Pharma: Arz­nei­mit­tel­preise im Visier

25.04.2017 | Politik

Per Gesetz wer­den jetzt in Öster­reich die Kas­sen­preise auch für kos­ten­auf­wen­dige Medi­ka­mente gere­gelt, die nicht im Erstat­tungs­ko­dex auf­ge­nom­men sind. Das haben SPÖ, ÖVP und Grüne ohne Begut­ach­tung und Behand­lung der geplan­ten gesetz­li­chen Rege­lung im par­la­men­ta­ri­schen Gesund­heits­aus­schuss beschlos­sen. Von Wolf­gang Wagner

Der Hin­ter­grund: Immer mehr inno­va­tive, hoch wirk­same Arz­nei­mit­tel machen Krank­hei­ten, bei denen noch vor weni­gen Jah­ren the­ra­peu­ti­scher Nihi­lis­mus bestand, bes­ser oder über­haupt erst behan­del­bar. Die Ent­wick­lung ist segens­reich für die Pati­en­ten. „Das muss auch sei­nen Preis haben“, sagt die Phar­ma­in­dus­trie dazu. „Es han­delt sich um Fan­ta­sie­preise“, heißt es bei den Zah­lern – selbst in den reichs­ten Staa­ten der Erde.

2015 gaben die öster­rei­chi­schen Kran­ken­kas­sen 3,35 Mil­li­ar­den Euro (19,6 Pro­zent ihrer Aus­ga­ben) für auf Kas­sen­re­zept ver­schrie­bene Medi­ka­mente aus. In die­sem Brut­to­be­trag sind aller­dings Mehr­wert­steuer und die Rezept­ge­büh­ren ent­hal­ten, wird dazu von der Phar­ma­in­dus­trie ange­merkt. Bei den Apo­the­ken erhöh­ten sich diese Leis­tun­gen von 2015 auf 2016 jeden­falls um nomi­nell 2,65 Pro­zent, für den gesam­ten Kas­sen­be­reich waren es plus 2,9 Pro­zent. Ins­ge­samt erscheint damit die Ent­wick­lung der Arz­nei­mit­tel­aus­ga­ben weit­ge­hend ein­ge­bremst. Dazu ÖVPGe­sund­heits­spre­cher Erwin Rasin­ger: „Ende der 1990er-Jahre gab es Stei­ge­rungs­ra­ten von bis zu 13 Pro­zent. Um die Jahr­tau­send­wende waren es um die acht Pro­zent. Für das heu­rige Jahr wird mit plus drei Pro­zent (nomi­nell; Anm.) gerech­net.“ Lang­fris­tig wolle man garan­tiert sehen, dass die Aus­ga­ben nicht schnel­ler wach­sen als die Beitragseinnahmen.

Mit neuen, inno­va­ti­ven und hoch­prei­si­gen Arz­nei­mit­teln ist aber bereits in den ver­gan­ge­nen Jah­ren eine hef­tige Debatte hoch­ge­kocht. Die aktu­elle Dis­kus­sion, die nun­mehr zu der gesetz­li­chen Rege­lung führte, hatte einen Ursprung im gel­ten­den Rah­men-Phar­ma­ver­trag. Jan Oli­ver Huber, Gene­ral­se­kre­tär des Ver­ban­des der phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie (Phar­mig), und der Gene­ral­di­rek­tor des Haupt­ver­ban­des der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger, Josef Probst, erklär­ten über­ein­stim­mend, dass an sich bereits im ver­gan­ge­nen Jahr auf eine Anpas­sung des Erstat­tungs­ko­dex-Sys­tems (EKO) mit den Boxen-Rege­lun­gen (rote Box, gelbe Box in zwei Vari­an­ten, grüne Box, No Box) für die Ver­schreib­bar­keit von Arz­nei­mit­teln eine Ver­stän­di­gung ange­stan­den wäre. Eine Erle­di­gung war für Ende Juni 2016 geplant gewe­sen. Diese Frist ist aller­dings ohne Eini­gung verstrichen.

