kurz & infor­ma­tiv: Poli­ti­sche Kurzmeldungen

25.09.2016 | Politik

Lehr­pra­xis: ÖÄK for­dert volle Finanzierung

Wir war­ten noch immer auf die 100-pro­zen­tige Finan­zie­rung der Lehr­pra­xis“, kri­ti­siert Karl­heinz Korn­häusl, stell­ver­tre­ten­der Bun­des­ob­mann ange­stellte Ärzte und Obmann der Bun­des­sek­tion Tur­nus­ärzte der ÖÄK. Und dies, obwohl die Aus­bil­dungs­re­form bereits vor mehr als einem Jahr in Kraft getre­ten ist. Die Bun­des­län­der haben im Novem­ber 2015 ein­stim­mig beschlos­sen, 30 Pro­zent der Kos­ten zu über­neh­men; sei­tens des Bun­des und der Sozi­al­ver­si­che­run­gen pas­siere aber noch immer nichts. Korn­häusl: „Nur in drei Bun­des­län­dern – Vor­arl­berg, Salz­burg und Ober­ös­ter­reich – lie­gen Kon­zepte zur Finan­zie­rung der Lehr­pra­xis vor.“ In Kärn­ten werde der­zeit an einem Modell gear­bei­tet, das von Land, Kran­ken­kasse und dem Spi­tals­trä­ger KABEG getra­gen wer­den solle, ergänzte Gert Wie­gele, Obmann der Bun­des­sek­tion All­ge­mein­me­di­zin. Unter die­sen Umstän­den wür­den sich ange­hende Medi­zi­ner kaum für die All­ge­mein­me­di­zin ent­schei­den – der Ärz­te­man­gel würde sich wei­ter ver­schär­fen, warn­ten beide. Was dar­über hin­aus wich­tig sei: Die Poli­tik müsse sicher­stel­len, dass den Aus­bild­nern der Mehr­auf­wand für die Bezah­lung abge­gol­ten wird und dass die Lehr­pra­xis in einer Ordi­na­tion – und nicht wie der­zeit erlaubt in einer Spi­tals­am­bu­lanz – absol­viert wird. „Ziel ist es ja, neben der all­ge­mein­me­di­zi­ni­schen Aus­bil­dung den All­tag in einer Ordi­na­tion ken­nen zu ler­nen. Das ist in einer Ambu­lanz nicht mög­lich“, sind sich Korn­häusl und Wie­gele einig.

Basis­aus­bil­dung: Online-Umfrage in Spitälern

Seit Juli 2016 läuft die Online-Umfrage der Bun­des­ku­rie Ange­stellte Ärzte der ÖÄK zur Basis­aus­bil­dung in den Spi­tä­lern. Ziel sei es, die Qua­li­tät und die Stär­ken der Basis­aus­bil­dung zu erhe­ben, so der stell­ver­tre­tende Bun­des­ku­ri­en­ob­mann Karl­heinz Korn­häusl. Die Eva­lu­ie­rung erfolgt online und anonym. Bewer­tet wird die gesamte Basis­aus­bil­dung, nicht jede ein­zelne Abtei­lung. Die Umfrage zur Basis­aus­bil­dung soll quar­tals­weise fort­ge­setzt wer­den, denn „nur so erhal­ten wir auch valide Ergeb­nisse, mit denen wir wei­ter­ar­bei­ten kön­nen“, so Korn­häusl. Durch­ge­führt wird die Befra­gung wie­der vom Ärzt­li­chen Qua­li­täts­zen­trum in Linz. „Die lücken­lose Eva­lu­ie­rung der prak­ti­schen Aus­bil­dung lie­fert wich­tige Inputs für die künf­tige Qua­li­tät der Aus­bil­dung“, betont Bun­des­ku­ri­en­ob­mann Harald Mayer.

Chile: Pro­test gegen Recht auf Abtrei­bung

Rund 100.000 Men­schen haben in Chile gegen die Ein­füh­rung des Rechts auf Abtrei­bung demons­triert. Der Gesund­heits­aus­schuss des Senats stimmt nun über eine Geset­zes­in­itia­tive der Regie­rung ab, nach der Schwan­ger­schafts­ab­brü­che künf­tig in drei Fäl­len zuläs­sig sein sol­len: Lebens­ge­fahr für die Mut­ter, keine Über­le­bens­chan­cen für das Baby und Ver­ge­wal­ti­gun­gen. Laut bis­he­ri­gem Gesetz – es stammt noch aus der Pino­chet-Dik­ta­tur (1973–1990) – sind Abtrei­bun­gen in Chile aus­nahms­los ver­bo­ten und wer­den mit Frei­heits­strafe geahndet.

