Salz­burg: Ziel: attrak­ti­vere Kassenstellen

10.02.2017 | Politik

Die Salz­bur­ger Ärz­te­kam­mer und die Salz­bur­ger Gebiets­kran­ken­kasse (SGKK) zie­hen alle Regis­ter, um die flä­chen­de­ckende Ver­sor­gung im nie­der­ge­las­se­nen Bereich wei­ter­hin zu gewähr­leis­ten. Von Wolf­gang Wagner

Es war das Han­deln auf der Basis von kla­ren Daten: In den kom­men­den zehn Jah­ren geht (auch) im Bun­des­land Salz­burg etwa die Hälfte der nie­der­ge­las­se­nen All­ge­mein­me­di­zi­ner und Fach­ärzte mit Kas­sen­ver­trag in Pen­sion. Das ist ein Ersatz­be­darf von 220 bis 250 Stel­len. Bereits ab 2013 wur­den zwi­schen den Ver­trags­part­nern einige zukunfts­wei­sende Modelle zur Gewähr­leis­tung einer grö­ße­ren Attrak­ti­vi­tät für die Nie­der­las­sung von Ärz­ten mit ius prac­ti­candi im Rah­men von Kas­sen­ver­trä­gen ver­ein­bart. Jetzt setzte man mit dem neuen Ver­trag noch ein­mal wesent­li­che Akzente. „Die Salz­bur­ger Ärz­te­kam­mer sieht in den Ver­bes­se­run­gen einen erheb­li­chen Fort­schritt und ist über­zeugt, dass diese Modelle von der Ärz­te­schaft ange­nom­men wer­den. Wesent­lich ist jedoch, dass es sich um eine orga­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung auf der Basis von Frei­wil­lig­keit der teil­neh­men­den Ärz­tin­nen und Ärzte han­delt und nicht durch Zwang pas­siert“, sagt der Prä­si­dent der Ärz­te­kam­mer Salz­burg, Karl Forst­ner. Was noch dazu­kommt: „Heute wird stän­dig von ‚per­so­na­li­sier­ter Medi­zin‘ gespro­chen. Wir wol­len auch ‚per­so­na­li­sierte‘ Berufs­an­ge­bote und Ordi­na­ti­ons­for­men, die der Lebens­pla­nung und der Lebens­si­tua­tion des ein­zel­nen Arz­tes ent­spre­chen“, fügt Forst­ner hinzu.

Der Hin­ter­grund: Der­zeit gibt es im Bun­des­land Salz­burg 446 Kas­sen­stel­len, davon 13 Grup­pen­pra­xen (acht von All­ge­mein­me­di­zi­nern). Zwar gelang es bei­spiels­weise im Jahr 2016, ins­ge­samt 27 Kas­sen­arzt­stel­len nach zu beset­zen (15 von All­ge­mein­me­di­zi­nern, zwölf für Fach­ärzte), doch die Her­aus­for­de­run­gen für die Zukunft blei­ben auf­grund des demo­gra­fi­schen Wan­dels wei­ter­hin bestehen.

„In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat sich zum Bei­spiel in unse­rem Bun­des­land gezeigt, dass spe­zi­ell die an sich lukra­ti­ven Groß­pra­xen mit Kas­sen­ver­trag ins­be­son­dere in tou­ris­ti­schen Zen­tren schwie­rig nach zu beset­zen waren“, sagt Wal­ter Arn­ber­ger, Kuri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte in Salz­burg. Dies und meh­rere andere Fak­to­ren haben dazu geführt, dass man sich in Salz­burg – wie die Pro­po­nen­ten beton­ten – beson­ders viel ein­fal­len hat las­sen, um die Ein­stiegs­mög­lich­kei­ten und die Attrak­ti­vi­tät für Haus­ärzte und Fach­ärzte zu erhö­hen. „Wir haben hier nun­mehr Job­sha­ring-Pra­xen, die Über­ga­be­pra­xis, die Wei­ter­bil­dungs­pra­xis, die übli­chen Grup­pen­pra­xen, sai­so­nale Ver­tre­tung, bei über­durch­schnitt­li­cher Belas­tung kann in Fach­arzt­pra­xen – zum Bei­spiel zur Aus­deh­nung der Ordi­na­ti­ons­zei­ten – auch noch ein wei­te­rer Fach­arzt her­ein­ge­holt wer­den“, führt Arn­ber­ger aus.

Schon seit eini­gen Jah­ren gab es in Salz­burg die soge­nannte Job­sha­ring- Pra­xis: Hier kann zeit­lich begrenzt ein Kas­sen­arzt durch einen zwei­ten ent­las­tet wer­den. Dies ist maximal für zwei Jahre mög­lich. Eine Gesell­schafts­bil­dung ist dafür nicht notwendig.

