Dro­gen und Medi­ka­mente im Dark­net: Anonym und illegal

15.08.2017 | Politik

Im Dark­net hat sich welt­weit der Dro­gen­han­del fest eta­bliert und ist im Stei­gen begrif­fen. Auf einer ein­zi­gen gro­ßen Platt­form fin­den sich bereits rund 1.800 Ver­käu­fer mit mehr als 32.000 Ange­bo­ten – Can­na­bis, das Amphet­amin MDMA und Arz­nei­mit­tel ste­hen an ers­ter Stelle. Von Mar­lene Weinzierl

Laut Euro­päi­schem Dro­gen­be­richt 2016 wird in Europa jedes Jahr mehr als eine Mil­lion Sicher­stel­lun­gen ille­ga­ler Dro­gen gemel­det. Mit mehr als drei Vier­tel aller Auf­griffe liegt Can­na­bis an ers­ter Stelle, gefolgt von Kokain, Amphet­ami­nen, Heroin und MDMA (MDMA war in den 1980er Jah­ren mit der Droge Ecstasy syn­onym). Dabei gewinnt der ille­gale Dro­gen­han­del in anony­men Ein­kaufs­platt­for­men zuneh­mend an Bedeu­tung. „Das Dark­net ist in den letz­ten Jah­ren explo­diert. Es hat sich in vie­len ver­schie­de­nen Berei­chen spe­zi­ell im Sucht­mit­tel­han­del als zusätz­li­che Ver­kaufs­form eta­bliert“, sagt Daniel Lich­ten­eg­ger vom Büro für Sucht­mit­tel­kri­mi­na­li­tät im Bundeskriminalamt.

Fünf Pro­zent der mehr als 100.000 Teil­neh­mer an der welt­wei­ten Dro­gen­stu­die von 2016 gaben an, vor dem Erwerb im Dark­net über­haupt keine Dro­gen kon­su­miert zu haben (www.globaldrugsurvey.com). Genaue Zah­len zu den Vor­gän­gen im Dark­net kennt man natur­ge­mäß nicht. Durch die leich­tere Ver­füg­bar­keit sei es aber auch für Per­so­nen in ent­le­ge­nen Gebie­ten ein­fa­cher gewor­den, zu ille­ga­len Rausch­mit­teln zu gelan­gen, weiß Lich­ten­eg­ger. „Wir sehen bei­spiels­weise, dass der Post­ver­sand von Rausch­mit­teln mas­siv ange­stie­gen ist. Dabei geht es längst nicht mehr um Kleinst­men­gen in Brief­ku­verts. Es wer­den heute ohne wei­te­res bis zu 500 Gramm Sucht­mit­tel regel­mä­ßig in Pake­ten ver­schickt.“ Die Bekämp­fung der Sucht­mit­tel­kri­mi­na­li­tät im Dark­net stellt die Poli­zei spe­zi­ell beim Post­ver­kehr vor große Her­aus­for­de­run­gen, was „den strik­ten recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen des Brief­ge­heim­nis­ses geschul­det ist“, so Lichtenegger. 

