Stand­punkt – Präs. Artur Wech­sel­ber­ger: Kann schlechte Gesund­heits­in­for­ma­tik töten?

15.07.2016 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Mit die­ser pro­vo­kan­ten Frage beginnt der deut­sche Wis­sen­schaft­ler Rein­hold Haux sein Vor­wort zum jüngst erschie­ne­nen Buch „Evi­dence-Based Health Infor­ma­tics“. Und er beant­wor­tet die Frage ein­deu­tig: Fal­sche IT-Metho­den, feh­ler­hafte elek­tro­ni­sche Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien oder deren unan­ge­mes­sene Anwen­dung kön­nen Pati­en­ten scha­den. Er lässt aber auch kei­nen Zwei­fel daran, dass moderne Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien große Chan­cen bie­ten, Ärzte unter­stüt­zen, Effek­ti­vi­tät und Effi­zi­enz der Leis­tungs­er­brin­gung erhö­hen und die Behand­lungs­qua­li­tät ver­bes­sern können.

Gesund­heits­in­for­ma­tik betrifft also nicht nur die Effek­ti­vi­tät der Behand­lung, deren Kos­ten und den Ver­brauch von Res­sour­cen des Gesund­heits­sys­tems son­dern beein­flusst oft direkt die Behand­lung von Pati­en­ten und das Behand­lungs­er­geb­nis. Somit – argu­men­tie­ren Her­aus­ge­ber und Autoren unter Ver­weis auf die Pati­en­ten­si­cher­heit – müsse für Anwen­dun­gen von e‑Health die­selbe wis­sen­schaft­li­che Unter­maue­rung, müs­sen die­sel­ben Evi­denz-basier­ten Nach­weise von Wir­kung und Neben­wir­kung gefor­dert wer­den, wie dies bei Medi­ka­men­ten, medi­zi­ni­schen Gerä­ten und Metho­den all­ge­mein aner­kann­ter Stan­dard ist.

Es rei­che nicht, e‑He­alth-Anwen­dun­gen Pati­en­ten­si­cher­heit und Behand­lungs­ver­bes­se­rung ein­fach zu unter­stel­len ohne diese zen­tra­len Ziele jeder Inves­ti­tion im Gesund­heits­we­sen auch bele­gen zu kön­nen. Selbst wenn die Prä­mis­sen bei der Ein­füh­rung erfüllt wur­den, muss kon­ti­nu­ier­li­che Eva­lua­tion und objek­tive Vali­die­rung sicher­stel­len, dass bei zuneh­men­der Kom­ple­xi­tät der Pro­zesse die­ser Vor­teil auch erhal­ten bleibt. Effi­zi­enz, Wirt­schaft­lich­keit und Moder­ni­sie­rung im Gesund­heits­we­sen stel­len kei­nen Wert an sich dar, argu­men­tiert etwa die Her­aus­ge­be­rin Elske Ammen­werth, son­dern deren Wert kann nur im Kon­text zur Ver­bes­se­rung des Pati­en­ten-Out­co­mes gese­hen wer­den. Unge­prüf­ten Erwar­tun­gen, Ansprü­chen und Ver­spre­chun­gen fehlt die ethi­sche Grund­lage zum Ein­satz neuer Tech­no­lo­gien. Das gilt in der medi­zi­ni­schen Behand­lung ebenso wie beim Ein­satz von Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gien. Der Preis schlech­ter Tech­no­lo­gien sind dabei nicht nur kli­ni­sche Feh­ler im Ablauf, Fehl­be­hand­lun­gen und Abnahme der Pati­en­ten­si­cher­heit. Auch die Frus­tra­tion der Nut­zer, die Ver­schwen­dung von Res­sour­cen und der Ver­lust von Pati­en­ten­nut­zen schla­gen sich nega­tiv zu Buche.

Alles Gründe, die unter­mau­ern, warum die Anwen­dungs­ori­en­tie­rung auf das Ziel des Behand­lungs­er­fol­ges aus­ge­rich­tet sein muss: Kein e‑Health IT-Sys­tem stehe für sich selbst, weder etwa die Befund­über­tra­gung oder Befund­spei­che­rung noch tele­me­di­zi­ni­sche Anwen­dun­gen. Design, Aus­wahl und Umset­zung müs­sen sich an der Erbrin­gung der Gesund­heits­leis­tung aus­rich­ten. Dabei gilt es ins­be­son­dere auch die unter­schied­li­chen Set­tings, in denen die Leis­tun­gen erbracht wer­den, zu berück­sich­ti­gen. Diese kön­nen von Ein­rich­tung zu Ein­rich­tung unter­schied­lich sein, vom Ver­sor­gungs­auf­trag, der Größe und der Lage, den Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren aber auch von kul­tu­rel­len Ein­flüs­sen abhängen.

Schließ­lich seien sowohl Pati­en­ten wie auch Ärz­tin­nen und Ärzte auf Gedeih und Ver­derb von ein­mal imple­men­tier­ten IT-Sys­te­men abhän­gig. Sie sind in der Regel keine Anwen­der, die wäh­len dür­fen, son­dern nicht sel­ten Opfer der Aus­wahl ande­rer: der Ver­tre­ter der Orga­ni­sa­tion und der Poli­tik. Somit trifft die Ent­schei­dungs­trä­ger eine beson­dere Ver­ant­wor­tung. Sie dür­fen nicht zur Durch­set­zung ihrer öko­no­mi­schen, orga­ni­sa­to­ri­schen oder poli­ti­schen Inter­es­sen die übri­gen Stake­hol­der wie Pati­en­ten, Ärzte oder nicht­ärzt­li­ches Per­so­nal mit ihrer Ent­schei­dungs­macht ein­fach über­trump­fen. Wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nisse, die auch für den Befund­aus­tausch in ELGA und die e‑Medikation gelten.

Wurde all die­sen Erkennt­nis­sen im Vor­feld wirk­lich ent­spro­chen und alle Beweise, die wis­sen­schaft­li­che Evi­denz in der Pati­en­ten­be­hand­lung vor­aus­setzt, bei­gebracht? Wie wurde der Eva­lua­ti­ons­pro­zess, der die Per­spek­ti­ven der Pati­en­ten und deren Behand­ler berück­sich­tigt, aufgesetzt?

Oder ist die Ruhe, mit der im ers­ten Halb­jahr seit dem ELGA-Start 1,3 Mil­lio­nen Doku­mente per Maus­klick in die ELGA-Daten­spei­cher ver­scho­ben wur­den, Evi­denz genug, um unbe­irrt die­sen Weg fort­zu­schrei­ten? – Wohl etwas mager, wenn es um Pati­en­ten­si­cher­heit geht, die in jeder Neue­rung im Gesund­heits­sys­tem oberste Prio­ri­tät haben muss.

Artur Wech­sel­ber­ger
Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 13–14 /​15.07.2016