kurz & informativ: Politische Kurzmeldungen

25.09.2016 | Politik

Lehrpraxis: ÖÄK fordert volle Finanzierung

Wir warten noch immer auf die 100-prozentige Finanzierung der Lehrpraxis“, kritisiert Karlheinz Kornhäusl, stellvertretender Bundesobmann angestellte Ärzte und Obmann der Bundessektion Turnusärzte der ÖÄK. Und dies, obwohl die Ausbildungsreform bereits vor mehr als einem Jahr in Kraft getreten ist. Die Bundesländer haben im November 2015 einstimmig beschlossen, 30 Prozent der Kosten zu übernehmen; seitens des Bundes und der Sozialversicherungen passiere aber noch immer nichts. Kornhäusl: „Nur in drei Bundesländern – Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich – liegen Konzepte zur Finanzierung der Lehrpraxis vor.“ In Kärnten werde derzeit an einem Modell gearbeitet, das von Land, Krankenkasse und dem Spitalsträger KABEG getragen werden solle, ergänzte Gert Wiegele, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin. Unter diesen Umständen würden sich angehende Mediziner kaum für die Allgemeinmedizin entscheiden – der Ärztemangel würde sich weiter verschärfen, warnten beide. Was darüber hinaus wichtig sei: Die Politik müsse sicherstellen, dass den Ausbildnern der Mehraufwand für die Bezahlung abgegolten wird und dass die Lehrpraxis in einer Ordination – und nicht wie derzeit erlaubt in einer Spitalsambulanz – absolviert wird. „Ziel ist es ja, neben der allgemeinmedizinischen Ausbildung den Alltag in einer Ordination kennen zu lernen. Das ist in einer Ambulanz nicht möglich“, sind sich Kornhäusl und Wiegele einig.

Basisausbildung: Online-Umfrage in Spitälern

Seit Juli 2016 läuft die Online-Umfrage der Bundeskurie Angestellte Ärzte der ÖÄK zur Basisausbildung in den Spitälern. Ziel sei es, die Qualität und die Stärken der Basisausbildung zu erheben, so der stellvertretende Bundeskurienobmann Karlheinz Kornhäusl. Die Evaluierung erfolgt online und anonym. Bewertet wird die gesamte Basisausbildung, nicht jede einzelne Abteilung. Die Umfrage zur Basisausbildung soll quartalsweise fortgesetzt werden, denn „nur so erhalten wir auch valide Ergebnisse, mit denen wir weiterarbeiten können“, so Kornhäusl. Durchgeführt wird die Befragung wieder vom Ärztlichen Qualitätszentrum in Linz. „Die lückenlose Evaluierung der praktischen Ausbildung liefert wichtige Inputs für die künftige Qualität der Ausbildung“, betont Bundeskurienobmann Harald Mayer.

Chile: Protest gegen Recht auf Abtreibung

Rund 100.000 Menschen haben in Chile gegen die Einführung des Rechts auf Abtreibung demonstriert. Der Gesundheitsausschuss des Senats stimmt nun über eine Gesetzesinitiative der Regierung ab, nach der Schwangerschaftsabbrüche künftig in drei Fällen zulässig sein sollen: Lebensgefahr für die Mutter, keine Überlebenschancen für das Baby und Vergewaltigungen. Laut bisherigem Gesetz – es stammt noch aus der Pinochet-Diktatur (1973-1990) – sind Abtreibungen in Chile ausnahmslos verboten und werden mit Freiheitsstrafe geahndet.

Masern-Durchimpfungsrate zu niedrig

Die Masern-Durchimpfungsrate ist zu niedrig, um die Krankheit in Österreich auszurotten – appellierte kürzlich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ). Noch immer sind mehr als sechs Prozent der Zwei- bis Fünfjährigen nicht geimpft, rund zehn Prozent der geimpften Kinder nur einmal. Ziel der WHO (Weltgesundheitsorganisation) ist eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent mit zwei Dosen des MMR-Impfstoffes. Das Gesundheitsministerium setzt deshalb seine Informationskampagne „Masern sind kein Kinderspiel“ fort. Konkret gibt es laut Ministerium Impflücken bei den Geburtsjahrgängen 2008 bis 2010 sowie bei jungen Erwachsenen, die in den 1990er-Jahren geboren wurden. Aktuell ist ein Drittel der 15- bis 30-Jährigen kein zweites Mal geimpft.

