Schul­arzt: Der koor­di­nie­rende Einzelkämpfer

25.09.2016 | Politik

Das Tätig­keits­feld eines Schul­arztes umfasst nicht nur die medi­zi­ni­sche Betreu­ung der Schü­ler in phy­si­scher und psy­cho­lo­gi­scher Sicht, son­dern er agiert auch prä­ven­tiv­me­di­zi­nisch. Das wird künf­tig spe­zi­ell im Hin­blick auf die Erzie­hung zu einem gesun­den Leben einen noch grö­ße­ren Stel­len­wert als bis­her haben. Von Chris­tina Schaar

Neben dem Direk­tor und dem Schul­wart ist der Schul­arzt in gewis­ser Weise ein Ein­zel­kämp­fer“, sagt ÖÄK-Schul­ärz­te­re­fe­ren­tin Gud­run Weber. Den­noch erfor­dere seine Tätig­keit ein „hohes Maß an einem gut funk­tio­nie­ren­den Umgang“ mit Spe­zi­al­ein­rich­tun­gen, Jugend­äm­tern und Bera­tungs­stel­len, ande­rer­seits jedoch auch inner­halb der Schule mit dem Bera­tungs­leh­rer, dem Klas­sen­vor­stand und dem Leh­rer­team. „Wie man mit sol­chen Situa­tio­nen umgeht, lernt man im Diplom­lehr­gang“, so Weber, und das unter­strei­che die Bedeu­tung des Kur­ses – spe­zi­ell für die inner- und außer­schu­li­schen Netzwerke.

Bei der im Okto­ber statt­fin­den­den Schul­ärz­te­ta­gung wird in beson­de­rer Weise die Lebens­stil­me­di­zin ange­spro­chen. Ziel ist es, dem Schul­arzt eine bera­tende Funk­tion für Leh­rer, Eltern und Schü­ler anzu­bie­ten und die Schü­ler „in die rich­tige The­ra­pie­schiene zu brin­gen“, erklärt Weber. Die Leh­rer soll­ten unter­stützt wer­den, The­men anzu­spre­chen, Eltern und Schü­ler zu bera­ten, damit „keine Ver­säum­nisse ent­ste­hen und recht­zei­tig Maß­nah­men gesetzt wer­den kön­nen“. Mit den kon­kre­ten Ver­än­de­run­gen, die sich in den letz­ten Jah­ren im Tätig­keits­be­reich eines Schul­arztes erge­ben haben, befasst sich der Ein­füh­rungs­vor­trag „Schul­ärzt­li­che Beglei­tung in schwie­ri­gen Lebens­pha­sen“. Waren frü­her vor allem Infek­ti­ons­krank­hei­ten und Fra­gen der Hygiene im Vor­der­grund, sind es heut­zu­tage ver­mehrt kör­per­li­che und psy­chi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten, die Bera­tung von Inte­gra­ti­ons­klas­sen oder Teilleistungsstörungen.

Schwei­ge­pflicht: ein lei­di­ges Thema

Ebenso wie jede andere Arzt-Pati­en­ten-Bezie­hung unter­liegt auch die Bezie­hung zwi­schen Schul­arzt und Schü­ler der ärzt­li­chen Ver­schwie­gen­heits­pflicht. „Ein manch­mal nicht ganz leich­tes Thema“, wie Weber sagt und ver­an­schau­licht dies an einem Bei­spiel. Ein Kind, das an epi­lep­ti­schen Anfäl­len lei­det, gut ein­ge­stellt ist, erlei­det einen Anfall. Wie sieht die adäquate Hil­fe­stel­lung aus? Soll man ein­grei­fen oder nicht? Wie sieht es mit der Schwei­ge­pflicht aus? Emp­fin­det der Betrof­fene die Hil­fe­stel­lung als dis­kri­mi­nie­rend? Hier müsse man – ebenso bei vie­len ähn­lich gela­ger­ten Fäl­len – „über ein sehr gutes Fin­ger­spit­zen­ge­fühl ver­fü­gen“, sagt Weber.

Ein wesent­li­cher Fak­tor dabei ist die Koope­ra­tion mit den Eltern. Beim Schul­ein­tritt wer­den Fra­ge­bö­gen an die Eltern aus­ge­teilt; der Schul­arzt erhält somit – unter Wah­rung der Schwei­ge­pflicht – Vor­in­for­ma­tio­nen über die Schü­ler, die dem Leh­rer nicht bekannt sind. Nicht sel­ten kom­men Infor­ma­tio­nen von Mit­schü­lern – bei­spiels­weise bei Ess­stö­run­gen, aber auch bei Gewalt im Eltern­haus. Die Schü­ler wen­den sich dann oft direkt an den Schul­arzt, beson­ders, wenn sich im Laufe der Jahre eine Bezie­hung auf­ge­baut hat und die Schü­ler Hem­mun­gen haben, ihre Ver­mu­tun­gen dem Klas­sen­vor­stand oder einem Leh­rer mitzuteilen.

