder Geburts­da­tum abge­ru­fen wer­den – Antrags­code und die Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer des Pati­en­ten sind damit nicht zwin­gend erforderlich. 

Ab 1. Okto­ber 2019 wird eKOS dann von allen öster­rei­chi­schen Ver­trags­ärz­ten ver­wen­det wer­den. In einem ers­ten Schritt wer­den mit der Appli­ka­tion Leis­tun­gen wie CT, MRT, Nukle­ar­me­di­zi­ni­sche und Human­ge­ne­ti­sche Unter­su­chun­gen, kli­nisch­psy­cho­lo­gi­sche Dia­gnos­tik und Kno­chen­dich­te­mes­sun­gen abge­wi­ckelt. Ab Sep­tem­ber 2019 fol­gen dann Sono­gra­phie, Rönt­gen-The­ra­pie und Röntgen-Untersuchungen. 

Tech­ni­sche Grundlagen 

Als tech­ni­sche Grund­lage für diese Inno­va­tio­nen wer­den höhere Band­brei­ten und neue Tech­no­lo­gien für die Anbin­dung der Arzt­or­di­na­tio­nen rea­li­siert. Vor Mehr­kos­ten müs­sen die Medi­zi­ner aber keine Angst haben. Die Bun­des­ku­rie konnte mit der Sozi­al­ver­si­che­rung den Kos­ten­er­satz für die Ein­füh­rung aus­han­deln. Die Ein­füh­rung von eKOS wird für die Ver­trags­ärzte und Ver­trags­grup­pen­pra­xen mit einer Anschub­fi­nan­zie­rung beglei­tet. Diese wird Anfang 2020 aus­be­zahlt, nach­dem fest­ge­stellt wurde, wie viele Ärzte betei­ligt sind. Zusätz­lich wird ab Okto­ber das Hono­rar für Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen auf 91 Euro erhöht. Neue Leis­tungs­ar­ten wie bei­spiels­weise phy­si­ka­li­sche Medi­zin kön­nen nur in Abspra­che mit der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer ein­ge­führt wer­den. Dar­über hin­aus gibt es einen monat­li­chen Zuschuss zu den EDV-War­tungs­kos­ten, der im Rah­men der übli­chen jewei­li­gen GKK Hono­rarab­rech­nung aus­be­zahlt wird. 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 17 /​10.09.2018