Was man ob der stei­gen­den Zah­len aber nicht ver­ges­sen darf: Sucht­mit­tel­kri­mi­na­li­tät ist ein Kon­troll­de­likt. „Durch die inten­si­ve­ren Ermitt­lun­gen der Poli­zei im Dark­net gibt es jetzt auch mehr Anzei­gen, die dann in der Sta­tis­tik auf­schei­nen“, gibt Lich­ten­eg­ger zu beden­ken. Ziel der Poli­zei ist es, zu den Händ­lern vor­zu­drin­gen, die aber welt­weit ver­streut sind. Viele Ver­käu­fer befin­den sich eige­nen Anga­ben zufolge in Groß­bri­tan­nien. Von Groß­bri­tan­nien wird aller­dings rela­tiv wenig auf das euro­päi­sche Fest­land ver­schickt; oft erfolgt der Ver­sand aus einem ande­ren Land als erwar­tet, berich­tet der Experte. Sehr viele Auf­griffe gebe es im hol­län­disch-deut­schen Grenz­be­reich. Auf eine inter­na­tio­nale Zusam­men­ar­beit wird daher gro­ßer Wert gelegt. Öster­reich nimmt hin­sicht­lich der Exper­tise zur Bekämp­fung der Sucht­mit­tel­kri­mi­na­li­tät im Dark­net eine „Vor­rei­ter­rolle“ (Lich­ten­eg­ger) ein. 2015 hat das Büro zur Bekämp­fung der Sucht­mit­tel­kri­mi­na­li­tät im Bun­des­kri­mi­nal­amt ein von der EU geför­der­tes Pro­jekt zur Bekämp­fung von vir­tu­el­len Märk­ten initi­iert. Daran neh­men unter ande­rem alle EU-Mit­glieds­staa­ten, die USA, Schweiz und die Ukraine teil. Hin­ter­grund ist etwa auch, dass öster­rei­chi­sche Abneh­mer auf einer der drei größ­ten Platt­for­men, deren Namen Lich­ten­eg­ger lie­ber nicht zu oft in den Medien genannt wis­sen möchte, sehr stark ver­tre­ten sind. Dabei handle es sich aller­dings oft nicht nur um Kon­su­men­ten, son­dern auch um Sub­dea­ler, die die Sub­stan­zen wei­ter­ver­kau­fen – im Inter­net, im Dark­net, auf der Straße oder an Freunde.

Sta­tis­ti­sche Daten wer­den erst mit Pro­jek­tende im Herbst die­ses Jah­res erwar­tet; in einem Ermitt­lungs­fall wur­den jedoch bereits im Laufe eines Jah­res beacht­li­che 14.000 Bestel­lun­gen und 6.000 Kon­su­men­ten von ille­ga­len Dro­gen regis­triert. Inner­halb von 16 Mona­ten betrug der Umsatz 4,4 Mil­lio­nen Euro. Ein wei­te­res Pro­jekt habe kürz­lich gezeigt, dass Öster­reich beim Ver­sand von tau­sen­den Sucht­mit­tel­pa­ke­ten über den Flug­ha­fen Frank­furt gleich nach den USA auf Platz 2 der Emp­fän­ger­län­der stand, erzählt Lich­ten­eg­ger. Dar­über hin­aus ergab eine Ana­lyse einer gro­ßen Platt­form, dass es dort momen­tan etwa 1.800 Ver­käu­fer im Sucht­mit­tel­be­reich gibt, die mehr als 32.000 Ange­bote ins Dark­net stel­len; dar­un­ter befin­den sich etwa 120 Ver­käu­fer, die 1.300 psy­cho­trope Sub­stan­zen anbieten.

Anstieg bei psy­cho­tro­pen Sub­stan­zen

Seit eini­ger Zeit ver­zeich­nen die Ermitt­ler auch eine Zunahme an psy­cho­tro­pen Sub­stan­zen im Dark­net. Auch in Öster­reich sind die Auf­griffe nach einem deut­li­chen Rück­gang im Jahr 2015 mit etwa 160 Sicher­stel­lun­gen von rund 3.000 Tablet­ten vori­ges Jahr wie­der leicht gestie­gen. Die sechs häu­figs­ten auf­ge­grif­fe­nen Wirk­stoffe waren Dia­ze­pam, Alpra­zo­lam, Clo­na­ze­pam, Lora­ze­pam, Oxaze­pam und Brom­a­ze­pam. Die Anzei­gen betra­fen meist Per­so­nen zwi­schen 25 und 39 Jahre, mehr als 80 Pro­zent davon waren Män­ner. Eine beson­dere Rolle im Sucht­mit­tel­be­reich spie­len auch neue psy­cho­ak­tive Sub­stan­zen – soge­nannte Rese­arch Che­mi­cals, Legal Highs oder Desi­gner­dro­gen. Die­sen Sub­stan­zen ist gemein, dass sie haupt­säch­lich in Asien pro­du­ziert wer­den und nur durch kleine Ver­än­de­run­gen an der Mole­ku­lar­struk­tur immer wie­der neue che­mi­sche Ver­bin­dun­gen geschaf­fen wer­den. Lich­ten­eg­ger dazu: „Es begann vor Jah­ren mit Spice und ‚Bade­sal­zen‘, was schließ­lich ein eige­nes Gesetz, das Neue-Psy­cho­ak­tive-Sub­stan­zen-Gesetz, zur Folge hatte. Heute gibt es mehr als 600 ver­schie­dene neue psy­cho­ak­tive Sub­stan­zen und es wer­den jedes Jahr mehr.“