Von die­sem Punkt an aber schie­den sich die sprich­wört­li­chen „Geis­ter“. Geschnürt wer­den sollte näm­lich ein Gesamt­pa­ket, das meh­re­ren Anlie­gen vie­ler Betei­lig­ten dien­lich sein sollte – von inter­na­tio­nal täti­gen for­schen­den Phar­ma­kon­zer­nen, Bio­si­mi­lar-Ent­wick­lern und Bio­si­mi­lar-Pro­du­zen­ten bis hin zu öster­rei­chi­schen Gene­ri­ka­her­stel­lern und natür­lich den Kran­ken­kas­sen als Zahlern:

  • Anpas­sung der Regeln für die Preis­re­duk­tio­nen beim Markt­ein­tritt von Generika;
  • Schaf­fung eines „Preis­ban­des“ von 30 Pro­zent für Gene­rika (betrifft nur Grüne Box);
  • Eta­blie­rung einer Rege­lung für die Preis­ge­stal­tung von Biosimilars;
  • Schaf­fung eines Sys­tems der Preis­po­li­tik bestim­mung für Medi­ka­mente, die beson­ders kos­ten­in­ten­siv sind (über 750.000 Euro jähr­lich Umsatz- Fabriks­ab­ga­be­preis allein mit den Kran­ken­kas­sen) und sich außer­halb des EKO befin­den. Damit gibt es für sie keine Eva­lua­tion wie bei Auf­nahme in das Boxen-Sys­tem. Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen (u.a. Preis­fest­stel­lung durch die Preis­kom­mis­sion) konn­ten bis­her nicht ange­wen­det werden.
  • Rege­lung zur Eva­lu­ie­rung des EU-Durchschnittspreises

Die ers­ten drei Punkte konn­ten mitt­ler­weile in den Ver­hand­lun­gen de facto abge­hakt wer­den: Bei Gene­rika wird in Zukunft für das erste Prä­pa­rat ein Abschlag von 50 Pro­zent (bis­her minus 48 Pro­zent) gel­ten, für das zweite Gene­ri­kum dann noch ein­mal minus 18 Pro­zent (bis­her minus 15 Pro­zent) und für das dritte wei­tere minus 15 Pro­zent (bis­her minus zehn Pro­zent). Das bedeu­tet eine Erhö­hung des mög­li­chen Gesamt­ab­schla­ges von 60 auf 65 Pro­zent. „Dar­über konnte Ver­stän­di­gung her­ge­stellt wer­den“, sagte Phar­mig-Gene­ral­se­kre­tär Huber.

Die Bio­si­mi­lar-Rege­lung war eben­falls kein Pro­blem mehr: Minus 38 Pro­zent Preis für das erste der­ar­tige Prä­pa­rat im Ver­gleich zum Ori­gi­nal­pro­dukt (das mit Markt­ein­tritt des ers­ten Bio­si­mi­lars eben­falls um 30 Pro­zent bil­li­ger würde), noch ein­mal minus 15 und danach wei­tere minus zehn Pro­zent für die „zweite“ bezie­hungs­weise „dritte Welle“ der Bio­si­mi­lars. „Das war alles Wunsch der Phar­ma­in­dus­trie“, sagte Haupt­ver­bands-Gene­ral­di­rek­tor Probst. Bei der Phar­mig erklärte man dazu, dass jeg­li­cher Preis­ab­schlag natur­ge­mäß immer zum Vor­teil des Käu­fers, nicht des Anbie­ters sei. Man habe eben einen Kom­pro­miss erzielt.