Künf­tige Aufgaben

Dass das Tätig­keits­feld der Schul­ärz­tin­nen und Schul­ärzte in Zukunft ein weit grö­ße­res als bis­her sein muss und sein wird, davon ist Karl Forst­ner, ÖÄK-Schul­ärz­te­re­fe­rent und Prä­si­dent der Ärz­te­kam­mer Salz­burg, über­zeugt. „Die Schul­ärzte wer­den zwangs­läu­fig eine stär­kere Rolle in der Erzie­hung zu einem bewusst gesun­den Leben ein­neh­men, etwa im Hin­blick auf die Bewe­gung oder die Ernäh­rung.“ Den Kin­dern und Jugend­li­chen müsse das Bewusst­sein ver­mit­telt wer­den, dass „sie selbst es sind, die zu einem gesun­den Leben bei­tra­gen müs­sen“. Spe­zi­ell im Bereich der Prä­ven­tion gibt es nach Ansicht von Forst­ner „kei­nen effi­zi­en­te­ren Ansatz“ als die­sen. „Dabei spielt der Schul­arzt eine ent­schei­dende Rolle – wenn man ihn lässt“, so Forst­ner. Hand­lungs­be­darf sieht der ÖÄK-Schul­ärz­te­re­fe­rent auch in einem ande­ren Bereich: Die schon seit Jahr­zehn­ten im Rah­men der schul­ärzt­li­chen Unter­su­chung erho­be­nen Daten wer­den nach wie vor nicht aus­ge­wer­tet. „Hier müsste man anset­zen, um bei Krank­hei­ten, die bei­spiels­weise durch das Über­ge­wicht ent­ste­hen, gezielt anpa­cken und auch gegen­steu­ern zu kön­nen.“ Den Schul­ärz­ten attes­tiert Forst­ner, dies­be­züg­lich schon wei­ter zu sein als die Poli­tik, denn „die schaut bei die­sem Pro­blem noch immer taten­los zu“.

ÖÄK-Diplom Schul­arzt: die Details

Das ÖÄK-Diplom Schul­ärzte umfasst zwei Semes­ter im Aus­maß von 135 Stun­den. Der Lehr­gang wird in Form von Blen­ded Lear­ning abge­hal­ten, einer Kom­bi­na­tion aus Ver­an­stal­tun­gen vor Ort und einem E‑Lear­ning-Teil. Nach dem Besuch aller Semi­nare und dem Nach­weis der Absol­vie­rung des E‑Learnings sind alle Kri­te­rien für den Erwerb des ÖÄK-Diploms erfüllt. Ziel­gruppe: Ärzte für All­ge­mein­me­di­zin sowie Fach­ärzte für Kin­der- und Jugendheilkunde.

Das Schul­ärzte-Semi­nar wurde 1989 von der Ärz­te­kam­mer Wien ins Leben geru­fen, damals in Form eines Zer­ti­fi­kats­kur­ses. Der erste Diplom­lehr­gang fand 2000 statt.

Schul­ärz­te­ta­gung 2016

Datum: 14. Okto­ber 2016, 9h – 17h

Ort: Tagungs­zen­trum Schönbrunn/​Apothekertrakt, Wien Motto: Schul­ärz­tIn­nen und Jugend­me­di­zin – wir sind für ALLE da

Ver­an­stal­ter: Refe­rat für Schul­ärzte der ÖÄK in Zusam­men­ar­beit mit der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte GmbH

Wis­sen­schaft­li­che Lei­tung:
Dr. Gud­run Weber, ÖÄK-Schul­ärzte-Refe­ren­tin

The­men:

  • Schul­ärzt­li­che Beglei­tung in schwie­ri­gen Lebensphasen
  • Alko­hol und Süchte bei Jugendlichen
  • Adi­po­si­tas und Wohl­stands­er­kran­kun­gen im Jugendalter
  • Ortho­pä­di­sche Auf­fäl­lig­kei­ten und schul­ärzt­li­cher Untersuchungsgang
  • Update Zahn­heil­kunde und Kieferorthopädie
  • ESport, Gam­ing & Co: All­tag für Kin­der und Jugendliche?
  • Neues bei Reise- und Schulimpfungen

Teil­nah­me­ge­bühr: 105 Euro (incl. Ver­pfle­gung und Unter­la­gen – als Download)

Anmel­dung: www.arztakademie.at/schulaerzte-tagung

Für die Teil­nahme an der Schul­ärzte-Tagung hat das Bil­dungs­mi­nis­te­rium für alle Schul­ärz­tin­nen und Schul­ärzte eine Dienst­frei­stel­lung ausgesprochen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 18 /​25.09.2016