AUVA: 41 Millionen Euro Verlust

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat 2015 mit einem Verlust von 41 Millionen Euro bilanziert. Grund sei die Senkung des Beitragssatzes zur Unfallversicherung für Unternehmen von 1,4 auf 1,3 Prozent im Juli 2014. Erst 2015 sei der Einnahmenverlust mit rund 90 Millionen Euro voll durchgeschlagen, so AUVA-Obmann Anton Ofner. Die Aufwendungen stiegen 2015 um 1,5 Prozent, die Erträge sanken im Vergleich zu 2014 um 0,4 Prozent.

Rechnungshof kritisiert Gesundheitsministerium

Der Rechnungshof kritisiert die Förderungen des Gesundheitsministeriums, weil „eine einheitliche, schriftlich dokumentierte Förderstrategie sowie daraus abgeleitete Wirkungsziele und Indikatoren für deren Umsetzung fehlten“. Die Förderungen erfolgten in der Regel auf Basis der allgemeinen Richtlinien, weil Sonderrichtlinien für wesentliche Bereiche noch ausständig waren. „Mangels konkreter Förderziele und messbarere Indikatoren beschränkten sich die Evaluierungen auf Vorjahresvergleiche und statistische Auswertungen“, so die Kritik der Experten. Überprüft wurden die Förderungen von 2010 bis 2014 (Ressortchef Alois Stöger) vor allem in den Bereichen Gesundheitsförderung, AIDS-Hilfe, Suchtprävention und Tierschutz. In den fünf Jahren wurden insgesamt 42,1 Millionen Euro für Förderungen vergeben.

Wechselberger zu KAV: Lösungen statt Drohungen

ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger verlangt vom Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) „Lösungskompetenz im Arbeitsstreit“, anstatt „mit Drohungen unter Verweis auf Dienstpflichtverletzungen Öl ins Feuer zu gießen“. Schließlich könne eine ernste Konfliktsituation nicht erfolgreich deeskaliert werden, wenn gleichzeitig mit pauschalen Vorwürfen und Unterstellungen agiert werde, replizierte der Ärztepräsident die Forderung der Patientenanwälte, Wechselberger möge im Wiener Spitals-Arbeitskampf im Sinne der Stadt moderieren. Die Unternehmensführung unterliege der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern, nach der auch Verunsicherung, Sorgen und Frustration ernst zu nehmen seien. Nur mit Offenheit, Transparenz und einer faktenbezogenen Gesprächskultur könne der Verunsicherung der Ärzte begegnet werden. „Dies wäre nder Stil, den sich auch die besorgte Öffentlichkeit von der Führung eines Krankenanstaltenverbundes erwartet, dessen primäre Aufgabe es ist, den Gesetzesauftrag zur Sicherstellung einer ausreichenden Spitalsversorgung zu erfüllen“, so Wechselberger. Der Vorstand der ÖÄK hat am 31. August 2016 in einem einstimmigen Beschluss die punktgenaue Umsetzung der Vereinbarung vom Juli 2015 zwischen dem Wiener KAV und der Wiener Ärztekammer gefordert (siehe dazu auch ÖÄZ 17/10. September: Protest der Wiener Spitalsärzte: Gegen das Hinunterfahren).

