Arbeits­me­di­zin: Viel­fäl­tig und gefragt

30.06.2017 | Arbeitsmedizin, Medizin

Aktu­ell ist jeder dritte Erwerbs­tä­tige über 50 Jahre alt – damit ist diese Gruppe dop­pelt so groß wie jene der „jun­gen“ Erwerbs­fä­hi­gen zwi­schen 20 und 29 Jah­ren. Umso grö­ßer wird die Her­aus­for­de­rung, ältere Arbeit­neh­mer län­ger und gesund im Arbeits­pro­zess zu hal­ten. Wie das gelin­gen kann? „Der erste Ansprech­part­ner und Experte auf die­sem Gebiet ist der Arbeits­me­di­zi­ner“, so Ste­fan Koth, Geschäfts­füh­rer der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie für Arbeits­me­di­zin und Prä­ven­tion. Die Exper­tise des Arbeits­me­di­zi­ners kann einen ent­schei­den­den Bei­trag dazu leis­ten, alters­ge­rech­tes Arbei­ten zu ermög­li­chen, alters­ge­rechte Arbeits­plätze zu schaf­fen sowie die Gesund­heit und Leis­tungs­fä­hig­keit der älte­ren Beschäf­tig­ten so gut wie mög­lich zu erhal­ten und zu för­dern. So kön­nen eine gut gestal­tete Arbeit, ein alters­ge­rech­ter Arbeits­platz und ent­spre­chende Arbeits­be­din­gun­gen gesund­heits­för­dernd wir­ken und die Arbeits­leis­tung posi­tiv beeinflussen.

„Die Auf­ga­ben der Arbeits­me­di­zi­ner sind in den letz­ten Jah­ren mit Sicher­heit viel­fäl­ti­ger gewor­den“, weiß Koth. Eine der wesent­lichs­ten Auf­ga­ben wird es sein, Men­schen mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen ihrem Gesund­heits­zu­stand ange­passt zu beschäf­ti­gen bezie­hungs­weise nach einer län­ge­ren Erkran­kung wie­der ein­zu­glie­dern. Dar­auf reagiert auch das Wie­der­ein­glie­de­rungs­teil­zeit­ge­setz, das mit 1. Juli des Jah­res in Kraft tritt. Auch hier ist die Exper­tise des Arbeits­me­di­zi­ners gefragt, muss er doch bei der Erstel­lung eines Wie­der­ein­glie­de­rungs­plans mit­wir­ken. Denn: Eine zeit­nahe Inte­gra­tion ist einer­seits für den Arbeit­neh­mer beson­ders wich­tig, um in den Arbeits­pro­zess zurück­zu­fin­den. Die Wie­der­auf­nahme der Arbeit kann ande­rer­seits auch den Gene­sungs­pro­zess wesent­lich unter­stüt­zen. Weil Exper­ten auf dem Gebiet der Arbeits­me­di­zin Man­gel­ware sind, sind die Berufs­chan­cen aus­ge­zeich­net. Seit 2014 bie­tet die Öster­rei­chi­sche Aka­de­mie für Arbeits­me­di­zin und Prä­ven­tion (AAMP) gemein­sam mit der Med­Uni Graz einen Uni­ver­si­täts­lehr­gang Arbeits­me­di­zin an. Wei­tere Infor­ma­tio­nen: www.aamp.at

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 12 /​30.06.2017