BKNÄ: Zuweisung wird „ekonomischer“

10.09.2018 | Aktuelles aus der ÖÄK


Das neue Kommunikationsservice eKOS wird in den kommenden Monaten in Österreich eingeführt. Die Applikation verspricht einige Vorteile, für Ärzte gibt es eine Start- und Wartungsfinanzierung.
Sascha Bunda

Unnötige Wege, Missverständnisse bei handschriftlichen Formularen, unsichere Verbreitungswege wie das Faxgerät – die Liste der möglichen Fehler- und Frustrationsquellen bei Zuweisungen und Leistungsverordnungen ist doch erheblich länger als in diesen modernen Zeiten notwendig. Diese Liste zu kürzen war das Ziel hinter der Einführung des elektronischen Kommunikationsservice eKOS, das im Laufe des ersten Halbjahres schrittweise in Österreich eingeführt wird. Als Ziel für diese Applikation wurde ausgegeben, die gesamte Geschäftsprozessabwicklung digital und medienbruchfrei durchführen zu können und durch die entstehenden Automatismen alle Beteiligten zu entlasten. „Die Zuweisung läuft und nicht der Patient“ lautet das eingängige Schlagwort. Doch nicht nur für den Patienten, der sich künftig den Weg zur Krankenkasse erspart, sondern per SMS oder E-Mail über die etwaige Bewilligung informiert wird, biete eKOS bedeutende Vorteile, heißt es. Auch KV-Träger, die Leistungserbringer und nicht zuletzt die Leistungsverordner, zum Beispiel die niedergelassenen Ärzte, sollen von der Digitalisierung des Ablaufes profitieren. Der administrative Aufwand wird im Idealfall etwa deutlich reduziert – die Eingabemasken sind SV-Trägerübergreifend harmonisiert, es reicht also ein Formular für alle Sozialversicherungsträger. Patienten-Stammdaten werden im Idealfall automatisch hinzugefügt und vor allem wird beispielsweise eine Zuweisung hinsichtlich der Regeln des SV-Trägers automatisch auf Freigabepflicht geprüft. Das Ergebnis sieht der Leistungsverordner sofort. Das Studieren oder Auswendiglernen der SV-Kriterien entfällt damit, ebenso die papierschriftliche Zuweisung – sofern der Patient seine E-Mail- Adresse und/oder Handynummer bekannt gegeben hat. Damit müssen auch keine Drucksorten mehr in überfüllten Abstellräumen gelagert werden – der Formular-Flut kann damit Einhalt geboten werden. Bei Bedarf kann ein einseitiges A4-Informationsblatt ausgedruckt werden. Erstellte e-Zuweisungen können zudem jederzeit zum Beispiel über eine Suche nach Nachname oder Geburtsdatum abgerufen werden – Antragscode und die Sozialversicherungsnummer des Patienten sind damit nicht zwingend erforderlich.

Ab 1. Oktober 2019 wird eKOS dann von allen österreichischen Vertragsärzten verwendet werden. In einem ersten Schritt werden mit der Applikation Leistungen wie CT, MRT, Nuklearmedizinische und Humangenetische Untersuchungen, klinischpsychologische Diagnostik und Knochendichtemessungen abgewickelt. Ab September 2019 folgen dann Sonographie, Röntgen-Therapie und Röntgen-Untersuchungen.

Technische Grundlagen

Als technische Grundlage für diese Innovationen werden höhere Bandbreiten und neue Technologien für die Anbindung der Arztordinationen realisiert. Vor Mehrkosten müssen die Mediziner aber keine Angst haben. Die Bundeskurie konnte mit der Sozialversicherung den Kostenersatz für die Einführung aushandeln. Die Einführung von eKOS wird für die Vertragsärzte und Vertragsgruppenpraxen mit einer Anschubfinanzierung begleitet. Diese wird Anfang 2020 ausbezahlt, nachdem festgestellt wurde, wie viele Ärzte beteiligt sind. Zusätzlich wird ab Oktober das Honorar für Vorsorgeuntersuchungen auf 91 Euro erhöht. Neue Leistungsarten wie beispielsweise physikalische Medizin können nur in Absprache mit der Österreichischen Ärztekammer eingeführt werden. Darüber hinaus gibt es einen monatlichen Zuschuss zu den EDV-Wartungskosten, der im Rahmen der üblichen jeweiligen GKK Honorarabrechnung ausbezahlt wird. 

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 17 / 10.09.2018