Masern-Durch­imp­fungs­rate zu niedrig

Die Masern-Durch­imp­fungs­rate ist zu nied­rig, um die Krank­heit in Öster­reich aus­zu­rot­ten – appel­lierte kürz­lich Gesund­heits­mi­nis­te­rin Sabine Ober­hau­ser (SPÖ). Noch immer sind mehr als sechs Pro­zent der Zwei- bis Fünf­jäh­ri­gen nicht geimpft, rund zehn Pro­zent der geimpf­ten Kin­der nur ein­mal. Ziel der WHO (Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion) ist eine Durch­imp­fungs­rate von 95 Pro­zent mit zwei Dosen des MMR-Impf­stof­fes. Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium setzt des­halb seine Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne „Masern sind kein Kin­der­spiel“ fort. Kon­kret gibt es laut Minis­te­rium Impflü­cken bei den Geburts­jahr­gän­gen 2008 bis 2010 sowie bei jun­gen Erwach­se­nen, die in den 1990er-Jah­ren gebo­ren wur­den. Aktu­ell ist ein Drit­tel der 15- bis 30-Jäh­ri­gen kein zwei­tes Mal geimpft.

AUVA: 41 Mil­lio­nen Euro Verlust

Die All­ge­meine Unfall­ver­si­che­rungs­an­stalt (AUVA) hat 2015 mit einem Ver­lust von 41 Mil­lio­nen Euro bilan­ziert. Grund sei die Sen­kung des Bei­trags­sat­zes zur Unfall­ver­si­che­rung für Unter­neh­men von 1,4 auf 1,3 Pro­zent im Juli 2014. Erst 2015 sei der Ein­nah­men­ver­lust mit rund 90 Mil­lio­nen Euro voll durch­ge­schla­gen, so AUVA-Obmann Anton Ofner. Die Auf­wen­dun­gen stie­gen 2015 um 1,5 Pro­zent, die Erträge san­ken im Ver­gleich zu 2014 um 0,4 Prozent.

Rech­nungs­hof kri­ti­siert Gesundheitsministerium

Der Rech­nungs­hof kri­ti­siert die För­de­run­gen des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums, weil „eine ein­heit­li­che, schrift­lich doku­men­tierte För­der­stra­te­gie sowie dar­aus abge­lei­tete Wir­kungs­ziele und Indi­ka­to­ren für deren Umset­zung fehl­ten“. Die För­de­run­gen erfolg­ten in der Regel auf Basis der all­ge­mei­nen Richt­li­nien, weil Son­der­richt­li­nien für wesent­li­che Berei­che noch aus­stän­dig waren. „Man­gels kon­kre­ter För­der­ziele und mess­ba­rere Indi­ka­to­ren beschränk­ten sich die Eva­lu­ie­run­gen auf Vor­jah­res­ver­glei­che und sta­tis­ti­sche Aus­wer­tun­gen“, so die Kri­tik der Exper­ten. Über­prüft wur­den die För­de­run­gen von 2010 bis 2014 (Res­sort­chef Alois Stö­ger) vor allem in den Berei­chen Gesund­heits­för­de­rung, AIDS-Hilfe, Sucht­prä­ven­tion und Tier­schutz. In den fünf Jah­ren wur­den ins­ge­samt 42,1 Mil­lio­nen Euro für För­de­run­gen vergeben.