Die Phar­ma­in­dus­trie hat in Sachen der nur mit einem erheb­li­chen Zeitund Finanz­auf­wand zu ent­wi­ckeln­den Nach­bau-Bio­lo­gi­cals (Indus­trie: durch­schnitt­lich 200 Mil­lio­nen Euro pro Prä­pa­rat) auch in Öster­reich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sie für diese Arz­nei­mit­tel bei der Preis­ge­stal­tung eine andere Rege­lung als jene für die „syn­the­ti­schen“ Gene­rika benö­tige. Sonst würde sich ein Markt­ein­tritt nicht rech­nen und dem öster­rei­chi­schen Gesund­heits­sys­tem gin­gen damit Ein­spa­rungs­mög­lich­kei­ten ver­lo­ren. Laut Phar­mig sind bereits einige Bio­si­mi­lars in Öster­reich nicht auf den Markt gekom­men, weil bis­her eine akzep­ta­ble Preis­re­ge­lung gefehlt habe.

Ein Knack­punkt: No Box

So ver­blieb schließ­lich der vom Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger in die Ver­hand­lun­gen ein­ge­brachte ein­zige Haupt­punkt der „Hoch­prei­ser“ außer­halb des Erstat­tungs­ko­dex. „Im Jahr 2005 ent­fie­len 2,2 Pro­zent der Gesamt­kos­ten für Arz­nei­spe­zia­li­tä­ten auf sol­che in der No Box. Im Jahr 2016 waren es 10,4 Pro­zent“, hieß es dazu aus dem Haupt­ver­band der Sozialversicherungsträger.

Wäh­rend nor­ma­ler­weise bei Antrag auf Auf­nahme in den EKO der Kas­sen­preis für Arz­nei­mit­tel den von der Preis­kom­mis­sion fest­ge­stell­ten EUDurch­schnitts­preis nicht über­stei­gen darf, fal­len die soge­nann­ten No Box-Prä­pa­rate hier gänz­lich aus dem Sys­tem. Sämt­li­che bestehende Preis­re­ge­lun­gen, die durch das Gesetz vor­ge­ge­ben sind, grei­fen nicht, wenn die Her­stel­ler gar kei­nen Antrag auf Auf­nahme in den EKO stel­len oder der Antrag vom Haupt­ver­band abge­lehnt wer­den, wenn man sich nicht auf einen Preis eini­gen konnte. Im Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger ist man der Mei­nung, dass Phar­ma­kon­zerne durch Ver­mei­den eines Antrags auf EKO-Auf­nahme die sonst gel­ten­den Preis­be­stim­mungs­me­cha­nis­men bewusst umge­hen würden.

0,4% Ver­ord­nun­gen = 29% Gesamtausgaben

In den meis­ten Fäl­len han­delt es sich bei die­sen Arz­nei­mit­teln, wel­che nur noch via Chef­arzt­be­wil­li­gung auf Kas­sen­kos­ten ver­schreib­bar sein kön­nen, um „Hoch­prei­ser“. „Wir haben uns daher ein­mal auf jene Arz­nei­mit­tel kon­zen­triert, die pro Packung mehr als 700 Euro kos­ten“, hieß es dazu im Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger. Die ent­spre­chende Sta­tis­tik: 2009 haben die Aus­ga­ben für diese Medi­ka­mente 350 Mil­lio­nen Euro aus­ge­macht. „2015 waren es bereits 838 Mil­lio­nen Euro. 0,4 Pro­zent der Ver­ord­nun­gen ver­ur­sach­ten 29 Pro­zent der Gesamt­aus­ga­ben für Medi­ka­mente“, lau­tete dazu ein Kom­men­tar gegen­über der ÖÄZ.

Phar­mig-Gene­ral­se­kre­tär Jan Oli­ver Huber ver­wies auf die unbe­strit­ten hohen Bei­träge, wel­che die Phar­ma­in­dus­trie im Rah­men ihres „Soli­dar­bei­trags“ ver­gan­ge­nes Jahr geleis­tet hat und wei­ter­hin leis­tet: „Das waren 125 Mil­lio­nen Euro für die Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger im Jahr 2016.“ Hinzu kom­men pro Pro­zent­punkt Aus­ga­ben­stei­ge­rung bei den Medi­ka­men­ten für die Kran­ken­kas­sen noch ein­mal rund zehn Mil­lio­nen Euro für die Jahre 2017 und 2018. Hier gibt es eine Decke­lung bei 82 Mil­lio­nen Euro jährlich.