In Groß­bri­tan­nien kauft mehr als die Hälfte der dort ansäs­si­gen Kon­su­men­ten neue psy­cho­ak­tive Sub­stan­zen bereits online, berich­tet Chris­toph Baum­gär­tel von der AGES Medi­zin­markt­auf­sicht. Das Pro­blem dabei: „Diese psy­cho­ak­ti­ven Sub­stan­zen wir­ken ähn­lich wie viele andere syn­the­ti­sche Sucht­gifte und wer­den oft ein­fach durch­ein­an­der­ge­mischt. Dadurch ist die Gesund­heits­ge­fähr­dung viel höher als bei ande­ren ille­ga­len Dro­gen und es kann zu Wech­sel­wir­kun­gen kom­men“, wie Lich­ten­eg­ger erläu­tert. Bun­des­kri­mi­nal­amt und AGES arbei­ten eng zusam­men; sicher gestellte Sub­stan­zen wer­den im Offi­cial Medi­cinal Con­trol Labo­ra­tory (OMCL) ana­ly­siert. „Erst durch das Gut­ach­ten des Kon­troll­la­bors ist eine Straf­ver­fol­gung mög­lich“, unter­streicht Baum­gär­tel. Und wei­ter: „Von den beschlag­nahm­ten Medi­ka­men­ten, die wir zur Ana­lyse bekom­men, sind 95 Pro­zent Fäl­schun­gen.“ Es gebe viele Über­do­sie­run­gen, die akut lebens­be­droh­lich sein kön­nen, spe­zi­ell bei Amphet­amin­ta­blet­ten. „Aktu­ell gibt es wie­der die War­nung, dass hier sehr viele extrem hoch­do­sierte Pil­len im Umlauf sind“, so der Experte. So ver­wen­den Stu­den­ten bei­spiels­weise Ritalin gerne als Auf­putsch­mit­tel. Nicht sel­ten gibt es auch Pro­dukte, die gefähr­li­che Streck­mit­tel oder Ver­un­rei­ni­gun­gen wie Strych­nin, Stra­ßen­farbe, Möbel­po­li­tur und Rat­ten­kot ent­hal­ten. Die Gren­zen zwi­schen Arz­nei­mit­tel und Rausch­mit­tel ver­schwim­men oft. „Wir fin­den viele Via­gra-artige Pro­dukte und ille­gale Schlank­heits­mit­tel. Eine Mode­droge mit amphet­amin­ähn­li­cher Wir­kung, die wir ohne Dekla­rie­rung sehr oft in angeb­lich rein pflanz­li­chen Aktiv­pil­len fin­den, ist Gera­nium“, führt Baum­gär­tel aus. Ande­rer­seits gibt es natür­lich auch Fälle, in denen der Kon­su­ment statt des Wirk­stoffs nur gepresste Lac­tose erhal­ten hat. Aber: „Auch im Dark­net gibt es Kun­den­be­wer­tun­gen. Sie haben zur Folge, dass der Wirk­stoff­ge­halt der online ange­bo­te­nen ille­ga­len Dro­gen zumin­dest teil­weise viel höher ist als jene der im Stra­ßen­ver­kauf erstan­de­nen Ware“, macht Lich­ten­eg­ger auf­merk­sam. Preis­lich gibt es eben­falls Unter­schiede. Waren die Rausch­mit­tel im Dark­net anfangs noch teu­rer als im Stra­ßen­ver­kauf, beob­ach­tet Lich­ten­eg­ger heute, dass die Pro­dukte im Dark­net meist bil­li­ger ange­bo­ten wer­den, was wie­derum Sub­dea­ler anzieht.