Mystery Shopping: „unzulässige Tatprovokation“

Nach einem aktuellen Urteil des OGH (Geschäftszahl 2 Os 5/16a-10) dürfen verdeckte Polizeiermittler unbescholtene Personen nicht zur Begehung einer Straftat verleiten. Das entspricht der Logik eines von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) bei renommierten Rechtsgelehrten in Auftrag gegebenen Gutachtens über die Rechtswidrigkeit von Mystery-Shopping in den Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere in Ordinationen. Der Verfassungsrechtler Univ. Prof. Heinz Mayer sowie der Linzer Strafrechtler Univ. Prof. Alois Birklbauer sehen grobe Verstöße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze und sprechen wie das OGH-Urteil unter anderem von „unzulässiger Tatprovokation“. Laut OGH hätten sich verdeckte Polizeiermittler „auf eine im Wesentlichen passive Ermittlung strafbarer Aktivitäten zu beschränken“. Ihnen ist untersagt, „einen solchen Einfluss auf die Person auszuüben, dass diese zur Begehung einer Tat verleitet wird, die sie sonst nicht begangen hätte“. Liegt eine „unzulässige Tatprovokation“ vor, ist zukünftig von der strafrechtlichen Verfolgung abzusehen. „Das bestätigt eindeutig, was wir seit Einführung von ‚Mystery Shopping‘ in den Ordinationen gesagt und wovor wir aus rechtlicher Sicht gewarnt haben“ – erklärt der Präsident der Wiener Ärztekammer, Univ. Prof. Thomas Szekeres. „Polizei-Ermittler dürfen keine Taten provozieren, aber Kassenspitzel können weiter unbescholtene Ärzte zur Begehung einer strafbaren Handlung verleiten“, kritisiert Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte. Seit Einführung der „Mystery Shopping“-Richtlinie durch die Krankenkassen können Kassenspitzel mit gefälschten Identitäten und falschen Angaben – ohne jeglichen Anfangsverdacht – Ärzte zu einer Straftat verleiten. „Solche Mittel vergiften nicht nur die Arzt-Patienten-Beziehung, sie vergiften auch den Rechtsstaat“, so Steinhart. Seine Forderung an die Politik: „den Spitzel-Paragraphen sofort abzuschaffen“.

2.000 Ärzte protestierten in Wien

Rund 2.000 Wiener Ärztinnen und Ärzte haben am 12. September gegen Nachtdienstreduktionen und Schichtdienste in den KAV-Spitälern protestiert. In den KAV-Spitälern wurde ein Notdienst eingerichtet, geplante Eingriffe verschoben. Nach einem kurzen Protestzug durch die Wiener Innenstadt folgte eine Kundgebung am Stephansplatz, im Zuge derer der Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, den Spitalsärzten „volle Solidarität“ der niedergelassenen Ärzte garantierte. Der Wiener Ärztekammer Präsident Univ. Prof. Thomas Szekeres erneuerte die Forderungen: keine Nachtdienstreduktionen, keine flächendeckenden Schichtdienste ohne Einwilligung ebenso auch Veränderungen im „inkompetenten KAV-Management“. Szekeres forderte weiters eine Abkehr vom „Herunterfahren des öffentlichen sozialen Gesundheitssystems“.

Ihre Solidarität bekundeten ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger, der Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte Harald Mayer und sein Stellvertreter Karlheinz Kornhäusl ebenso wie der Präsident der deutschen Bundesärztekammer, Ulrich Montgomery per Video-Botschaft.

Kinder-Rehabilitation: zwei Standorte fix

Die ersten zwei Standorte für Kinder-Rehabilitationszentren – wie im Rehaplan vorgesehen – sind fixiert: Für die Versorgungsregion Süd (Steiermark, Kärnten und südliches Burgenland) wird im steirischen Gratwein-Straßengel künftig ein Angebot für mobilisierende Indikationen zur Verfügung stehen. In Wildbad Einöd (ebenfalls in der Steiermark) wird es ein Zentrum für Herz-Kreislauf- und Pulmologie-Rehabilitation mit 28 Betten sowie für psychosoziale Rehabilitation mit 24 Betten geben. Mit der Einführung der neuen Kinder-Rehabilitation wird die bis dato übliche Trennung der Zuständigkeiten für angeborene oder erworbene Störungen beendet. Die Bewilligung erfolgt nach österreichweit einheitlichen Kriterien. Im aktuellen Rehaplan ist der Bedarf an Kinder-Rehabilitationszentren für ganz Österreich in vier Versorgungsregionen mit elf Indikationsgruppen und insgesamt 343 Betten für Kinder und Jugendliche (zuzüglich 50 Betten für Angehörige) vorgesehen.