Die For­de­rung des Haupt­ver­ban­des der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger: Aus­deh­nung der EU-Durch­schnitts­preis­re­ge­lung auf die No Box-Prä­pa­rate. Stellt ein Phar­ma­un­ter­neh­men kei­nen Antrag auf Auf­nahme in den EKO, kann es ja bis­her ein­fach zu dem von ihm fest­ge­leg­ten Preis anbie­ten. Des­halb for­derte der Haupt­ver­band für die No Box-Prä­pa­rate auch einen Abschlag von fünf Pro­zent vom EU-Durchschnittspreis.

Das ließ die Wogen hoch­ge­hen – vor allem aber der Ent­wurf für einen Initia­tiv­an­trag der Regie­rungs­par­teien im Par­la­ment mit Fixie­rung die­ser Rege­lung per Gesetz. „Wir sehen den Fünf-Pro­zent-Abschlag als Anreiz für die Phar­ma­in­dus­trie, einen Antrag auf Auf­nahme in den EKO zu stel­len“, hieß es dazu im Haupt­ver­band der Sozialversicherungsträger.

Phar­mig-Gene­ral­se­kre­tär Huber sieht das gänz­lich anders: Wenn man schon allein den soge­nann­ten EU-Durch­schnitts­preis betrach­tet, ist die Frage, wie das mit den Kauf­kraft­un­ter­schie­den in der EU zusam­men­gehe: „Wir sind das viert­reichste EU-Land und bei den Medi­ka­men­ten gehen wir dann unter den EUSchnitt? Bei einem sol­chen wei­te­ren Straf­ab­schlag kön­nen wir nicht mit.“

Die Ver­hand­lun­gen im Par­la­ment wur­den zu einem Krimi. Schließ­lich einig­ten sich SPÖ und ÖVP. Mit einem pro­ze­dua­len Manö­ver wurde am 30. März 2017 die ange­peilte gesetz­li­che Rege­lung zu abend­li­cher Stunde ohne Begut­ach­tung und Behand­lung im Gesund­heits­aus­schuss direkt ins Ple­num des Par­la­ments gehievt – und beschlossen.

EU-Durch­nitts­preise auch für „Hoch­prei­sige“
 
Fazit: Der zunächst geplante Preis­ab­schlag für die nicht für den EKO ange­mel­de­ten Arz­nei­mit­tel ent­fiel. Gleich­zei­tig wurde die EU-Durch­schnitts­preis- Rege­lung bei Auf­nahme von Arz­nei­mit­teln in die Kas­sen­er­stat­tung auch auf die „Hoch­prei­ser“ aus­ge­dehnt. In regel­mä­ßi­gen Abstän­den (nach 18, 24 und even­tu­ell noch ein­mal nach wei­te­ren 18 Mona­ten) soll über­prüft wer­den, ob das jewei­lige Pro­dukt wei­ter­hin im EUDurch­schnitt liegt. Auf der ande­ren Seite soll es bis 1. Okto­ber 2020 in der grü­nen Box (Ori­gi­nale und Gene­rika) keine Strei­chun­gen von Arz­nei­mit­teln aus dem Erstat­tungs­ko­dex geben, solange sie sich im Gene­rika-Preis­band (bis zu 30 Pro­zent über dem kos­ten­güns­tigs­ten Ver­gleichs­pro­dukt) befinden.

SPÖ-Gesund­heits­spre­cher Erwin Spin­del­ber­ger und ÖVP-Gesund­heits­spre­cher Rasin­ger äußer­ten sich nach dem Geset­zes­be­schluss, der von den Grü­nen mit­ge­tra­gen wurde, zufrie­den. Die Phar­mig reagierte bestürzt. Man gefährde die Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung in Öster­reich bei inno­va­ti­ven Medi­ka­men­ten. Der Fach­ver­band der Che­mi­schen Indus­trie äußerte auch ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken. Dazu gibt es dem Ver­neh­men nach auch ein juris­ti­sches Gutachten.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 8 /​25.04.2017