Wech­sel­ber­ger zu KAV: Lösun­gen statt Drohungen

ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger ver­langt vom Wie­ner Kran­ken­an­stal­ten­ver­bund (KAV) „Lösungs­kom­pe­tenz im Arbeits­streit“, anstatt „mit Dro­hun­gen unter Ver­weis auf Dienst­pflicht­ver­let­zun­gen Öl ins Feuer zu gie­ßen“. Schließ­lich könne eine ernste Kon­flikt­si­tua­tion nicht erfolg­reich dees­ka­liert wer­den, wenn gleich­zei­tig mit pau­scha­len Vor­wür­fen und Unter­stel­lun­gen agiert werde, repli­zierte der Ärz­te­prä­si­dent die For­de­rung der Pati­en­ten­an­wälte, Wech­sel­ber­ger möge im Wie­ner Spi­tals-Arbeits­kampf im Sinne der Stadt mode­rie­ren. Die Unter­neh­mens­füh­rung unter­liege der Für­sor­ge­pflicht gegen­über ihren Mit­ar­bei­tern, nach der auch Ver­un­si­che­rung, Sor­gen und Frus­tra­tion ernst zu neh­men seien. Nur mit Offen­heit, Trans­pa­renz und einer fak­ten­be­zo­ge­nen Gesprächs­kul­tur könne der Ver­un­si­che­rung der Ärzte begeg­net wer­den. „Dies wäre nder Stil, den sich auch die besorgte Öffent­lich­keit von der Füh­rung eines Kran­ken­an­stal­ten­ver­bun­des erwar­tet, des­sen pri­märe Auf­gabe es ist, den Geset­zes­auf­trag zur Sicher­stel­lung einer aus­rei­chen­den Spi­tals­ver­sor­gung zu erfül­len“, so Wech­sel­ber­ger. Der Vor­stand der ÖÄK hat am 31. August 2016 in einem ein­stim­mi­gen Beschluss die punkt­ge­naue Umset­zung der Ver­ein­ba­rung vom Juli 2015 zwi­schen dem Wie­ner KAV und der Wie­ner Ärz­te­kam­mer gefor­dert (siehe dazu auch ÖÄZ 17/​10. Sep­tem­ber: Pro­test der Wie­ner Spi­tals­ärzte: Gegen das Hin­un­ter­fah­ren).

Mys­tery Shop­ping: „unzu­läs­sige Tatprovokation“

Nach einem aktu­el­len Urteil des OGH (Geschäfts­zahl 2 Os 5/16a-10) dür­fen ver­deckte Poli­zei­er­mitt­ler unbe­schol­tene Per­so­nen nicht zur Bege­hung einer Straf­tat ver­lei­ten. Das ent­spricht der Logik eines von der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer (ÖÄK) bei renom­mier­ten Rechts­ge­lehr­ten in Auf­trag gege­be­nen Gut­ach­tens über die Rechts­wid­rig­keit von Mys­tery-Shop­ping in den Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­we­sens, ins­be­son­dere in Ordi­na­tio­nen. Der Ver­fas­sungs­recht­ler Univ. Prof. Heinz Mayer sowie der Lin­zer Straf­recht­ler Univ. Prof. Alois Birk­lbauer sehen grobe Ver­stöße gegen ver­fas­sungs­recht­li­che Grund­sätze und spre­chen wie das OGH-Urteil unter ande­rem von „unzu­läs­si­ger Tat­pro­vo­ka­tion“. Laut OGH hät­ten sich ver­deckte Poli­zei­er­mitt­ler „auf eine im Wesent­li­chen pas­sive Ermitt­lung straf­ba­rer Akti­vi­tä­ten zu beschrän­ken“. Ihnen ist unter­sagt, „einen sol­chen Ein­fluss auf die Per­son aus­zu­üben, dass diese zur Bege­hung einer Tat ver­lei­tet wird, die sie sonst nicht began­gen hätte“. Liegt eine „unzu­läs­sige Tat­pro­vo­ka­tion“ vor, ist zukünf­tig von der straf­recht­li­chen Ver­fol­gung abzu­se­hen. „Das bestä­tigt ein­deu­tig, was wir seit Ein­füh­rung von ‚Mys­tery Shop­ping‘ in den Ordi­na­tio­nen gesagt und wovor wir aus recht­li­cher Sicht gewarnt haben“ – erklärt der Prä­si­dent der Wie­ner Ärz­te­kam­mer, Univ. Prof. Tho­mas Sze­ke­res. „Poli­zei-Ermitt­ler dür­fen keine Taten pro­vo­zie­ren, aber Kas­sen­spit­zel kön­nen wei­ter unbe­schol­tene Ärzte zur Bege­hung einer straf­ba­ren Hand­lung ver­lei­ten“, kri­ti­siert Johan­nes Stein­hart, Obmann der Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte. Seit Ein­füh­rung der „Mys­tery Shopping“-Richtlinie durch die Kran­ken­kas­sen kön­nen Kas­sen­spit­zel mit gefälsch­ten Iden­ti­tä­ten und fal­schen Anga­ben – ohne jeg­li­chen Anfangs­ver­dacht – Ärzte zu einer Straf­tat ver­lei­ten. „Sol­che Mit­tel ver­gif­ten nicht nur die Arzt-Pati­en­ten-Bezie­hung, sie ver­gif­ten auch den Rechts­staat“, so Stein­hart. Seine For­de­rung an die Poli­tik: „den Spit­zel-Para­gra­phen sofort abzuschaffen“.

