Standpunkt – Präs. Artur Wechselberger: Keine Staats- oder Kassenmedizin

10.06.2016 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Mit einem klaren Bekenntnis zur Selbstverwaltung und gegen eine staatlich dekretierte Gesundheitsversorgung ließ der Deutsche Gesundheitsminister Hermann Gröhe kürzlich am 119. Deutschen Ärztetag aufhorchen. Er wolle keine Staatsmedizin und keine Kassenmedizin unterstrich Gröhe seine gesundheitspolitische Kernaussage, in der er sich eine leistungsstarke Selbstverwaltung wünschte, die auch weitere Aufgaben übernehmen sollte.

Auch im österreichischen Gesundheitssystem gilt das Prinzip der Selbstverwaltung, nachdem etwa die Krankenkassen als Selbstverwaltungskörper der Versicherten mit der ärztlichen Selbstverwaltung in den Ärztekammern die ambulante ärztliche Versorgung organisieren. Die gesetzlich festgelegte Selbstverwaltung stellt zwar hohe Anforderungen an die Konsensbereitschaft der Beteiligten, trägt aber auch maßgeblich zum Interessenausgleich und zur Versorgungssicherheit im Sinne eines sozialen, allgemein zugänglichen und leistbaren Gesundheitswesens bei. Die Sicherstellung der Versorgung in Krankenhäusern für diejenigen, die eine stationäre Behandlung benötigen, ist den Ländern aufgetragen. Der Staat gibt auch hier den gesetzlichen Rahmen vor. So weit so gut.

Zu haken beginnt das Ganze allerdings dann, wenn sich einige der Beteiligten ihrer Rollen nicht mehr bewusst sind oder aus diesen zu schlüpfen versuchen. Wenn etwa die Sozialversicherung aus Spargründen möglichst viele ambulante Leistungen den Ländern als Trägern der Krankenhausversorgung überantworten oder der Gesetzgeber tief in den Gestaltungsbereich der Selbstverwaltung eingreifen will, bekommt das System rasch Schieflage. Plötzlich sind dann nicht mehr die am Wort, die aus Kenntnis der Bedürfnisse ihrer Mitglieder dieses System aufgebaut und getragen haben. Vielmehr geben dann die den Takt vor, deren Systemerfahrung nicht aus der direkten Vertretung der Versicherten oder der in der Versorgung eingebundenen Berufsgruppen kommt. Seit Jahren versuchen Bund und Länder zunehmend, ihre ordnungs- und finanzpolitischen Vorstellungen zum Gesundheitswesen nicht nur im Grundsätzlichen sondern auch in den Details zu regeln. Gleichzeitig werden die Sozialversicherungen vermehrt in eine direkte Partnerschaft mit Bund und Ländern gezogen und die Ärztekammern aus den Entscheidungsprozessen gedrängt. Mit der Einführung der Bundes- und Landeszielsteuerungskommissionen wurde die Ärztekammer aus den wesentlichsten Entscheidungsprozessen gänzlich ausgeschlossen. Der Versuch, die Ärztekammern auch noch aus den Vertragsverhältnissen um die neu zu regelnde Primärversorgung zu drängen, ist ein nächster Schritt zur Schwächung der Selbstverwaltung in der Organisation des Gesundheitswesens.

Bewusst verzichtet man dabei auf viel versorgungsrelevantes Wissen der Ärzteschaft, das aus ihrer Erfahrung, ihrer Verantwortung und aus ihrem wissenschaftlichen Hintergrund stammt. Übrig bleibt dann letztlich nur ein in der Regel von Finanz- und Ordnungsinteressen getriebener Versuch eines Systemumbaus. Patientenferne Theorie, bestenfalls regionale und partielle Kenntnis der Versorgungsrealität und ausländische, in einem anderen kulturellen Kontext entwickelte Systeme bilden dann die Grundlage wichtiger politischer Entscheidungen.

Parallel dazu laufen die Störmanöver gegenüber einem selbstverwalteten sozialen Gesundheitswesen weiter. Nicht anders kann man die neuen Regelungen im ASVG zur verdeckten Ermittlung gegen die Vertragspartner im Gesundheitssystem bewerten. Den damit verbundenen Freibrief zur Schaffung von Regeln zum Mystery Shopping hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger auch postwendend aufgenommen, um ohne Einbindung der Ärztekammer oder anderer Leistungserbringer ein ausgefeiltes Kontrollregime zu implementieren. Eine Vorgangsweise, die nicht nur jeder partnerschaftlichen Entscheidungsfindung widerspricht. Sie zerstört auch das Privileg, das es der Selbstverwaltung der Betroffenen ermöglicht, einen gemeinsamen Gestaltungsspielraum zur Organisation des österreichischen Gesundheitssystems konstruktiv zu leben. Damit spielen die Sozialversicherungen den Gesetzgebern im Bund und in den Ländern in die Hände, die dieses Vakuum gerne in ihrem Sinne füllen werden. – Und das frei nach Frank Stronach: „Wer das Gold hat, macht die Regeln.“

Artur Wechselberger
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 11 / 10.06.2016