EU: Zulassung von Glyphosat verlängert

Die EU-Kommission hat die Zulassung für das Herbizid Glyphosat einen Tag vor ihrem Ablauf um maximal 18 Monate verlängert. Zuvor konnten sich die EU-Staaten mehrmals nicht mit der nötigen Mehrheit einigen. In Österreich wird nun über mögliche nationale Maßnahmen beziehungsweise Einschränkungen diskutiert. Die Genehmigung wurde bis zur Gefahreneinstufung durch die EUChemikalienagentur Echa ausgesprochen. Damit bleibt die Zulassung für derzeit in Österreich zugelassene Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel laut AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) bis dahin unverändert. Die Verlängerung gilt bis spätestens 31. Dezember 2017. Ursprünglich wollte die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat um 15 Jahre verlängern. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) bezeichnet Glyphosat als „wahrscheinlich nicht kanzerogen für Menschen“; die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO hingegen schon.

Krankenkassen erwarten Überschuss

Die Krankenkassen erwarten für heuer einen Überschuss von 48 Millionen Euro. Hauptverantwortlich dafür ist der Vertrag mit der Pharmawirtschaft zur Begrenzung der Medikamentenkosten. Ein Minus erwarten demnach nur noch die GKK in Tirol (minus 10,7 Millionen Euro) und Vorarlberg (minus 0,9 Millionen Euro). Die Wiener GKK, die lange Zeit negativ bilanziert hatte, erwartet ein Plus von 44,1 Millionen Euro. Hauptgrund dafür ist eine Zahlung aus dem Ausgleichsfonds der Kassen. Ein Plus erwarten auch die GKK Salzburg (6,6 Millionen Euro) und Oberösterreich (3,0 Millionen Euro). Die anderen GKK erwarten ein ausgeglichenes Ergebnis. Die BVA der öffentlich Bediensteten (minus 35,7 Millionen Euro) und die SVA der gewerblichen Wirtschaft (minus 12,6 Millionen Euro) rechnen mit einem Minus. Insgesamt wurde im Februar dieses Jahres noch ein Defizit von 94 Millionen Euro prognostiziert, im Mai bereits ein Überschuss von 3,9 Millionen Euro. 2015 haben die Krankenkassen mit einem Plus von 29,1 Millionen Euro bilanziert.

Sexualmedizin: Arztakademie bietet E-Learning

Um Ärzte dabei zu unterstützen, ihre Patienten auch in Fragen der sexuellen Gesundheit bestmöglich zu betreuen, erweitert die Österreichische Akademie der Ärzte ihr Fortbildungsangebot im Bereich Sexualmedizin: Seit 19. September wird das E-Learning „Basismodul Sexualmedizin“ angeboten. Neben Diabetes mellitus, COPD, Kurmedizin u.a. ist Sexualmedizin das inzwischen siebente medizinische E-Learning-Tool der Akademie der Ärzte. Die neue Online-Fortbildung Sexualmedizin ist Teil des ÖÄK-Zertifikatslehrgangs Basismodul Sexualmedizin, kann aber auch unabhängig davon absolviert werden. „Viele Lebensstilerkrankungen und Erkrankungen, die allein aufgrund der steigenden Lebenserwartung zunehmen, haben auch Auswirkungen auf die sexuelle Gesundheit“, hebt der Präsident des wissenschaftlichen Beirats der Akademie, Peter Niedermoser, die Wichtigkeit der Sexualmedizin für Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen hervor. Details zur Fortbildung gibt es unter www.arztakademie.at

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 18 / 25.09.2016