Schularzt: Der koordinierende Einzelkämpfer

25.09.2016 | Politik

Das Tätigkeitsfeld eines Schularztes umfasst nicht nur die medizinische Betreuung der Schüler in physischer und psychologischer Sicht, sondern er agiert auch präventivmedizinisch. Das wird künftig speziell im Hinblick auf die Erziehung zu einem gesunden Leben einen noch größeren Stellenwert als bisher haben. Von Christina Schaar

Neben dem Direktor und dem Schulwart ist der Schularzt in gewisser Weise ein Einzelkämpfer“, sagt ÖÄK-Schulärztereferentin Gudrun Weber. Dennoch erfordere seine Tätigkeit ein „hohes Maß an einem gut funktionierenden Umgang“ mit Spezialeinrichtungen, Jugendämtern und Beratungsstellen, andererseits jedoch auch innerhalb der Schule mit dem Beratungslehrer, dem Klassenvorstand und dem Lehrerteam. „Wie man mit solchen Situationen umgeht, lernt man im Diplomlehrgang“, so Weber, und das unterstreiche die Bedeutung des Kurses – speziell für die inner- und außerschulischen Netzwerke.

Bei der im Oktober stattfindenden Schulärztetagung wird in besonderer Weise die Lebensstilmedizin angesprochen. Ziel ist es, dem Schularzt eine beratende Funktion für Lehrer, Eltern und Schüler anzubieten und die Schüler „in die richtige Therapieschiene zu bringen“, erklärt Weber. Die Lehrer sollten unterstützt werden, Themen anzusprechen, Eltern und Schüler zu beraten, damit „keine Versäumnisse entstehen und rechtzeitig Maßnahmen gesetzt werden können“. Mit den konkreten Veränderungen, die sich in den letzten Jahren im Tätigkeitsbereich eines Schularztes ergeben haben, befasst sich der Einführungsvortrag „Schulärztliche Begleitung in schwierigen Lebensphasen“. Waren früher vor allem Infektionskrankheiten und Fragen der Hygiene im Vordergrund, sind es heutzutage vermehrt körperliche und psychische Auffälligkeiten, die Beratung von Integrationsklassen oder Teilleistungsstörungen.

Schweigepflicht: ein leidiges Thema

Ebenso wie jede andere Arzt-Patienten-Beziehung unterliegt auch die Beziehung zwischen Schularzt und Schüler der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht. „Ein manchmal nicht ganz leichtes Thema“, wie Weber sagt und veranschaulicht dies an einem Beispiel. Ein Kind, das an epileptischen Anfällen leidet, gut eingestellt ist, erleidet einen Anfall. Wie sieht die adäquate Hilfestellung aus? Soll man eingreifen oder nicht? Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus? Empfindet der Betroffene die Hilfestellung als diskriminierend? Hier müsse man – ebenso bei vielen ähnlich gelagerten Fällen – „über ein sehr gutes Fingerspitzengefühl verfügen“, sagt Weber.

Ein wesentlicher Faktor dabei ist die Kooperation mit den Eltern. Beim Schuleintritt werden Fragebögen an die Eltern ausgeteilt; der Schularzt erhält somit – unter Wahrung der Schweigepflicht – Vorinformationen über die Schüler, die dem Lehrer nicht bekannt sind. Nicht selten kommen Informationen von Mitschülern – beispielsweise bei Essstörungen, aber auch bei Gewalt im Elternhaus. Die Schüler wenden sich dann oft direkt an den Schularzt, besonders, wenn sich im Laufe der Jahre eine Beziehung aufgebaut hat und die Schüler Hemmungen haben, ihre Vermutungen dem Klassenvorstand oder einem Lehrer mitzuteilen.

Künftige Aufgaben

Dass das Tätigkeitsfeld der Schulärztinnen und Schulärzte in Zukunft ein weit größeres als bisher sein muss und sein wird, davon ist Karl Forstner, ÖÄK-Schulärztereferent und Präsident der Ärztekammer Salzburg, überzeugt. „Die Schulärzte werden zwangsläufig eine stärkere Rolle in der Erziehung zu einem bewusst gesunden Leben einnehmen, etwa im Hinblick auf die Bewegung oder die Ernährung.“ Den Kindern und Jugendlichen müsse das Bewusstsein vermittelt werden, dass „sie selbst es sind, die zu einem gesunden Leben beitragen müssen“. Speziell im Bereich der Prävention gibt es nach Ansicht von Forstner „keinen effizienteren Ansatz“ als diesen. „Dabei spielt der Schularzt eine entscheidende Rolle – wenn man ihn lässt“, so Forstner. Handlungsbedarf sieht der ÖÄK-Schulärztereferent auch in einem anderen Bereich: Die schon seit Jahrzehnten im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung erhobenen Daten werden nach wie vor nicht ausgewertet. „Hier müsste man ansetzen, um bei Krankheiten, die beispielsweise durch das Übergewicht entstehen, gezielt anpacken und auch gegensteuern zu können.“ Den Schulärzten attestiert Forstner, diesbezüglich schon weiter zu sein als die Politik, denn „die schaut bei diesem Problem noch immer tatenlos zu“.

ÖÄK-Diplom Schularzt: die Details

Das ÖÄK-Diplom Schulärzte umfasst zwei Semester im Ausmaß von 135 Stunden. Der Lehrgang wird in Form von Blended Learning abgehalten, einer Kombination aus Veranstaltungen vor Ort und einem E-Learning-Teil. Nach dem Besuch aller Seminare und dem Nachweis der Absolvierung des E-Learnings sind alle Kriterien für den Erwerb des ÖÄK-Diploms erfüllt. Zielgruppe: Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde.

Das Schulärzte-Seminar wurde 1989 von der Ärztekammer Wien ins Leben gerufen, damals in Form eines Zertifikatskurses. Der erste Diplomlehrgang fand 2000 statt.

Schulärztetagung 2016

Datum: 14. Oktober 2016, 9h – 17h

Ort: Tagungszentrum Schönbrunn/Apothekertrakt, Wien Motto: SchulärztInnen und Jugendmedizin – wir sind für ALLE da

Veranstalter: Referat für Schulärzte der ÖÄK in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH

Wissenschaftliche Leitung:
Dr. Gudrun Weber, ÖÄK-Schulärzte-Referentin

Themen:

  • Schulärztliche Begleitung in schwierigen Lebensphasen
  • Alkohol und Süchte bei Jugendlichen
  • Adipositas und Wohlstandserkrankungen im Jugendalter
  • Orthopädische Auffälligkeiten und schulärztlicher Untersuchungsgang
  • Update Zahnheilkunde und Kieferorthopädie
  • ESport, Gaming & Co: Alltag für Kinder und Jugendliche?
  • Neues bei Reise- und Schulimpfungen

Teilnahmegebühr: 105 Euro (incl. Verpflegung und Unterlagen – als Download)

Anmeldung: www.arztakademie.at/schulaerzte-tagung

Für die Teilnahme an der Schulärzte-Tagung hat das Bildungsministerium für alle Schulärztinnen und Schulärzte eine Dienstfreistellung ausgesprochen.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 18 / 25.09.2016