Stei­er­mark: Not­ärzte für Hausbesuche?

10.04.2017 | Politik

In der Stei­er­mark gibt es Pläne, Not­ärzte im Rah­men des all­ge­mei­nen ärzt­li­chen Bereit­schafts­diens­tes für Haus­be­su­che ein­zu­set­zen. Die ÖÄK hat sich in einem Offe­nen Brief an den stei­ri­schen Lan­des­haupt­mann Schüt­zen­hö­fer gegen die­ses Vor­ha­ben aus­ge­spro­chen. Von Agnes M. Mühlgassner

Im stei­ri­schen Maria­zell ist ein völ­li­ges Novum geplant: So sol­len künf­tig Not­ärzte als Haus­ärzte ein­ge­setzt wer­den. Das sorgt für Unver­ständ­nis beim Lei­ter des ÖÄK-Refe­rats für Not­fall- und Kata­stro­phen­me­di­zin, Michael Lang. „Es kann doch nicht sein, dass die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, die übli­cher­weise von Haus­ärz­ten erfolgt, nun quasi neben­bei vom orga­ni­sier­ten Not­arzt­dienst mit­erle­digt wer­den soll.“ Die­ser „fach­fremde Ein­satz“ von Not­ärz­ten gefährde über­dies die Ver­ant­wor­tung, die man den Län­dern und Gemein­den für die Ret­tung von Men­schen aus unmit­tel­ba­ren Gefah­ren auf­er­legt habe. Empört über die­ses Vor­ha­ben ist Lang noch aus einem ande­ren Grund: „Wird im Rah­men eines Not­arzt­diens­tes zusätz­lich noch die haus­ärzt­li­che Ver­sor­gung mit­erle­digt, so wird das der Tätig­keit eines Not­arz­tes nicht gerecht. Daher leh­nen wir das von Sei­ten der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer auch ab.“ Des­we­gen hat die ÖÄK auch einen Offe­nen Brief an den stei­ri­schen Lan­des­haupt­mann Schüt­zen­hö­fer gerich­tet, in dem sie sich gegen die­ses Vor­ha­ben aus­spricht. Dar­über hin­aus for­dert die ÖÄK, die haus­ärzt­li­che Ver­sor­gung der Pati­en­ten in der Region sicher zu stel­len und „die vor­bild­hafte not­ärzt­li­che Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung bei akut lebens­be­droh­li­chen Erkran­kun­gen nicht durch fal­sche gesund­heits­po­li­ti­sche Ent­schei­dun­gen zu gefähr­den“. Viel­mehr solle sicher­ge­stellt wer­den, dass „die haus­ärzt­li­che Ver­sor­gung der Pati­en­ten in der Region gewähr­leis­tet ist“, betont Lang.

Juris­ti­sche Grundlagen

Schon aus den ein­schlä­gi­gen Bestim­mun­gen des Stei­er­mär­ki­schen Ret­tungs­dienst­ge­set­zes (§ 1, § 2) und des Ärz­te­ge­set­zes (§ 40, § 31) ergibt sich „eine Unver­ein­bar­keit einer der­ar­ti­gen ‚Dop­pel­ver­wen­dung‘ der Not­ärzte für die haus­ärzt­li­che Ver­sor­gung“, wie der zustän­dige ÖÄK-Jurist, Michael Braun, erklärt. So könne die jeder­zei­tige Ein­satz­be­reit­schaft für Not­fälle, Unfälle oder Kata­stro­phen, durch die Per­so­nen in Lebens­ge­fahr oder in eine akut gesund­heits­ge­fähr­dende Lage gera­ten, nicht garan­tiert wer­den, solange sich der Not­arzt weit ent­fernt von der Ein­satz­zen­trale befin­det und gerade mit der haus­ärzt­li­chen Ver­sor­gung eines Pati­en­ten beschäf­tigt ist, den er eben­falls nicht ein­fach im Stich las­sen kann. Fach­ärzte für Anäs­the­sio­lo­gie und Inten­siv­me­di­zin oder Unfall­chir­ur­gie kön­nen bei­spiels­weise her­vor­ra­gend für not­ärzt­li­che Ein­sätze qua­li­fi­ziert, nicht jedoch für typisch haus­ärzt­li­che Agen­den geeig­net sein, bei denen sie über­dies einem erhöh­ten Haf­tungs­ri­siko aus­ge­setzt wer­den (Ein­las­sungs­fahr­läs­sig­keit, Beweis­last­um­kehr im Fall eines Behand­lungs­miss­erfol­ges und der­glei­chen), führt der Jurist wei­ter aus.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2017