Über ein erwei­ter­tes Job­sha­ring kam man in Salz­burg eben­falls bereits vor Jah­ren zur Über­ga­be­pra­xis: Ein Arzt mit §2‑Kassenstelle bean­tragt mit der Kün­di­gung sei­nes Ver­tra­ges für eine Maxi­mal­dauer von drei Jah­ren, die Pra­xis gemein­sam mit sei­nem schon fixen Nach­fol­ger zu füh­ren. Hier kommt es zur Anhe­bung der Alters­grenze für den Antrag durch den über­ga­be­wil­li­gen Ver­trags­arzt. Arn­ber­ger dazu: „Das ist jetzt bis zum Alter von 69 Jah­ren, also bis knapp zu jenem Alter mög­lich, zu dem der Kas­sen­ver­trag auf jeden Fall zurück gelegt wer­den muss.“ Über­ga­be­pra­xen ste­hen in Salz­burg bereits am Beginn von rund der Hälfte der Ver­trags-Nach­be­set­zun­gen. „Ein wesent­li­cher Vor­teil ist auch, dass mit dem neuen Ver­trag die Ver­rech­nungs­be­schrän­kun­gen für Job­sha­ring- und Über­ga­be­pra­xis aus dem Ver­trag her­aus­ge­fal­len sind“, sagt der Salz­bur­ger Kuri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte. Spe­zi­ell im Rah­men der Abwick­lung einer Über­gabe im Pon­gau war es da wegen eines ver­mehr­ten Kas­sen­um­sat­zes zu Pro­ble­men gekommen.

Sai­so­nale Ver­tre­tung

Neu ist auch die Mög­lich­keit einer „sai­so­na­len Ver­tre­tung“ für Ein­zel­pra­xen. Das ist ein Modell, das All­ge­mein­me­di­zi­nern zum Bei­spiel in den gro­ßen Win­ter-Sport­or­ten die Arbeit wäh­rend der Haupt­sai­son erleich­tern soll. Bei wei­tem nicht alle poten­ti­el­len zukünf­ti­gen Kas­sen-All­ge­mein­me­di­zi­ner trauen es sich zu oder wol­len sai­so­nal stän­dig bis an die Belas­tungs­gren­zen gefor­dert sein.

Eine wei­tere Mög­lich­keit für nie­der­ge­las­sene Fach­ärzte in Salz­burg wird in Zukunft sein, bei über­durch­schnitt­li­chen Bean­spru­chun­gen oder bei Aus­deh­nung des Leis­tungs­an­ge­bo­tes einen wei­te­ren Fach­arzt mit­ar­bei­ten zu las­sen. „So kann zum Bei­spiel die Ordi­na­ti­ons­zeit auf fünf Tage in der Woche aus­ge­dehnt oder es kön­nen zusätz­li­che medi­zi­ni­sche Ange­bote für die Pati­en­ten abge­deckt wer­den“, berich­tet Arnberger.

Wich­tig ist auch, dass man für die Zukunft für die nicht-tech­ni­schen Fächer bei Grup­pen­pra­xen die „Syn­er­gie­ab­schläge“ kom­plett umstel­len und somit diese Pra­xis­for­men nicht mehr für die erfor­der­li­che Mehr­ar­beit mit nied­ri­ge­ren Hono­ra­ren etc. belas­ten wird. In der All­ge­mein­me­di­zin wer­den die alters­stan­dar­di­sier­ten Durch­schnitts­werte so gestal­tet, dass Ärzte nicht für die im All­ge­mei­nen sehr kos­ten­in­ten­sive Behand­lung von über­wie­gend sehr alten und sehr kran­ken Pati­en­ten Pro­bleme mit der Kasse bekom­men. Das alles gilt auch für die „Teil­grup­pen­pra­xis“ in Salz­burg, bei der sich auf Dauer zwei Ärzte einen Kas­sen­ver­trag tei­len. Diese Rege­lung scheint beson­de­ren Anklang bei Ärz­tin­nen zu finden.

Bei den Zusam­men­ar­beits­mög­lich­kei­ten in Salz­burg sind aber auch noch zwei wei­tere Modelle zu nen­nen: Im Rah­men der „Salz­bur­ger Initia­tive All­ge­mein­me­di­zin“ absol­vie­ren Tur­nus­ärzte einen Teil ihrer Aus­bil­dung in all­ge­mein­me­di­zi­ni­schen Pra­xen. Ein Tutor beglei­tet sie im Tur­nus; bei ihm absol­vie­ren die Jung­ärzte auch die Lehr­pra­xis. Hier ist aller­dings die Zahl der Teil­neh­mer der­zeit noch begrenzt.

Nach der Lehr­pra­xis kön­nen in Salz­burg mitt­ler­weile die­je­ni­gen, die den Tur­nus absol­viert haben, bis zu einem Jahr in der Kas­sen­pra­xis wei­ter beschäf­tigt wer­den. So soll den jun­gen Ärz­ten eine künf­tige Arbeit in der All­ge­mein­pra­xis ans Herz gelegt wer­den. „Da kann der junge Arzt ein Jahr als stän­di­ger Ver­tre­ter arbei­ten. Theo­re­tisch ist das nichts ande­res als die zeit­lich begrenzte Anstel­lung eines Arz­tes bei einem Arzt“, erläu­tert Arnberger.

Pro Jahr wen­det die Salz­bur­ger Gebiets­kran­ken­kasse der­zeit 39 Mil­lio­nen Euro für die Hono­rare der All­ge­mein­me­di­zi­ner und 53 Mil­lio­nen Euro für die Kas­sen-Fach­ärzte auf. Die Auf­wen­dun­gen für die Haus­ärzte sol­len mit dem neuen Ver­trag um 6,2 Pro­zent steigen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2017