Stand­punkt – Präs. Artur Wech­sel­ber­ger: Keine Staats- oder Kassenmedizin

10.06.2016 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Mit einem kla­ren Bekennt­nis zur Selbst­ver­wal­tung und gegen eine staat­lich dekre­tierte Gesund­heits­ver­sor­gung ließ der Deut­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Her­mann Gröhe kürz­lich am 119. Deut­schen Ärz­te­tag auf­hor­chen. Er wolle keine Staats­me­di­zin und keine Kas­sen­me­di­zin unter­strich Gröhe seine gesund­heits­po­li­ti­sche Kern­aus­sage, in der er sich eine leis­tungs­starke Selbst­ver­wal­tung wünschte, die auch wei­tere Auf­ga­ben über­neh­men sollte.

Auch im öster­rei­chi­schen Gesund­heits­sys­tem gilt das Prin­zip der Selbst­ver­wal­tung, nach­dem etwa die Kran­ken­kas­sen als Selbst­ver­wal­tungs­kör­per der Ver­si­cher­ten mit der ärzt­li­chen Selbst­ver­wal­tung in den Ärz­te­kam­mern die ambu­lante ärzt­li­che Ver­sor­gung orga­ni­sie­ren. Die gesetz­lich fest­ge­legte Selbst­ver­wal­tung stellt zwar hohe Anfor­de­run­gen an die Kon­sens­be­reit­schaft der Betei­lig­ten, trägt aber auch maß­geb­lich zum Inter­es­sen­aus­gleich und zur Ver­sor­gungs­si­cher­heit im Sinne eines sozia­len, all­ge­mein zugäng­li­chen und leist­ba­ren Gesund­heits­we­sens bei. Die Sicher­stel­lung der Ver­sor­gung in Kran­ken­häu­sern für die­je­ni­gen, die eine sta­tio­näre Behand­lung benö­ti­gen, ist den Län­dern auf­ge­tra­gen. Der Staat gibt auch hier den gesetz­li­chen Rah­men vor. So weit so gut.

Zu haken beginnt das Ganze aller­dings dann, wenn sich einige der Betei­lig­ten ihrer Rol­len nicht mehr bewusst sind oder aus die­sen zu schlüp­fen ver­su­chen. Wenn etwa die Sozi­al­ver­si­che­rung aus Spar­grün­den mög­lichst viele ambu­lante Leis­tun­gen den Län­dern als Trä­gern der Kran­ken­haus­ver­sor­gung über­ant­wor­ten oder der Gesetz­ge­ber tief in den Gestal­tungs­be­reich der Selbst­ver­wal­tung ein­grei­fen will, bekommt das Sys­tem rasch Schief­lage. Plötz­lich sind dann nicht mehr die am Wort, die aus Kennt­nis der Bedürf­nisse ihrer Mit­glie­der die­ses Sys­tem auf­ge­baut und getra­gen haben. Viel­mehr geben dann die den Takt vor, deren Sys­tem­er­fah­rung nicht aus der direk­ten Ver­tre­tung der Ver­si­cher­ten oder der in der Ver­sor­gung ein­ge­bun­de­nen Berufs­grup­pen kommt. Seit Jah­ren ver­su­chen Bund und Län­der zuneh­mend, ihre ord­nungs- und finanz­po­li­ti­schen Vor­stel­lun­gen zum Gesund­heits­we­sen nicht nur im Grund­sätz­li­chen son­dern auch in den Details zu regeln. Gleich­zei­tig wer­den die Sozi­al­ver­si­che­run­gen ver­mehrt in eine direkte Part­ner­schaft mit Bund und Län­dern gezo­gen und die Ärz­te­kam­mern aus den Ent­schei­dungs­pro­zes­sen gedrängt. Mit der Ein­füh­rung der Bun­des- und Lan­des­ziel­steue­rungs­kom­mis­sio­nen wurde die Ärz­te­kam­mer aus den wesent­lichs­ten Ent­schei­dungs­pro­zes­sen gänz­lich aus­ge­schlos­sen. Der Ver­such, die Ärz­te­kam­mern auch noch aus den Ver­trags­ver­hält­nis­sen um die neu zu regelnde Pri­mär­ver­sor­gung zu drän­gen, ist ein nächs­ter Schritt zur Schwä­chung der Selbst­ver­wal­tung in der Orga­ni­sa­tion des Gesundheitswesens.

Bewusst ver­zich­tet man dabei auf viel ver­sor­gungs­re­le­van­tes Wis­sen der Ärz­te­schaft, das aus ihrer Erfah­rung, ihrer Ver­ant­wor­tung und aus ihrem wis­sen­schaft­li­chen Hin­ter­grund stammt. Übrig bleibt dann letzt­lich nur ein in der Regel von Finanz- und Ord­nungs­in­ter­es­sen getrie­be­ner Ver­such eines Sys­temum­baus. Pati­en­ten­ferne Theo­rie, bes­ten­falls regio­nale und par­ti­elle Kennt­nis der Ver­sor­gungs­rea­li­tät und aus­län­di­sche, in einem ande­ren kul­tu­rel­len Kon­text ent­wi­ckelte Sys­teme bil­den dann die Grund­lage wich­ti­ger poli­ti­scher Entscheidungen.

Par­al­lel dazu lau­fen die Stör­ma­nö­ver gegen­über einem selbst­ver­wal­te­ten sozia­len Gesund­heits­we­sen wei­ter. Nicht anders kann man die neuen Rege­lun­gen im ASVG zur ver­deck­ten Ermitt­lung gegen die Ver­trags­part­ner im Gesund­heits­sys­tem bewer­ten. Den damit ver­bun­de­nen Frei­brief zur Schaf­fung von Regeln zum Mys­tery Shop­ping hat der Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger auch post­wen­dend auf­ge­nom­men, um ohne Ein­bin­dung der Ärz­te­kam­mer oder ande­rer Leis­tungs­er­brin­ger ein aus­ge­feil­tes Kon­troll­re­gime zu imple­men­tie­ren. Eine Vor­gangs­weise, die nicht nur jeder part­ner­schaft­li­chen Ent­schei­dungs­fin­dung wider­spricht. Sie zer­stört auch das Pri­vi­leg, das es der Selbst­ver­wal­tung der Betrof­fe­nen ermög­licht, einen gemein­sa­men Gestal­tungs­spiel­raum zur Orga­ni­sa­tion des öster­rei­chi­schen Gesund­heits­sys­tems kon­struk­tiv zu leben. Damit spie­len die Sozi­al­ver­si­che­run­gen den Gesetz­ge­bern im Bund und in den Län­dern in die Hände, die die­ses Vakuum gerne in ihrem Sinne fül­len wer­den. – Und das frei nach Frank Stro­nach: „Wer das Gold hat, macht die Regeln.”

Artur Wech­sel­ber­ger
Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 11 /​10.06.2016