2.000 Ärzte pro­tes­tier­ten in Wien

Rund 2.000 Wie­ner Ärz­tin­nen und Ärzte haben am 12. Sep­tem­ber gegen Nacht­dienst­re­duk­tio­nen und Schicht­dienste in den KAV-Spi­tä­lern pro­tes­tiert. In den KAV-Spi­tä­lern wurde ein Not­dienst ein­ge­rich­tet, geplante Ein­griffe ver­scho­ben. Nach einem kur­zen Pro­test­zug durch die Wie­ner Innen­stadt folgte eine Kund­ge­bung am Ste­phans­platz, im Zuge derer der Bun­des­ku­ri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte, Johan­nes Stein­hart, den Spi­tals­ärz­ten „volle Soli­da­ri­tät“ der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte garan­tierte. Der Wie­ner Ärz­te­kam­mer Prä­si­dent Univ. Prof. Tho­mas Sze­ke­res erneu­erte die For­de­run­gen: keine Nacht­dienst­re­duk­tio­nen, keine flä­chen­de­cken­den Schicht­dienste ohne Ein­wil­li­gung ebenso auch Ver­än­de­run­gen im „inkom­pe­ten­ten KAV-Manage­ment“. Sze­ke­res for­derte wei­ters eine Abkehr vom „Her­un­ter­fah­ren des öffent­li­chen sozia­len Gesundheitssystems“. 

Ihre Soli­da­ri­tät bekun­de­ten ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger, der Bun­des­ku­ri­en­ob­mann der ange­stell­ten Ärzte Harald Mayer und sein Stell­ver­tre­ter Karl­heinz Korn­häusl ebenso wie der Prä­si­dent der deut­schen Bun­des­ärz­te­kam­mer, Ulrich Mont­go­mery per Video-Botschaft.

Kin­der-Reha­bi­li­ta­tion: zwei Stand­orte fix

Die ers­ten zwei Stand­orte für Kin­der-Reha­bi­li­ta­ti­ons­zen­tren – wie im Reha­plan vor­ge­se­hen – sind fixiert: Für die Ver­sor­gungs­re­gion Süd (Stei­er­mark, Kärn­ten und süd­li­ches Bur­gen­land) wird im stei­ri­schen Grat­wein-Stra­ßen­gel künf­tig ein Ange­bot für mobi­li­sie­rende Indi­ka­tio­nen zur Ver­fü­gung ste­hen. In Wild­bad Einöd (eben­falls in der Stei­er­mark) wird es ein Zen­trum für Herz-Kreis­lauf- und Pul­mo­lo­gie-Reha­bi­li­ta­tion mit 28 Bet­ten sowie für psy­cho­so­ziale Reha­bi­li­ta­tion mit 24 Bet­ten geben. Mit der Ein­füh­rung der neuen Kin­der-Reha­bi­li­ta­tion wird die bis dato übli­che Tren­nung der Zustän­dig­kei­ten für ange­bo­rene oder erwor­bene Stö­run­gen been­det. Die Bewil­li­gung erfolgt nach öster­reich­weit ein­heit­li­chen Kri­te­rien. Im aktu­el­len Reha­plan ist der Bedarf an Kin­der-Reha­bi­li­ta­ti­ons­zen­tren für ganz Öster­reich in vier Ver­sor­gungs­re­gio­nen mit elf Indi­ka­ti­ons­grup­pen und ins­ge­samt 343 Bet­ten für Kin­der und Jugend­li­che (zuzüg­lich 50 Bet­ten für Ange­hö­rige) vorgesehen.