Fol­gen: schwer abschätz­bar

Auch sehr viele Arz­nei­mit­tel, die über das Inter­net ver­trie­ben wer­den, sind „sehr gut“ (Lich­ten­eg­ger) gemachte Fäl­schun­gen und las­sen sich nur über Char­gen­num­mern oder Ana­lyse des Inhalts­stof­fes ent­de­cken. Grund­sätz­lich bestehe immer die Gefahr, dass sie in den lega­len Kreis­lauf kom­men, wobei der Experte die­ses Pro­blem eher in ande­ren Län­dern als in Öster­reich mit sei­nen hohen Qua­li­täts­kon­trol­len und gere­gel­ten Trans­port­ket­ten sieht. Die Fol­gen des ille­ga­len Online-Han­dels auf den lega­len Ver­kauf von Medi­ka­men­ten sind schwer abzu­schät­zen. Das Pro­blem beginnt in den Augen von Baum­gär­tel aller­dings nicht erst im Dark­net: „Möchte ein Pati­ent ein Medi­ka­ment erste­hen, für das er ohne medi­zi­ni­sche Indi­ka­tion kein Rezept erhält, kann er das ganz ein­fach über die Google-Suche machen, über die er nur allzu schnell zu einer ille­ga­len Online-Apo­theke gelangt.“ Das ist nicht unbe­dingt Absicht: Viele Kon­su­men­ten könn­ten legale Online-Apo­the­ken nicht von mitt­ler­weile pro­fes­sio­nell gestal­te­ten ille­ga­len unter­schei­den und wis­sen nicht, dass in den rund 40 lega­len Inter­net­apo­the­ken Öster­reichs nur rezept­freie Arz­nei­spe­zia­li­tä­ten ver­kauft wer­den dür­fen. Seit 2015 müs­sen legale Online-Apo­the­ken des­halb euro­pa­weit ein Prüf­logo auf ihrer Web­site anfüh­ren, das nur über einen akti­ven Link zur Web­site der zustän­di­gen Behörde gül­tig ist und zu nähe­ren Infor­ma­tio­nen über die Apo­theke führt (in Öster­reich: www.basg.gv.at/inspektionen/versandapotheken).

Das Dark­net

Dark­net- oder Kryp­to­märkte sind Online-Ver­kaufs­platt­for­men, die bestimmte Tech­no­lo­gien zum Schutz Per­so­nen-bezo­ge­ner Daten ein­set­zen. Gehan­delt wer­den zumeist ille­gale Waren und Dienst­leis­tun­gen aller Art, dar­un­ter auch Dro­gen sowohl auf dem Niveau des Groß­han­dels als auch für den Eigen­kon­sum. Die Trans­ak­tio­nen sowie die phy­si­schen Stand­orte der Ser­ver wer­den ver­schlei­ert. Dies gelingt etwa durch Anony­mi­sie­rung mit­tels Tor-Brow­ser, der die IP-Adresse des Com­pu­ters ver­birgt oder durch Zah­lung mit schwer rück­ver­folg­ba­ren vir­tu­el­len Wäh­run­gen (meist Bit­co­ins). Außer­dem ist die Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen den Markt­teil­neh­mern ver­schlüs­selt und die Platt­for­men sind dezen­tra­li­siert, um Maß­nah­men der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den zu unterlaufen.

Dem Euro­päi­schen Dro­gen­be­richt 2016 zufolge wer­den im Dark­net haupt­säch­lich Can­na­bis-Pro­dukte, das Amphet­amin MDMA und zahl­rei­che Arz­nei­mit­tel ange­bo­ten. Der­zeit geht man davon aus, dass die Dark­net-Märkte nur einen klei­nen Teil des Han­dels mit ille­ga­len Dro­gen aus­ma­chen. Auf­grund der stei­gen­den Zahl an Bestel­lun­gen im Inter­net bezie­hungs­weise im Dark­net erwar­ten Exper­ten jedoch
einen Anstieg der Suchtmittelkriminalität.

www.emcdda.europa.eu
www.bmi.gv.at

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 15–16 /​15.08.2017