Fortbildungspflicht: Mission erfüllt

10.06.2017 | Politik

Mehr als 95 Prozent der österreichischen Ärzte sind in ihrer Fortbildung den Anforderungen nachgekommen – eine Erfolgsstory. Von Wolfgang Wagner

Wir können auf unseren Berufsstand stolz sein. Und jeder einzelne von uns kann das auch sein. Österreichweit haben nur 4,24 Prozent der Ärzte den erforderlichen Fortbildungsnachweis nicht erbracht“, sagte Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich und des wissenschaftlichen Beirats der Österreichischen Akademie der Ärzte bei den diesjährigen Ärztetagen in Grado.

Bei der Eröffnung präsentierte er erste Daten über die quasi „Endabrechnung“ zum Fortbildungsnachweis (Stichtag: 1. September 2016 mit Nachfrist bis zum 30. April 2017). Zentrales Ergebnis: Von der Zielgruppe von bundesweit 32.168 Ärztinnen und Ärzten (von insgesamt mehr als 40.000 – Turnusärzte ausgenommen) haben 94,66 Prozent die erforderlichen 150 DFP-Punkte innerhalb von drei Jahren auf ihrem Konto gesammelt. 1,1 Prozent konnten eine berechtigte Berufsunterbrechung nachweisen. Niedermoser dazu: „Ich habe nie daran gezweifelt, dass die österreichischen Ärzte ihrer Fortbildungspflicht nachkommen werden. Aber ich glaube, alle Beteiligten können jetzt sehr zufrieden sein. Nur bei 1.718 Ärzten ist der Fortbildungsnachweis offen.“

Ersten Analysen zufolge könnten Probleme beim Nachweis der erfüllten Fortbildungspflicht am ehesten mit dem Lebensalter der Betroffenen in Verbindung gebracht werden, wie Niedermoser berichtete. „Am häufigsten sind es Kolleginnen und Kollegen über dem 65. Lebensjahr, die davon betroffen sind. Keinen Unterschied gibt es zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten.“ Dafür sind laut Niedermoser wahrscheinlich verschiedene Gründe verantwortlich: „Darunter sind zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen, die noch in sehr beschränktem Ausmaß als Wohnsitzarzt tätig sind. Dann sind einige der älteren Kolleginnen und Kollegen mit der Flüchtlingshilfe zurück in die berufliche Tätigkeit gekommen. Allerdings muss man schon sagen, dass natürlich auch in der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge nur Ärzte tätig sein sollten, die sich entsprechend fortgebildet haben.“

An den möglichen Konsequenzen für die Ärzte mit Berufsberechtigung und fehlendem Fortbildungsnachweis ließ Niedermoser keinen Zweifel: „Bei den 1.718 Betroffenen kommt es zur Anzeige beim unabhängigen Disziplinaranwalt.“ Die laut Ärztegesetz zur Verfügung stehenden Disziplinarstrafen sind: schriftlicher Verweis, Geldstrafen, eine befristete Untersagung der Berufsausübung und die Streichung aus der Ärzteliste. Die Strafe wird von der zuständigen Disziplinarkommission verhängt. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, dass die Anzeige zurückgelegt wird. Keinesfalls dürfe aber der Eindruck entstehen, dass man mit der Bezahlung der Geldstrafe die Verpflichtung zur ausreichenden Fortbildung abgelten könne. „Jene, die nicht bereit sind, sich fortzubilden, sind nicht vertrauenswürdig im Sinne einer korrekten Behandlung der Patientinnen und Patienten“, sagte Niedermoser.

Und um das Faktum der Vertrauenswürdigkeit könne es in letzter Konsequenz in einem entsprechenden Verfahren der ÖÄK gehen unter Beibeziehung des Ehrenrates als beratendes Gremium. „Hier kann zum Beispiel für eine gewisse Zeit das Berufsausübungsrecht aberkannt werden.“ Ob durch Beendigung der Berufsausübung durch die Betroffenen selbst oder per entsprechendes Urteil, der oberösterreichische Ärztekammerpräsident rechnet doch mit einigen Konsequenzen: „Ich schätze, dass wir auf unserem Weg im schlimmsten Fall etwa die Hälfte dieser 1.718 Kolleginnen und Kollegen verlieren werden.“

Megaprojekt Fortbildungsnachweis

Für die Österreichische Akademie der Ärzte stellt der Nachweis der Fortbildungspflicht seit 2013 ein Megaprojekt dar. Seit 1. September 2013 gelten neue Regelungen für den Nachweis der absolvierten Fortbildungsaktivitäten für 33.000 der mehr als 40.000 Ärzte (Ausnahmen: beispielsweise Turnusärzte) mit Berufsberechtigung laut Ärztegesetz und dem standeseigenen Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP): die „Glaubhaftmachung“ der absolvierten ärztlichen Fortbildung seitens des Arztes mit Stichtag 1. September 2016. Dies bedeutet, dass die Österreichische Ärztekammer über einen elektronischen Suchlauf erstmals verifizierte, welche Ärzte über ein aktuelles DFP-Diplom verfügten und die Mindestanzahl von Fortbildungspunkten (150 Punkte innerhalb von drei Jahren) auf ihrem elektronischen Konto gesammelt hatten. Die gesammelten Daten werden in einem entsprechenden Bericht über die ärztliche Fortbildung dem Gesundheitsministerium übermittelt – so sehen es die im Jahr 2013 festgelegten gesetzlichen Regelungen vor.

Zwei Mahnfristen gesetzt

Eine erste Mahnfrist für jene Ärztinnen und Ärzte, welche dabei keinen entsprechenden Nachweis hatten, erstreckte sich bis 1. Dezember vergangenen Jahres, eine zweite Mahnfrist bis März 2017. „Innerhalb dieses Zeitraums hätte jeder Betroffene etwaige Defizite durchaus aufholen können“, betonte Niedermoser.

Zum Auftakt der Österreichischen Ärztetage und mit der Darstellung der erfüllten Mission in Sachen ärztlicher Fortbildung formulierte der Präsident des wissenschaftlichen Beirats der Akademie der Ärzte auch durchaus kritisch, was Personen und Institutionen betrifft, die Ärzte häufig kritisieren: „Wir haben das vom Gesetzgeber aufgetragen bekommen und wir haben die Verpflichtung erfüllt. Das werden wir der Politik deutlich sagen.“ Verantwortliche in Politik und im Hauptverband und Patientenanwälte müsse man aber auch fragen: „Wo bildet Ihr euch fort?“

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 11 / 10.06.2017