EU: Zulas­sung von Gly­pho­sat ver­län­gert

Die EU-Kom­mis­sion hat die Zulas­sung für das Her­bi­zid Gly­pho­sat einen Tag vor ihrem Ablauf um maximal 18 Monate ver­län­gert. Zuvor konn­ten sich die EU-Staa­ten mehr­mals nicht mit der nöti­gen Mehr­heit eini­gen. In Öster­reich wird nun über mög­li­che natio­nale Maß­nah­men bezie­hungs­weise Ein­schrän­kun­gen dis­ku­tiert. Die Geneh­mi­gung wurde bis zur Gefah­ren­ein­stu­fung durch die EUChe­mi­ka­li­en­agen­tur Echa aus­ge­spro­chen. Damit bleibt die Zulas­sung für der­zeit in Öster­reich zuge­las­sene Gly­pho­sat­hal­tige Pflan­zen­schutz­mit­tel laut AGES (Agen­tur für Gesund­heit und Ernäh­rungs­si­cher­heit) bis dahin unver­än­dert. Die Ver­län­ge­rung gilt bis spä­tes­tens 31. Dezem­ber 2017. Ursprüng­lich wollte die EU-Kom­mis­sion die Zulas­sung von Gly­pho­sat um 15 Jahre ver­län­gern. Die euro­päi­sche Behörde für Lebens­mit­tel­si­cher­heit (Efsa) bezeich­net Gly­pho­sat als „wahr­schein­lich nicht kan­ze­ro­gen für Men­schen“; die Inter­na­tio­nale Krebs­for­schungs­agen­tur (IARC) der WHO hin­ge­gen schon.

Kran­ken­kas­sen erwar­ten Überschuss

Die Kran­ken­kas­sen erwar­ten für heuer einen Über­schuss von 48 Mil­lio­nen Euro. Haupt­ver­ant­wort­lich dafür ist der Ver­trag mit der Phar­ma­wirt­schaft zur Begren­zung der Medi­ka­men­ten­kos­ten. Ein Minus erwar­ten dem­nach nur noch die GKK in Tirol (minus 10,7 Mil­lio­nen Euro) und Vor­arl­berg (minus 0,9 Mil­lio­nen Euro). Die Wie­ner GKK, die lange Zeit nega­tiv bilan­ziert hatte, erwar­tet ein Plus von 44,1 Mil­lio­nen Euro. Haupt­grund dafür ist eine Zah­lung aus dem Aus­gleichs­fonds der Kas­sen. Ein Plus erwar­ten auch die GKK Salz­burg (6,6 Mil­lio­nen Euro) und Ober­ös­ter­reich (3,0 Mil­lio­nen Euro). Die ande­ren GKK erwar­ten ein aus­ge­gli­che­nes Ergeb­nis. Die BVA der öffent­lich Bediens­te­ten (minus 35,7 Mil­lio­nen Euro) und die SVA der gewerb­li­chen Wirt­schaft (minus 12,6 Mil­lio­nen Euro) rech­nen mit einem Minus. Ins­ge­samt wurde im Februar die­ses Jah­res noch ein Defi­zit von 94 Mil­lio­nen Euro pro­gnos­ti­ziert, im Mai bereits ein Über­schuss von 3,9 Mil­lio­nen Euro. 2015 haben die Kran­ken­kas­sen mit einem Plus von 29,1 Mil­lio­nen Euro bilanziert.

Sexu­al­me­di­zin: Arzt­aka­de­mie bie­tet E‑Learning

Um Ärzte dabei zu unter­stüt­zen, ihre Pati­en­ten auch in Fra­gen der sexu­el­len Gesund­heit best­mög­lich zu betreuen, erwei­tert die Öster­rei­chi­sche Aka­de­mie der Ärzte ihr Fort­bil­dungs­an­ge­bot im Bereich Sexu­al­me­di­zin: Seit 19. Sep­tem­ber wird das E‑Learning „Basis­mo­dul Sexu­al­me­di­zin“ ange­bo­ten. Neben Dia­be­tes mel­li­tus, COPD, Kur­me­di­zin u.a. ist Sexu­al­me­di­zin das inzwi­schen sie­bente medi­zi­ni­sche E‑Lear­ning-Tool der Aka­de­mie der Ärzte. Die neue Online-Fort­bil­dung Sexu­al­me­di­zin ist Teil des ÖÄK-Zer­ti­fi­kats­lehr­gangs Basis­mo­dul Sexu­al­me­di­zin, kann aber auch unab­hän­gig davon absol­viert wer­den. „Viele Lebens­sti­l­er­kran­kun­gen und Erkran­kun­gen, die allein auf­grund der stei­gen­den Lebens­er­war­tung zuneh­men, haben auch Aus­wir­kun­gen auf die sexu­elle Gesund­heit“, hebt der Prä­si­dent des wis­sen­schaft­li­chen Bei­rats der Aka­de­mie, Peter Nie­der­mo­ser, die Wich­tig­keit der Sexu­al­me­di­zin für Ärzte unter­schied­li­cher Fach­rich­tun­gen her­vor. Details zur Fort­bil­dung gibt es unter www.arztakademie.at

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 18 /​25.09.2016