Standpunkt – Präs. Artur Wechselberger: Déjà-vu

10.06.2017 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Erinnern Sie sich noch an die Schnapsidee einer Patientenquittung, die in der Gesundheitsreform 2008 geplant war? Allein diese Idee zeigt, wie fern die handelnden Personen von realen Versorgungsproblemen waren. Ebenso aus Eigeninteresse wollte man schon damals das Gesamtvertragssystem zerschlagen. Die Möglichkeit einer Teilkündbarkeit der Gesamtverträge und zeitlich befristete Einzelverträge waren geplant. Kriterien zur Verlängerung der Einzelverträge sollten die penible Einhaltung von Qualitätsvorgaben wie effizientes Vorgehen bei ärztlichen Leistungen, Behandlungsleitlinien und Behandlungsrichtlinien sowie erfüllte Dokumentationspflichten sein. ELGA und Ärztezentren in Form einer GmbH würden die Versorgung verbessern, verstärktes Vertragspartnercontrolling die Finanzierung sichern, so die weiteren Pläne. Die Sozialpartner müssten gestärkt werden. Denn, der Schlüssel zum Erfolg läge in einer konsequenten Zielsteuerung des Gesamtsystems durch die Sozialpartner in einer SV-Holding, lautete 2008 das politische Credo. Ärztedemos und Praxisschließtage waren die ebenso konsequente Antwort der Ärzteschaft.

„Es reicht!“ Mit diesen Worten setzte Vizekanzler Wilhelm Molterer Anfang Juli 2008 der damaligen Regierung und damit auch dem gesundheitspolitischen Dilettantismus rund um die geplante Gesundheitsreform ein Ende.

Soweit der konkrete Hintergrund eines Déjàvus, das uns 2017 trifft. Waren 2008 Ärztezentren noch für alle Arztgruppen gedacht, so stehen Zentren heuer für die Primärversorgung auf der Agenda. Dazu gesellen sich alle Dauerbrenner der damals gescheiterten Reform, die Einfluss und Macht von Sozialversicherung und Gesundheitsadministration stärken und gleichzeitig die Vertragsärzteschaft und ihre Standesvertretung schwächen sollten. Seit vielen Monaten führen deshalb die Ärztekammern einen beherzten Kampf gegen die zentralen Steuerungs- und Kontrollideen, die Zerschlagung der wohnortnahen Patientenversorgung und die schleichende Verlagerung der Primärversorgung in ambulante Krankenanstalten.

Die grundlegende Schwäche der Gesundheitsreform zeigt sich wieder in ihrer Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen der Bevölkerung, den Möglichkeiten der medizinischen Wissenschaften und den Erfahrungen und der Arbeitssituation der Leistungserbringer. Wie 2008 werden alle Grundsätze einer qualitätsgesicherten Entscheidungsfindung über Bord geworfen. Anstatt das Gesundheitswesen als Dreiecksbeziehung zwischen Anbietern, Nachfragern und Finanziers zu verstehen, wird ideologischen, steuerungspolitischen und finanziellen Aspekten absoluter Vorrang eingeräumt.

In mühseligen und sich über Monate ziehenden Verhandlungen – begleitet von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit – versuchte die ÖÄK, die fehlenden Qualitätsperspektiven, die für Leistungserbringer wie auch Patienten essentiell sind, einzubringen. Die übrigen Gesundheitsberufe waren gänzlich aus der Diskussion um ein integriertes Primärversorgungsmodell ausgeschlossen. Ebenso erging es den Hauptbetroffenen, den Patientinnen und Patienten.

Als systemimmanente Schwäche erwies sich die bekannte Arroganz einer Gesundheitspolitik, die ignoriert, dass Entscheidungen des Staates auf der Makroebene, die Systemfragen wie strukturelle Vorgaben, Allokation von Mitteln, Administration, Bürokratie und Kontrolle umfassen, auch die Mesoebene der leistungserbringenden Organisationen und Gesundheitsberufe massiv beeinflussen: so etwa in deren Leistungsfähigkeit aber auch in der Attraktivität als Leistungserbringer. Beides wirkt sich wiederum auf die Mikroebene der individuellen Patientenbehandlung und damit auf die Gesundheit des Einzelnen aus.

Die Fülle der kritischen Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzesentwurf spiegeln das Unbehagen großer Bevölkerungsteile und vieler Institutionen wider. Sie sollten der Politik zu denken geben.

Die Drucklegung dieser Zeilen erfolgte vor der endgültigen Entscheidung, ob das jetzt zwar entschärfte, aber dennoch unausgereifte und zur Stärkung der Primärversorgung nicht unbedingt notwendige Gesetz dem Parlament zur Beschlussfassung zugeführt wird. Wie auch immer. Qualitätsarbeit sieht anders aus. Schade um die vertane Chance, unser Gesundheitssystem aus der Perspektive der Betroffenen nachhaltig zu reformieren.

Artur Wechselberger
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 11 / 10.06.2017