Interview – Pamela Rendi-Wagner: „Einheitliche Rahmenbedingungen“

15.07.2017 | Politik

Mit dem PVE-Gesetz wurden einheitliche Rahmenbedingungen für regionale Gesundheitszentren geschaffen, erklärt Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner im Gespräch mit Wolfgang Wagner.

ÖÄZ: Es gab noch Ende Juni ein Gespräch mit Vertretern der Österreichischen Ärztekammer zu diesem Thema. Haben sich danach noch Änderungen an dem geplanten Gesetzestext ergeben?
Rendi-Wagner: Es gab im Nationalrat am Tag vor der Beschlussfassung ein Gespräch mit den Vertretern der Ärztekammer, der Sozialversicherung und der Länder. Dabei wurden keine gänzlich neuen Positionen besprochen, vielmehr gab es einen Austausch zu den unterschiedlichen Sichtweisen in einigen Punkten. Das Gesetz wurde in vielen Runden gemeinsam verhandelt, es stellt eine gute Lösung dar – Änderungen in letzter Minute gab es keine mehr.

Die Ärztekammer ist dem Projekt bis zuletzt sehr kritisch gegenübergestanden. Wo konnten Sie in Ihrer Ministerschaft den Wünschen der Ärzteschaft entgegenkommen?
Mir war und ist es wichtig, dass wir ein Gesetz haben, dass es Ärztinnen und Ärzten und anderen Gesundheitsberufen leicht macht, in die neue Primärversorgung zu wechseln. Deshalb haben wir Regelungen gefunden, die das sicherstellen sollen. Wir wollen auch moderne Verträge und Honorierungsmodelle, hier ist das Gesetz sehr deutlich. Und wir haben klargestellt, dass bestehende Hausärztinnen und Hausärzte zuerst gefragt werden, wenn eine Primärversorgungseinheit entstehen soll.

Beklagt hat das neue Präsidium der Ärztekammer, dass es weiterhin keine Möglichkeit für die Anstellung von Ärzten durch Ärzte in PVEs geben wird. Was sind die Gründe für die Ablehnung der Anstellung von Ärzten durch Ärzte?
Von unserer Seite gibt es keine Ablehnung – ganz im Gegenteil. Ich bin der Ansicht, dass die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in regionalen Gesundheitszentren Vorteile bringen würde und diese Position haben wir auch immer vertreten. Die Auffassungen der Verhandlungspartner zu den Rahmenbedingungen waren aber so unterschiedlich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich war, zu einer guten Einigung zu kommen.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 13-14 / 15.07.2017