Standpunkt – Präs. Artur Wechselberger: Déjà-vu

10.11.2016 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Nicht nur inhaltlich und in der Form gleichen die in den letzten Wochen von Bund, Ländern und Sozialversicherungen verhandelten Staatsverträge zur Organisation und Finanzierungen des Gesundheitswesens ihren Vorgängern. Auch das Ritual und die Diskussionen darum oder die Aufregungen, die sie in der Ärzteschaft auslösten, sind den Vorgängen des Jahres 2012 nicht unähnlich. Warum sollte es auch anders sein? Schließlich verheißen sie Veränderungen im Gesundheitswesen, die die leistungserbringenden Ärztinnen und Ärzte zutiefst verunsichern. Sind es für die Spitalsärzteschaft ihre Arbeitsbedingungen im Krankenhaus, die sich zu ihrem Nachteil ändern könnten, so treffen die geplanten Neuerungen die praxisführenden Ärzte als Kleinunternehmer in ihrer beruflichen Existenz. Plötzliche Systemveränderungen, die ihre Pläne in der Praxisführung überfallsartig und unerwartet durchkreuzen, lösen Unsicherheit und Irritationen aus. Statt harmonischer, längerfristig erkennbarer Weiterentwicklung drohen abrupte Systembrüche. Politische Richtungsschwenks ohne Rücksicht auf die, die sich mit unternehmerischem Risiko der Patientenversorgung verschrieben haben, drohen langfristige Unternehmens- und Versorgungsstrategien auf den Kopf zu stellen: Kassenärzten wird die Konkurrenz basisversorgender, von der öffentlichen Hand unterstützter Krankenanstalten prognostiziert, Wahlärzten die Geschäftsgrundlage durch den wiederholt angedachten Wegfall des Wahlarztkostenrückersatzes, wenn schon nicht entzogen, dann doch immerhin geschmälert.

Allein die Ankündigung der zukünftigen Bevorzugung größerer Einheiten erzeugt bei den Einzelkämpfern Zukunftsängste. Diese verstärken sich, wenn die Planung von Primärversorgungseinheiten und einzelnen Vertragsarztstellen in regionalen Strukturplänen per Verordnung festgeschrieben wird. In den oft wenig konkreten Formulierungen der Bund-Länder-Vereinbarung finden sich zwar Hinweise zur Umsetzung des „Teams um den Hausarzt“. Inwieweit allerdings jene Hausärzte, die seit Jahren engagierte Primärversorgung im Rahmen der bisherigen Möglichkeiten betreiben, auch Unterstützung zur notwendigen Integration der Versorgung erhalten werden, ist offen.

Bedrohliches Neuland eröffnet sich den Fachärztinnen und Fachärzten. Das Zukunftskonzept der Gesundheitspolitik will die Erbringung fachärztlicher Leistungen in multiprofessionellen und interdisziplinären Versorgungsstrukturen. Die Erbringung der ambulanten, fachärztlichen Leistung am „best point of service“ meint nicht unbedingt die Einzelpraxis. Die bevorzugten Versorgungspunkte könnten ebenso in ambulanten Zentren oder Praxisnetzwerken, in selbstständigen Ambulatorien, aber auch im spitalsambulanten Bereich sein.

Bedrohungen ohne zwingende Gründe. Schließlich ließen sich die geänderten Versorgungsziele, welche Demografie und Epidemiologie, aber auch aktuelle wirtschaftliche und technologische Prämissen erfordern, schonender und systemkonformer erreichen. Österreich verfügt über eine hochentwickelte Gesundheitsversorgung mit großer Akzeptanz und Zufriedenheit in der Bevölkerung, wie das „Gesundheitsbarometer“, eine Umfrage vom September dieses Jahres, wieder bestätigt.

Worin wirklich Mangel droht, ist die ausreichende Sicherstellung von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der sozialen Krankenversorgung. Deshalb ist es wichtig, neben der Sicherung einer stabilen Versorgungslandschaft für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten entgegenzukommen, sie zu motivieren. Sie und den ärztlichen Nachwuchs durch bürokratische und zentralistische Versorgungskonzepte zu verunsichern und abzuschrecken, ist jedenfalls der falsche Weg.

Artur Wechselberger
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 21 / 10.11.2016