Standpunkt – Vize-Präs. Johannes Steinhart: Gegen den Generalverdacht

25.10.2016 | Standpunkt

© Zeitler

Es geht um rund 200 Millionen Euro. Dieser Betrag soll durch Maßnahmen, die uns niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in unserem beruflichen Alltag massiv beeinträchtigen, in die leeren Staatskassen gespült werden. Die Rede ist von der verpflichtenden Ausweiskontrolle in den Ordinationen, Registrierkassenpflicht und Mystery Shopping. Deren Sanktionierung im Fall der Nicht-Einhaltung soll zur Gegenfinanzierung der aktuellen Steuerreform in der Höhe von 5,2 Milliarden Euro beitragen.

Der Titel der Maßnahme allein ist ja schon Programm: Was mit Mystery beginnt, kann nicht gut enden. Was dahinter steckt, löst bei uns Ärztinnen und Ärzten unfassbare Wut und Zorn aus. Unterstellt man uns doch, Behandlungen unnötig durchzuführen, ungerechtfertigt Krankmeldungen zu schreiben. Am schwersten wiegt dabei jedoch, dass wir nur ans Geld denken und uns bereichern wollen. Es ist ungeheuerlich!

Man stelle sich nur vor, man würde Rechtsanwälten, Tierärzten oder Architekten – alle Angehörige von freien Berufen – ein solches Verhalten unterstellen: Der Aufschrei wäre gewaltig. Offensichtlich will man hier bei uns Ärzten ganz andere Maßstäbe anlegen. Selbst ein Drogenhändler – sofern man versucht, ihm das nachzuweisen und aktiv nach Drogen fragt – wird im Zweifelsfall vor Gericht damit argumentieren, dass er lediglich den Eigenbedarf an Drogen mit sich geführt hat. Ärzten aber spricht man von vorherein jegliche Rechtfertigung ab – und stellt sie a priori unter Generalverdacht – ohne dass es auch nur den geringsten Anhaltspunkt gibt. Gleichzeitig werden aber auch die Patienten unter diesen Generalverdacht gestellt, was vermutlich die noch viel größere Ungeheuerlichkeit darstellt.

Der ärztliche Alltag in unseren Ordinationen wird noch weiter erschwert. Wir müssen uns jetzt zusätzlich zur Versorgung der Kranken auch um die Betreuung der Schein-Kranken kümmern, die ja in Wirklichkeit die ohnehin begrenzten Ressourcen im Gesundheitssystem nur weiter verknappen. Und für die Arzt-Patienten-Beziehung ist das ohnehin eine Katastrophe, weil damit von vornherein Misstrauen in einer so wichtigen Beziehung gesät wird.

Das Argument, wonach hier Analogien zu Kontrollen in vielen anderen Bereichen entstehen, greift hier nicht. Denn im Gegensatz zu Steuerprüfungen oder Verkehrskontrollen, die ja gewissen Gesetzmäßigkeiten folgen müssen, kommen Mystery Shopper ohne jegliche Ankündigung. Durch ein bewusst vorgetäuschtes Verhalten wird ein falscher Eindruck erweckt. Die Testpatienten präsentieren willkürlich Symptome, die natürlich einer ärztlichen Abklärung bedürfen. Oft ist es auch einem erfahrenen Arzt auf Anhieb nicht möglich, zu sagen, ob die geschilderten Beschwerden tatsächlich einen Krankenstand rechtfertigen.

Ich weiß auch nicht wirklich, wieso man glaubt, auf diese Art und Weise das große Geld machen zu können, wenn man sich die tatsächliche Dimension des Problems veranschaulicht. So wurden laut Hauptverband seit 2008 insgesamt 421 Missbrauchsfälle nachgewiesen. Der daraus entstandene Schaden betrug 101.000 Euro. 39 Fälle wurden angezeigt; in sieben Fällen gab es Verurteilungen. Rund 18.100 Euro konnten zurückgefordert werden. Genau das Gegenteil wird passieren: Durch vermehrte Absicherungsmedizin und Überweisungen in Ambulanzen beziehungsweise zu Fachärzten wird sich das System zusätzlich verteuern. Die Ausbildung und Aufstockung von Mitarbeitern in den Sozialversicherungsapparaten verursacht weitere Bürokratiekosten. Aber soweit denkt man bei ideologisch motivierten Aktionen ja nicht.

Eines bewirkt dieser Frontalangriff auf jeden Fall: eine weitere Bedrohung für das ohnehin schon von vielen Seiten unter Druck geratene Arzt-Patienten-Verhältnis.

Johannes Steinhart
3. Vize-Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 20 / 25.10.2016